30. August: Fahrradgroßkontrolle am Alsterglacis

  • Schriftliches Urteil abwarten, Anwalt konsultieren, Berufung einlegen. Mehr fällt mir nicht dazu ein, ohne straffällig zu werden.

    Gibt es die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen?

    Wenn ich das richtig verstanden habe — ich muss zugeben, dass ich mich mit diesem Aspekt nicht befasst habe — geht es für mich nicht weiter nach oben.

    Es bestand nur die Möglichkeit, bis zur Urteilsverkündung den Einspruch zurückzuziehen und für 30 Euro ein schriftliches Urteil zu bekommen. Mit dem kann ich dann das Oberlandesgericht anrufen, was aber nur die „Fortbildung der Rechtsprechung“ (???) betreiben wird, um mein Bußgeld komme ich damit nicht mehr herum.

  • Die ganze Verhandlung drehte sich, nachdem ich meine Personalien angegeben hatte und den Vorfall aus meiner Sicht geschildert hatte, nur noch um diesen einen Aspekt: Rot ist rot.

    Warum wird dann beim Autoverkehr unterschieden zwischen rot und roter? Bei der LSA für den Fahrverkehr gibt es immer auch die Farbe gelb, also kommt rot niemals überraschend. Warum werden also Rotlichtverstöße bis 1s dann weniger streng geahndet? Wenn die Gelbphasen so lang sind, dass man entweder rechtzeitig vor der Haltelinie zum Stehen kommt oder noch mit der aktuellen Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren kann, bevor die Ampel auf rot umspringt, dürfte man doch eigentlich keinen Unterschied machen: Rot ist rot!

    Aber hier trifft den Verkehrsteilnehmer, der anstatt zu bremsen auf's Gaspedal tritt, um schnell noch rüber zu kommen, ein milderes Bußgeld, wenn es denn doch nicht mehr ganz geklappt hat. Rot ist dann doch noch nicht rot, sondern "spätgelb", "dunkelgelb", ....

    Zum kxxxx! :cursing:

  • Die Argumente des Gerichts klingen eher nach dem, was ich an hanebüchenen Argumenten in irgendeinem Forum unter totaler Ignoranz der Physik erwarten würde. Aber von einem Gericht?

    Bin gespannt auf die schriftliche Begründung. Das einzig stichhaltige Argument ist ja die Aussage der Polizisten, dass Anhalten noch möglich gewesen wäre. Vielleicht kommt das ja in der Begründung stärker zur Geltung als in der mündlichen Verhandlung.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe — ich muss zugeben, dass ich mich mit diesem Aspekt nicht befasst habe — geht es für mich nicht weiter nach oben.

    Du kannst innerhalb von einer Woche (nach heute? Nach erhalt das Urteils?) beim OLG (?) Antrag auf Zulassung von irgendwas stellen. Das diene aber nur dazu, um die Rechtspraxis fortzuschreiben und der Antrag würde nach Gefühl der Richterin wohl vom OLG abgelehnt werden.

    Wenn der Antrag angenommen wird, musst du ihn innerhalb von 1 Monat (?) begründen und dann geht's in die nächste Instanz.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, braucht man jemand der sich mit dem Rechtssystem auskennt. Ich glaube es gibt auch dagegen Rechtsmittel.

    Aber einen Anwalt bräuchtest du ab der nächsten Instanz vermutlich sowieso. Und dann bleiben die Kosten nicht bei 55€ (+ 60€ Strafe).

    Mit dem kann ich dann das Oberlandesgericht anrufen, was aber nur die „Fortbildung der Rechtsprechung“ (???) betreiben wird, um mein Bußgeld komme ich damit nicht mehr herum.

    Doch klar, wenn du das spätere Verfahren dann gewinnst, brauchst du auch kein Bußgeld zu zahlen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es bestand nur die Möglichkeit, bis zur Urteilsverkündung den Einspruch zurückzuziehen und für 30 Euro ein schriftliches Urteil zu bekommen.

    Nur zum Verständnis: Meinst du mit Einspruch hier die Rechtsbeschwerde nach §79 OWiG? Weil bei Zurückziehen des ursprünglichen Einspruches ja eigentlich kein Urteil ergeht, sondern nur der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Dann wären die Äußerungen von Richterseite aber ja völlig gegenstandslos. :/


    Bei der LSA für den Fahrverkehr gibt es immer auch die Farbe gelb, also kommt rot niemals überraschend.

    Fun fact. Sogar der Gelblichtverstoß hat zwei Eskalationsstufen:

    Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.

  • Ich hatte ja mit dem Gericht debattiert, dass ich auch mit 12,5 Kilometern pro Stunde oder mit Schrittgeschwindigkeit in die Verlegenheit geraten könne, nicht mehr rechtzeitig beim Umschalten auf rotes Licht bremsen zu können. Selbst wenn ich mein Fahrrad schiebe, muss ich beim Umschalten erstmal an die Bremsen greifen und zupacken, das sind inklusive Reaktionszeit auch bestimmt 50 bis 80 Zentimeter, die ich auf diese Weise in den Kreuzungsbereich stolpern kann.

    Man muss natürlich bremsbereit sein. Alles andere wäre höchst fahrlässig ;)

    Also Hände am Bremshebel, ganz genau auf die Ampel achten. Mit Schritttempo (1.5m/s) an die Ampel ranfahren, innerhalb einer halben Sekunde bremsen. Ach verdammt, das sind schon 75cm.

    Ok, nochmal von vorne, neuer Versuch.

    Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhart (4. Februar 2019 um 15:57) aus folgendem Grund: Zu doof zum Rechnen.

  • Fun fact. Sogar der Gelblichtverstoß hat zwei Eskalationsstufen:

    Das kannte ich auch noch nicht so genau. Das heißt der normale Gelblichtverstoß ist kostenfrei.

    Wie verhält sich der Sachverhalt eigentlich mit §3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes?

    Fahrbahnbenutzern (i.d.R. KFZ-Fahrer) wird eine Gelbphase zugestanden. Das Fahren bei Gelb ist häufig legal und straffrei.

    Radwegbenutzern (i.d.R. Radfahrer) wird so eine Gelbphase nicht zugestanden. Man kann schuldlos (die Richterin nennt das "fahrlässig") eine Owi begehen und muss dann 60€ zahlen.

    Verstößt das heutige Urteil gegen das Grundgesetz?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz#%C3%9Cberblick

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.

    Sicherheitshalber sollte man zwei Ampelumläufe abwarten, um sich die Dauer der Grünphase einprägen zu können; mindestens sofern man im Verdacht stehen könnte, ortskundig zu sein.

    Würde die von Julius ins Spiel gebrachten Gelblichtverstöße rigoroser sanktioniert werden, gälte dies natürlich auch für den Autoverkehr. Wobei Autofahrer dann sogar die Gelegenheit hätten, die zu erwartende Dauer der Grünphase statistisch abzusichern, wenn sie die Wartezeit hinter den vor ihnen wartenden Fahrzeugen bereits sinnvoll für eine kleine Messkampagne nutzen würden.

    Am Ballindamm gibt es doch die Ampel, bei der angezeigt wird, wie lange es noch dauert, bis wieder grün angezeigt wird. Das könnte man fairer Weise natürlich auch für grüne Ampeln tun, insbesondere wenn es kein Gelblicht gibt.

  • Wenn irgendwie möglich, sollte man die Geschichte nach oben "eskalieren" lassen.
    Ich halte das Urteil für mehr als fragwürdig und nicht ansatzweise praxisgerecht.
    Wäre auch bereit einen Obolus für den RA beizusteuern.

  • Klingt nach einem Richter, der keine Lust hatte, wegen so einer Sache lange zu diskutieren - da wird dann eben gegoogelt und sich den Kollegen angeschlossen.

    Ich denke, dass die Richterin einfach nach Rechtslage entschieden hat, auch wenn das Urteil realitätsfern ist. Ich kenne unser Rechtssystem nicht gut genug. Sollen Gerichte nach Recht oder nach Sinn entscheiden? Ich vermute mal ersteres.

    Man kann das auf politischem Wege lösen (na, Herr Scheuer?), oder man versucht auf dem Rechtsweg eine Grundsatzentscheidung zu erlangen, z. B. §3 Nr. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder §44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG (Verwaltungsakt nichtig, weil tatsächlich nicht ausführbar). Da wird man aber ggfs. sämtliche Instanzen durchlaufen müssen. Außer natürlich, es gibt schon höhere Rechtsprechung in der Sache. Eigentlich erwarte ich es, denn diese Art von Verstoß wird täglich zig Tausend mal begangen.

    Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.

    Frage ist auch, ob Malte den ganzen Aufwand treiben möchte :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Deutscher "Rechtsstaat" halt... :rolleyes:X(

    Als Lehre würde ich daraus ziehen, Radwege ständig missachten ist auch in dieser Hinsicht deutlich billiger. Auf der Fahrbahn kriegt man wenigstens an Ampeln vorm roten ein gelbes Licht und muss auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit an eine Solche ranfahren. Eigentlich ist das Fehlen eines Gelblichts bei Ampeln für den Radverkehr doch eh Diskriminierung in Reinform...

    Was bin ich da wieder froh, in einer Stadt (inkl. umliegenden Kreis) zu leben, in der es keine einzige dieser "Fahrradampeln" gibt.

  • Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.

    da kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass es bei der Vielzahl von Fahrrad-Ampeln nicht schon OLG-Urteile dazu gibt. Insofern wäre das Verlangen nach einer OLG-Entscheidung - zumal mit Anwaltszwang - meiner Meinung nicht von Erfolg gekrönt.

    Und dann hätte man erst recht Geld verbraten. Anwalt beauftragen, Begründung zu schreiben, Ablehnung, zack, Ende. :|


    Deutscher "Rechtsstaat" halt... :rolleyes:X(

    och bitte... X/

  • rotlichtradelnder Richter an Kombistreuscheibe

    und auch im Recht für Radfahrer von Kettler finde ich ad hoc nur allgemeines wie "man muss in der Verhandlung überzeugen".

    hmmm


    edit: selbst im verkehrsportal, wo auch so ein renitenter Radfahrer unterwegs gewesen zu sein scheint ...:whistling:

    jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.

  • jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.

    Ich konnte bisher auch kein OLG-Urteil finden. Aber offenbar haben die Amtsgerichte bisher entsprechend Wortlaut der StVO und Intention des Bundesautoministers geurteilt. Ein OLG würde vermutlich dasselbe urteilen. Den Schwachsinn könnte man wohl nur höchstrichterlich kippen.

    Oder hoffen, dass mal ein fähiger Minister das Amt übernimmt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Klingt nach einem Richter, der keine Lust hatte, wegen so einer Sache lange zu diskutieren - da wird dann eben gegoogelt und sich den Kollegen angeschlossen.

    Wenn er oder sie das nur mal gemacht hätte:

    in 2013 gabs den Fall in München, dass ein Radfahrer über eine knapp rote Ampel gefahren ist. Nach Widerspruch und Gerichtstermin: Verfahrenseinstellung, da der Bremsweg zum Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel nicht ausreichend war, um vor dem geschützten Bereich anzuhalten. Ich hab nur noch diesen Artikel in der Abendzeitung dazu gefunden (incl. Info der Polizei zur Ampelregelung für Radfahrer - damals schon unvollständig und heute veraltet).

  • Naja. Nach sowas hier

    da kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass es bei der Vielzahl von Fahrrad-Ampeln nicht schon OLG-Urteile dazu gibt. Insofern wäre das Verlangen nach einer OLG-Entscheidung - zumal mit Anwaltszwang - meiner Meinung nicht von Erfolg gekrönt.

    Und dann hätte man erst recht Geld verbraten. Anwalt beauftragen, Begründung zu schreiben, Ablehnung, zack, Ende. :|

    finde ich es schon komisch, grade nach dieser Feststellung meine (sicherlich etwas zugespitzte...) :whistling: Ansicht so zu kommentieren:

    och bitte... X/

    Warum? Weil hin und wieder "die Falschen" aus anderen Gründen zum gleichen Schluss kommen? :evil:

    Ich hatte bspw. heute ja Akteneinsicht in Sachen B 10. Auch da bleibt von "Rechtsstaatlichkeit" für mich nicht viel übrig, wenn Behörden Verkehrsverbote quasi gar nicht begründen, selbst haufenweise passende Urteile ignorieren und einfach auf stur schalten. Ich soll jetzt quasi Hunderte von Euros im Rahmen einer mehrere Jahre dauernden Klage riskieren, damit die sich überhaupt nochmal bewegen...!? Nein, Danke! Das ist nicht wirklich mit meinem Verständnis des Artikels 20 (3) GG vereinbar.

  • Zitat

    Die Amtsrichterin machte ihren Kollegen vom Landgericht nun aufmerksam, dass er jederzeit seine Fahrweise darauf einstellen müsse, dass er noch rechtzeitig vor einer roten Ampel anhalten könne. Das mochte der Betroffene nicht akzeptieren, denn »vorausschauend fahren hilft bei solchen Ampeln nicht«. Für einen Radler sei eine solche Ampelschaltung eben problematisch.

    Nach dieser Argumentation hielt die Amtsrichterin sogar einen »vorsätzlichen Verstoß« für denkbar.

    »Waaaaas? Sie zweifeln daran, dass der Staat immer Recht hat? Doppelte Strafe!«

  • Irgendwie kommen immer mehr Indizien zusammen, dass die Rechtslage nunmal so ist, wie die Richterin entschieden hat. Wenn sogar ein LG-Richter aufgibt, gibt mir das zu denken.

    Eventuell ist dann der Weg über den Petitionsausschuss des Bundestages der Erfolg versprechendere Weg. Also im Sinne von "immer noch mies, aber besser".

    Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende Urteilsbegründung, in der die Aussage der Polizisten, dass Bremsen möglich gewesen wäre, keine Rolle spielt.

  • Malte, drei Vorschläge:

    1. Extra3 - sollen die doch mal Gericht und Polizei befragen, wie man Ampeln ohne Gelb ansteuern soll, ohne eine OWi zu riskieren. Die können ja mal eine Fahrt filmen, wie sie Gerhart vorgeschlagen hat.

    2. Hamburger Politik: Ausstattung aller Fahrradampeln mit Gelblicht - ansonsten Aufhebung sämtlicher Benutzungspflichten. Begründung: Man kann nicht wissen, ob nach grün gleich rot kommt oder 3-4 Sekunden Puffer dazwischen sind.

    3. Bundespolitik, Änderung StVO: Ampeln, die für Radfahrer gelten, MÜSSEN gelb haben. (Nebeneffekt: Kombi-Streuscheiben in Fußgängerampeln wären out.)

    Ach, und übrigens, wie ist es denn mit den Fußgängern: Wenn die Ampel von grün auf rot schaltet, während ich gerade den Schritt auf die Fahrbahn mache? Ich darf dann ja durchmarschieren. Na also ...