Kreuzung "Beim Grünen Jager" und "Thadenstraße: "Rechts-vor links" - ja oder nein

  • Moin,

    hier mal eine Laienfrage:

    Hatte vor Kurzem eine kurze Diskussion (nett und entspannt) mit einem anderen Radfahrer an der besagten Ecke. Ich fuhr vom "Beim Grünen Jäger" kommend nach rechts in die Thadenstraße. Der andere Radfahrer kam von links (Neuer Pherdemarkt) und war der Meinung, ich hätte ihm Vorrang gewähren müssen. Für mich war bisher klar, dass dort "rechts-vor-links" gilt - und habe natürlich auch beiv on links kommenden KFZ "durchgezogen" ;) .

    Es gibt dort keinen angesenkten Borstein; bin jetzt aber wegen der Aufpflasterung (siehe Streetview-Aufnahme) unsicher...

    Bitte sagt mir, dass ich nicht jahrelang zu unrecht dort meinen Vorrang eingefordert habe ;)

    Danke und Gruß

  • Jo, ich denke, der andere Radfahrer hatte recht. §10 StVO, es wird über einen anderen Straßenteil - hier ein fortgeführter Fußweg - auf die Fahrbahn eingefahren, folglich ist den anderen Verkehrsteilnehmern, wie übrigens zuvor auch den Fußgängern auf dem Fußweg, Vorrang zu gewähren.

    Service: Link zu Google-Streetview

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Mir ist die Stelle auch nicht klar.

    Man sieht ja auch, dass die Bordsteine um die Kurve gehen. Das spricht eher dagegen, dass dies ein Fußweg ist oder dass §10 zur Anwendung kommt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier § 10 StVO einschlägig ist, allerdings ist das mal wieder eine Situation, die nicht so richtig eindeutig ist. Entlang der Fahrradstraßen wurde ja bei ähnlich ausgestalteten Aufpflasterungen relativ aufwändig die Beschilderung nachgerüstet.

    Wenn ich noch ein bisschen klugscheißen darf: Hier geht’s um Vorfahrt, nicht um Vorrang — den hat man an Engstellen ;)

  • Ich finde diese Aufpflasterungen total bescheuert, weil man fast nie weiß wie die Vorfahrt und der Vorrang geregelt sein sollen. Mal ist es mit abgesenktem Bordstein und anderem Belag als der Fußweg, mal ohne abgesenktem Bordstein aber dem gleichen Belag wie der Fußweg. Mal ist der Bordstein abgesenkt und weitergeführt von dem Fußweg der Straße, mal ist es ein neuer flacher Bordstein und der Bordstein des Fußweges geht abgesenkt um die Kurve.

    Wenn man die jeweilige Ecke nicht kennt, kann es noch gut sein, weil man nicht weiß was Sache ist und so Rücksicht nimmt. Wenn man an der Stelle aber häufiger vorbeikommt, denken womöglich beide sie hätten Vorfahrt...

    An dieser Stelle, bin ich bisher davon ausgehen, dass kein RvL gilt. Aber nur weil es irgendwie so aussieht. Eigentlich ist der Bordstein nicht abgesenkt, und nach Fußweg sieht es auf den zweiten Blick auch nicht aus, da der Belag ein anderer ist und der durch einen abgesenkten Bordstein abgegrenzt ist

  • Der Bereich soll aber im nächsten Sommer neugestaltet werden. Die Thadenstraße wird dann eine Fahrradstraße und es wird eine abknickende Vorfahrt zu Beim Grünen Jäger geben. Siehe hier Bezirk Altona

    Daraus auch:

    Zitat

    Der Knotenpunkt Beim Grünen Jäger/Thadenstraße/Wohlwillstraße/Neuer Pferdemarkt wurde als Unfallhäufungsstelle gekennzeichnet. Die Schadensereignisse sind aufgrund von Vorfahrtsmissachtungen, Rangieren im Kreuzungsbereich und Konflikten mit ruhendem Verkehr aufgetreten.

  • *lol*

    Wenn die Vorfahrtsregelung unklar ist, muss man sich über Verstöße nicht wundern.

    Es kann doch nicht sein dass es da zwei Meinungen geben kann! Eine eindeutige Regelung mit Verkehrszeichen wäre hier das Mindeste. Genau so wie an vielen anderen Stellen wo "abgesenkte Bordsteinkante" nicht eindeutig zu erkennen ist.

  • Ich finde diese Aufpflasterungen total bescheuert, weil man fast nie weiß wie die Vorfahrt und der Vorrang geregelt sein sollen.

    Im Grunde ist es doch relativ einfach. Mein Fahrlehrer hat es mir so erklärt: Das ist wie eine Grundtückseinfahrt. Wenn du von da kommst, hast du nie Vorfahrt. Und wenn du da rein willst, musst du alle querenden Verkehrsteilnehmer passieren lassen. Eben §10 StVO.

  • Rechts-vor-links in einer Tempo 30 Zone, aber rote Radwegfurt (Gehweg!) und Aufpflasterung über die Kreuzung hinweg, keine Bordsteinkante. Auf der Fahrbahn hat man die Vorfahrtregel inzwischen durch die Markierung hervor gehoben. Ist das jetzt auch total einfach und intuitiv für jeden Verkehrsteilnehmer zu verstehen? :)

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    Vorher verführt man Radfahrer noch zum Gehwegradeln, weil sich zwei getrennte Wege (einer grau und einer rot gepflastert) zu einem rot gepflasterten Gehweg vereinen. Neues aus Stade

  • Im Grunde ist es doch relativ einfach. Mein Fahrlehrer hat es mir so erklärt: Das ist wie eine Grundtückseinfahrt. Wenn du von da kommst, hast du nie Vorfahrt. Und wenn du da rein willst, musst du alle querenden Verkehrsteilnehmer passieren lassen. Eben §10 StVO.

    Dachte ich auch mal, aber in Hamburg ist auch die Straßenverkehrsbehörde anderer Meinung. Hatten wir schon an anderer Stelle: Veloroute 6 Vorfahrt oder nicht

  • Hallo,

    nochmal zu dem Grünen Jäger und §10:

    Grundstück: Nein

    Fußgängerzone: Nein

    verkehrsberuhigter Bereich: Nein

    von anderen Straßenteilen: nein(?), was für ein anderer Straßenteil soll die Aufpflasterung sein?

    über einen abgesenkten Bordstein: nein (?), Der Bordstein ist ja nicht "abgesenkt", sondern "niedrig", wenn man das überhaupt als Bordstein ansehen kann. Der Bordstein läuft für mich um die Kurve rum.

    Google sagt:

    Substantiv, maskulin [der]

    1. (gegenüber der Fahrbahn erhöhte) steinerne Einfassung des Bürgersteigs, durch die der Bürgersteig von der Fahrbahn abgegrenzt wird

    ... und ein Bürgersteig ist es aus meiner Sicht nicht.

  • Danke für eure Einschätzungen - scheint ja tatsächlich nicht so eindeutig zu sein - selbts hier in diesem Forum nicht - tststs...

    Habe heute mal an der Kreuzung Leinpfad / Goernestr. bzw. Klärchenstraße geschaut. Dort sieht die "Aufpflasterung" m. E. genauso aus wie oben. "Vorfahrt gewähren"-Schilder gibt es dort nicht; trotzdem hat doch man auf dem Leinpfad Vorfahrt, oder?!

    Habe demnach diese beiden vergleichbaren Situation einmal so und einmal so ausgelegt - jeweils zu "meinem Gunsten" 8|

  • An der Stelle würde ich das auch so sehen, dass hier § 10 StVO greift. Es würde aber sicher nicht schaden, wenn das durch Verkehrszeichen klargestellt würde.

    Ich finde ja generell, dass § 10 StVO auf seine ursprüngliche Funktion beschränkt bleiben sollte - und die Vorfahrtregelung ganzer Straßen oder Straßenteile durch abgesenkte Bordsteinchen oder andere bauliche Abgrenzungen nicht wirklich die beste Lösung (da in vielen Fällen nicht eindeutig oder auch übersehbar) darstellt.

    § 10 StVO und abgesenkte Bordsteine werden doch grade den Radverkehr und vor allem Radwege betreffend in m. E. zunehmend missbräuchlicher Weise wesentlich schwerwiegendere bauliche Fakten geschaffen. Malte hat doch vor einiger Zeit die Sache mit dem Urteil zu einem Unfall an einem Kreisel thematisiert, wonach Radfahrer "noch weniger als gar keine Vorfahrt" hätten, weil sich da überall kleine abgesenkte Bordsteine verstecken.

    Kann doch nicht sein, dass man auf Radwegen inzwischen nicht nur durch kleine [Zeichen 205] ständig seines Vorranges beraubt wird, sondern auch noch zusätzlich durch absichtlich eingebaute "Fallen" wie abgesenkte Bordsteinchen...!?

  • Kann doch nicht sein, dass man auf Radwegen inzwischen nicht nur durch kleine [Zeichen 205] ständig seines Vorranges beraubt wird, sondern auch noch zusätzlich durch absichtlich eingebaute "Fallen" wie abgesenkte Bordsteinchen...!?

    Vor allem, da man davon ausgehen muss, dass es im Schadensfall immer zu Lasten der Radfahrer ausgelegt werden kann/wird.

  • Denk an Gerharts Signatur ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

    Der Vorsatz besteht dann im Schadensfall bei den Anwälten, die nach jeder Lücke suchen, ihren Mandanten einen Vorteil zu verschaffen. Daher müssen die geltenden Verkehrsregeln klar und eindeutig sein.

  • Die Anwälte stellen aber keine Verkehrszeichen auf, die machen nur ihren eigenen Job.

    Ich möchte den Straßenverkehrsbehörden ausdrücklich nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich mit ihren Beschilderungen Unfälle verursachen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.