LKW, Schutzstreifen und Radfahrer in einer Arbeitsstelle

  • Das Video demonstriert sehr schön, wie sehr einzelne Kfz-Fahrer ihr Gefährt zur Belehrung von anderen einsetzen und sie damit gefährden.

    Beim ersten LKW könnte man wenigstens noch vermuten, dass er sich für vorfahrtsberechtigt hält, was er aufgrund des Schutzstreifens nicht ist. Dem zweiten sollte man hingegen sofort die Pappe wegnehmen.

    Leider demonstriert das Video auch, dass einige Radfahrer einen Knall haben. Die beiden Überholer sind ja wohl auch nicht mehr ganz dicht. Das Video eignet sich also nicht so richtig als Anschauungsmaterial für den Wahnsinn, der Radfahrern alltäglich im Straßenverkehr passiert.

  • Welche zwei LKW? Welche Belehrung? Ich hab's noch nicht geschafft das Video so wie ihr zu interpretieren. Nie im Leben wäre ich so wie einer der Radfahrer gefahren. Edit: Am Anfang fahren die Radfahrer neben LKW. Also es ist nicht so, dass der LKW mit zu wenig Abstand an sie rangefahren wäre. Danach hat der LKW sich wohl gedacht, dass das schon passt mit dem Streifen und die Radfahrer wohl auch(?) sonst würde man sich nicht auf den Streifen einpassen?!

  • Die Radfahrer überholen zuerst den LKW an einer Stelle, an der die Straße insgesamt breit genug ist. Sie verzichten dabei freiwillig auf die 1,5m Abstand, die ihnen zustehen. Halte ich für schlecht, aber nicht illegal.

    Als dann der Einzug von rechts kommt mit dem dann in gelb markierten Schutzstreifen überholt der LKW die Radler wieder, obwohl er absehen kann, dass er massiv in den Schutzstreifen einfahren muss, um die Engstelle zu passieren. Für mich ist das ein Mordversuch. Nach StVO wohl trotzdem eine Bagatelle.

    bye
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  • Zitat

    Da ist nur ein LKW auf dem Video zu sehen, mit Anhänger.

    Stimmt.

    Im Übrigen: Ich wäre auch nicht so gefahren und hätte den Lkw so nicht überholt. Aber ändert das was am kriminellen Verhalten des Lkw-Fahrers?

  • Aber ändert das was am kriminellen Verhalten des Lkw-Fahrers?

    Nein.

    Ich hatte mich nur über die Vorwürfe gegen *zwei* LKW gewundert, denn am Anfang des Videos kann ich keine Verfehlung des LKWs erkennen. Und eine Belehrung kann ich auch nicht ablesen. Die Markierung des Schutzstreifens finde ich auch schon kriminell.

  • Ich bin etwas Zwiegespalten, ob der bescheuerten Markierung.

    Durch den Dickstrich scheint das rechts ein Radfahrstreifen (≠ Fahrbahn) zu sein. Und in der Baustelle wird man von diesem auf einem Schutzstreifen auf die Fahrbahn geführt. Dann wäre man als Radling nachrangig.

    Anderenfalls wäre es eine Engstelle und der LKW hat den Reißverschluss missachtet.

    Für ein strafbares Verhalten fehlen mir noch ein paar Dinge. Insbesondere Vorsatz. Ich denke, der LKW-Fahrer weiß bis heute nichts von der Situation, die sich da quasi unter seinen Räden abspielte.<X

  • Ich will das Verhalten der Radfahrer oder das des Lkw-Lenkers auch gar nicht weiter diskutieren, das macht das Netz ja schon ausgiebig.

    Was ich bemerkenswert finde: aufgrund eines Action-Cam Videos wird ein Strafverfahren/Ermittlung angeschoben. Man stelle sich vor, das wird betriebliche Übung.

  • Nönönö.

    Zitat

    Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen.

    Wenn dort Fahrräder sind und der auf den Schutzstreifen fahren muss, weil der Platz nicht ausreicht, hat er zu warten. Der kann doch nicht einfach ohne Rücksicht auf Verluste da draufballern. Der Schutzstreifen ist durchgängig, die Fahrbahn wird verengt. Wenn man zu "dick" ist muss man halt warten oder sich einfädeln wenn der Schutzstreifen belegt ist.

  • Und in der Baustelle wird man von diesem auf einem Schutzstreifen auf die Fahrbahn geführt. Dann wäre man als Radling nachrangig.

    Ich denke nicht. Denn ein Schutzstreifen darf von Kfz nur befahren werden, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Das hat der Fahrer des LKW missachtet.

    Soweit ich das sehen kann, ist es ein Schutzstreifen. Zumindest auf Mapillary konnte ich keinen blauen Lollie entdecken.

    Bei der Beurteilung des Verstoßes sollte man insbesondere hauptsächlich das Verhalten des LKW gegenüber dem vordersten Radfahrer beachten, nicht das gegenüber den überholenden.

    Denn der vorderste Radfahrer war die ganze Zeit vor dem LKW auf der gleichen Spur unterwegs (Schutzstreifen). Erst ganz kurz vor der Engstelle wechselt der LKW die Spur und möchte den Radfahrer überholen. Das ist ein grob verkehrswidriger Verstoß beim Überholen. Und vorsätzlich noch dazu. Meiner Meinung nach müsste das ein 315c sein.

  • Sehe ich auch so.

    Und das mit dem Überholen durch die Radfaher sehe ich immer noch anders. Erst hat man den Paragraphen mit dem Rechtsüberholen nur bei eigenem Fahrstreifen oder bei Stillstand gemacht.

    Und dann hat man Schutzstreifen eingeführt.

    Und dabei meiner Meinung nach vergessen, den Radlern darauf das Recht einzuräumen, an langsameren Fahrzeugen rechts vorbei zu fahren. Wäre nicht das erste mal, dass der Gesetzgeber bei Ergänzungen und Überarbeitungen vorhandener Regelungen nicht alle Konsequenzen und Beziehungen auf dem Schirm hat.

    bye
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  • Also ich fahre mit der größten Selbstverständlichkeit auf einem Schutzstreifen »mein« Tempo, auch wenn auf dem Fahrstreifen links von mir es ausnahmsweise mal langsamer vorangeht. Wir sind schließlich innerorts, und ich bin auf einem eigenen Fahrstreifen.

  • Ja, das steht irgendwo im Kleingedruckten. Auf der Straße ist - für Otto und Ottilie Normalradler sicht- und nachvollziehbar - eine gestrichelte Linie ähnlich den gestrichelten Linien weiter links aufgepinselt. Diese trennen Fahrstreifen. Warum also sollten Otto und Ottilie Normalradler auf die Idee kommen, nicht schneller fahren zu dürfen als das Fahrzeug links von der gestrichelten Linie?

    Ich stelle mir das gerade bildlich vor: zwei Fahrstreifen pro Richtung, außerdem Schutzstreifen. Auf dem linken Fahrstreifen sinkt die Geschwindigkeit der Kfz momentan auf 12 km/h, auf dem rechten Fahrstreifen fahren die Kfz mit 20 km/h, ich radle mit 18 km/h. Das ist, wenn ich es richtig begreife, noch kein Problem.

    Was aber, wenn ein Kfz vom rechten Fahrstreifen sich in eine Lücke auf dem linken Fahrstreifen einfädeln will und deswegen auf 15, 14, 13 km/h verlangsamt? Soll ich dann ernsthaft auf meinem Schutzstreifen bremsen??? Womöglich auch dann, wenn dieses Kfz gerade dabei war, mich zu passieren und mit seinem Kofferraum auf Höhe meines Vorderrades ist, als er plötzlich langsamer wird?

    Das halte ich für unrealistisch.

  • man muss unterscheiden.

    so ein wirklich zäääääääääääääääähfließender Verkehr vor einer Ampel ist schon "verkehrsbedingtes Warten". Da darf man, wenn ich das richtig in Erinnerung hab, durchaus rechts aufm Schutzstreifen vorbei.

    Wenn der Verkehr links neben dem Schutzstreifen aber z.B. 30 fährt - dann darf ich nicht rechts aufm Schutzstreifen mit 40 vorbeiknallen.

    Im Übrigen ist mir das rechts vorbeifahren aufm Schutzsteifen (oder auch ohne Schutzstreifen) bei auch nur leicht rollenden KFZ zu gefährlich. Ich zieh das durch und bremse in der Tat ab, wenn das Auto "vor mir" anrollt, fahre dann nicht schneller als jenes Auto und erst vorbei, wenn das Auto wieder hinter der Stoßstange des Vordermanns steht.

  • Wahrscheinlich würde ich das situationsbedingt entscheiden. Ein Einfahren in einen Schutzstreifen, der voll in der Dooringzone liegt, während links ein LKW mit Anhänger rollt, wäre für mich ein Akt des Wahnsinns.