Neues aus Stade

  • Die Bügermeisterin hat die VwV-StVO nicht als Empfehlung bezeichnet. Sie erläutert nur, dass die Empfehlungen aus der VwV-StVO sie nicht zum Handeln zwingen. Womit sie Recht haben könnte.

    In den Verwaltungsvorschriften tauchen leider viel zu oft die Worte "soll, sollte möglichst, sollte nicht" auf.

  • Wenn ich hier auf der Straße (sic.) fahre, interessiert das zum Glück auch keinen. Angehupt wurde ich bislang selten, am häufigsten noch an einer Stelle, wo das rote Pflaster neben der Fahrbahn ohne Blauschild eindeutig nur ein Gehweg ist, auf dem ich gar nicht fahren dürfte.

    Unterm Strich ist das alles höchst besorgniserregend: Der Mitarbeiter der Verkehrsbehörde ist nicht nur begrifflich nicht auf der Höhe, sondern schätzt seinen Ermessensspielraum völlig falsch ein. Dabei hängt es sicherlich nicht alleine von einer Person ab, sondern es ist die Denkweise der gesamten Verwaltung. Radverkehr wurde seit Jahrzehnten auf den Restflächen untergebracht, die man für den Kfz-Verkehr wirklich nicht mehr gebrauchen konnte. "Kein Platz" bedeutet an einigen Hauptstraßen, dass eine schraffierte Sperrfläche mitten auf der Fahrbahn, ein Dornengestrüpp zwischen Radfahrern und Fußgängern oder eine separate Linksabbiegespur in eine völlig unwichtige Nebenstraße wichtiger ist als das Einhalten von Mindestmaßen der Radwege.

    Beim derzeit laufenden Umbau der Schölischer Straße werden wieder gemeinsame Geh- und Radwege angelegt und ich wette, dass sie auch benutzungspflichtig werden. Ohne [Zeichen 240] ist es ein reiner Gehweg, auf dem man nicht mit dem Fahrrad fahren darf und getrennte Geh- und Radwege beanspruchen mehr Platz. Damit nimmt man sich bereits die Möglichkeit nicht benutzungspflichtiger Angebotsradwege und über alternative Führungsformen hat man sich in der Planung überhaupt keine Gedanken gemacht, weil laut Aussage des Leiters des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung in Stade das "Paradigma" gilt, dass vorhandene Radwege auch benutzt werden sollen und seiner Meinung nach das Radfahren auf der Straße (sic.) zu gefährlich ist. Dass dieses "Paradigma" vor 21 Jahren aus gutem Grund aus der StVO verschwunden ist, interessiert nicht.

    Ich weiß nicht, was ich schlimmer fände: Dass die verantwortlichen Leute das einfach nicht besser wissen oder dass sie das wirklich selbst glauben.

    Bei Gelegenheit werde ich weitere Anträge schreiben, darunter auch solche, bei denen ich mir sicher bin, dass die Stadt dem Antrag nicht stattgeben wird und dann das VG eine Nachhilfestunde über die Begriffe "Verwaltungsvorschrift" und "ermessensfehlerfrei" erteilt. Die amtierende Bürgermeisterin wird davon aber wohl nichts mehr mitbekommen, da im nächsten Jahr gewählt wird und sie aus meiner Sicht chancenlos ist.

  • Die Bügermeisterin hat die VwV-StVO nicht als Empfehlung bezeichnet. Sie erläutert nur, dass die Empfehlungen aus der VwV-StVO sie nicht zum Handeln zwingen. Womit sie Recht haben könnte.

    Zunächst einmal hat den Brief nicht die Bürgermeisterin geschrieben. Als Bearbeiter ist im Briefkopf der MA der Verkehrsabteilung genannt, unterschrieben ist es "im Auftrag" vom Stadtbaurat.

    Dass die VwV-StVO nicht zum Handeln zwingt, wenn Anordnungen, die bereits vor Inkrafttreten der StVO-Novelle bestanden, nicht im Einklang mit der aktuellen Fassung der Vorschrift sind, sehe ich anders. Denn die Verkehrsbehörden sind auch gehalten, regelmäßig die Zweckmäßigkeit der bestehenden Infrastruktur und angeordneten Regelungen zu überprüfen. Es dürfte schwer zu begründen sein, dass eine Regelung, die seit 21 Jahren der StVO widerspricht, heute noch zweckmäßig ist.

    Wäre es nicht so, dann müsste man tatsächlich gegen jedes Blauschild, welches bereits vor 1997 existierte, klagen. Aber dann würden auch die Gerichte öfter entscheiden, dass die ganzen Altlasten bestehen bleiben dürften, weil die VwV-StVO gar nicht zum Handeln zwingt.

    Die Formulierungen der VwV sind natürlich weich formuliert, damit es überhaupt einen gewissen Ermessensspielraum geben kann. Sie enthält aber auch deutliche Formulierungen, z.B. dass die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden ist. Damit ist schon klar, dass man so etwas nicht aus Gründen der Sicherheit vorschreiben kann (bzw. nur in ganz seltenen und begründeten Ausnahmefällen).

    *edit: Es ist in dem Schreiben explizit von Vorgaben/Empfehlungen der VwV die Rede. Nach Auffassung der Stadt enthält die Verwaltungsvorschrift demnach sowohl Vorgaben als auch Empfehlungen und weder das Eine noch das Andere zwingt sie zum Handeln.

    Eine solche Unterscheidung wäre z.B. bei den Breitenvorgaben benutzungspflichtiger Radwege möglich: Breite möglichst = Empfehlung, Breite mindestens = Vorgabe. Bei einem 1,60m breiten Radweg wäre also kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, bei einem 1,30m breiten Weg aber doch.

  • Und hier noch die Entscheidungsmatrix aus dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Demnach ist in jedem Fall Handlungsbedarf gegeben, wenn die Mindestanforderungen der VwV-StVO an die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nicht erfüllt sind.

  • Schade. Montags komme ich immer erst um 20:00 in Stade an. Schon gesehen?

    https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/uploads/blaett…dex.html#page_2

    Ich reg mich da nicht mehr drüber auf.

    Danke für den Link. Ich hatte es in der gedruckten Ausgabe gelesen, aber der Artikel ist ansonsten nicht online verfügbar. Das Handeln der Verwaltung ist in der Tat völlig plan- und konzeptlos. Anstatt die konstruktiven Hinweise und Vorschläge aufzugreifen, rechtfertigt und wehrt man sich.

    Die Begründung der Verwaltung für ihre Tatenlosigkeit ist hanebüchener Unsinn. Nun heißt es, dass man ohne den Verkehrsplaner gar nichts machen kann. Wie kann die Stadt Stade eine eigene Verkehrsbehörde stellen, wenn dort offenbar bislang die Kompetenz fehlt, die VwV StVO umzusetzen? Die Stelle des Verkehrsplaners soll außerdem beim Straßen- und Tiefbauamt angesiedelt sein und nicht bei der Verkehrsbehörde. Hier fehlt nicht das Personal, sondern der Wille, etwas zu verändern.

    Ich habe am Donnerstag einen Termin beim Landkreis, der zuständigen Fachaufsichtsbehörde, und werde dort genau diese Frage stellen. Ich habe dafür einige exemplarische Beispiele ausgewählt, was hier schief läuft und die Maßnahmen zitiert, die bereits im Radverkehrskonzept von 1999 vorgeschlagen wurden. Einiges würde man heute anders lösen (z.B. gibt es häufiger den Vorschlag, den benötigten Platz für den Radverkehr den Fußgängern abzuknapsen), aber die Probleme wurden schon damals benannt. Es ist explizit von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten die Rede, die bis heute unverändert bestehen.

    In einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde wurde mir gesagt, dass sich die bestehenden Regelungen bewährt hätten, da es in Stade keine Unfallschwerpunkte mit Radfahrern gebe. Das ist in etwa so hirnrissig, wie zu behaupten, es hätte sich bewährt, Rasierklingen auf dem Kinderspielplatz zu verstecken, solange sich nicht mindestens 3 Kinder pro Jahr daran schwer verletzen.

    Das hatte ich kürzlich bei Nahverkehr HH gefunden: https://www.bild.de/regional/hambu…95436.bild.html Der bekennende Autofahrer Andreas Rieckhoff war vormals Bürgermeister in Stade und seine Hinterlassenschaften wirken bis heute, zumal sich seine Nachfolgerin ebenfalls für die Radverkehrsförderung nicht interessiert.

  • Wir hatten die Leute aus dem Rathaus auch zu einer gemeinsamen Radtour eingeladen. Da würde mich an einigen Stellen mal interessieren, wie sie sich verhalten würden, um die von ihnen selbst erlassenen Regelungen zu befolgen. Im Prinzip kann man hier an jeder Kreuzung anhalten und erstmal 5 Minuten überlegen, wie man regelkonform weiter kommt. Kein Wunder, dass sich hier niemand daran hält, wenn es stellenweise nicht einmal möglich ist.

  • Wie viele Fehler kann eine einzelne Verkehrsbehörde auf gerade einmal 200m machen?

    hier: https://www.google.de/maps/@53.59946…m/data=!3m1!1e3

    Spoiler anzeigen

    Hallo Herr XXX,

    ich bin vorgestern auf eine angebliche Neuregelung an der Bremervörder Staße aufmerksam gemacht worden. Es stellte sich dann aber schnell heraus, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelte, da 3 übereinander hängende Verkehrszeichen in einen falschen Zusammenhang gebracht wurden. An der Ecke Bremervörder Straße / An den Fischteichen hängen am selben Pfosten das Z205, Z209 und Z240. Gemäß VwV-StVO zu §39 dürfen mehrere Verkehrszeichen an einem gemeinsamen Pfosten nur angebracht werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und die selbe Strecke betreffen. Beides ist hier nicht gegeben und führte zu dem Missverständnis, dass Radfahrer an dieser Stelle von der Bremervörder Straße nach rechts in die Straße An den Fischteichen abbiegen müssten, weil meine Bekannte das Z209 auf den Radverkehr in der Bremervörder Straße bezogen hat.

    Bei der Gelegenheit sind mir jedoch mehrere weitere Ungereimtheiten in der Straße An den Fischteichen aufgefallen.

    1. Der Gehweg weist optisch getrennte Bereiche auf (vermutlich gab es hier mal einen getrennten Geh- und Radweg). Aktuell steht dort die Kombination Z239+ZZ1022-10, womit die gesamte Fläche als Gehweg ausgewiesen wird, der von Radfahrern in Schrittgeschwindigkeit benutzt werden darf. Ich habe dort 5 Minuten lang die Radfahrer beobachtet und kein einziger ist dort Schritttempo gefahren. Auf der abschüssigen Strecke schätze ich die Durchschnittsgeshwindigkeit der Radfahrer auf 25-30km/h. Es gab dort nach Auskunft der Polizei bereits einen Unfall mit schwer Verletzten zwischen einem Radfahrer und Fußgänger. Der Gehweg wird auch von Fußgängern in diesem Bereich stark genutzt.

    2. An der Kreuzung An den Fischteichen / Am Schwarzen Berg gilt rechts vor links. Allerdings ist hier eine knallrote Furtmarkierung aufgebracht, die den Radfahrern, die von der Bremervörder Straße den Gehweg runterbrettern, suggeriert, sie hätten an dieser Kreuzung auch noch Vorrang. Gemäß VwV-StVO zu §9 Abs. 2 MÜSSEN Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen aufgebracht werden, DÜRFEN aber NICHT an Kreuzungen vorhanden sein, an denen die Regel rechts vor links gilt.

    3. Die Straße An den Fischteichen ist Bestandteil der Fahrradhauptroute aus der Innenstadt entlang der Strecke Am Bahndamm zu den westlichen Stadtteilen. Allerdings handelt es sich um eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht in Gegenrichtung freigegeben ist. Die rote Radwegfurt führt vom unabhängig geführten Weg Am Bahndamm direkt auf den linksseitigen Radweg, auf dem Radfahrer gar nicht fahren dürfen. Auf diesem Teil der Fahrradhauptroute müssten Radfahrer aus Richtung Innenstadt also schieben. Es fahren aber alle auf dem linken Radweg, der aus der anderen Richtung als Gehweg gekennzeichnet ist.

    Maßnahmen:

    - Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr durch ZZ1022-10 unter dem Z267, sowie ZZ100-32 unter Z220. Für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist ausreichend Platz und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Der Kfz-Verkehr ist sehr gering.

    - Nach Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr Anbringung des ZZ1011-10 auch unter dem Z209 an der Ecke Bremervörder Straße oder Entfernung des Z209, welches bislang ohnehin nur für Fahrzeuge gelten kann, die direkt an der Ecke aus der Grundstückseinfahrt kommen, da es sich um eine Einbahnstraße handelt.

    - Aufhebung der Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Es gibt nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer dort bergab auf dem Gehweg fahren dürfen sollten. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens kann dort jeder Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf diesem Teilstück kommt auch die Einrichtung einer Fahrradstraße (Anliegerverkehr frei) in Frage, da der Radverkehr hier bereits die dominierende Verkehrsart ist.

    - Entfernung der roten Radwegfurt und Verdeutlichung der Rechts-vor-links Regel auf der Fahrbahn oder alternativ Neuregelung der Vorfahrt (dann mit Aufhebung oder Verschiebung der 30er Zone)

    - Absenkung des Bordsteins in gerader Verlängerung der Fahrbahn zum Einfahren in den unabhängig geführten Weg Am Bahndamm, Fahrradhauptroute zur Innenstadt.

    - Einheitliche Pflasterung des Bürgersteiges zur Verdeutlichung, dass es sich bei der Fläche ausschließlich um einen Gehweg handelt, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben.

    Sie haben uns geschrieben, dass einfache Maßnahmen künftig auch kurzfristig umgesetzt werden. Die bestehende Regelung gefährdet Fußgänger völlig unnötig und führt in Kombination mit einer unzulässigen Furtmarkierung dazu, dass viele Radfahrer unerlaubt entgegen der Einbahnstraße einen linken Radweg befahren, der nicht freigegeben ist. Das Risiko für diese irreführenden und widersprüchlichen Regelungen und Markierungen tragen im Haftungsfall die Radfahrer.

    Ich bitte Sie um Antwort bis zum 31.08.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich habe gerade erfahren, dass der Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, den ich morgen als Vertreter der Fachaufsichtsbehörde treffe, auf dieser Strecke auch regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs ist. Ich werde ihn mal fragen, ob er dort bergauf absteigt und schiebt und ob er bergab auf der Fahrbahn fährt oder auch mit hoher Geschwindigkeit auf dem Gehweg. :saint:

  • Das Gespräch mit dem Vertreter des Landkreises ist heute Vormittag sehr gut verlaufen. Er hält alle benannten Kritikpunkte für berechtigt und sieht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Auch der Aussage aus dem Antwortschreiben auf unsere Maßnahmenliste, dass die VwV-StVO eher Empfehlungscharakter habe und nicht zum unmittelbaren Handeln auffordere, widersprach er deutlich.

    Wir sind so verblieben, in kleiner Runde und seiner Beteiligung zeitnah das Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu suchen. Mit der Rückendeckung von der Fachaufsichtsbehörde nimmt man unsere Kritik dann vielleicht endlich mal ernst(er). Sollte das nicht zum Erfolg führen, wird die Fachaufsichtsbehörde von sich aus aktiv werden und von der anderen Seite werden wir Druck aufbauen, indem wir weitere Anträge stellen, die wir erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.

    Die Geschichte vom Kuhweidenweg war beim Landkreis gar nicht bekannt. Man war davon ausgegangen, dass die Stadt unsere Kritik aufgegriffen und die beanstandete Regelung aufgehoben hat, anstatt den selben Blödsinn auch in Gegenrichtung zu erlassen. Von einer künftigen Freigabe des Gehweges für den Radverkehr hält er ebenso wenig wie ich.

    Vielleicht kommt damit wieder etwas Bewegung in die verfahrene Situation.

  • Ich hoffe auch, dass sich langsam etwas verändert. Die letzten Aktionen der Stadt kann man aber nach wie vor als kopflos bezeichnen.

    Heute Morgen habe ich gesehen, dass sie jetzt den Gehweg im Kuhweidenweg instand setzen. Warum ausgerechnet jetzt und nicht schon vor Jahren? Ich kann es mir nur so erklären, dass sie damit zeigen wollen, dass dieser Weg doch eigentlich prima zum Radfahren geeignet ist.

    Auch in der Altländer Straße wird das marode Pflaster gerade instand gesetzt. Da gab es kürzlich den Artikel im Wochenblatt, wo es um den völlig inakzeptablen Zustand ging. Jetzt kann man sich einerseits freuen, dass überhaupt etwas passiert, aber das Grundproblem bleibt dort ja bestehen, dass der Weg für Radverkehr in beiden Richtungen viel zu schmal ist und dass Radfahrer bereits 1km vor dem Ortsausgang per [Zeichen 241-30]auf die linke Straßenseite gezwungen werden.

  • Das ist auch total super. Fußgänger und Radfahrer verboten, gleich doppelt, dann aber doch irgendwie benutzungspflichtig, aber „Radfahrer und Fußgänger andere Straßenseite benutzen“. So ein Schild ist immer eine ganz schlechte Idee.

    Das hier ist die andere Straßenseite. Vermutlich hindert der seltsame Kantstein so manchen Radling am Geisterradeln: