YouTube-Highlights

  • oh Gott, da kräuseln sich bei mir die Fußnägel hoch vor Fremdschämeritis.

    Die Klamotten, der Helm, die Aussagen...

    Vorwurf an die MA des ehemaligen Nachrichtenmagazins: das ist zu keinem Zeitpunkt eine "Berichterstattung", sondern ein Bloßstellen und drüber-lustig-machen. Es erfolgt stets ein läppisches Kommentieren des Verhaltens des Anzeigenhauptmeisters - jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.

    Und ich behaupte frech, dass der Anzeigenhauptmeister durchaus eine "Abweichung von der mentalen Normierung innerhalb unserer Gesellschaft" hat. Und da verbietet sich in meinen Augen eigentlich so eine Tagesbegleitung durchs TV-Team. Aber gut: meine "einschätzung", bin kein Mediziner...

    objektiv stelle ich aber fest: die fachliche Argumentation vom Anzeigenhauptmeister ist jetzt nicht wirr, sondern ganz im gegenteil dem Wortlaut der Verordnungen entsprechend. Das hat so gesehen: Hand und Fuß.

    den so ziemlich einzigen sachlichen/fachlichen Fehler, den ich sehe: die Betroffenheit der Behinderung beim Gehwegparken durch Fahrrad abstellen und extra vorbei gehen und wieder zurücklaufen herbeiführen zu wollen. Da meine ich, dass das so nicht funktioniert, weil das Vorbeilaufen-wollen eben nur wegen des Falschparkers besteht. Würde kein Falschparker dort stehen, würde er gar nicht auf die Idee kommen, dort zu Fuß 3 Meter in die eine Richtung zu gehen und dann umzudrehen.

  • Vielleicht ein ganz klein bisschen drüber:

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    Ob man ihn bei Übernahme der Unkosten in eine Stadt seiner Wahl einladen kann? ^^

    Genug zu tun hätte er auch in Hannover.

    Folgendes Erlebnis als Kontrast-Programm, das deutlich macht, dass diese Spiegel-Masche, das Falschparken als Gewohnheitsrecht dazustellen, keine gute Idee ist:

    Als Fußgänger unterwegs, bekam ich zufällig mit, wie ein vorbeifahrendes Fahrzeug einem parkenden Fahrzeug den Außen-Spiegel abfährt. Der Fahrer fuhr unbeeindruckt weiter. Mein Eindruck: Er hat das mitbekommen, will aber nicht dafür zahlen müssen.

    Was tun? Zunächst mal habe ich mir die Nummer notiert. Und jetzt? Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Straftat, da gibt es eine gewisse Verpflichtung, das auch anzuzeigen.

    Andererseits: Kein Mensch könnte mir nachweisen, wenn ich es nicht zur Anzeige bringe.

    Und schließlich:

    Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Jede Wette, dass beide Fahrer, auch der geschädigte in dem vom Spiegel-TV-Team angestimmten Chor vom "Verpetzer usw.", mit dem sie sich über den "Anzeigenmeister" lustig machen, mit einstimmen würden.

    Habe es dann doch angezeigt und wurde am Telefon drum gebeten, vor Ort zu bleiben. Immerhin, eine halbe Stunde später kam ein Team der Polizei, die mich dann gebeten hatten, den Tatbestand zu schildern.

  • - jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.

    Oder eben doch Einordnung. Wie bei dem entgegen der Fahrtrichtung Parkenden: "Das stört doch keinen."

    Ich fuhr letztes Jahr an einer Reihe längsparkender Autos vorbei. Als ich auf Höhe eines Transporters war, parkt plötzlich mir entgegen jemand aus, der vor dem Transporter falschherum gestanden hatte.

    Physikalisch bedingt war der natürlich völlig blind und fuhr auf mich zu, statt von mir weg. Da hat nicht viel gefehlt und ich wäre ihm frontal auf die Motorhaube geflogen.

  • Sorry, der Typ ist nicht nur "ein bisschen" drüber. Ich zeige selber Falschparker an, die mir tatsächlich im Weg sind.

    Wer aber in den Montur durch die Straßen zieht, sich vorne ans Fahrrad "POLIZFI" schreibt und als Hobby Falschparker jagt, bei dem stimmt etwas nicht. Auch wenn er inhaltlich natürlich Recht hat, beschädigt das das Instrument der Privatanzeige.

  • Zitat

    Und jetzt? Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Straftat, da gibt es eine gewisse Verpflichtung, das auch anzuzeigen.

    Ja, ist eine Straftat. Nein, es gibt keine Verpflichtung sowas anzuzeigen. Die konstruiert Mensch sich selbst in seinen eigenen Werten.

  • Ja, ist eine Straftat. Nein, es gibt keine Verpflichtung sowas anzuzeigen. Die konstruiert Mensch sich selbst in seinen eigenen Werten.

    Habe das mit der Verpflichtung noch mal gegoogelt. Es gibt eine Anzeigenpflicht bei schweren Straftaten Mord, Totschlag, Raub und zwar insbesondere dann, wenn die Anzeige bewirkt, dass die Straftat vereitelt werden kann. Bei einem abgefahrenen Außenspiegel gibt's demnach nur das eigene menschliche Ermessen. Bei einer offensichtlich beabsichtigten Trunkenheitsfahrt dagegen, sähe das möglicherweise anders aus. Da bestünde dann schon die Verpflichtung das zu verhindern. Oder nicht? Denn betrunken Auto fahren ist an sich noch keine schwere Straftat. Fährt der Betrunkene jedoch jemanden tot, dann kann das als Totschlag geahndet werden.

    Andererseits, wer so leichtsinnig Auto fährt, dass er dabei Außenspiegel abfährt, stellt möglicherweise auch ein Gefahrenquelle nicht nur für Sachen, sondern auch für Menschen dar. Vielleicht ist es deshalb besser, in so einem Fall Anzeige zu erstatten?

  • Abgefahrene Spiegel sind Standardunfälle bei Kfz. Das sagt mMm nichts über die Fahreignung aus. Ich würde und habe als Verursacher im vergleichbaren Fall den Schaden regulieren lassen. Selbst anzeigen würde ich so eine Beobachtung nicht, mein Bedarf an Kontakten mit Strafverfolgungsbehörden geht gegen Null. Als Zwischenweg könnte man per Zettel die Nutzer*innen des beschädigten Fzg darüber informieren, dass der Unfall beobachtet wurde. Kennzeichen Verursacherfahrzeug gg. Versicherung selbst keine Anzeige zu erstatten.

  • Sorry, der Typ ist nicht nur "ein bisschen" drüber. Ich zeige selber Falschparker an, die mir tatsächlich im Weg sind.

    Wer aber in den Montur durch die Straßen zieht, sich vorne ans Fahrrad "POLIZFI" schreibt und als Hobby Falschparker jagt, bei dem stimmt etwas nicht. Auch wenn er inhaltlich natürlich Recht hat, beschädigt das das Instrument der Privatanzeige.

    oh Gott, da kräuseln sich bei mir die Fußnägel hoch vor Fremdschämeritis.

    Die Klamotten, der Helm, die Aussagen...

    Vorwurf an die MA des ehemaligen Nachrichtenmagazins: das ist zu keinem Zeitpunkt eine "Berichterstattung", sondern ein Bloßstellen und drüber-lustig-machen. Es erfolgt stets ein läppisches Kommentieren des Verhaltens des Anzeigenhauptmeisters - jedoch keine Einordnung des tatsächlichen Fehlverhaltens der Falschparker.

    Der "Anzeigenhauptmeister", so nennt er sich selbst mehrfach in dem Film (z.B. bei 5:00 oder 11:20) ist m. E. nicht so leicht zu durchschauen, wie das Filmteam glaubt. Man fragt sich zunehmend "verarscht" das Filmteam den Protagonisten, oder ist es genau umgekehrt?

    Ziemlich am Anfang beispielsweise schildert der Sprecher, dass der "Anzeigenhauptmeister" das Ziel verfolgt, ins Guinnesbuch der Rekorde zu kommen und zwar mit der besonderen Leistung, in jeder Stadt in Deutschland mindestens einen Falschparker zur Anzeige gebracht zu haben. So gesehen macht es wenig Sinn, in einer Stadt besonders viele Falschparker zur Anzeige zu bringen. Dafür müsste er sehr viel mehr auf Tour gehen. Laut Wikipedia gibt es mehr als 2000 Städte in Deutschland. Schafft er fünf bis sechs Städte an einem Wochenende, dann ist das ein Acht-Jahre-Projekt.

    Letztlich lässt er alle im Unklaren, warum er als Anzeigenhauptmeister so aktiv ist. In Minute 7:15 wird der Verdacht gestreut, auch von ihm selbst, dass es ihm darum geht, beleidigt zu werden, so dass er mit einer Klage reagieren kann, die ihm eine Schadensersatzsumme als "Verdienst" einbringt.

    Der Film macht aber insgesamt deutlich, dass das allenfalls ein untergeordneter Nebeneffekt seiner Tätigkeit sein kann, dass die Ordnungswidrigkeitenanzeigen Beleidigungen provozieren, die bei dem "Anzeigenhauptmeister" zu Schadensersatzzahlungen an ihn führen.

    In dem Film werden mehrfach vom Sprecher wenig freundliche Begriffe benutzt, um das Handeln des Protagonisten zu beschreiben. Zum Beispiel "Nervensäge im Namen von Recht und Ordnung", "Knöllchenjäger", "Anschwärzer vom Dienst", "Denunziant". Besonders interessant ist seine Reaktion auf den Vorwurf, ein "Denunziant" zu sein. Er lehnt das nicht entrüstet ab, sondern dreht den Spieß um. In 10:12 kommt die Aussage: Das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten schade zwar dem Einzelnen, dem Falschparker, aber die Allgemeinheit habe einen Nutzen davon.

    In 12:55 wird darauf eingegangen, dass der "Anzeigenhauptmeister" sich selbst ein Schild ans Rad geheftet hat, auf dem mit Filzstift geschrieben "POLIZFI" steht. Und der gezeigte Anwalt hat einerseits richtig erkannt, dass beim Anzeigenhauptmeister Spaß und Ernst ganz dicht beieinander liegen. Sozusagen: "Aus Spaß wurde Ernst. Ernst ist heute 3 Jahre alt." Nutzt dem Anwalt und Gehwegparker aber auch nichts, die Anzeige geht ab. Und der "Anzeigenhauptmeister" hat ihn so irritiert, dass der Anwalt vom Anzeigenhauptmeister die Polizei herbeizitieren lässt. Darauf hatte der nur gewartet, denn er hätte an der Stelle ja auch sagen können, dass der andere die Polizei anrufen möge.

    Dass er das Instrument der Privatanzeige beschädigt, kann ich nicht erkennen. Es ist doch eine Frage der Beurteilung ob zum Beispiel das Zuparken einer Bordsteinabsenkung, das Parken auf dem Bürgersteig usw. eine Ordnungswidrigkeit ist, die von den Behörden regelmäßig und effektiv verfolgt wird. Oder ob die Verkehrsbehörde das sehr lässig sieht und solche Ordnungswidrigkeiten als Gewohnheitsrecht betrachtet. Leider haben viele Ordnungskräfte und Verkehrsverwaltungen ein sehr "großes Herz" für Falschparker. Oder ist das nur ein subjektiver Eindruck, der sich statistisch nicht erhärten lässt? Kann man das überhaupt "objektiv statistisch" überprüfen, ob effektiv Falschparker kontrolliert werden oder nicht?

    Mitarbeiter*innen der Polizei und des Verkehrsaußendienstes kommunizieren gerne und häufig, dass es zu wenig Parkplätze gäbe und man deshalb auch mal ein "Auge" zukneifen müsse. Eher selten hört man von dieser Seite davon, dass es zu viele Autos gäbe und die Bereitschaft der Autobesitzer auf eigene Kosten zum Beispiel einen Parkhausstellplatz zu mieten, nicht sehr verbreitet ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (1. März 2024 um 09:23) aus folgendem Grund: Fehlerkorrektur, Zitat von DMHH eingefügt

  • Abgefahrene Spiegel sind Standardunfälle bei Kfz. Das sagt mMm nichts über die Fahreignung aus. Ich würde und habe als Verursacher im vergleichbaren Fall den Schaden regulieren lassen. Selbst anzeigen würde ich so eine Beobachtung nicht, mein Bedarf an Kontakten mit Strafverfolgungsbehörden geht gegen Null. Als Zwischenweg könnte man per Zettel die Nutzer*innen des beschädigten Fzg darüber informieren, dass der Unfall beobachtet wurde. Kennzeichen Verursacherfahrzeug gg. Versicherung selbst keine Anzeige zu erstatten.

    So gesehen habe ich selbst keine Anzeige erstattet. Ich hatte weiter oben geschrieben ich habe das bei der Polizei angezeigt. Das war missverständlich. Es hätte genauer heißen müssen: Ich habe der Polizei meine Beobachtung mitgeteilt. Dieses Mitteilen meiner Beobachtung hat dazu geführt, dass der betroffene Besitzer des parkenden Autos informiert wurde und die Polizei sich vor Ort einen Eindruck über den Tathergang gemacht hat, zu dem ich als Zeuge eine Aussage gemacht habe. Und wenn ich die Polizei richtig verstanden habe, erstattet sie eine Anzeige gegen den Fahrer des Wagens, der den Außenspiegel abgefahren hat, wegen Fahrerflucht.

    Was ich mich im Nachhinein auch frage: Ist so ein Fall, eine Beobachtung, dass ein Außenspiegel abgefahren wurde, ein ausreichender Grund, einen Notruf abzusetzen? Ich habe die 0511-1090 angerufen. Das ist in Hannover die Zentrale der Polizei.

    Und ich vermute oder hoffe zumindest, dass der Autofahrer, der dem anderen den Außenspiegel abgefahren hat, zukünftig vorsichtiger fährt, weil er nun weiß, dass das Ärger geben kann und er nicht darauf bauen kann, das anderen das egal ist.

  • Entschuldigung wegen des OT Geschreibsels. Eine Anzeige ist nichts anderes, als die Mitteilung über irgendeinen Sachverhalt an die Behörden. Es ist völlig egal, ob die anzeigende Person einen Bestrafungswillen hat oder nicht. Die Behörde weiß Bescheid und handelt. In diesem Fall musste sie sogar handeln, weil nach dem Legalitätsprinzip Polizisten Straftaten erforschen müssen, die ihnen dienstlich bekannt werden. Eine Meldung an die Polizei löst also zwangsläufig ein Ermittlungsverfahren aus. Entgegen der landläufigen Meinung kann eine Anzeige auch nicht zurückgenommen werden. Gepetzt ist gepetzt. Du bist jetzt Zeuge in dem Verfahren gegen Unbekannt wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

  • Entschuldigung wegen des OT Geschreibsels. Eine Anzeige ist nichts anderes, als die Mitteilung über irgendeinen Sachverhalt an die Behörden. Es ist völlig egal, ob die anzeigende Person einen Bestrafungswillen hat oder nicht. Die Behörde weiß Bescheid und handelt. In diesem Fall musste sie sogar handeln, weil nach dem Legalitätsprinzip Polizisten Straftaten erforschen müssen, die ihnen dienstlich bekannt werden. Eine Meldung an die Polizei löst also zwangsläufig ein Ermittlungsverfahren aus. Entgegen der landläufigen Meinung kann eine Anzeige auch nicht zurückgenommen werden. Gepetzt ist gepetzt. Du bist jetzt Zeuge in dem Verfahren gegen Unbekannt wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

    Dann war es also doch richtig, dass ich zunächst geschrieben hatte, ich habe den Vorgang bei der Polizei angezeigt. Die Anzeige selbst wird allerdings von der Polizei erstellt. Wie ist das dann beim geschädigten Autofahrer? Bloß davon, dass die Polizei eine Anzeige wegen Unfallflucht eingeleitet hat, bekommt er ja noch nicht das Geld zurück für den abgefahrenen Außenspiegel. Dazu muss er dann wohl Schadenersatz beim Schadensverursacher einfordern. Dann kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers ins Spiel. Und wenn der Pech hat, dann wird anschließend seine Versicherungsprämie erhöht.

    Da eine nicht unerhebliche Schädigung stattgefunden hat, sehe ich schon einen Grund so was wie das Abfahren eines Seitenspiegels bei der Polizei anzuzeigen, wenn ich das beobachte. Es ist ja nun nicht so, dass ich so was in schönster Regelmäßigkeit beobachte. Obwohl es wohl recht häufig vorkommt.

    Spiegelabfahren mit Fahrerflucht wird relativ heftig geahndet (Straftat) im Vergleich zum Beispiel zu Falschparken (Ordnungswidrigkeit). Wenn man so tut, als sei das Außenspiegel-Abfahren ein so alltägliches Ereignis, dass es sich nicht lohnt, das anzuzeigen, wenn man es beobachtet, dann wird es irgendwann (oder ist es schon) auch nur eine weitere der vielen üblen Autofahrer-Charaktereigenschaften wie bedenkenlose Umweltverschmutzung, mit SUV-Stadtpanzern Kampfbereitschaft und Stärke demonstrieren, beim Rechtsabbiegen zu schnell fahren, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer gefährdet werden, bei Regen und schlechter Sicht oder dem hier [Zeichen 123][Zeichen 138-10]nicht das Tempo reduzieren usw., usw.:(

    Und irgendwann heißt es dann, na ja, ist ja eigentlich auch nur so eine besondere Form von Ordnungswidrigkeit, einen abgefahrenen Spiegel nicht selbst zu melden. Und die nächste Brutalisierungsstufe ist erreicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (29. Februar 2024 um 20:44) aus folgendem Grund: 2. und 3. Abs. ergänzt

  • Und ich behaupte frech, dass der Anzeigenhauptmeister durchaus eine "Abweichung von der mentalen Normierung innerhalb unserer Gesellschaft" hat. Und da verbietet sich in meinen Augen eigentlich so eine Tagesbegleitung durchs TV-Team. Aber gut: meine "einschätzung", bin kein Mediziner...

    Als nicht neurotypischer Mensch behaupte ich ebenfalls, dass er nicht neurotypisch ist. Ich fühle seinen Auftrag total ;)
    Was der Boulevard-Journalismus draus macht ist natürlich unter aller Kanone.
    Der Typ handelt vollkommen korrekt - in seiner Welt. Und unter Einhaltung der Regeln, welche die "andere" Welt ihm an die Hand gibt.

  • Ich habe mir die Doku, die ich bislang noch nicht kannte, soeben angeschaut und habe wirklich sehr oft laut lachen müssen. Das ist Comedy pur, einfach herrlich! Und ich muss gestehen, dass ich mit dem Anzeigenhauptmeister irgendwie sympathisiere. Seine ruhige und besonnene Art und dazu diese montone, reservierte und nüchterne Aussprache fast ohne jegliche Gefühlsregung, mit denen er den ganzen Argumenten begegnet.

    Leider wurde er vom Journalistenteam nicht gefragt, ob er denn keine Angst vor Handgreiflichkeiten hätte. Aber ich denke, das hätte er wohl eindeutig verneint.

    Ich überlege selber schon einige Zeit, was ich in Zeiten meines Ruhestands irgendwann mal gerne machen will. Hatte eigentlich etwas mit Umweltschutz vor Augen, wie zum Beispiel in sämtlichen Gemeinden Deutschlands mal einen Tag Müll aufsammeln. Aber nun werde ich auf "Menschenschutz" umschwenken. Dabei brauche ich zu der in der Doku gezeigten Ausstattung jedoch noch Personenschutz sowie eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht an der Hand. Dann würde ich den pikierten Verkehrsteilnehmern gleich die Visitenkarte des Anwalts aushändigen, damit sie sich die Rechtslage von einem unabhängigen Fachmann erklären lassen können. So ist mein täglich Brot dann noch um einen weiteren Punkt gesichert. Denn ich zehre nicht nur an den Schadenersatzzahlungen wegen Beleidigung oder gar Körperverletzung, sondern erhalte sogar noch Provision von der Anwaltskanzlei, mit der ich zusammenarbeite.

    Schade, dass es wohl an meiner Skrupel und an meiner Angst vor nicht dauerhafter körperlicher Unversehrtheit scheitern wird. Ansonsten wäre ich voll dabei.

  • Abgefahrene Spiegel sind Standardunfälle bei Kfz. Das sagt mMm nichts über die Fahreignung aus. Ich würde und habe als Verursacher im vergleichbaren Fall den Schaden regulieren lassen. Selbst anzeigen würde ich so eine Beobachtung nicht, mein Bedarf an Kontakten mit Strafverfolgungsbehörden geht gegen Null. Als Zwischenweg könnte man per Zettel die Nutzer*innen des beschädigten Fzg darüber informieren, dass der Unfall beobachtet wurde. Kennzeichen Verursacherfahrzeug gg. Versicherung selbst keine Anzeige zu erstatten.

    Hatte ich weiter oben noch geschrieben, dass es doch eher sehr selten vorkommt, dass ich es beobachte, dass ein*e Autofahrer*in einem parkenden PKW den Spiegel abfährt, dann war das wohl so eine Art "Sich selbst erfüllende Prophezeiung". Nur wenige Tage nach dem ich als Fußgänger mitbekam, dass ein Fahrzeug einem parkenden Fahrzeug den Spiegel abfuhr, ist es schon wieder passiert.

    Diesmal war ich als Fahrradfahrer auf dem Radweg unterwegs, als genau in der Höhe, in der ich gerade fuhr, ein deutlich hörbarer Knall ertönte, der von der Fahrerseite des parkenden Fahrzeuges erschallte, an dessen Beifahrerseite ich gerade vorbeifuhr. Da Stopp und Go-Verkehr auf der Straße, zumal Hauptverkehrszeit und Üstra-Streik konnte ich an der nächsten Querstraße die Fahrerin des Fahrzeuges direkt ansprechen, das auf der anderen Seite an dem parkenden Fahrzeug vorbeifuhr, als ich dort den Knall gehört hatte. Bei dem Fahrzeug war der rechte Außenspiegel eingeklappt, allerdings nicht eindeutig sichtbar beschädigt, höchstens vielleicht ein paar Kratzer. Aber wer fährt schon mit eingeklappten Außenspiegeln? Das muss bei dem Außenspiegel-Begegnungs-Rumms passiert sein, den ich gerade gehört hatte. Ich habe die Autofahrerin jedenfalls gebeten, doch mal nachzuschauen, ob sie da gerade einen Spiegel abrasiert hat, oder ob der andere Spiegel auch heile geblieben ist. Und sie beeilte sich auch in der Seitenstraße zu parken, und ging in Richtung des Autos, dass ich ihr zeigte. Leider hatte ich es ziemlich eilig (Termin), sodass ich die Fahrtunterbrechung nicht weiter ausdehnen wollte. Ob bei dem Spiegelrumms tatsächlich der Spiegel "abrasiert" wurde, oder ob die Fahrerin überhaupt genau nachgeschaut hat, kann ich nicht sagen.

    Vielleicht hätte ich ihr sagen sollen, dass sie vorsichtshalber die Polizei informiert? Vielleicht saß in dem Fahrzeug hinter ihrem Fahrzeug der "Anzeigen-Hauptwachtmeister"? Oder einfach nur ein anderer Autofahrer, der es der Polizei meldet, die dann ihrerseits eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstellt?

    Jedenfalls war ich ganz froh, dass die Frau sofort angehalten hatte und Anstalten machte, genau nachzuschauen, denn ich hätte innerhalb von drei Tagen das zweite Mal die Polizei auf ein Fahrzeug aufmerksam gemacht, dass einem parkenden Fahrzeug den Außenspiegel "abrasiert", wenn das Fahrzeug einfach weiter gefahren wäre. Vermutlich hätte ich das getan. Auch wenn die Polizei am Ende denken könnte, ich hatte nichts Besseres zu tun, als darauf zu achten, wer wem die Außenspiegel abfährt.

  • Schade, dass es wohl an meiner Skrupel und an meiner Angst vor nicht dauerhafter körperlicher Unversehrtheit scheitern wird. Ansonsten wäre ich voll dabei.

    Das mit der körperlichen Unversehrtheit ist halt so ein Ding, dass man so und so sehen kann. Wie der "Anzeigenhauptmeister" in dem Film es schon aussagte: Man könne seine Tätigkeit als Denunziation bezeichnen, insofern, als es dem betroffenen Falschparker natürlich schade, dass er ihn anzeigt. Aber die Allgemeinheit profitiere davon, dass er Falschparker anzeige, weil so die Wege für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen sicherer werden.

    Ganz sicher macht er sich nicht nur Freunde mit seiner Tätigkeit und die Gefahr, dass jemand komplett "austillt" und meint, er müsse jetzt den "Anzeigenhauptwachtmeister" verprügeln ist sicher gegeben.

    Andererseits besteht aber auch die Gefahr, dass man als Fußgänger*in oder Fahrradfahrer*in selbst körperlich Schaden nimmt, wenn Autofahrer in gefährlicher Weise falsch parken. Kommt dann zum Beispiel noch eigene Unvorsichtigkeit dazu, dann kann es sogar tödlich enden. Wir hatten an anderer Stelle schon solche Fälle diskutiert:

    Epaminaidos
    18. September 2023 um 07:58

    "Da kann man dem Fahrer des LKWs meiner Ansicht nach keinen Vorwurf machen. Wohl aber dem Fahrer des Falschparkers. Leider gab es für diesen keine Strafe.", hatte Epaminaidos damals geschrieben zu dem Unfall, bei dem eine Fahrradfahrerin tot gefahren wurde, weil sie vermutlich ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten an einem Lieferwagen vorbeifahren wollte, der auf dem Fahrradstreifenstand.

    Gäbe es mehr "Anzeigenhauptmeister", dann gäbe es vielleicht weniger Lieferwagen, die Radfahrstreifen blockieren, so wie zum Beispiel hier in der Goethestraße in Hannover:

    Machte das grüne "Fahrradfahrermännchen" jetzt den Fehler nach links auszuweichen, würde es ihm nicht gut bekommen. Gäbe es genug "Anzeigenhauptmeister", die riskieren Prügel einzustecken, stünde dagegen das Lieferfahrzeug nicht auf dem Radfahrstreifen. Und bedauerlicherweise ist die Autofahrerwelt inzwischen so verroht, dass auch Mitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes mittlerweile sicherheitshalber nicht mehr alleine auf Streife gehen.

    Die ständige Falschparkerei einfach laufen zu lassen ist also auch keine Option, die "Angst vor nicht dauerhafter körperlicher Unversehrtheit" zu bekämpfen. Mindestens sollte man versuchen, in Diskussionen darauf aufmerksam zu machen, ggf. in "sozialen Medien" (z.B. hier im Radverkehrsforum) entsprechend Einfluss zu nehmen, in Leserbriefen, bei öffentlichen Sitzungen des Kommunalparlamentes oder dessen Ausschüssen, Verbandstätigkeit oder auch Mitarbeit in politischen Parteien. Muss ja nicht jeder gleich ein "Anzeigenhauptmeister" werden.

  • Der Anzeigenhauptmeister hat es nun auch in die Bild-Zeitung geschafft. Und gestern hat sogar RTL Aktuell, Hauptausgabe 18:45 Uhr, über ihn berichtet.

    Ob ich nun die Hoffnung haben darf, dass die mediale Berichterstattung ein klein wenig Werbung für sein Hobby macht?

  • Ob ich nun die Hoffnung haben darf, dass die mediale Berichterstattung ein klein wenig Werbung für sein Hobby macht?

    Wenn es nur eine kommunale Institution gäbe, die sich hauptberuflich darum kümmern könnte und so denjenigen beim Fröhnen seines Hobbys entlasten und zurückdrängen könnte... und nein, es ist nicht der Datenschutzbeauftragte gemeint

    Einmal editiert, zuletzt von littlet (4. März 2024 um 08:48)

  • Was ich mich sowohl beim Anzeigenhauptmeister als auch beim Ordnungsamt frage:
    Warum tut man sich das an, sich in auffälliger Montur an das relevante Fahrzeug zu stellen und dort die Dokumentation vorzunehmen?

    Gerade bei eindeutigen Dingen wie Parken auf Gehwegen, Radwegen oder sonst wo, wo es eindeutig nicht erlaubt ist, könnte man genauso gut so arbeiten, wie die Rohdaten für Streetview oder auch kleiner wie für Mapillary entstehen. Einfach eine oder mehrere Kameras an ein Fahrrad, sodass alle relevanten Blickwinkel abgedeckt sind und dann eine kleine Runde durch die Stadt drehen. Hinterher kann man einfach die relevanten Bilder aus der Serie heraussuchen, hat in den EXIF Daten die exakte Uhrzeit und ein Geotag, sodass man die entsprechende Ordnungswidrigkeit danach bequem im Büro beschreiben kann, ohne zu risikieren mit dem Fahrer oder sonstigen Experten diskutieren zu müssen.

  • Was ich mich sowohl beim Anzeigenhauptmeister als auch beim Ordnungsamt frage:
    Warum tut man sich das an, sich in auffälliger Montur an das relevante Fahrzeug zu stellen und dort die Dokumentation vorzunehmen?

    Gerade bei eindeutigen Dingen wie Parken auf Gehwegen, Radwegen oder sonst wo, wo es eindeutig nicht erlaubt ist, könnte man genauso gut so arbeiten, wie die Rohdaten für Streetview oder auch kleiner wie für Mapillary entstehen. Einfach eine oder mehrere Kameras an ein Fahrrad, sodass alle relevanten Blickwinkel abgedeckt sind und dann eine kleine Runde durch die Stadt drehen. Hinterher kann man einfach die relevanten Bilder aus der Serie heraussuchen, hat in den EXIF Daten die exakte Uhrzeit und ein Geotag, sodass man die entsprechende Ordnungswidrigkeit danach bequem im Büro beschreiben kann, ohne zu risikieren mit dem Fahrer oder sonstigen Experten diskutieren zu müssen.

    Genau diese Gedanken hatte ich auch. Es ist doch wesentlich effizienter, mit einem Kamerafahrzeug (in diesem Fall Fahrrad) und vielleicht noch einer Helmkamera die Verkehrsflächen abzufahren, anstatt vor Ort noch großartig Diskussionen zu führen und wohlmöglich noch das Eintreffen der Polizei abzuwarten. In der Zwischenzeit habe ich doch 40 weitere Vergehen dokumentiert. Und gibt's am Nachmittag Schlechtwetter, verlagere ich meine Tätigkeit an meinen Schreibtisch, wo dann die bei der letzten Spazierfahrt festgestellten 350 Vergehen aufbereitet und abgeschickt werden.

    Und Müll aufsammeln kann ich nebenbei ja trotzdem. Das eine schließt das andere ja nicht aus.

    Geil, ich kann meinen Ruhestand kaum erwarten!!!

  • Was ich mich (...) beim Ordnungsamt frage

    In Deutschland geht das bislang nicht. Unter anderem steht die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer digitalen Parkraumüberwachung entgegen. Eine Novellierung wäre nötig. „Wir brauchen dringend eine Änderung der StVO“, sagt Herrmann. „Es muss rechtlich möglich sein, dass man die Kennzeichen dazu erfassen darf.“ Sie hofft beim Bundesverkehrsministerium auf baldige Einsicht. Immerhin sei auch die FDP, die das Haus mit Volker Wissing künftig besetzen wird, an einer Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen interessiert, argumentiert die Bezirksbürgermeisterin. Die Hoffnung ist nicht unbegründet: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf eine „Öffnung für digitale Anwendungen wie digitale Parkraumkontrolle“ verständigt.

    Edit: habe gerade nochmal nach einem aktuelleren Stand gesucht.

    Es scheint unverändert zu sein. Die Länder wollen wohl, der Bundesverkehrsminister will anscheinend nicht und schiebt den Datenschutz vor.

    Parken: Hamburg will Kameraautos gegen Parksünder einsetzen - Golem.de
    Autos mit Kameras sollen in Hamburg falsch geparkte Autos erfassen. Die Länder finden die Idee gut, das Bundesverkehrsministerium hat Fragen.
    www.golem.de