Fotos: Die tollsten Momente in der Fahrradstadt Kiel

  • „ab Dienstag, 19.01., 8:00 Uhr“ ist natürlich sehr präzise — ist das Parken nachts auch verboten?

    Ja, rund um die Uhr.

    Ich habe auch schon desöfteren Parkverbote aufgestellt. Es steht in der polizeilichen Anordnung wie und wo das Schild zu stehen hat. Ich hatte auch schon drinstehen "auf dem Gehweg und parallel zur Fahrbahn". Gerade die Fußplatten werden nie berücksichtigt. Der Murks auf dem Bild könnte also tatsächlich so angeordnet sein.

  • Ja, rund um die Uhr.

    Ja, gut, ich wollte eher darauf hinaus, ob das wohl wirklich Gegenstand der Anordnung war. Sofern es sich um Parkplätze für Handwerker handelt, die hier irgendwas machen sollen, und hier nicht mehrere Absetzcontainer platziert werden, wäre ja spätestens ab 16 Uhr wieder Platz zum Parken.

  • Es gibt nun wieder drei Möglichkeiten:

    1. Ich tue nichts und schaue zu, wie sich die Senioren hier in der Gegend mit dem Rollator um das Schild herumplagen.
    2. Ich melde es mit dem Kieler Mängelmelder, der dann erfahrungsgemäß in Zeiten wie diesen erst dann etwas unternehmen würde, wenn das Schild längst wieder abgebaut wurde.
    3. Ich mache mir selbst an der 90 kg schweren Vorrichtung zu schaffen und schiebe sie rüber auf den Grünstreifen. Dann bin ich aber in der Haftung für den ungünstigen Fall, dass doch etwas passiert, das Schild umkippt und Fußgänger verletzt oder, Gott bewahre, ein parkendes Kraftfahrzeug beschädigt.

    ...

    4. Wie 1. Du tust nichts und Du schaust auch nicht zu.

    Ich mache das immer so.

    ... ich bin es leid, mich dort über Gebühr zum Affen zu machen.

    :thumbup:

  • Es gibt nun wieder drei Möglichkeiten:

    1. Ich tue nichts und schaue zu, wie sich die Senioren hier in der Gegend mit dem Rollator um das Schild herumplagen.
    2. Ich melde es mit dem Kieler Mängelmelder, der dann erfahrungsgemäß in Zeiten wie diesen erst dann etwas unternehmen würde, wenn das Schild längst wieder abgebaut wurde.
    3. Ich mache mir selbst an der 90 kg schweren Vorrichtung zu schaffen und schiebe sie rüber auf den Grünstreifen. Dann bin ich aber in der Haftung für den ungünstigen Fall, dass doch etwas passiert, das Schild umkippt und Fußgänger verletzt oder, Gott bewahre, ein parkendes Kraftfahrzeug beschädigt.

    Oder Variante 4: während du und dein Handy brav zuhause sind, verschiebt eine maskierte Person, die natürlich nicht du sein kannst, das Ding in rabenschwarzer Nacht. Augenzeugen berichten, dass sie einen flatternden Umhang gesehen haben, sonst aber nichts. ;)

  • Dann sollte Malte aber den PechMagneten aus der Tasche des flatternden Umhangs nehmen. :S

    Erfahrungsgemäß fässt Malte Träger und Fuß an, schneidet sich am Metall und bekommt gleichzeitig einen elektrischen Schlag, während das VZ aufs Auto fällt, von da abprallt und zurück auf den Gehweg schnellt, wo just in dem Moment ein besoffener Passant vorbeikommt und sich angegriffen fühlt. X/

  • Wir wissen ja alle, wie wichtig es ist, sich als Radfahrer gänzlich der Einhaltung der Verkehrsregeln zu verschreiben. Für jene Zweiradführenden, denen dieses Prinzip noch nicht so ganz geläufig ist, bietet die Kieler Polizei momentan regelmäßige Auffrischungskurse in Form von so genannten Schwerpunktkontrollen im Radverkehr an.

    Und ich wette, ich weiß schon wo die nächste Kontrolle stattfinden wird.

    Während der heutigen Dezentralen Critical Mass Kiel kam ich an diesem Abschnitt der nördlichen Holtenauer Straße vorbei. Dort wird der Radverkehr von der Fahrbahn auf den benutzungspflichtigen Hochbord-Radweg geleitet, weil es wohl an der nächsten Kreuzung zu gefährlich zum Fahrbahnradeln ist oder so.

    Dort lacht seit Kurzem, das Schild sieht ja noch brandneu aus, [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] dem Radfahrenden entgegen. Nun kann man wieder raten: Handelt es sich beim linken Teil des Sonderweges um einen freigegebenen Gehweg, auf dem Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen? Oder ist der linke Teil plötzlich ein so genannter „anderer Radweg“, während auf dem rechten Teil, der vormals ein reiner Gehweg war, plötzlich mit Schrittgeschwindigkeit gegehwegradelt werden darf?

    Nichts genaues weiß man nicht, aber im Zweifelsfall macht man es falsch und das örtliche Lokalblatt kann dann wieder freudig vermelden, wie viele Kampfradler beim Übertreten der Verkehrsregeln erwischt wurden.

    Ich düste erst einmal weiter, kam dann aber noch mal zurück, um mir die ganze Sache mal genauer anzusehen. Los geht’s an der Kreuzung zwischen Holtenauer Straße und Elendsredder, wo die Holtenauer Straße eine Art visuelle Verkehrsberuhigung bekommen hat, um den Bereich als Einkaufsstraße ein bisschen aufzuwerten.

    Die südlich dieses Abschnitts vorhandene Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen wurde hier aufgegeben, der Radverkehr soll auf der Fahrbahn stattfinden. Tut er natürlich nicht, denn hier fahren auch Busse des KVG und eine Menge Kraftfahrzeuge, die durchaus deutlich machen, dass es ja einen „RAAAAADWEEEEEG“ gibt. Der so genannte Radweg ist das hier:

    Und hier findet nach meiner Beobachtung auch ein wesentlicher Teil des Radverkehrs statt…

    … was ich für ein ziemliches Unding halte: Hier soll man einkaufen und flanieren und vor allem aus Geschäften wieder rausgehen können, ohne gleich über den Haufen gefahren zu werden, aber gleichzeitig ist dieser Bereich für den Radverkehr freigegeben. Ich tippe mal darauf, dass bei der Gestaltung dieses Straßenzuges, wann auch immer sie wohl stattgefunden haben mag, wie so oft die Beibehaltung der Parkplätze wichtig war und dann der Platz knapp wurde. Nun ja: Hier geht es weiter — besonders schön sind natürlich die grauen Betonpoller, die sich in der nasskalten Dunkelheit nicht besonders vom Hintergrund abheben:

    Nun wird’s lustig. Bislang durfte unsereins ja auf der Fahrbahn radeln, aber seit Kurzem thront nun dieses Schild an einem nicht besonders gut von der Fahrbahn einsehbaren Ampelmast. Klar, Verkehrszeichen stehen in der Regel rechts, das sagt ja auch § 39 Abs. 2 S. 3 StVO.

    Und vor allem dann gleich wieder aus dem Vollen geschöpft: [Zeichen 240] mit [Zusatzzeichen 1022-10]. Ja, Applaus, Applaus. Es ist also ein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Benutzungspflicht, der aber nicht für Radfahrer gilt. Das war wohl eher nicht die beabsichtigte Regelung.

    Na gut. Für jene, die entweder das [Zeichen 240] nicht gesehen oder lieber das [Zusatzzeichen 1022-10] davon beachtet haben, gibt’s zur Sicherheit noch ein [Zeichen 237], das von der Fahrbahn auf den Hochbord-Radweg lockt…

    … während gleich im Hintergrund [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] lacht.

    Das heißt, ich darf mit dem Rad nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern muss den Radweg benutzen, der gleich darauf aber zum freigegebenen Gehweg oder so wird. Auf die Fahrbahn darf ich aber theoretisch immer noch nicht, weil das [Zeichen 237] ja auch ein Verbot zur Nutzung der Fahrbahn beinhaltet.

    Puh.

    Nun kann man natürlich der Behörde schreiben, ob man das vielleicht mal in Ordnung bringen möchte. Ich verstehe nur gar nicht, was das denn wohl eigentlich mal werden sollte. Dass das [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1022-10] an der Ampel nicht beabsichtigt war, das kann ich mir ja denken, aber was war denn die Motivation, weiter hinten [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] aufzustellen?

  • Meine Vermutung : Man will nicht das Radfahrer auf der Hauptfahrbahn von rückwärts blind ausparkenden Autofahrern umgefahren werden. Da wurde dann nur das [Zusatzzeichen 1022-10] am [Zeichen 240] falsch aufgehängt und Radfahrer sollen dann zunächst auf dem Gehradweg und dann über ein Stückchen "unabhängigen" Radweg ( Fußgänger müssen da schon zuvor nach Rechts) auf die Nebenfahrbahn geleitet werden, wo sie dann die Wahl zwischen Fahrbahn und Gehweg ( für Fahrbahnphobiker) haben.

  • In dem Teil der Holtenauer Straße gilt schon länger [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und genausolange gibt es auch Probleme mit Radfahrer-Fußgänger-Konflikten. Da gehts teilweise bergab... Ich hab auch schon mal im Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass der gelbgeklinkerte Teil links durch seine bauliche Gestaltung eigentlich ein Radweg sein könnte.

    Es verschwinden immer mal wieder Schilder und werden neu aufgehängt da. Ich hab sie immer ignoriert, weil die Fahrbahn zügig und sicher ist. Durch die Verengungen und die rot gepflasterten Flächen hat man ordentlich Abstand zu den Schrägparkern, wenn man gerade Linie fährt und die Autos können auch nicht überholen und abdrängen.

    Der letzte Abschnitt (erstes Foto) ergibt wirklich keinen Sinn. Ich vermute, das [Zeichen 237] hat man vergessen und ist der Meinung, der bauliche Radweg wird durch die Beschilderung zum Gehweg.

  • Im Bereich der Alten Schwentinebrücke soll das Vereinsgelände eines Wassersportzentrums aufgewertet werden. Oder wie man bei den Kieler Autonachrichten titelt: „Wieder Ärger über rasende Radler“

    Die Situation an der Alten Schwentinebrücke lässt sich allerdings auch kaum schönreden: Die Fahrbahn ist mit Kopfsteinpflaster ausgelegt, die eigentliche Brücke relativ eng, Ärger mit dem entgegenkommenden Kraftverkehr die Regel. Im 10-Minuten-Takt fährt dort die Buslinie 11 in beide Richtungen, der man ohnehin lieber nicht in die Quere kommen möchte, also sieht es dann so aus:

    Als Fußgänger ist es dort tatsächlich relativ unangenehm. Aber es bleibt dsa übliche Spannungsfeld: Der Radverkehr passt nirgendwo hin. Auf der Fahrbahn wird er angesichts der örtlichen Umstände nicht toleriert, also verzieht man sich auf den Gehweg und klingelt dort Fußgänger aus dem Weg. Aber wie man solche Verhältnisse in den Griff bekommt, ohne bauliche Änderungen vorzunehmen oder gar den Kraftverkehr die Durchfahrt zu verwehren, da bin ich so langsam überfragt.

  • Ampel für die Engstelle?

    Ich bin jedoch durchaus der Meinung, dass man Fehlverhalten auf allen Seiten mit entsprechendem Personaleinsatz korrigieren kann.

    Man muss es nur wollen.

  • Man muss es nur wollen.

    Wenn der Kraftverkehr freie Fahrt hat und Fußgänger und Radfahrer das in der Praxis unter sich ausmachen, will man aber nicht.

    Mich nerven die vielen Gehweg- und Geisterradler auch und oft denke ich, dass es sich doch lohnen könnte, wenigstens 2-3 mal im Jahr zu kontrollieren. Auf der anderen Seite kann ich es aber auch nachvollziehen, warum sich die Leute so verhalten, weil sie seit Jahrzehnten dazu erzogen wurden, dass es eigentlich völlig egal ist, was sie machen, solange sie dem Autoverkehr nicht im Weg sind.

    Regeltreues Verhalten von Radfahrern führt eben dazu, dass Autofahrer auch mal hinter einem Fahrrad herfahren müssen und daher ist das gar nicht gewollt: Weder von den Verkehrsbehörden, die die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über alles Andere stellen, noch von den Straßenbaubehörden, die immer noch Rennstrecken bauen und auch nicht von der Polizei, die viel zu oft als "Rennleitung" agiert und allenfalls aufpasst, dass die Weichziele entlang der Rennstrecke Helm und Wahnweste tragen und sich ansonsten bitte devot dem Kraftverkehr unterordnen.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Randnummer 5

  • Ampel für die Engstelle?

    Ich hätte erwähnen sollen, dass die Brücke denkmalgeschützt ist…

    Und wenn die Ampel dort aufgestellt wird, wo sie sich außerhalb der Sichtachse Schwentinebrücke–Schwentine–Landeshaus befindet, dann kollidiert das gleich wieder mit den Räumzeiten der benachbarten Kreuzungen und der Bus bleibt stecken und so weiter und so fort.

    Ich bin jedoch durchaus der Meinung, dass man Fehlverhalten auf allen Seiten mit entsprechendem Personaleinsatz korrigieren kann.

    Man muss es nur wollen.

    Naja, in der Theorie schon. In Kiel müsste man dann an jeder Straße mit Kopfsteinpflaster auf jeder Gehwegseite an jeder Kreuzung einen Polizeibeamten abordnen, der renitente Gehwegradler einkassiert. Das ist natürlich weder finanziell noch personell in irgendeiner Art und Weise sinnvoll oder machbar.

    Selbst wenn man aber jeden Tag irgendwo drei Verkehrskontrollen parallel durchführt, was vielleicht mit den vorhandenen Möglichkeiten und „man muss es nur wollen“ umsetzbar wäre, ist die Wahrscheinlichkeit für den einzelnen Verkehrsteilnehmer, für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden, quasi nicht vorhanden.

    Und an dieser Stelle sehe ich ein Problem, für das ich auch mal einen Fachbegriff kannte, der mir aber zu dieser späten Stunde nicht einfallen will. Im Gegensatz zu einem Gehwegradler in der Niebuhrstraße, der nur das Kopfsteinpflaster scheut und sich vielleicht von einem Bußgeld von 20 Euro beeindrucken lässt, entsteht hier der Ansatz für das Fehlverhalten jeden Tag aufs Neue: Wenn man mit dem Rad über die Schwentinebrücke fahrbahnradelt, der Linienbus 11 entgegenkommt und der Fahrer deutlich macht, dass er weder den Vorrang gewähren noch für Leib und Leben des Radlings abbremsen wird, dann flüchtet man eben auf den Gehweg und wird dort weiterkurbeln.

    In der Niebuhrstraße argumentiert der Gehwegradler: „Ich will nicht auf dem Kopfsteinpflaster fahren, weil mir sonst die Zähne ausfallen.“ Auf der Schwentinebrücke heißt es hingegen: „Ich muss auf dem Gehweg radeln, weil ich sonst totgefahren werde.“

    Und es handelt sich ja noch nicht einmal nur um ortskundige Busfahrer — wenn mal wieder die B 502 mit der neuen Schwentinebrücke vor dem Verkehrskollaps steht, dann werden die ganzen Lkw-Fahrer vom Ostuferhafen von ihren Navigationsgeräten direkt hier über die Schwentinebrücke gelotst. Und wenn dann Richtung Norden Studenten auf dem Weg zur Fachhochschule mit dem Rad unterwegs sind und drei 40-Tonner hintereinander Richtung Süden fahren, dann läuft das auf ein sehr ungleiches Duell hinaus.

    Ein Verkehrsversuch zur Sperrung der Brücke für den motorisierten Verkehr oder der Bau einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke weiter vorne auf der Schwentine sind ja durchaus im Gespräch. Nur: Wenn die neue Fußgängerbrücke vom Landeshaus gesehen den Blick auf das denkmalgeschützte Ensemble mit der alten Schwentinebrücke verdeckt… puh. Könnte schwierig werden. Zur Zeit des Baus der B 502 über die neue Schwentinebrücke wurde auf den Denkmalschutz leider nicht ganz so viel wert gelegt.

  • Naja, in der Theorie schon. In Kiel müsste man dann an jeder Straße mit Kopfsteinpflaster auf jeder Gehwegseite an jeder Kreuzung einen Polizeibeamten abordnen, der renitente Gehwegradler einkassiert.

    Ich glaube nicht, dass man Fehlverhalten nur dadurch korrigieren kann, dass man immer und überall kontrolliert. Es würde schon reichen, wenn man es überhaupt mal täte und die Leute wissen, dass es ein gewisses Risiko gibt, erwischt zu werden.

    Das gilt natürlich nicht nur für Gehwegradler, sondern auch für die Ursachen des Gehwegradelns.

  • Ich glaube nicht, dass man Fehlverhalten nur dadurch korrigieren kann, dass man immer und überall kontrolliert. Es würde schon reichen, wenn man es überhaupt mal täte und die Leute wissen, dass es ein gewisses Risiko gibt, erwischt zu werden.

    Nach meiner Beobachtung reicht das nicht aus, wenn das Risiko auch im besten Fall bei nicht einmal 0,5 Prozent liegt. Ich halte das Risiko beim Autofahren „mit Mehrwertsteuer“ erwischt zu werden für ungleich größer, trotzdem hält es ja quasi niemanden davon ab, mit „+ 19“ zu fahren. Da lege ich mir als renitenter Gehwegradler doch eine ähnliche Gleichung zurecht: Das Risiko, auf dem Gehweg radelnd erwischt zu werden ist übers Jahr gesehen extrem gering und kostet dann nur 20 Euro, das Risiko, beim Überqueren der alten Schwentinebrücke auf der Fahrbahn angehupt oder abgedrängt zu werden, ist hingegen jeden Tag gegenwärtig und liegt grob geschätzt irgendwo bei 25 bis 75 Prozent.

  • das Risiko, beim Überqueren der alten Schwentinebrücke auf der Fahrbahn angehupt oder abgedrängt zu werden, ist hingegen jeden Tag gegenwärtig und liegt grob geschätzt irgendwo bei 25 bis 75 Prozent.

    Ich glaube, ich muss da mal hinfahren. Mich hupt nämlich nie jemand an. Vielleicht sehe ich zu gefährlich aus. :)

    Aber natürlich darf man dann nicht nur Gehwegradler kontrollieren, sondern auch diejenigen, die nötigen, hupen, drängeln, beleidigen, absichtlich gefährden...

  • Wer hier hat schon mal einen Strafzettel wegen Gehwegradln bekommen?

    Ok, wahrscheinlich schlechte Frag in diesem Forum, also

    Wer hat hier schon mal jemanden kennengelernt, gesprochen oder sogar gesehen, der wegen der unbefugten Benutzung eines Gehwegs mit dem Rad eine Ansprache oder entsprechende Maßregelung erfahren hat?

    Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

  • Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Ich. Vor etwa 35 Jahren in der Bramfelder Straße. Ich war auf dem Radweg gefahren, bis mich ein LKW, der aus einem Grundstück kam, beinahe abschoss. Ich konnte gerade noch ausweichen und blieb auf die Fahrbahn. Eine Minute später quakt mich eine Streife an, ich solle auf den Radweg.

    Ich hatte noch etwas Adrenalin übrig und pestete los, ob sie nicht gesehen hätten, was mir gerade beinahe passiert wäre. Und dann war das Thema durch.