Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Ich lese das so, dass der Pedelec-Fahrer geradeaus wollte ("überqueren" steht da, bezogen auf de K 80). Auf der Fahrbahn wäre es zu Null Konflikten mit dem 85-jährigen Benzfahrer gekommen, über den keine "Vermutungen" nach "ersten Ermittlungen" dahingehend geäußert wurden, dass er vielleicht zu schnell war, nicht aufgepasst hat oder so.

  • Ich lese das so, dass der Pedelec-Fahrer geradeaus wollte ("überqueren" steht da, bezogen auf de K 80).

    Siehe Luftbild. Es gibt dort einen freien Rechtsabbieger mit Zebrastreifen. Da war der Radfahrer wohl und wollte danach die K80 (Ampel) überqueren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Siehe Luftbild. Es gibt dort einen freien Rechtsabbieger mit Zebrastreifen. Da war der Radfahrer wohl und wollte danach die K80 (Ampel) überqueren.

    Eher umgekehrt. Wenn der Radfahrer den für ihn linken Radweg benutzt hat, kam er auf dem Luftbild "von oben" und hatte die Ampel bereits hinter sich.

  • Nee, von oben nach unten verläuft die K 80. Die Gutenbergstraße kommt von rechts. Der Pedelec-Fahrer wollte also von rechts nach links. Auf der Fahrbahn hätte er "schnurgeradeaus" fahren können, aber stattdessen hat der den linksseitigen Radweg benutzt, der unter der von rechts kommenden Straße zu sehen ist. Da biegt er in die Kurve, dem Benzfahrer entgegen, ein und macht dann einen Haken um 90 Grad - und fährt dem Benz vor die Haube.
    Die Ecke ist so eng, dass "unangepasste Geschwindigkeit" jedes Tempo sein müsste, bei dem es ihm vom Rad haut. Er muss langsam fahren, um die Ecke zu erwischen. Wenn ihm dann der Benz reinhaut, ist es ein Unding, ihm zu hohe Geschwindigkeit vorzuwerfen.
    Wahrscheinlich behauptet der Benzfahrer als nächstes, der Pedelec-Fahrer habe den rechten Arm nicht draußen gehabt (sondern an der Bremse?)

  • Der Artikel des Hamburger Abendblatts stinkt ja bis zum Himmel. Die Spekulation zur Unfallschuld des Radlers setzen sie in Unterzeile und in eine eigene Zwischenüberschrift, derweil der Hinweis auf sein Vorfahrtsrecht bis zum letzten Absatz aufgeschoben wird. Auch der Vermerk, dass Befahren des linksseitigen Radwegs berechtigt war – im Polizeibericht enthalten – fehlt dort irgendwie.

  • Das ist ja an sich schon dreist bei einer Vorfahrtsmissachtung auf unangepasstes Tempo hinaus zu wollen, aber an der Stelle, wie @Fahrbahnradler ausgeführt hat besonders.
    Mir begegnet dieses Argument auch häufig, bei rechtsseitigen Radwegen und "übersehenden Rechtsabbiegern" man solle doch als Fahrradfahrer langsam und vorsichtig fahren. Wenn ich dann zurückfrage, ob diejenigen auch an jeder grünen Ampel bremsen, dann ist das "ja was ganz anderes" m(

  • Es ist regelmäßig so, dass der vorher noch nicht mal ignorierte Radler im Ereignisfall "plötzlich aufgetaucht" ist.
    Das geht nur, wenn er so saumäßig schnell unterwegs war, dass dies in keinem Fall mehr angepasst gewesen sein kann.
    Dass der Unfallverursacher vorher einfach nur gepennt hat, wird dieser in den seltensten Fällen zugeben.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Scheiße. Da schreibt @kiwi_kirsch, es habe einen Unfall mit Personenschaden am Jungfrauenthal gegeben, der Radfahrer wäre aber noch am Leben und man guckt nach vorne und es krampft dann plötzlich im Bauch, weil man merkt, dass diese Polizeiabsperrung hundert Meter weiter vorne nicht wegen G20 dort steht. Ich war in direkter Nähe, als ich Kiwis SMS bekam.

    Ich habe keine Ahnung, was dort passiert ist. Es war unglaublich viel Blut überall, involviert waren wohl zwei Radfahrer und ein Kraftfahrer. Der klassische Rechtsabbiegeunfall scheidet allerdings meiner Meinung nach aus, dafür ist man dort zu weit von der Kreuzung entfernt.

  • »Nach derzeitigem Sachstand bog der Jugendliche mit seinem Fahrrad aus der Hochallee nach links in die Straße Jungfrauenthal in Richtung Klosterstern ein. Aus bisher unbekannten Gründen stieß er gegen einen am rechten Fahrbahnrad ordnungsgemäß geparkten BMW und stieß mit dem Kopf gegen die Heckscheibe.«

    Der im zweiten Foto sichtbare BMW steht »ordnungsgemäß«???
    Da ist Längsparken auf dem Hochbord angeordnet, und schaut mal den Abstand zwischen Kfz und der durchgezogenen Mittellinie an!


    Wurde der Junge etwa überholt, als er an dem BMW vorbeiwollte, so dass er nach rechts zog und reinknallte?

  • Daran habe ich mich auch gerade gestoßen. Der PKW kann überhaupt nicht "ordnungsgemäß geparkt" sein. Das ändert zwar nichts daran, dass es sich im Prinzip um einen Alleinunfall zu handeln scheint mit einer sehr ungünstigen Kombination von Glasscherben und Weichteilen, aber diese Angaben der Polizei sind schon wieder haarsträubend.
    Mag mal jemand die Pressestelle fragen, ob das die neue Hamburger Parkordnung ist? (EDIT: erledigt)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Zitat von mail an Polizei-Pressestelle

    Es ist mir ein Rätsel, wie ein Polizist angesichts des angeordneten Hochbordparkens (Verkehrszeichen 315) und der neben dem geparkten BMW verbleibenden Fahrbahnbreite von bestenfalls 2 m bis zur durchgezogenen Mittellinie auf ein ordnungsgemäßes Parken erkennen kann.
    Es geht hier nicht um eine Schuldzuweisung oder um eine Bewertung des Unfallgeschehens selbst. Aber man muss sich angesichts einer solchen Pressemitteilung wirklich sehr wundern, ob die Polizei den nötigen Sachverstand mitbringt, um Unfälle aufzunehmen und ob Sie in Pressemitteilungen solche Aussagen zu Rechtsmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit machen sollten.
    Ich bitte Sie höflich, die irreführende Formulierung richtigzustellen und in Zukunft möglichst auf Angaben wie "ordnungsgemäß" oder "rechtswidrig" zu verzichten, wenn das Personal vor Ort nicht in der Lage ist, eine solche Feststellung korrekt zu treffen.

    Zitat von Antwort der Pressestelle

    Wir sind beim Fertigen eine Pressemeldung auf die fachliche Bewertung der tätigen Polizeibeamten angewiesen. Von diesen wurde der Passus so eindeutig formuliert. Um einem – vielleicht auch nur in Teilen – anderen Ermittlungsergebnis (auch unter Einbeziehung eines Gutachters und der Verkehrsermittler) Rechnung tragen zu können, haben wir den Absatz, der das uns bislang bekannte Unfallgeschehen beschreibt, mit den Worten „nach derzeitigem Sachstand“ eingeleitet.
    Ich werde dies überprüfen lassen und ggf. darauf reagieren.


    Auf gut Deutsch: der Pressesprecher kann nur wiedergeben, was ihm seine Kollegen in den Block diktieren. Eigenes, kritisches Überprüfen der Information vor Verbreitung ist nicht vorgesehen.
    Die "tätigen Polizeibeamten" sind anscheinend wirklich nicht in der Lage, die StVO-Regeln zum Parken zu erfassen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Zur Klarstellung: Mein Daumen hoch bezieht sich auf das Anfragen. Die Antwort der Polizei verdient einen Daumen runter.
    Dass die Hamburger Polizei nicht mit dem Grundgesetz unterm Arm herumläuft, kann man derzeit weltweit im Fernsehen bewundern, das ist auch nix Neues.
    Aber dass sie nicht mal die StVO dabeihaben ...