Es gibt was neues: Kommunen und Anbieter einigen sich auf strengere Regeln für E-Scooter
Besonders interessant ist der erste Punkt aus deiner Quelle:
"E-Roller sollen nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden dürfen. Stattdessen sind feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche vorgesehen."
Nur was nutzt es denn den Fußgängern, wenn diese gekennzeichenten Bereiche die Verkehrsfläche für den Fußverkehr einschränken. Dann doch lieber einige Autoparkplätze umwandeln in Elektro-Tretrollerparkplätze.
Leider haben sich die Kommunen anscheinend noch nicht damit beschäftigt, ob Elektro-Tretroller auch Fußgängerbereiche befahren dürfen können sollen, die für den Radverkehr freigegeben sind. In der von dir angegebenen Quelle habe ich dazu jedenfalls nichts gefunden.
Hier ein Beispiel aus Hannover:
Fußwege mit Radverkehrfreigabe werden oft von langsam fahrenden Radfahrern benutzt, die zum Teil deutlich langsamer fahren als die E-Tretroller.
Viele E-Tretrollerfahrer jedoch scheinen sich als Fußgänger zu fühlen, denn sie benutzen häufiger den Fußweg und fahren manchmal auch unerlaubt in Fußgängerzonen. Außerdem wurde anfangs ja darüber diskutiert, ob die Fußwege für den Elektro-Tretrollerverkehr freigegeben werden sollen.
Meines Erachtens muss ganz klar sein, dass + keinesfalls bedeutet, dass dort auch Elektro-Tretroller fahren dürfen!
Das ist auf Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage auch so geregelt:
In §10, Abs 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung werden die Flächen aufgezählt, auf denen Elektrotretroller fahren dürfen:
- baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege
- die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege
- sowie Radfahrstreifen
- Fahrradstraßen
- verkehrsberuhigte Bereiche
Dort wird nicht aufgelistet, dass Elektrotretroller auf einem Fußweg fahren dürfen, der für den Radverkehr freigegeben ist! +
Ich befürchte allerdings, dass trotz dieser offensichtlich eindeutigen Rechtslage den Ordnungskräften nicht klar ist, wie sie sich in dieser Frage verhalten sollen. Und den Nutzern ist es vermutlich erst recht nicht klar, dass sie mit ihren Elektro-Tretrollern nichts auf Fußwegen verloren haben. Auch nicht auf solchen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.
Aber wer weiß? Vielleicht habe ich ja auch irgendetwas übersehen oder überlesen?