YouTube-Highlights

  • Eine Reportage über die Critical Mass Zürich:

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  • Mal wieder der auf Video gebannte Versuch, bei Radfahrern „trotz Radweg mitten auf der Straße“ mit dem Auto trotzig den Radweg zu befahren (sofern es sich denn überhaupt um einen Radweg handelt):

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  • Ich weiß, ihr könnt’s nicht mehr hören, aber einer der Gründe, warum ich aus Hamburg wieder abgehauen bin, sind solche Situationen: An einer so genannten Berliner Lösung ist der Signalgeber für den Fahrverkehr grün, irgendwo im Hintergrund aber eine rote Fußgängerampel, also fühlt sich der Kraftfahrer berufen, den vermeintlichen Kampfradler erst anzuhupen und dann anzufahren:

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    Und da nach einschlägiger Erfahrung die Hamburger Polizei den eigentlichen Unfallverursacher sehr wohlwollend protokolliert, bleibt man im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen — und die gegnerische Versicherung will auch nichts zahlen, weil Vorsatz nicht gedeckt ist.

    Eigentlich das perfekte Verbrechen Vergehen.

  • mit dem Video ist eigentlich klar beweisbar, durch frühes Hupen, dass das Absicht war.

    Wäre also Vorsatz und sollte mit MPU belohnt werden.

    Meiner Erfahrung nach würde ein Strafverfahren gegen den Kraftfahrer in Ermangelung öffentlichen Interesses oder wegen „nichts passiert“ umgehend eingestellt. Ich bin ja in Hamburg auch mehrfach vorsätzlich abgedrängt worden, wie man in den einschlägigen Threads nachlesen kann, und die Polizei, aber allerspätestens die Staatsanwaltschaft kam aus dem Schulterzucken mitunter gar nicht mehr raus. Da wird dann auch der eigentliche Aggressor mit den Worten verabschiedet, er hätte „nichts falsch gemacht“.

  • Für den Verkehrsverstoß braucht man das Video gar nicht. Wenn der Radfahrer rot hatte, dann hatte der Autofahrer ebenfalls rot und durfte nicht fahren. Der Autofahrer würde sich also selbst mit einem Rotlichtverstoß belasten, wenn er aussagt, dass der Radfahrer bei rot gefahren sei.

    Das Video braucht man nur als Nachweis für eine Straftat nach §315c 1.b), weil der Autofahrer trotz offensichtlicher geistiger Mängel ein Fahrzeug geführt hat. :S

  • Meiner Erfahrung nach würde ein Strafverfahren gegen den Kraftfahrer in Ermangelung öffentlichen Interesses oder wegen „nichts passiert“ umgehend eingestellt. Ich bin ja in Hamburg auch mehrfach vorsätzlich abgedrängt worden, wie man in den einschlägigen Threads nachlesen kann, und die Polizei, aber allerspätestens die Staatsanwaltschaft kam aus dem Schulterzucken mitunter gar nicht mehr raus. Da wird dann auch der eigentliche Aggressor mit den Worten verabschiedet, er hätte „nichts falsch gemacht“.

    Da bei Dir nur Fotos verlinkt sind, lässt sich das nicht vergleichen, sieht aber so aus, als ob dein Lieferwagenfahrer halt, wie üblich, "vergessen" hat, dass da gerade noch jemand neben dem Fahrzeug war.

    In dem Video ist imho dokumentiert, was es laut User "Schwachzocker" gar nicht gibt, der Autofahrer hupt und lässt es wohl darauf ankommen. Weil er der Meinung ist, er hätte Vorfahrt. Das machen ja sonst nur Radler.

    Im Enddefekt wirkt es so, als ob der KFZler sein Auto schon verlassen hat, und rot schreit, bevor er ganz steht. Sicher, weil das heilige Plastik einen Kratzer haben dürfte.

  • Man sieht im Video leider nicht, ob der beim Hupen noch rollt oder nicht.

    Ja, so eine Rundherum Kameraperspektive hätte da schon was.

    Man sieht das Auto ja leider gar nicht, allerdings das Auto davor, der dunkle Passat, dadurch kann man zumindest abschätzen wo der Mini war, bzw. zumindest, wo sicher nicht. Passat ist auch nicht langsam unterwegs.

    Nachdem der Passat kaum durch den Mini hindurchdiffundiert ist, muss dieser den Radler im Kreuzungsbereich gesehen haben und von hinten angefahren.

  • 20 Jahre Hamburg - und ich musste doch 3x hingucken, bis ich realisiert hab,wo das ist.

    Hat sich ja doch einiges getan. also ein wenig.

    Und besser wird es dann in der Summe (incl. Konflikte) auch nicht. Tjo. ?(

    Warst du vor vier Jahren mit dabei, als wir diese Planung kritisiert hatten? Ich hatte ja damals bei der Fragerunde aufgezeigt und mich gewundert, wie gut wohl diese Berliner Lösung funktioneren wird und nach meiner Erinnerung auch von meinen Erfahrungen mit Differenzierungsproblemen zwischen den Signalgebern für den Fahrverkehr und Fußgängern berichtet.

    So gering die Wahrscheinlichkeit ist, dass jetzt jemand eine solche Situation auf Film bannt, umso größer muss ja die Dunkelziffer bei diesen Verkehrsführungen sein.

  • Versuch einer Erklärung:

    Als Autofahrer muss man dort beim Abbiegen gleich 4 Stellen im Blick behalten:

    Radfahrer von hinten: Rückspiegel

    Fußgänger von hinten: Schulterblick

    Fußgänger von vorne: Geradeausblick

    Radfahrer von vorne (Geisterradler) Geradeausblick, weiter links

    Und dann hat man im Hinterkopf, dass hinter einem jemand wartet.

    Das ist eine sehr quirlige Ecke wo der Beteiligtenstrom nicht abreißt.

    Das kann dann schnell mal zu viel werden, auch ohne Absicht. Da wird dann die rote Fußgängerampel als Erleichterung genommen: "Da darf jetzt eigentlich niemand mehr kommen" und losgefahren.

    Gut, dass ich da immer nur Nachmittags langkomme, da ist das rechts Abbiegen sowieso verboten.

  • ich glaub nicht. Ich kann mich nur an eine Diskussion um die Schutzstreifen in der Bebelallee dort erinnern, wo ein aufgebrachter Anwohner fabulierte, dass seit der Markierung immer(!) Stau wäre, vorher aber nie(!).

    Hat ihm denn keiner dargelegt, dass dieses Platzproblem weniger mit Radfahrern zu tun hat als mit der Tatsache, dass er und seine Kfz-Kollegen völlig sinnentleert immer(!) einen leeren Beifahrersitz durch die Stadt wanzen?

    Würden sie's bleiben lassen, gäbs kein Platzproblem. Mich persönlich wundert, dass das immer noch erlaubt ist.

  • OT: schräger Typ.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Schön gemacht!

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)