Die Bügermeisterin hat die VwV-StVO nicht als Empfehlung bezeichnet. Sie erläutert nur, dass die Empfehlungen aus der VwV-StVO sie nicht zum Handeln zwingen. Womit sie Recht haben könnte.
In den Verwaltungsvorschriften tauchen leider viel zu oft die Worte "soll, sollte möglichst, sollte nicht" auf.