Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Daran, dass der Pressesprecher nur wiedergibt, was ihm mitgeteilt wird, kann ich nichts ehrenrühriges finden. Wie man als Polizist vor Ort so eine eklatante Fehlentscheidung treffen kann und (vermutlich) in den Akten ablegen, kann ich nicht nachvollziehen. Herr wirf StVO's vom Himmel!

  • Laut Hamburger Morgenpost ist der Junge zuerst mit dem rechten Fuß angestoßen.

    Mann, Mann. Bei Visualisierung des Verletzungsmusters musste ich gerade wirklich schlucken. Gut, dass keine Lebensgefahr mehr besteht.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich lese gerade, dass Vorverurteilungen durch falsche Polizeimeldungen auch ganz andere Dimensionen annehmen können.

    »... hat sich die 37-Jährige anders als zunächst im Polizeibericht vermerkt vor dem Crash am 9. Juni regelkonform verhalten. Überwachungsvideos zeigten, wie (A) bei grüner Ampel auf die Kreuzung fahre, um sie geradeaus in Richtung Norden zu überqueren, heißt es in dem aktuellen Polizeibericht. Ein entgegenkommendes Fahrzeug habe ihr dann beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen und sie zu einem Bremsmanöver gezwungen. Als sie anschließend ihre Fahrt fortsetzte, waren die Ampeln bereits umgesprungen. Zu diesem Zeitpunkt fuhr die 68-jährige ... mit ihrem Wagen in Richtung Westen los und kollidierte mit (A)'s Auto. Ihr Ehemann ... (78) starb zwei Wochen später an schweren Kopfverletzungen, die er bei dem Unfall erlitten hatte.«

    Und wie hieß es vorher?
    »Die frühere Tennis-Weltranglistenerste Venus Williams hat nach Angaben der Polizei einen tödlichen Autounfall im US-Bundesstaat Florida verursacht. Die 37-Jährige habe am 9. Juni in Palm Beach Gardens, einer Kleinstadt nördlich von Miami, mit ihrem Geländewagen an einer Kreuzung die Vorfahrtsregeln missachtet, heißt es im Polizeibericht zu dem Vorfall. Deshalb sei ein von einer 68-jährigen Frau gesteuerter Wagen in Williams' Auto hineingefahren.
    ...
    Laut Polizei berichteten Zeugen, die Tennisspielerin sei bei roter Ampel in die Kreuzung eingefahren. Williams hingegen habe behauptet, die Ampel sei grün gewesen. Sie habe dann aber wegen anderer Fahrzeuge mitten auf der Kreuzung bremsen müssen.«

    Laut Überwachungsvideos haben die Zeugen somit die Unwahrheit gesagt - möglicherweise unbewusst im Stile der typischen »Knallzeugen«, die durch den Aufprall aufmerksam werden, hingucken, eine rote Ampel sehen und dann sagen: »Die ist bei Rot gefahren«.
    Man beachte auch die feine Unterscheidung zwischen »berichteten Zeugen« und »Williams hingegen habe behauptet«.

    Hoffentlich hat der Jugendliche aus der Hochallee bessere Zeugen ...

  • Ja, solche Zeugen wünscht man niemandem. Ich denke mir auch oft nach Anblick verschiedener Dashcam-Compilations, dass man viele Unfälle ohne Kamera im Leben nicht erklären könnte bzw. das eigentlich Opfer ziemlich oft in den Arsch gekniffen wäre.

  • Ja, solche Zeugen wünscht man niemandem. Ich denke mir auch oft nach Anblick verschiedener Dashcam-Compilations, dass man viele Unfälle ohne Kamera im Leben nicht erklären könnte bzw. das eigentlich Opfer ziemlich oft in den Arsch gekniffen wäre.

    Dieses Knallzeugen-Ding kenne ich ja aus eigener Erfahrung mittlerweile zu genüge. Die Zeugen stellen irgendwelche Rückschlüsse an, die sich aus ihren eigenen Erfahrungen speisen und bei diesen Erfahrungen gibt’s beim Radverkehr natürlich ganz schön viel, beispielsweise das obligatorische „Radfahrer fahren immer über Rot“ und „immer ohne Licht“ und „immer auf der falschen Seite“.

    Hier noch mein aktuelles Lieblingsbeispiel, bei dem es auch darum ging, dass der Radfahrer ja über eine rote Ampel gefahren wäre:

    2017-06-11 um 15-59-59.JPG

  • Auf gut Deutsch: der Pressesprecher kann nur wiedergeben, was ihm seine Kollegen in den Block diktieren. Eigenes, kritisches Überprüfen der Information vor Verbreitung ist nicht vorgesehen.
    Die "tätigen Polizeibeamten" sind anscheinend wirklich nicht in der Lage, die StVO-Regeln zum Parken zu erfassen.

    Schreib doch mal jemand eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den tätigen Polizeibeamten (der lässt sich ja intern ermitteln). Mal sehen wie die/der Vorgesetzte antwortet und in jedem Fall landet das in der Personalakte.

  • Eigenartig, dass der Blogger schreibt, er habe Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft als Teil der Begründung aufführt, ein Strafantrag sei nicht gestellt worden. ?(

    Wenn Mario dort mit einem Anwalt zugange ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es an solchen Banalitäten scheitern sollte. Andererseits: Man weiß ja nie.

  • Schon wieder nicht Hamburg, aber auch interessant: BVG-Bus überrollt Radfahrerin

    Dort heißt es unter anderem:

    Zitat

    Kurz hinter der Autobahnauffahrt wird der Radweg vom Gehweg auf die Fahrbahn geleitet - deutlich rot markiert. Hier wollte der Bus der Linie X11 dennoch die Frau überholen.
    Da nach Polizeiangaben Fahrzeuge in der engen Straße aus der anderen Richtung kamen, lenkte der 50-Jährige "wieder nach rechts und erfasste die Radfahrerin", so formulierte es das Polizeipräsidium. Sie stürzte, geriet unter den Bus und wurde von diesem im Bereich des Unterkörpers überrollt. Die Zweiradfahrerin kam mit schweren Verletzungen an Beinen, Becken und Kopf in ein Krankenhaus. Ein Rettungshubschrauber war im Einsatz. Die Straße war mehrere Stunden gesperrt.

    Verschuldet wurde der Unfall nach Polizeiangaben vom Fahrer des dreiachsigen Doppeldeckers. Die Frau trifft keine Mitschuld.


    Das klingt ja ganz anders als das übliche „trug keinen Helm“ und „übersah den Bus“ und „pochte auf ihre Vorfahrt“.

    Stutzig macht mich allerdings die Aufleitung vom Gehweg auf die Fahrbahn, das klingt mir doch ein bisschen doll nach § 10 StVO. Das hier dürfte die Stelle sein:

    Nun kann man darüber streiten, ob dieses Stummelchen wohl ein Schutz- oder ein Radfahrstreifen sein soll. Aber wie dem auch sei: Irgendwo in dieser Gegend schlägt § 10 StVO zu. Nun kann ich den genauen Unfallhergang natürlich nicht beurteilen, aber in dieser Situation allein hinsichtlich des Überholabstandes zwischen Fahrrad und Bus zu ermitteln halte ich für verkehrt.

    Das zeigt aber auch mal wieder, dass dieses Herumgehüpfe des Radverkehrs zwischen Fahrbahn und Nicht-Fahrbahn, was ja in Hamburg bei jeder Sanierung einer Straße entsteht, an vielen Stellen einfach nur saugefährlich ist.

  • Es zeigt auch, dass der gewöhnliche Verkehrsteilnehmer, Reporter und Polizist den § 10 StVO eher nicht auf dem Schirm hat.
    Bei Radfahrern doppelt fatal, weil sie von dessen Regelung besonders häufig zum eigenen Nachteil betroffen sind.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Die originale Pressemeldung der Berliner Polizei ist übrigens kaum so radfahrerfreundlich. Das mit dem Sicherheitdsabstand steht dort beispielsweise nicht drin. Hat der Tagesspiegel da wohl nachgefragt oder es eigenständig ausgeschmückt?

    Derweil machen die Öffentlich-rechtlichen daraus:

    Radfahrerin in Treptow von Bus überrollt
    In Berlin-Treptow ist eine Radfahrerin von einem Bus überrollt und schwer verletzt worden. Wie die Polizei rbb|24 am Samstag mitteilte, hatte es offenbar eine Berührung zwischen Radfahrerin und dem Bus gegeben. In deren Folge stürzte die Frau und geriet mit den Beinen unter den Bus.
    Für die Bergung der Radfahrerin war ein Hubschrauber im Einsatz. Das Unglück ereignete sich auf der Johannisthaler Chaussee. Die Polizei teilte mit, der genaue Unfallhergang müsse nun erst ermittelt werden.

    Eine Naturgewalt, so ein Bus!

  • Immerhin wird einzig und allein der Busfahrer verantwortlich gemacht:
    »Nachdem der Radweg auf die Fahrbahn geleitet worden war, setzte die Frau ihre Fahrt mit dem Rad auf der Straße fort. Offenbar fuhr der 50-jährige Fahrer mit dem Bus an der Radfahrerin vorbei, lenkte wegen des entgegenkommenden Verkehrs wieder nach rechts und erfasste die Radfahrerin.«

    Er hat sie demzufolge zu überholen versucht, ohne dass dies gefahrlos möglich gewesen wäre.

    rbb ist allerdings unterirdisch.

  • Immerhin wird einzig und allein der Busfahrer verantwortlich gemacht:
    »Nachdem der Radweg auf die Fahrbahn geleitet worden war, setzte die Frau ihre Fahrt mit dem Rad auf der Straße fort. Offenbar fuhr der 50-jährige Fahrer mit dem Bus an der Radfahrerin vorbei, lenkte wegen des entgegenkommenden Verkehrs wieder nach rechts und erfasste die Radfahrerin.«

    Er hat sie demzufolge zu überholen versucht, ohne dass dies gefahrlos möglich gewesen wäre.

    rbb ist allerdings unterirdisch.

    Die Lage des Fahrrads auf den veröffentlichten Bildern legt allerdings nahe, dass sich die Frau noch auf der Furt(?) befunden hat, als es zum Zusammenstoß kam. Ich habs bei Twitter schon gesagt: Wer so eine suggestive Führung anordnet bzw. plant, sollte bei so einem Unfall dann auch mit angezeigt werden.

  • Gesucht wird ein flüchtiger Radfahrer, der Samstag Abend in Steilshoop ein Kind überfahren haben soll.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.