Neues aus Stade

  • Thesen? Das ist ja schon ein Teil des Problems. Dass Radwege gefährlich sind, ist keine These sondern eine Tatsache.

    Das interessante ist, dass die durch Radwege erst eingeführten Probleme (die dein Profilbild ja perfekt auf den Punkt bringt) überhaupt nicht in den Diskussionen auftauchen: Ein komplett vom restlichen Straßensystem getrenntes Radwegenetz ähnlich einem U-Bahn-System, ausreichend breit dimensioniert (3 bis 15 Meter), beschildert und optimiert (Gefälle, Biegungen, Belag, Zielführung ohne Umwege) wäre im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden und würde keine zusätzlichen Probleme schaffen, im Gegenteil von Radfahrern aller Art sicher gern angenommen.

    Davon spricht aber niemand - stattdessen werden ohne jegliche einheitliche Linie wild durcheinander qualitativ minderwertige "Lösungen" geschaffen, damit "man was für die Radfahrer getan hat". Dass genau dadurch erst ein Wust an neuen Problemen geschaffen wird, ist den Verantwortlichen entweder nicht bewusst oder schlicht egal. Dabei ist ja selbst ein komplett getrennter Radweg ohne Kreuzungen und in ausreichender Breite mit zwei neuen Problemen versehen, nämlich am Start und am Ende. Das gilt umso mehr für jede einzelne Kreuzung, Abzweigung usw., und nochmal mehr bei mehreren Fahrspuren, Gegenverkehr und Fußgängern.

    Im Prinzip holt man sich willentlich den "wilden Westen" von vor 1900, als es eine Straße gab, auf der jeder sich seinen Weg gesucht hat (und dementsprechend viele Konflikte und Unfälle) zurück und baut das ganze nochmal in teuer nach. Dabei werden die über die Jahrzehnte bewährten Grundregeln der StVO ignoriert, als hätte es sie nie gegeben: Rechtsabbieger links von Geradeausfahrern, zu geringe Seitenabstände beim Überholen durch falsch gepinselte Linien, Tempoerhöhung statt Reduzierung und dadurch höhere Unfallschäden, doppelte Haltelinie an allen einmündenden Seitenstraßen, zusätzlicher Straßenseitenwechsel ohne Not, Gegenverkehr auf engen Wegen und unerwartet, um nur mal einige Beispiele zu nennen.

    Dabei wäre es so einfach, wie man gleichzeitig Radverkehr fördern, Sicherheit erhöhen und dabei noch Geld sparen könnte: grundsätzliches Tempolimit (mit massiven Bußen überwacht und sanktioniert) von 30/70/120 nimmt hohe Aufprallenergien und unnötige Überholmanöver aus dem System. Entfernung vieler unnötiger Schilder und Linienmarkierungen spart Erhaltungsaufwand und fördert vorsichtigere Fahrweise. und konsequente Optimierung der StVO hinsichtlich einfacher, zentraler und verständlicher Regeln ermöglicht eine rücksichtsvollere Fahrweise für alle. Unabhängig davon könnten Städte zusätzlich noch Straßen für Autos sperren und Parkplätze entfernen, was die Attraktivität des Rads steigern würde.

    Der einzige Nachteil an dieser Idee: der gesamte Verkehr wird entschleunigt und somit sinkt der Bedarf an hochmotorisierten Autos und auch Autos allgemein. Damit ist aus meiner Sicht auch klar, wieso wir das hier in Deutschland erst hinbekommen, wenn die Autoindustrie abgewickelt oder reformiert worden ist.

  • Ein komplett vom restlichen Straßensystem getrenntes Radwegenetz ähnlich einem U-Bahn-System, ausreichend breit dimensioniert (3 bis 15 Meter), beschildert und optimiert (Gefälle, Biegungen, Belag, Zielführung ohne Umwege) wäre im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden

    Das Problem dabei : So ein Netz kann man sehr schlecht nachträglich in eine gewachsene Stadt implantieren.

    Und dort wo man so ein Netz beim Bau von neuen Städten errichtet hat, wurde gleichzeitig das Strassennetz für KFZ so gut ausgebaut, das kein Anreiz besteht, KFZ nicht zu benutzen.

    Einmal editiert, zuletzt von mkossmann (30. Mai 2020 um 21:02)

  • "Genau das" nicht unbedingt, die PM klingt danach, als wären alle 4 in die selbe Richtung gefahren und in dieser Richtung auch auf der richtigen Seite, also kein Radfahrer-Gegenverkehrsunfall (so klingt Dein Beitrag, als wenn Du davor gewarnt hättest), sondern Überholunfall.

    Du hast recht. Die beiden Radfahrer sind stadteinwärts auf der rechten Straßenseite gefahren. Das Unfallszenario, vor dem ich besonders gewarnt habe, war eine Berührung zweier Radfahrer im Gegenverkehr, durch die einer in den Gegenverkehr auf der Fahrbahn stürzt.

    Letzlich ist es aber egal: Der Zustand an der Harsefelder Straße wird ja nicht dadurch besser, dass dieser Unfall sich anders zugetragen hat. Und auch nicht an allen anderen Straßen, wo man hier Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen gemeinsam mit den Fußgängern auf einen Mini-Weg zwingt.

    Andererseits hätte sich dieser Unfall auf jedem anderen "Radweg" oder Radfahrstreifen genauso ereignen können.

  • Dabei wäre es so einfach, wie man gleichzeitig Radverkehr fördern, Sicherheit erhöhen und dabei noch Geld sparen könnte: grundsätzliches Tempolimit (mit massiven Bußen überwacht und sanktioniert) von 30/70/120 nimmt hohe Aufprallenergien und unnötige Überholmanöver aus dem System. Entfernung vieler unnötiger Schilder und Linienmarkierungen spart Erhaltungsaufwand und fördert vorsichtigere Fahrweise. und konsequente Optimierung der StVO hinsichtlich einfacher, zentraler und verständlicher Regeln ermöglicht eine rücksichtsvollere Fahrweise für alle. Unabhängig davon könnten Städte zusätzlich noch Straßen für Autos sperren und Parkplätze entfernen, was die Attraktivität des Rads steigern würde.

    Der einzige Nachteil an dieser Idee: der gesamte Verkehr wird entschleunigt und somit sinkt der Bedarf an hochmotorisierten Autos und auch Autos allgemein. Damit ist aus meiner Sicht auch klar, wieso wir das hier in Deutschland erst hinbekommen, wenn die Autoindustrie abgewickelt oder reformiert worden ist.

    Warum 30/70/120? Ich vermute du meinst damit max. 30 km/h innerorts / max. 70 km/h auf Landstraßen / max. 120 km/h auf Autobahnen?

    Das ist schon eine recht "stramme" Forderung in den Augen vieler Zeitgenossen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Forderung jedoch weitgehend verpufft, weil viele sagen, das gäbe es doch alles schon.

    In vielen Städten gäbe es bereits weitgehend flächendeckend Tempo-30-Zonen, nur Hauptverkehrsstraßen seien ausgenommen, aber das sei hinnehmbar. Für mich ist das keinesfalls hinnehmbar, dass Hauptverkehrsstraßen ausgeschlossen sind, und auch innerhalb der Tempo-30-Zonen kann man noch differenzieren, zum Beispiel darf es gerne mehr verkehrsberuhigte Zonen geben.

    Tempo 30 ist eine Geschwindigkeit, bei der verunglückte Fußgänger und Radfahrer zumindest noch eine Chance haben das Unglück zu überleben. "Eine Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h entspricht einer Fallhöhe von 3,5 m, in etwa gleichzusetzen mit einem Sturz aus dem 1. Stockwerk eines Hauses. Ein Aufprall bei 50 km/h entspricht einer Höhe von 9,8 Metern." Todeswahrscheinlichkeit bei Verkehrsunfällen mit Fußgängerbeteiligung in Abhängigkeit der Fahrzeuggeschwindigkeit in Zukunft Mobilität vom 15. 2. 2016 https://www.zukunft-mobilitaet.net/156686/verkehr…igkeit-tempo30/

    Tempo 70 auf Landstraßen ist zu schnell, weil Linienbusse nur max. 60 km/h fahren dürfen, wenn im Omnibus Fahrgäste auf Stehplätzen mitfahren. Ich vermute diese Tempobegrenzung für Omnibusse beruht auf einer Gefahrenabschätzung für stehende Fahrgäste und das halte ich für ausschlaggebend. Deshalb ist für mich die klare Vorgabe: Auf Landstraßen, auch auf Bundesstraßen, die gehören ja auch zur Kategorie Landstraße darf max. Tempo 60 gefahren werden. Übrigens dürfen auch schwere LKW nur maximal Tempo 60 auf Landstraßen fahren.

    Und Tempo 80 auf Autobahnen begründe ich damit, dass dann dort keine unterschiedlichen Geschwindigkeiten von LKW und PKW mehr gefahren werden. Denn für LKW gilt Tempo 80 auf Autobahnen.

    Deshalb halte ich deinem 30/70/120 mein 5-7(Schrittgeschwindigkeit)/30/60/80 entgegen.

    Und ich würde diese Tempolimits nicht dadurch erreichen wollen, dass sie "mit massiven Bußen überwacht und sanktioniert werden", wie du es forderst. Vielmehr müssen die modernen technischen Möglichkeiten der automatischen Fahrzeugsteuerung genutzt werden, um diese Tempolimits zu garantieren.

    Trotzdem müssen natürlich auch die von dir geforderten Überwachungen stattfinden, mit dem Ziel, dass Fahrzeugführer die Berechtigung verlieren ein "Alt-Fahrzeug" zu benutzen, wenn sie gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen verstoßen. Neufahrzeuge sind grundsätzlich so auszustatten, dass Tempolimits nicht überschritten werden können!

    Ich vermute, dass bei Erfüllung der von mit genannten Voraussetzungen auch die Diskussion über die Sicherheit von Radwegen oder die Scheinsicherheit von Radwegen noch mal neu belebt werden würde.

  • Warum 30/70/120? Ich vermute du meinst damit max. 30 km/h innerorts / max. 70 km/h auf Landstraßen / max. 120 km/h auf Autobahnen?

    Das ist schon eine recht "stramme" Forderung in den Augen vieler Zeitgenossen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Forderung jedoch weitgehend verpufft, weil viele sagen, das gäbe es doch alles schon.

    Genau das war gemeint. Im Prinzip ist es durch einzelne Schilder und unübersichtliche Straßen an vielen Stellen wirklich schon so, aber ein allgemeines Limit würde zum einen eben diese Schilder einsparen und zum anderen auch die grundlegende Idee ausdrücken, weg vom "Ich will Spaß, ich geb Gas!" und der "autogerechten Stadt" der vergangenen Jahrzehnte, hin zum gleichmäßig effizient fließenden, gleichberechtigten und umweltschonenden Verkehr (z. B. könnten Elektroautos unter solchen Gesichtspunkten günstiger und effizienter entworfen und gebaut werden als unter den derzeitigen).

    Ich gebe natürlich zu, dass das ein hehres Ziel ist, aber man muss sich große Ziele setzen, um in kleinen Schritten hinzukommen. Wenn man schon vorher sich mit wenig zufrieden gibt, wird man auch davon nur einen Teil erreichen, was es eigentlich wieder sinnlos macht, überhaupt anzufangen. Wenn heute z. B. eine Umgehungsstraße um eine Ortschaft geplant wird, dann geht man auch nicht von den aktuellen Zahlen aus, sondern denen in 10, 20 oder 30 Jahren, weil selbst eine so simple Bautätigkeit längere Zeit in Anspruch nimmt und auf Widerstände stößt. Wenn man dann "zu klein denkt", steht man am Ende doof da.

    Tempo 70 auf Landstraßen ist zu schnell, weil Linienbusse nur max. 60 km/h fahren dürfen, wenn im Omnibus Fahrgäste auf Stehplätzen mitfahren. Ich vermute diese Tempobegrenzung für Omnibusse beruht auf einer Gefahrenabschätzung für stehende Fahrgäste und das halte ich für ausschlaggebend. Deshalb ist für mich die klare Vorgabe: Auf Landstraßen, auch auf Bundesstraßen, die gehören ja auch zur Kategorie Landstraße darf max. Tempo 60 gefahren werden. Übrigens dürfen auch schwere LKW nur maximal Tempo 60 auf Landstraßen fahren.

    Das mit den Bussen hatte ich nicht im Kopf, danke für den Hinweis. Solche Busrouten könnte man dann mit Schildern ausstatten, falls notwendig. Rein vom Gefühl der Nützlichkeit würde ich sogar eher für Tempo 80 plädieren, wenn man Radfahrer mal komplett rausnimmt. Dann müssten normale LKW und Reisebusse nicht überholt werden und Linienbusse sowie schwere LKW und schnelle Traktoren (40-60) könnten bei Bedarf mit ausreichend Differenz überholt werden. Man könnte es aber auch einfach angleichen auf 70 für alle (also für die einen weniger und die anderen mehr erlauben), das würde es vereinfachen.

    Die Regeln mit 80/60 stammen aus Zeiten, wo schwere LKW schon von der Motorleistung oft nicht mehr konnten und wirkliche Hindernisse waren. Heute zieht so ein Fahrzeug problemlos auch den Berg hoch richtig an und ist von der Bremsleistung durch den Bodenkontakt und die Bremsen PKWs weit überlegen, dazu häufig mit Assistenten etc. ausgestattet, was in Zukunft sicher noch zunehmen wird. Da könnte man durchaus mal über ein Update nachdenken. Die Schilder "Traktoren/langsame Fahrzeuge dürfen überholt werden" stammen ja auch aus einer Zeit, in der kleine einsitzige Traktoren mit knapp zweistelliger PS-Zahl und Spitzengeschwindigkeiten von 10-20 km/h verbreitet waren - absolut kein Vergleich mit dem, was der durchschnittliche Bauer heute lenkt.

    Es sind überhaupt sehr viele Regeln der StVO für die 50er-Jahre entworfen und nie aktualisiert worden - man nehme nur mal das Hupen beim Überholen außerorts: sehr sinnvoll in einer Zeit, in der die normale Landstraße vier Meter breit war, teilweise unbefestigt, kurvig und hügelig. Wenn dort dann ein langsamer Traktor einen breiten Anhänger mit 10 km/h zieht, dann ist ein kurzes Hupen sinnvoll, damit er von der Mitte der Straße nach rechts fahren und den Hintermann vorbeilassen kann. Wenn vielleicht alle 10 Minuten mal ein einzelner Kraftfahrzeug kommt, dann ist das durchaus eine für alle sinnvolle Regelung. Heute dagegen, mit breiten Straßen mit Mittelmarkierungen oder gar mehrspurig, massiv erhöhtem KFZ-Aufkommen und deutlich höheren Geschwindigkeiten ist das einfach ein sinnloser, teilweise schädlicher Anachronismus. Könnte man problemlos entfernen, interessiert nur niemanden.

  • Ich gebe natürlich zu, dass das ein hehres Ziel ist, aber man muss sich große Ziele setzen, um in kleinen Schritten hinzukommen. Wenn man schon vorher sich mit wenig zufrieden gibt, wird man auch davon nur einen Teil erreichen, was es eigentlich wieder sinnlos macht, überhaupt anzufangen. (...)

    Das mit den Bussen hatte ich nicht im Kopf, danke für den Hinweis. Solche Busrouten könnte man dann mit Schildern ausstatten, falls notwendig.

    Ich bin mal so frei und nehme dich beim Wort und setze große Ziele. Und das heißt, das auf allen Landstraßen (inkl. Bundesstraßen) Linien-Omnibusse unterwegs sein werden. Deshalb Tempo 60 auf allen Landstraßen.

    Das Problem würde sein, dass dann die Autolobbyisten kämen und forderten, dass möglichst viele neue Autobahnen gebaut werden müssten oder Bundesstraßen, die Autobahn-mäßig ausgebaut sind, so dass man darauf wie auf Autobahnen die von mir für Autobahnen vorgeschlagenen Tempo 80 fahren kann.

    Der springende an den Tempo 60 ist jedoch, dass so sicher gestellt ist, dass der PKW-Verkehr nicht schneller ist als Linienbusverkehr. Das ist eine wichtige psychologische Schranke.

    Und PKW-Fernverkehr, der über Autobahnen abgewickelt wird darf nur auf wenigen Strecken stattfinden. Vorhandene Autobahnen könnte man nutzen, um auf einem Teil der Fahrspuren Strecken für den Schienenverkehr anzulegen, der dann deutlich sichtbar mit Tempo 120 an den Autos vorbeizieht.

    Man wird ja wohl noch mal sagen dürfen, was ökologisch und auch ökonomisch sinnvoll ist.

  • Vielen Dank noch mal für den Hinweis, Hane. Irgendwo weiter oben war schon mal die Rede davon, dann hatte ich es wieder aus den Augen verloren. Ich denke, dass die Tempo 60 dazu beitragen werden, dass Lastwagen und Omnibusse nicht mehr überholt werden und das trägt wiederum zur Senkung der Unfallgefahr bei.

    Bei Tempo 60 ist es meines Erachtens auch realistisch, breite Radfahrstreifen anzulegen oder Schutzstreifen anzulegen. Schutzstreifen würden auf wenig befahrenen Straßen es ermöglichen, dass die Straßen schmal gebaut werden können. Im Begegnungsfall LKW-PKW können dann Fahrzeuge auf den Schutzstreifen ausweichen.

    Ja ich weiß, Schutzstreifen gibt es in Deutschland nicht außerorts. Aber doch wohl vor allem deshalb, weil Autofahrer immer wieder separate Radwege durchsetzen, damit auf möglichst vielen Landstraßen möglichst ungestört vom Radverkehr Tempo 100 gefahren werden kann.

  • Es ist einfach nicht zu fassen...

    Dieses Blauschild sollte schon vor über einem Jahr weg. Dass das VZ240 an einem getrennten Geh- und Radweg steht: geschenkt.

    Spannend wird es hinter dem Gebüsch:

    Nicht nur, dass dort Geisterradeln tatsächlich vorgeschrieben ist und sich der Herr im orangefarbenen T-Shirt verkehrsrechtlich gesehen völlig korrekt verhält...

    Nein, hinter dem Gebüsch wartet seit gestern das hier auf einen. Man beachte die Bordsteinabsenkung.

    Hier die Anordnung zum Geisterradeln (zum Glück leicht zu übersehen).

    Bereits der erste Versuch im letzten Oktober, Radfahrer auf die Fahrbahn zu leiten (trotz weiterhin bestehender Benutzungspflicht) kann nicht als erfolgreich bezeichnet werden. Zur Erinnerung:

    Im Winter war zumindest das Gebüsch noch nicht im Weg,

    Dann dachte man zunächst, dass alles, was man falsch gemacht hatte, die Strichbreite sei und hat den halben Breitstrich schwarz übergetüncht.

    Es ist ein hoffnungsloser Fall... ;(

  • Es ist einfach nicht zu fassen...

    Dieses Blauschild sollte schon vor über einem Jahr weg. Dass das VZ240 an einem getrennten Geh- und Radweg steht: geschenkt.

    Vielleicht ist diese Forderung zu knapp? Du möchtest, dass das Schild auf dem Foto wegkommt.

    So lange dort jedoch ein Radweg erkennbar ist, nämlich aufgrund der separaten Pflasterung, würde es dort erlaubt sein, weiterhin mit dem Rad zu fahren, denn es handelte sich dann um einen eindeutig erkennbaren Angebotsradweg. Deshalb dürfte ja auch dieses Schild [Zeichen 240] dort gar nicht stehen, sondern es müsste eigentlich dieses Schild [Zeichen 241-30] dort stehen.

    Das hast du ja auch schon in deinem Beitrag geschrieben.

    Ich glaube nicht, dass es was ändern würde, wenn man das "Blauschild" abhängen würde. Die meisten Radfahrer*innen würden dort weiter langfahren, weil ja der Radweg eindeutig erkennbar ist.

    Man müsste auch das Pflaster ändern, so dass es dort keinen Angebotsradweg mehr gibt.

    Und statt [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] müsste dort das Fußwegzeichen hängen[Zeichen 239].

    Das gilt genau so auch für die Gegenrichtung. Das würde möglicherweise begleitet von einer entsprechenden Presseberichts-Erstattung dazu beitragen, dass dort weniger Radfahrer langfahren. Es würden allerdings immer noch viele dort langfahren. Willst du die wirklich alle in die "Illegalität" schicken?

    Also doch besser das Pflaster so lassen und einfach nur das Schild abhängen?

    Das geht deshalb nicht, weil der Radweg ja von der anderen Seite ebenfalls benutzt wird. Ein Angebotsradweg ohne jegliche Ausschilderung ist aber meines Wissens nur in Fahrtrichtung rechts benutzbar und darf nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden.

    In Hannover gibt es mehrere Stellen an denen ein bislang in beide Richtungen als benutzungspflichtig ausgewiesener Radweg umgeschildert wurde, wie zum Beispiel hier am Allerweg:

    In der Gegenrichtung steht dieses Schild:


    Bei dem Beispiel in Hannover handelt es sich allerdings auch vermutlich um deutlich breitere Zweirichtungen-Angebotsradwege als bei deinem Beispiel in Stade. Dazu kenne ich die einschlägigen Vorschriften nicht genug, um sagen zu können, ob die Beschilderung im Allerweg in Hannover übertragbar ist auf deine Situation in Stade, wo der Radweg vermutlich schmaler ist.

    Trotzdem könntest du ja mal versuchen mit den Behörden darüber ins Gespräch zu kommen. Sie ganz einfach ernst nehmen, denn anscheinend existieren dort Kräfte, die einfach nur wollen, dass der Radverkehr die Möglichkeit hat, weiterhin legal dort lang zu fahren. Während ich mal vermute, dass es dein Anliegen ist, legal auf der Fahrbahn fahren zu können? Das ist es doch, oder?

    Warum also nicht eine Lösung finden, die allen gerecht wird? Ein Zweirichtungs-Angebotsradweg für diejenigen Radfahrer*innen, die das so gewohnt sind und lieber nicht auf der Fahrbahn fahren. (Was gilt da eigentlich für ein Tempolimit auf der Fahrbahn? Und wird das eingehalten, überwacht, häufig übertreten ...)

    Und "Fahrbahnradler" könnten dann zukünftig legal auf der Fahrbahn fahren. Denn so ein Schild [Zusatzzeichen 1000-33] oder so ein Schild [Zusatzzeichen 1022-10] verpflichten nicht dazu, den angebotenen Radweg zu nutzen. (Siehe mein Beispiel aus Hannover.)

    Die Bushaltestellen-Situation und die Situation in dem Abschnitt, wo der im Pflaster erkennbare Radweg aufhört, sind noch mal Extra-Themen, die wir gerne noch mal später behandeln können.

  • Das ist ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Dass es bislang sogar vorgeschrieben ist, darauf Rad zu fahren, liegt an der unfassbaren Ignoranz und Inkompetenz der Stader Verwaltung. Hier existieren nur Kräfte, die Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten wollen. Mit denen rede ich nicht mehr, sondern lasse mit ihnen reden.

    Mein Anliegen ist es, dass das Radfahren hier sicherer wird. Mir persönlich ist der Blödsinn, den die Stader Verkehrsbehörde anordnet, mittlerweile egal und ich fahre so, dass ich sicher bin. Mir geht es aber auch um andere und auch die sollen sicher Rad fahren. Dazu gehört auch, dass man die Leute vom Gehweg runterholt und dass man aufhört, das gefährliche Geisterradeln zu erlauben oder sogar vorzuschreiben.

    Verkehrsregeln sind kein Wunschkonzert.

  • Das ist ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Dass es bislang sogar vorgeschrieben ist, darauf Rad zu fahren, liegt an der unfassbaren Ignoranz und Inkompetenz der Stader Verwaltung. Hier existieren nur Kräfte, die Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten wollen. Mit denen rede ich nicht mehr, sondern lasse mit ihnen reden.

    Spring doch mal über deinen Schatten und heuchle ein wenig Verständnis dafür, dass es durchaus Radfahrer*innen geben möge, die sich auf der Fahrbahn verunsichert fühlen und dass du es anerkennst, dass die Stader Verwaltung auch an diese Radfahrer*innen gedacht habe und extra für diese Radfahrer*innen an dieser Stelle auf dem Fußweg eine Fahrradweg hingepflastert und ausgezeichnet hat. Daran müsse man auch gar nichts ändern, nur es müssten halt die blauen Schilder abgehängt und statt dessen zum Beispiel diese Schilder aufgehängt werden: [Zusatzzeichen 1000-33] und für die Gegenrichtung [Zusatzzeichen 1022-10] . Zumindest in dem Abschnitt, in dem erkennbar eine Radweg gepflastert ist, müsste das so gehen.

    Dass dann möglicherweise vorgegebene Breiten nicht eingehalten werden, muss ja nicht dein Problem sein.

    Oder mache es auf die harte Tour, klage dein Recht als Fußgänger ein. Gibt es einen Stader Ableger von Fuß e.V. ?

    Oder empfehle die Kombi [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10]. Da ist es dann aber vermutlich nicht möglich, wie bisher mit dem Fahrrad in Gegenrichtung zu fahren. Aber vielleicht merken die das ja gar nicht bei der Stader Verwaltung, wenn die so "schnarschnäsig" sind, wie von dir beschrieben? Und dir kann das Detail ja ohnehin egal sein.

    Warum nur bist du so fixiert auf's ersatzlose Schilder abhängen?

    Du kritisierst, die Stader Verwaltung, weil sie darauf fixiert sei, "Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten wollen." Dabei habe ich den Eindruck, dass du daran interessiert bist, um jeden Preis die Fahrradfahrer*innen von den Fußwegen fernhalten zu wollen. Warum bist du da so kompromisslos? Geht nicht beides? Radverkehr, der auf für den Radverkehr freigegebenen Fußwegen stattfindet und gleichzeitig Radverkehr, der auf der Fahrbahn stattfindet?

  • Dabei habe ich den Eindruck, dass du daran interessiert bist, um jeden Preis die Fahrradfahrer*innen von den Fußwegen fernhalten zu wollen. Warum bist du da so kompromisslos?

    Weil ein Gehweg zum Gehen und nicht zum Fahren da ist (sonst hieße er "Fahrweg" oder "Fahrbahn") und weil die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wichtig ist, dazu gehören auch die Fußgänger. Auch Fußgänger haben ein Recht auf gefühlte Sicherheit und darauf, auf Gehwegen nicht ständig auf der Hut vor Gehwegradlern zu sein. Und weil ich nicht will, dass man ängstlichen Radfahrern eine scheinbare Sicherheit auf Gehwegen vorgaukelt, während diese Wege voller Gefahrenstellen sind. Und weil ich nicht akzeptiere, dass man Radfahrer und Fußgänger auf schmalen Wegen zusammen pfercht, nur damit der Autoverkehr immer freie Fahrt hat.

    Reicht das?

  • In Sachen Radverkehr ist Stade weitestgehend noch auf dem Stand der 1990er Jahre. Alles, was von weitem aussieht wie ein Radweg, ist benutzungspflichtig und erfüllt oftmals nicht die Mindestvoraussetzungen. Wo Straßen erneuert wurden, sind in der Regel gemeinsame Geh- und Radwege entstanden (natürlich benutzungspflichtig).

    Wow, hat ne Weile gedauert, bis ich geschnallt habe, dass dieser Thread 3 Jahre alt ist. Scheint in Stade so zu sein wie in Fürstenfeldbruck/Bayern. Werd mir die immerhin 50(!) Seiten bei Gelegeneheit mal durchlesen!

  • Thread lesen, steht alles da.

    Zu diesem Thema wird nicht so bald alles gesagt sein, was man dazu sagen kann.

    Und es wird immer wieder Beispiele geben, die es nahelegen Kompromisse auszuhandeln. Trotzdem ist es natürlich schön, eine klare Meinung dazu zu entwickeln und die in den Diskussionsprozess und Veränderungsprozess einzubringen. Aber es wäre fatal sämtliche Radverkehrslösungen, die nicht hundertprozentig dem eigenen Kurs entsprechen pauschal zu verdammen. Wenn man nur eine Lösung als die richtige zulassen will und deshalb alle anderen Möglichkeiten ablehnt, dann kann das in die Sackgasse führen.

    Aber jetzt mal konkret:

    Wie soll ich diese Aussage, "Thread lesen, steht alles da.", denn nun verstehen bezogen auf mein oben schon einmal genanntes Beispiel:

    Im Allerweg gibt es auf beiden Seiten breite Hochbordradwege, die einmal als verpflichtende Zweirichtungs-Radwege angelegt wurden. Das war vor ca. 20 bis 25 Jahren.

    Seit ca. ein bis zwei Jahren sind es Angebotsradwege, die jeweils in beide Richtungen befahren werden dürfen. Die Fotos habe ich oben schon mal veröffentlicht. Hier ein Link zu einer Macpillary-Fahrt auf dem Allerweg, die vermutlich aus Radfahrerperspektive aufgenommen wurde und bei der der Angebotsradweg in Fahrrichtung rechts benutzt wird.

    Ich kann daran nichts Schlimmes finden. Nichts wo ich sagen würde, das müsste verboten werden und die Polizei müsste da alle von ihren Rädern runterholen, die so fahren wie es hier auf Macpillary zu sehen ist:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.36…278&focus=photo

    Welchen Thread soll ich jetzt dazu lesen, und was steht da schon alles?

    Was ich mir langfristig für den Allerweg wünschte, das wären breite Bürgersteige ohne Radverkehr. Und auf der Straße so wenig Autoverkehr, dass es jederzeit bequem und angenehm ist, dort mit dem Fahrrad zu fahren. Es ist zurzeit wegen des zeitweise hohen Auto-Verkehrsaufkommens unangenehm dort zu fahren und es gilt lediglich das generelle Innerorts-Tempolimit von 50 km/h. Gleichwohl darf dort jeder mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Es machen aber nur wenige von der Möglichkeit gebrauch. Dort dürfte höchstens 30 km/h gelten und das muss durch technische Einrichtungen an den Autos zuverlässig eingehalten werden. Diese technischen Möglichkeiten gibt es bereits, aber sie sind nicht verpflichtend. Das muss sich ändern!

  • Mir persönlich ist der Blödsinn, den die Stader Verkehrsbehörde anordnet, mittlerweile egal und ich fahre so, dass ich sicher bin.

    Ist das nicht ein Widerspruch, wenn du dann schreibst:

    Verkehrsregeln sind kein Wunschkonzert.

    Du kannst doch nicht von jedem Durchschnittsradler oder gar "Einstiegsradler" erwarten, dass er die Verkehrsregeln besser kennt, als die Verkehrsbehörden. Und für ganz viele Radler ist es so eine Art "unumstößliches Grundgesetz", dass das Fahrradfahren auf dem Gehweg sicherer ist als auf der Fahrbahn.

    Es ist nur allzu gut verständlich, dass du dich über die von der Stader Verkehrsbehörde getroffene Lösung echauffierst. Aber es ist halt auch so, dass genau dass, was du da für dich feststellst, bezüglich der Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörden, andere feststellen würden bezüglich der Qualifikation der Stader Verkehrsbehörden, wenn diese das anordneten, was du forderst.

    Ein Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg aufzuhängen, obwohl dort ein getrennter Fuß und Radweg gepflastert ist, halte ich an der Stelle für gar nicht mal sooooo schlimm. Ein entsprechender Hinweis könnte die Verwaltung auf die Idee bringen das Pflaster in dem Abschnitt so erneuern zu lassen, dass es tatsächlich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist. Damit wäre also nichts gewonnen.

    Aber du argumentierst ja auch mit dem Fußgängerschutz. Und die wären zumindest formell besser geschützt, wenn dort wo jetzt das Schild Gemeinsamer Fuß- und Radweg steht, zukünftig ein Schild stünde Fußweg + Radfahrer frei.

    Vielleicht ist es sogar so, dass diese Beschilderung Fußweg + Radfahrer frei nur in Fahrtrichtung gilt und entgegengesetzt der Fahrtrichtung ein solches Schild nicht aufgehängt werden darf. Es wäre doch zumindest interessant herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörden in irgendeiner Form reagierten auf den Vorschlag mit dieser Ausschilderung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wo steht der Baum, der da umgeben ist vom Fußweg rechts auf deinem Foto und vom dafür viel zu schmalen Zwei-Richtungen-Radweg links auf deinem Foto, ist das die Bushaltestelle Salztorscontrescarp?

    Und das Bild mit dem kaum erkennbaren blauen Schild [Zeichen 240], ist das die Bushaltestelle Theodor-Hermann-Weg?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (25. Juni 2020 um 00:31) aus folgendem Grund: Frage nach Aufnahmeort der Fotos ergänzt.

  • Aber du argumentierst ja auch mit dem Fußgängerschutz. Und die wären zumindest formell besser geschützt, wenn dort wo jetzt das Schild Gemeinsamer Fuß- und Radweg steht, zukünftig ein Schild stünde Fußweg + Radfahrer frei.

    Die Fußgänger sind am besten geschützt, wenn sie den Gehweg für sich alleine haben.