Und es steht auch die Frage im Raum: Durfte das Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz geparkt werden ?
Die Frage stellst du dir, oder hast du konkrete Anhaltspunkte, die hier auf eine Owi hinweisen? Ist im Zweifel aber auch egal, weil es für das Dooring-Opfer keinen Unterschied macht.
Man sieht auf dem Photo, dass das KFZ falsch (zu weit links) geparkt war und rechts noch Platz war.