Schriftliches Urteil abwarten, Anwalt konsultieren, Berufung einlegen. Mehr fällt mir nicht dazu ein, ohne straffällig zu werden.
Gibt es die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen?
Wenn ich das richtig verstanden habe — ich muss zugeben, dass ich mich mit diesem Aspekt nicht befasst habe — geht es für mich nicht weiter nach oben.
Es bestand nur die Möglichkeit, bis zur Urteilsverkündung den Einspruch zurückzuziehen und für 30 Euro ein schriftliches Urteil zu bekommen. Mit dem kann ich dann das Oberlandesgericht anrufen, was aber nur die „Fortbildung der Rechtsprechung“ (???) betreiben wird, um mein Bußgeld komme ich damit nicht mehr herum.