Ich mache mit der Sprachkritik mal weiter.
»Gegen 5.50 Uhr fuhr ein Nissan auf einem Verbindungsweg von Berkheim nach Unteropfingen. Vor ihm war ein Radfahrer unterwegs. Der Pkw stieß gegen das Zweirad.«
Das ist Grundschul-Deutsch. Hauptsatz. Punkt. Hauptsatz. Punkt. Hauptsatz. Punkt. Das entspricht ungefähr dem, was Polizisten in ihre Notizblöcke schreiben, wenn sie in freier Wildbahn eine Anzeige notieren, es entspricht aber keiner Presseinformation.
Dann war »ein Nissan« unterwegs. So ganz autonom? Und was für einer? Micra, Qashwai, Juke, X-Trail, Leaf, E370Z?
Und der Pkw »stieß« gegen das Zweirad. Ein bisschen Anstupsen, wie beim Parkrempler?
»Dessen Fahrer prallte gegen die Windschutzscheibe, rollte über das Dach und fiel in den Acker.«
Klingt wie die letzte Ausgabe von »Wetten Dass« mit Thomas Gottschalk. Hier hat sich aber kein Stuntman auf ein Auto gestürzt, sondern ein Opfer wurde mit solcher Wucht gerammt, dass er hochgeschleudert und über das Auto katapultiert wurde. Bei einem »Anstoßen« wäre der Radfahrer unters Auto gekommen, aber nicht drüber.
»Dabei erlitt der 55-Jährige schwerste Verletzungen. Er starb noch an der Unfallstelle.«
Das ist in der Tat korrekt formuliert im Gegensatz zum üblichen »verletzte sich«. Ansonsten schweigt der Linguist. Und der Mitmensch ist wütend und traurig.
»Den Sachschaden an dem Fahrzeug des 21-Jährige schätzt die Polizei auf ungefähr 1.000 Euro.«
Das mit dem Sachschaden am Tötungswerkzeug muss offenbar in jede Pressemitteilung. Auch wenn es angesichts eines um Leben gebrachten Menschen mehr als peinlich ist. Aber wenn es schon mal da steht: Ich wurde gestern Zeuge eines Unfalls zwischen zwei PKW bei 10 bis 15 km/h. Frontpartie gegen hintere Seitentür an der C-Säule. Den Sachschaden schätze ich auf 5.000 bis 10.000 Euro. Für 1.000 Euro bekommt man doch nicht mal eine Frontpartie neu lackiert und eine Motorhaube ausgedellt. Was sind das für Fahrzeuge, die kaum eine Schramme abbekommen, wenn ein Mensch ihretwegen stirbt?
Ach - und jetzt kommt quasi aus dem Nichts ein 21-jähriger ins Spiel. Der fehlte im ersten Satz, der eigentlich hätte lauten müssen »Gegen 5.50 Uhr fuhr ein 21-jähriger mit einem PKW Nissan [Modell] auf einem Verbindungsweg von Berkheim nach Unteropfingen. Vor ihm war ein 55-jähriger Radfahrer unterwegs. Der Fahrer rammte mit seinem Pkw das Zweirad.«
»Ersten Erkenntnissen zufolge hatte der Radfahrer an seinem Fahrrad die Beleuchtung eingeschaltet.«
Okay, das ist um 5:50 Uhr in der Tat ein erwähnenswertes Kriterium. Was aber war mit der Beleuchtung des Pkw?
»Auch hatte er einen Helm getragen.«
Der nichts genützt hat.
Hatte die Polizei keine ersten Erkenntnisse gewonnen über die Geschwindigkeit des Pkw, über den Alkoholspiegel des Fahrers, über den Betriebszustand des Handys, über die Lautstärke des Radios? Und über den Zustand des »Verbindungsweges«, der offenbar eine Art Feldweg ist?
https://www.google.de/maps/place/Unt…68!4d10.1280381
edit: Autokorrektur korrigiert