E-Scooter rollen heran

  • Besonders interessant ist der erste Punkt aus deiner Quelle:

    "E-Roller sollen nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden dürfen. Stattdessen sind feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche vorgesehen."

    Nur was nutzt es denn den Fußgängern, wenn diese gekennzeichenten Bereiche die Verkehrsfläche für den Fußverkehr einschränken. Dann doch lieber einige Autoparkplätze umwandeln in Elektro-Tretrollerparkplätze.

    Leider haben sich die Kommunen anscheinend noch nicht damit beschäftigt, ob Elektro-Tretroller auch Fußgängerbereiche befahren dürfen können sollen, die für den Radverkehr freigegeben sind. In der von dir angegebenen Quelle habe ich dazu jedenfalls nichts gefunden.

    Hier ein Beispiel aus Hannover:

    Fußwege mit Radverkehrfreigabe werden oft von langsam fahrenden Radfahrern benutzt, die zum Teil deutlich langsamer fahren als die E-Tretroller.

    Viele E-Tretrollerfahrer jedoch scheinen sich als Fußgänger zu fühlen, denn sie benutzen häufiger den Fußweg und fahren manchmal auch unerlaubt in Fußgängerzonen. Außerdem wurde anfangs ja darüber diskutiert, ob die Fußwege für den Elektro-Tretrollerverkehr freigegeben werden sollen.

    Meines Erachtens muss ganz klar sein, dass [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] keinesfalls bedeutet, dass dort auch Elektro-Tretroller fahren dürfen!

    Das ist auf Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage auch so geregelt:

    In §10, Abs 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung werden die Flächen aufgezählt, auf denen Elektrotretroller fahren dürfen:

    - baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege [Zeichen 237][Zeichen 240]

    - die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege [Zeichen 241-30]

    - sowie Radfahrstreifen [Zeichen 237]

    - Fahrradstraßen [Zeichen 244]

    - verkehrsberuhigte Bereiche [Zeichen 325.1]

    Dort wird nicht aufgelistet, dass Elektrotretroller auf einem Fußweg fahren dürfen, der für den Radverkehr freigegeben ist! [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich befürchte allerdings, dass trotz dieser offensichtlich eindeutigen Rechtslage den Ordnungskräften nicht klar ist, wie sie sich in dieser Frage verhalten sollen. Und den Nutzern ist es vermutlich erst recht nicht klar, dass sie mit ihren Elektro-Tretrollern nichts auf Fußwegen verloren haben. Auch nicht auf solchen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    Aber wer weiß? Vielleicht habe ich ja auch irgendetwas übersehen oder überlesen?

  • wo man die nicht abstellen darf, dazu entsprechende Sanktionen.

    Leider können die Scooter im Gegensatz zu Autos von jedem Menschen bewegt werden. Die Sanktion kann also eigentlich nur über den Zwang zur Fotodokumentation des Abstellens erfolgen. Später lässt sich nicht mehr (gerichtsfest) nachvollziehen, wer das Gefährt falsch hingestellt hat.

  • Leider können die Scooter im Gegensatz zu Autos von jedem Menschen bewegt werden. Die Sanktion kann also eigentlich nur über den Zwang zur Fotodokumentation des Abstellens erfolgen. Später lässt sich nicht mehr (gerichtsfest) nachvollziehen, wer das Gefährt falsch hingestellt hat.

    Genau dein Vorschlag ist doch in dem Artikel, den Malte verlinkt hat, als Wunsch der Kommunen an die Verleiher angegeben:

    "Mieter müssten über die App des Verleihers mit einem Foto beweisen, dass sie sich daran halten. Ein Bonussystem soll das korrekte Abstellen zusätzlich belohnen. Wer die Vorschriften ignoriert, soll als Nutzer gesperrt werden." https://www.spiegel.de/auto/aktuell/e…-a-1283578.html

    Meines Erachtens eine gute Möglichkeit die Aufstelldisziplin zu sichern, da die Verleih-Elektrotretrollerbenutzer, wenn ich es richtig verstanden habe, ohnehin ein digitales Endgerät mit Fotografier-Funktion besitzen müssen.

    Allerdings: Wer weiß, wer dann als nächstes kommt und von mir verlangt, dass ich jeden Abstellvorgang meines Fahrrades fototechnisch dokumentieren soll.

    Aber andereseits wäre es ganz sicher eine gute Sache, diese Regelung auf Autofahrer zu übertragen. Und wer kein Bild von seinem ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug sendet, dessen Fahrzeug wird dann binnen kurzer Zeit abgeschleppt. Möglicherweise kann die Auswertung solcher Fotos ja eine moderne Software übernehmen?

    In diesem Zusammenhang gefällt mir auch sehr gut, welche Überlegungen angestellt werden, um die Elektro-Tretroller zur "Räson zu bringen:

    "Technische Möglichkeiten könnten zudem die E-Scooter für bestimmte Gebiete sperren."

    Und bestimmt kann man so was auch in der Form einrichten, dass auf bestimmten Streckenabschnitten nur langsam gefahren werden kann.

    Tja wenn es um die Tretroller geht, da ist man mit solchen Überlegungen schnell zur Hand. Man wird gut dabei zuhören und das verfolgen müssen. Ich vermute, insbesondere Autofahrer fühlen sich bislang von solchen Möglichkeiten technicher Restruktionen bislang noch nicht berührt. Dabei ist ganz klar, dass da eine Menge geht. Und wenn das erst mal bei den Tretrollern angekommen ist, die ja zur Zeit anscheinend jedermanns Sündenbock darstellen, auf den ungestraft draufgehauen werden darf, dann kommt das auch für Autos!

    Technisch ist es jedenfalls heute schon möglich, die Geschwindigkeit eines PKWs automatisch gesteuert auf die jeweils vor Ort geltende Höchstgeschwindigkeit zu drosseln. Automatisch gesteuerte Langsamfahrzonen für Elektro-Tretroller können dafür ein Einstieg sein, diese Option auch für PKW und LKW rechtsverbindlich einzuführen.

    Der "Hau den Lukas-Impuls", wenn's drum geht auf die Elektro-Tretrollerfahrer*innen einzuschlagen wird sich bald umdrehen in Richtung der Autofahrer, die jetzt noch feste auf die Elektro-Tretroller eindreschen.

  • Der Unterschied zwischen Verleih-E-Rollern/Verleih-Rädern und eigenen ist doch meistens der:

    Eigene Fahrzeuge schliesst man an etwas an, die Verleih-Dinger nicht. Alleine dadurch stehen eigene Sachen weniger im Weg rum.

  • Der Unterschied zwischen Verleih-E-Rollern/Verleih-Rädern und eigenen ist doch meistens der:

    Eigene Fahrzeuge schliesst man an etwas an, die Verleih-Dinger nicht. Alleine dadurch stehen eigene Sachen weniger im Weg rum.

    Das ist ein guter Hinweis. In manchen Städten gibt es ja auch Leihradsysteme, bei denen die Leihräder an etwas angeschlossen werden müssen.

    Zum Beispiel hier in Frankreich, ich meine es war in Amiens.

    Und wenn man das dann noch auf Autos überträgt! Zum Beispiel wenn das Auto nicht auf einen ordnungsgemäßen Parkplatz, am besten im Parkhaus steht, dann klingelt umgehend das Glöckchen beim Abschleppdienst und der setzt sich sogleich in Bewegung!

  • Soweit ich das verstanden habe, dürfen die Elektroroller dort fahren, wo Fahrräder auch fahren dürfen. Also gilt die Fahrradfreibabe auch für Elektroroller. Man wollte wohl vermeiden, zum Stichtag eine Zusatzschildaufhängorgie zu veranstalten.

    Also der ADAC schreibt ausdrücklich, dass Rad Frei Zusatzzeichen nicht für Elektrotretroller gelten.

    Müsse man mal den konkreten Teil des Gesetzes lesen, in dem es steht. Ich kann ihn aber partout nicht finden.

    Ach so hier steht's

    https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html

  • Es steht in §10, Abs 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung, in der Quelle, die du angegeben hast. Ich hatte weiter oben schon mal daraus zitiert.

    Was mich allerdings wundert: Warum wird das zum Beispiel in den heute auf allen Kanälen vermeldeten Verbesserungsvorschläge der Kommunen nicht erwähnt?

    Dass Elektrotretroller nicht auf Fußwegen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zeigt doch, dass diese Gefährte deutlich mehr dem KFZ-Verkehr zuzurechnen sind als das Fahrrad.

    Und wenn das mal in den Köpfen der Fahrer drin ist, dann kommen die vielleicht auch nicht mehr so leichtfertig auf die Idee, mit den Elektro-Tretrollern in Fußgängerbereichen rumzukurven.

    Und womit wirbt das VW-Werk für ein großes VW-Fest?

    Schau mal da:

    So was nennt man wohl "green washing"!

  • Da könnte man eine Plakatserie draus machen:

    »Volkswagen 1944« mit einem KdF-Wagen

    »Volkswagen 1964« mit einem Käfer

    »Volkswagen 1984« mit einem Golf

    »Volkswagen 2004« mit einem Touareg

    »Volkswagen 2024« mit diesem Roller

  • Das mit der Plakatserie ist eine gute Idee. Allerdings müsste man 1944 den Kübelwagen als Motiv nehmen. Zwar wurde bei der Gründung des VW-Werks in Fallersleben noch der Anschein erweckt, es solle ein ziviler "Volkswagen" gebaut werden. Allerdings lagen zu diesem Zeitpunkt längst die Pläne für die militärische Nutzung als sogenannter "Kübelwagen" in der Schublade: "Was Hitler sehr von den von Porsche dargelegten technischen Grundprinzipien fasziniert hatte, war vor allem die Tatsache, dass der Volkswagen flexibel vom „normalen“ Bürgerauto zum militärischen Wagen umgebaut werden konnte. Porsche nannte in seinen Plänen, dass der VW-Käfer Platz für „Drei Erwachsene und ein Kind“ bieten müsste; von Porsche wurde dies immer übersetzt in „Drei Soldaten und ein Maschinengewehr nebst Munition“. Diese Übersetzung wurde natürlich vor der Gesellschaft geheim gehalten." aus Lars Schmitz: Der VW Käfer - Zwischen Nazi-Propaganda und Wirtschaftswunder, 2006 https://www.grin.com/document/109996

    "Der als Kübelwagen bezeichnete VW Typ 82 ist ein auf Basis des KdF-Wagens konstruiertes Kraftfahrzeug der Wehrmacht. Von August 1940 bis April 1945 wurden im Volkswagenwerk bei Fallersleben 50.788 Stück in verschiedenen Ausführungen hergestellt." https://de.wikipedia.org/wiki/VW_Typ_82

    So verbreitete der VW-Käfer Tod und Vernichtung in Europa als wichtiger Baustein eines verbrecherischen Angriffkrieges.

    Allerdings würde ich es knicht ausschließen wollen, dass die in den anschließenden Jahren millionenfach produzierten "zivilen" Fahrzeuge zu noch mehr Todesopfern im "alltäglichen Krieg" auf der Straße führten.

    Und wer weiß, falls VW tatsächlich vorhat diesen Monster-Roller an den Start zu bringen, über den dieser Tage berichtet wird, dann wird auch der auf dem Plakat so harmlos aussehende Elektrotretroller zum Tötungswerkzeug (oder Selbsttötungswerkzzeug).

    Siehe https://www.welt.de/wirtschaft/vid…rt-bringen.html : "Mit einem Elektro-Tretroller mit bis zu 45 Stundenkilometer und einer Reichweite von 60 Kilometern, will der Volkswagen Konzern in das Geschäft der batteriebetriebenen Räder einsteigen. Partner ist ein chinesisches Start-up."

  • Habe unsere Helfer und Freunde aus der Rennleitung mal befragt, was sie davon halten, dass Elektro-Tretrollerfahrer auf einem Fußweg auch dann nichts verloren haben, wenn ein solcher Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist mit dem Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10].

    Sie gehen fest davon aus, dass dort auch Elektro-Tretroller fahren dürfen. Mein Hinwis darauf, dass es schließlich eigene Schilder gäbe, die eine Verkehrsfläche für den Elektrotretrollerverkehr freigeben, hat sie zwar kurz ins Wanken gebracht, aber die waren so von sich selbst überzeugt, dass sie nur um so ausdrücklicher betonten, dass das doch ganz und gar selbstverständlichsei, dass Elektro-Tretroller auf Fußwegen fahren dürfen, wenn die mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] versehen sind.

    Ich bin da nach wie vor ganz und gar nicht von überzeugt. Habe aber darüber auch noch nichts stichhaltiges gefunden außer die bereits zitierte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

  • Problematisch finde ich auch diese Diskussion dieser Tage:

    "Automatische Tempo-Drosselung für E-Scooter?

    Immer mehr E-Scooter flitzen durch die Städte - Freude löst das nicht überall aus. Um Gefahren zu vermeiden, könnte eine Tempo-Drosselung in Fußgängerbereichen helfen. Die ist aber noch nicht zugelassen."

    Neue Presse Coburg vom 26.8.19

    https://www.np-coburg.de/deutschlandwel…art2801,6876228

    Es wurde allerdings auch in anderen Zeitungen darüber berichtet.

    Das hört sich für mich so an, als sollte so die Benutzung des Elektro-Tretrollers in Fußgängerzonen durch die Hintertür durchgesetzt werden. Oder sehe ich da zu schwarz?

    Auch wenn wer zwangsweise langsam auf einem Elektrotretroller durch die Fußgängerzone fährt. Ich halte das nicht für richtig! Ich halte es auch nicht für richtig, wenn Elektro-Tretroller durch Fußgängerzonen fahren, wenn diese zum Beispiel nachts für den Radverkehr freigegeben sind!

  • Immer mehr E-Scooter flitzen durch die Städte - Freude löst das nicht überall aus. Um Gefahren zu vermeiden, könnte eine Tempo-Drosselung in Fußgängerbereichen helfen. Die ist aber noch nicht zugelassen."

    Also Trettroller mit E-Motor sollen eine Elektronik bekommen die abhängig vom Ort das Tempo drosselt? Die Elektronik zur Ortung des Fahrzeuges ist bezogen auf das Fahrzeug selber teuer und aufwendig.

    Bei PKWs würden die Kosten und das Gewicht dieser Elektronik (die meistens in neuen Fahrzeugen eh schon verbaut ist) nicht relevant sein. Gleichzeitig ist überhöhtes Tempo dort sehr gefährlich. Wieso diskutiert man derartige System für E-Trettroller aber nicht für PKW?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Also Trettroller mit E-Motor sollen eine Elektronik bekommen die abhängig vom Ort das Tempo drosselt? Die Elektronik zur Ortung des Fahrzeuges ist bezogen auf das Fahrzeug selber teuer und aufwendig.

    Bei PKWs würden die Kosten und das Gewicht dieser Elektronik (die meistens in neuen Fahrzeugen eh schon verbaut ist) nicht relevant sein. Gleichzeitig ist überhöhtes Tempo dort sehr gefährlich. Wieso diskutiert man derartige System für E-Trettroller aber nicht für PKW?

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art.

    Vermutlich aus dem selben Grund, aus dem heraus man nicht darüber diskutiert, dass Elektro-Tretroller Parkplätze am besten dort angelegt werden sollten, wo heute noch Autostellplätze vorhanden sind. Dabei wäre es so einfach journalistisch hier tätig zu werden: Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge.

    Ja! Das sind sie!

    Ich habe ja weiter oben schon dargestellt, dass weder die Journalisten noch die Polizei gemerkt haben, dass Elektro-Tretroller nicht auf Fußwegen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Nur wenn die Freigabe mit dem Elektrokleinstfahrzeuge-Piktogramm ausgeschildert istdürften die das.

    Behandeln wir doch bitte die Elektrotretroller wie andere Kraftfahrzeuge, wenn es um die Frage geht, wo die parken sollen. Nämlich nicht auf dem Fußweg. Und wo die fahren sollen, nämlich ebenfalls nicht auf dem Fußweg und auch nicht auf Radwegen. Elektro-Tretroller gehören wie andere Kraftfahrzeuge auf die Fahrbahn.

    Fahrräder auch, aber bei Fahrrädern ist es gerechtfertigt, Sonderwege (am besten nicht benutzungspflichtig!) anzulegen. Auf diesen Fahrrad-Sonderwegen haben aber Elektro-Tretroller genau so wenig verloren wie Autos.

    Mit solchen Vorschlägen wie automatische Tempodrosselung für Elektrotretroller versucht die Autofahrerschaft und ihre Lobby davon abzulenken, dass sie selbst diese Probleme verursacht, die sie anderen ankreidet.

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art halt.

    "Gehwege und Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur benutzen, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt ist. Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…euge-Verordnung und Link zum Bild:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…,_StVO_2019.svg

    Viele Probleme mit Elektrotretrollern wären bereits gelöst, wenn die im Zitat angegebene Regel aus der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung befolgt und kontrolliert werden würde!

  • Und wenn die Tretroller auch zu sonst nichts taugen, dazu taugen sie was: "Im Unterschied zum E-Scooter wird das Fahrrad wieder verstärkt als das seriöse Verkehrsmittel wahrgenommen, was es zweifellos ist, dazu alltagstauglich trotz all der widrigen Umstände, mit denen es zurechtkommen muss."Das schreibt die Frankfurter Allgemeine vom 29.8.2019 https://www.faz.net/aktuell/techni…s-16354840.html

    "Elektro-Tretrollerfahrer sind noch größere Chaoten als Radfahrer. Elektro-Tretrollerfahren ist doch eine reine Fun-Veranstaltung. Und die Dinger sind nach sechs Wochen so kaputt, dass sie weggeschmissen werden müssen. So was kann doch nicht ökologisch sein." Das sind die Sprüche, die ich mir zur Zeit so anhören muss, wenn ich das Thema im Bekanntenkreis anspreche.

    Man könnte diese ganze pessimistische Gejammere doch ganz einfach mal umdrehen (ich habe wirklich genug davon gehört) und ins Gegenteil verkehren:

    Ich bin mir sicher, dass Elektrotretroller eine nachhaltigere Form von Mobilität darstellen als diese ganzen Elterntaxis, die ja nicht nur Grundschulkinder sondern auch noch 14-jährige und ältere Schüler zur Schule kutschen. Dabei sind es doch gerade diese jungen Leute, die das "supergeil" fänden, wenn sie mit einem Elektro-Tretroller zur Schule fahren könnten. Je nach Bundesland bekommen Schüler eine ÖPNV-Fahrkarte gestellt, warum nicht alternativ dazu einen Elektro-Tretroller-Zugang mit ca. 1 Stunde freie Fahrt täglich. (Für Schüler*innen ab 14 Jahre, das Elektro-Tretrollerfähige Alter) Der Elektro-Tretrollerzugang von 1 Stunde müsste reichen für den täglichen Weg zur Schule und von der Schule nach hause!

    Gültig nur an Schultagen.

    Und vor den Schulen und rund um die Schulen werden die Auto-Parkplätze abgeschafft und autofreie Zonen geschaffen, in denen Elektrotretroller und natürlich Fahrräder fahren und parken können. Ich bin mir sicher, das würde funktionieren. Ob die Eltern da mitspielen würden, wenn man versucht es ihnen als ökologische Maßnahme zur Schulwegbewältigung zu verkaufen, das weiß ich nicht. Aber die Kids würden "megamäßig" drauf drängen, dass man es ihnen erlaubt. Und die Schulen könnten draufsatteln und Elektro-Tretrollerfahren im Unterricht thematisieren. Endlich mal ein Thema, das ganz viele toll fänden und an dem man einiges abarbeiten kann, dass ohnehin in den Unterrichts-Richtlinien drinne steht.

    Und bitteschön, wer's lieber vernünftig mag, der bekommt stattdessen einen Leihfahrrad-Zugang und weil das deutlich billiger ist, mit einem zusätzlichen täglichen Zeit- und Wochendbonus!)

  • "Wo dürfen Elektroroller fahren?

    E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. "

    Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrz…euge/e-scooter/

    Den ADAC-Angaben zu Folge hat der Elektro-Tretroller in dieser Fußgängerzone mit Radfahrerfreigabe nichts verloren. Dort darf nicht mit dem E-Tretroller gefahren werden.

  • Könnte natürlich ein Grund dafür sein, dass in dieser Angelegenheit zurzeit die pure Anarchie herrscht.

    Ich sehe gute Gründe, bestimmte Fußwege und Fußgängerzonen, die ganztägig oder temporär für den Radverkehr freigegeben sind, für den Elektrotretrollerverkehr nicht freizugeben.Beispielsweise verlaufen in der Fußgängerzone auf meinem Bild in meinem letzten Beitrag Straßenbahngleise. Und die zu überfahren ist schon mit dem Fahrrad eine kleine Herausforderung. Nicht wirklich schwierig, aber man muss drauf achten, dass man mit einem ausreichend stumpfen Winkel über ein Rillengleis fährt.

    Bei den Elektrotretrollern kommt meines Erachtens erschwerend dazu, dass die Räder sehr klein und sehr schmal sind. Allerdings bin ich selbst noch nie mit einem Elektro-Tretroller über ein Rillengleis gefahren, an dem ich zunächst parallel entlang gefahren bin. Mit dem Fahrrad Alltag, aber da sind die Räder auch breiter, luftbepumpt und haben einen größeren Durchmesser.

  • Der ACE (Auto Club Europa) bietet als »exklusives Partnerangebot« einen E-Scooter mit 200 oder 300 Euro Rabatt: »...mit offizieller Zulassung nach StVZO ... darf deshalb überall dort gefahren werden, wo Fahrräder fahren dürfen«. So zu lesen auf Seite 6 des Mitgliedermagazins.

    Seite 28 und 29 unter der Überschrift »Es rollt nicht richtig«: »Gehwege dürfen mit E-Scootern nicht befahren werden, auch nicht dort, wo es für Radler erlaubt ist«.

    Tja, so zerschellt das Wunschdenken an der Realität.