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  • Ich glaube nicht, das da überhaupt was passiert.

    Doch, bestimmt. Die Radler kriegen eine auf'n Deckel, wegen Aufzeichnung und Veröffentlichung und so. Der Anwalt des SUV-Fahrers hat bestimmt schon eine Abmahnung formuliert und bietet an, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sich die Radler entschuldigen...

  • Kopiert von hier: https://www.reddit.com/r/Fahrrad/comm…macht_jagd_auf/ in dem die Quelle völlig fehlt. Ich hätte da gerne noch eine Original-Quelle, das klingt so halbwegs nach Pressemeldung. Ist mir aber leider gerade nicht zugänglich.

  • Doch, bestimmt. Die Radler kriegen eine auf'n Deckel, wegen Aufzeichnung und Veröffentlichung und so. Der Anwalt des SUV-Fahrers hat bestimmt schon eine Abmahnung formuliert und bietet an, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sich die Radler entschuldigen...

    Noch schlimmer: einer der Radfahrer hat doch glatt den Stinkfeiner (interessant, was die Autokorrektur so fabriziert - muss ich mir merken!) gezeigt - beim Gestikulieren nach knappem Überholen. Man darf gespannt sein, was die StA als schlimmer wertet: einen Effenberger nach einem Engüberholen - oder ein Ausbremsen, einen Vomradholversuch zu Fuß und dann ein Abdrängen mit dem Auto als Reaktion auf den Effenberger oder die bloße Existenz von Radfahrern.

  • Noch schlimmer: einer der Radfahrer hat doch glatt den Stinkfeiner (interessant, was die Autokorrektur so fabriziert - muss ich mir merken!) gezeigt - beim Gestikulieren nach knappem Überholen. Man darf gespannt sein, was die StA als schlimmer wertet: einen Effenberger nach einem Engüberholen - oder ein Ausbremsen, einen Vomradholversuch zu Fuß und dann ein Abdrängen mit dem Auto als Reaktion auf den Effenberger oder die bloße Existenz von Radfahrern.

    Yep. Mir ist auch schon mal der "Stinkfeiner" rausgerutscht und anschließend hab ich mir immer gedacht: "Mist, jetzt muss ich wohl 800 Euro Strafe zahlen (soviel kostet m.W. der Effenberg) und der Typ kriegt bestenfalls ne 15-Euro-Owi wegen Mordversuch. Toll."

    Aber du kannst ja auch 30 Jahre lang im Straßenverkehr wie eine Drecksau unterwegs sein, ohne behelligt zu werden, aber wehe du legst einen 50-Euro-Schein auf den Kopierer und versuchst damit zu bezahlen. Da trifft dich aber die Härte des Staates. Man muss halt Prioritäten setzen. :)

  • Zum "Trainingsvideo": Die Staatsanwaltschaft wird wohl doch aktiv:

    https://www.stern.de/panorama/weltg…n-30900688.html

    Jetzt, nachdem halb Deutschland das Video kennt, kann dem leistungstragenden SUV-Fahrer m.E. nur noch eine Verbindung zum Justizministerium helfen. Denn

    Zitat

    Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

    § 146 GVG - dejure.org

    Aber hey, Kopf hoch! Schließlich hats der Otto Wiesheu 1993 noch zum bayerischen Verkehrsminister geschafft, nachdem er 1983 stockbesoffen mit seiner Dienstlimousine einen polnischen Staatsbürger totgefahren und einen zweiten fast totgefahren hat.

    Es gibt also noch Hoffnung für Freie-Fahrt-Wer-bist-du-dass-du-mich-duzt-Bürger.

  • Wenn man sowas liest:

    Zitat

    So sei bereits im Juni diesen Jahres in einem anderen Fall gegen den Mann ermittelt worden. Damals soll er mit seinem Fahrzeug so nah auf eine Frau zugefahren sein, dass sich diese nur mit einem Sprung zur Seite habe retten können. Laut Polizei sei es im Anschluss zudem zu Beleidigungen gekommen. Auslöser für den Ausraster? Der Mann habe warten müssen, weil ein Lkw wenden wollte.

    Der Fall landete dem Bericht zufolge sogar bei der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren sei jedoch mit dem Verweis auf den möglichen Privatklageweg eingestellt worden, heißt es. Demnach reichte der Hergang des Vorfalls nicht aus, um dem Vorwurf der Nötigung weiter nachzugehen. "Im Lichte des aktuellen Vorfalls muss der Vorgang von damals nun sicher anders bewertet werden”, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

    ... dann fragt man sich, was in den Köpfen der Staatsanwaltschaft vorgeht und was in deren Dienstanweisungen steht. Warum soll jemand privat klagen (= Geld und Zeit investieren) müssen, damit der Staat eine Straftat verfolgt?

  • Warum soll jemand privat klagen (= Geld und Zeit investieren) müssen, damit der Staat eine Straftat verfolgt?

    Die Privatklage sollte ersatzlos abgeschafft werden. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol absolut vorbehaltlos. Dann muss er auch für Strafen bei durchaus schweren Straftaten sorgen. Nirgends im Alltag fühle ich mich von Staat so allein gelassen wie auf dem Fahrrad.

    Als zweitbeste Lösung könnte die Privatklage reformiert werden: der Verurteilte zahlt am Ende an den Kläger, nicht an den Staat.

  • Es gibt also noch Hoffnung für Freie-Fahrt-Wer-bist-du-dass-du-mich-duzt-Bürger.

    Die Hoffnung, dass er einsieht, seine Strafe verdient zu haben, sollte man nie aufgeben.

    Sein Führerschein wurde ja gestern, also am Tag nachdem der Fall im Fernsehen kam, beschlagnahmt.

    Die mediale Aufmerksamkeit für den Fall ist schon enorm und überrascht auch mich. Ins Fernsehen zu kommen, ist gar nicht so leicht.

  • Wenn man sowas liest:

    ... dann fragt man sich, was in den Köpfen der Staatsanwaltschaft vorgeht und was in deren Dienstanweisungen steht.

    Verfahren werden dann angestrebt, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

    Das kann man kritisieren, da dadurch viele Fälle "durchrutschen". Aber in der Summe über alle Vorfälle in Deutschland vermutlich ein durchaus gangbarer Weg.

  • Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".

    Der Richter ist in seiner Würdigung der Aussagen vollkommen frei. Wenn er die Aussage des einzigen Zeugen für glaubwürdiger hält als die des Angeklagten, darf er gegen letzteren entscheiden.

  • Verfahren werden dann angestrebt, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

    Das verstehe ich, wenn die StA wegen unklaren Beweisen, geringer Schuld o.ä. einstellt.

    Wenn die StA auf die Privatklage verweist, hat sie aber wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Gerade bei Delikten im Straßenverkehr ist das aber grundfalsch. Denn es geht um die Sicherheit aller in einer anonymen Masse. Wenn da einer "austickt", besteht ein Interesse der Öffentlichkeit, dass derjenige aus dem Verkehr gezogen wird.

    Bei Blitzern gibt es doch auch keine Prüfung auf "öffentliches Interesse". Da wird selbstverständlich auch 130 statt 120 nachts auf der menschenleeren Autobahn verfolgt.

    Aber wenn jemand von einem Autofahrer vorsätzlich fast ins Krankenhaus gebracht wird, wird die Verfolgung abgelehnt: "Interessiert doch außer Dir niemanden!"

    Öffentliches Interesse kann man mMn bei Beleidigung oder bei persönlicher Beziehung der beiden Beteiligten eventuell verneinen. Nicht aber bei gefährdenden Straftaten im Straßenverkehr.

    Soweit ich weiß, hat öffentliches Interesse auch nichts mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zu tun. Denn das öffentliche Interesse wird mWn nicht vom Richter nochmal geprüft. Wenn die StA sich also zu einer Klage entscheidet, scheitert ein Schuldspruch zumindest nicht an mangelndem öffentlichen Interesse.

    Hier sind die Justizminister der Länder gefragt. Denn Staatsanwälte sind weisungsgebundene Angestellte. Deren Chef kann durchaus anordnen, dass im bei Straftaten im Straßenverkehr normalerweise öffentliches Interesse anzunehmen ist.

  • ok. fiktiver Fall.

    Ich fahre abends igO auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg.

    Mir entgegen kommt ein Auto. Fernlicht wird angemacht und auf meine Fahrbahnseite gewechselt. Ich bremse.

    Vor einem Zusammenstoß (100m? 50m? 20m?) wechselt Fahrer wieder auf seine Spur. Aus dem Innenraum tönt es "Und Radweg gilt für dich nicht, oder was?"

    Ich formuliere eine Strafanzeige, kann den Fahrer sogar beschreiben. Zeugen gibts keine

    Beschuldigter sagt aus: ja ok, war abgelenkt, bin vielleicht auf Gegenspur gekommen.

    Was soll die StA da verfolgen?

    wenn ich dich richtig verstehe: Verfahren weiterführen. Mit welchem Ziel? so lange nachhaken und dem beschuldigten ins Gewissen reden, bis dieser doch zugibt, vorsätzlich gehandelt zu haben? Und dann?

  • Was soll die StA da verfolgen?

    Die StA soll bitte nicht gleich wegen fehlendem öffentlichen Interesse einstellen, sondern ermitteln. Denn es liegt öffentliches Interesse daran vor, dass solche Vergehen verfolgt und bestraft werden.

    Wenn die StA bei den Ermittlungen zu dem Schluss kommt, dass die Beweise nicht ausreichen, dann muss sie einstellen. Hilft ja nichts.

    Da Problem in der Praxis ist doch häufig, dass die StA trotz eindeutiger Videos u.ä. einstellt: "kein öffentliches Interesse".