Neues aus Stade

  • ach, dann waren das 5%

    Momentan liegt der Basiszinsatz bei -0,88 Prozent. 5% drüber sind immer noch 4,11% :)
    Aber meine "Einlage", mein Vorschuss wird nicht verzinst zurückgezahlt?! sicher? ich meine das anders in Erinnerung zu haben.

    Kostenbescheid.pdf

    Das sollte reichen, man beachte die Daten. Rechtskraft 23.5.2016, Zinsen ab 2.6.2016

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Kurz vor dem Kreisverkehr wird die Fläche optisch aufgeteilt, es gilt aber nach wie vor Z240.

    Für welche Hälfte des Wegs gilt denn das 240er? Mit viel Wohlwollen und Ahnung von deutscher Radwegbaukunst, kann man den roten Teil als anderen Radweg interpretieren. Ohne Benutzungspflicht.

  • Eine unterschiedliche Pflasterung macht aus dem Sonderweg meines Erachtens nicht zwei Wege, also gilt Z240 für rot und grau.

    Hier hat man das schön gelöst: Links Radfahrer, rechts Fußgänger, dazwischen ein Grünstreifen mit Bäumen.

    Dass der rechte Weg zwei unterschiedliche Pflasterungen hat, kann ja auch unmöglich bedeuten, dass man auf dem linken Teil davon Fahrrad fahren soll. Denn dann müsste dieser Teil für Radfahrer ja alleine schon 1,50m breit sein und da in Gegenrichtung auch so ein Schild steht, sogar mindestens 2m. Außerdem müsste die Benutzung des Weges rechts des Schildes nach seiner Beschaffenheit zumutbar sein und außerdem stehen Verkehrszeichen rechts.

    Das ist doch im Prinzip genauso wie auf dem folgenden Bild, oder? Nur dass beim oberen Bild der Radweg breiter ist :)

  • Und beim unteren Bild handelt es sich um einen "Zweirichtungsradweg"?

  • Auf dem unteren Bild ist es ein Einrichtungsradweg. Wenn das Gestrüpp mal beschnitten ist, kommt man auf 1,30m, gemessen von der äußersten Bordsteinkante.

    Der Weg auf dem oberen Bild ist tatsächlich in beiden Richtungen benutzungspflichtig. :)

    So sieht das aus der Nähe aus

  • Die Stadt Stade plant ein neues Schulzentrum vor den Toren der Stadt, hier: https://goo.gl/maps/MPheantjMw52

    Artikel von 2017: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/…rde-d92558.html

    Die Hauptroute aus der Stadt zur neuen "Heidesiedlung" führt über die Harsefelder Straße, die Radverkehrsinfrastruktur dort ist grottig: Untermaßige Radwege in desolatem Zustand direkt neben der Fahrbahn oder neben parkenden Autos, ab Sachsenstraße stadtauswärts auf der falschen Straßenseite. Dort gibt es zwei Todesfallen für Radfahrer: einmal an der Auffahrt zur B73, wo die Vorfahrtsituation unklar ist und dann wenig später an der Kreuzung Bronzeschmiede, wo der Radweg überhaupt nicht einsehbar ist und schon gar nicht Radfahrer, die dort auf der linken Straßenseite fahren (müssen).

    Alternativrouten gibt es wenige, da die B73 eine Barriere ist, die nur an wenigen Stellen unterquert werden kann.

    Man baut einen neuen Stadtteil, plant ein neues Schulzentrum, für das zwei vorhandene Schulen im Stadtgebiet geschlossen werden, aber die einzige Möglichkeit, dorthin zu kommen, ist das Auto. Wenn nur die Hälfte der künftig 800 Schüler von den Eltern gebracht und wieder abgeholt werden, erzeugt das jeweils 400 zusätzliche Autofahrten auf der Harsefelder Straße zu Schulbeginn und Schulschluss. Radverkehr wurde überhaupt nicht mit eingeplant.

    Ab der Sachsenstraße https://goo.gl/maps/8RBdb6wLVRv geht es stadtauswärts benutzungspflichtig auf der falschen Straßenseite. Wenn -wie auf dem Bild- im Winter das Gestrüpp beschnitten ist, misst der Weg von der Bordsteinkante keine 2,0m.

    Todesfalle 1, hier https://goo.gl/maps/pFSNQpDjUo82 : Haben Radfahrer Vorfahrt? Der Radweg ist weiter als 5m von der Fahrbahn abgesetzt -> keine Vorfahrt. Aber es gibt eine Radwegfurt -> Vorfahrt. Und das alles am freien Rechtsabbieger, der in den 1970er Jahren dafür gebaut wurde, dass man mit dem Auto ungebremst rechts abbiegen kann.

    Für den Verkehr, der von der B73 kommt, ist die Vorfahrt geregelt (soll das originelle Zusatzzeichen bedeuten, dass hier sogar Fußgänger "Vorfahrt" haben?). Ändert sich die Vorfahrtsituation etwa im Verlauf der Querung? Selbsterklärend ist das jedenfalls nicht.

    Todesfalle 2, hier https://goo.gl/maps/obiDHEgCoSB2 : So sieht die Kreuzung Harsefelder Str./Bronzeschmiede aus. Radfahrer, die hier (vorschriftsmäßig) auf der falschen Straßenseite fahren, sind nicht zu sehen. Daran ändert auch das putzige Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn nichts.

    Das Ortsschild wurde inzwischen 2km nach Süden verlegt, aber hier hat man (nun innerorts) Tempo 70 bestehen lassen. Der Gehweg versandet im Nichts, auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es einen Geh-/Radweg für beide Fahrtrichtungen, der keine 2m breit ist.

    Immerhin bietet das geplante Schulzentrum die Möglichkeit, politischen Druck aufzubauen, dass die Situation auf der Harsefelder Straße in Angriff genommen wird.

  • Man baut einen neuen Stadtteil, plant ein neues Schulzentrum, für das zwei vorhandene Schulen im Stadtgebiet geschlossen werden, aber die einzige Möglichkeit, dorthin zu kommen, ist das Auto.

    Bei einer ähnlichen Gegebenheit (Zusammenlegung zweier Grundschulen) in einem anderen Ort wurde extra Privatgrund auf dem Hauptzubringer angekauft, um das Hochbord zu verbreitern (für Zweirichtungsverkehr ohne Blauschild), und die Ampeln verschoben. Dieser Ort glänzt auch nicht mit Verkehrsführung, aber beim Thema Schule waren sich alle einig, dass man da auch mit dem Rad auf einem ausreichend breiten Weg hin muss.

  • Wie gesagt ist es auch meine Hoffnung, dass man über die geplante neue Schule Druck aufbauen kann. Ich war gestern bei einem Treffen, das von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat organisiert war. Die kommt wiederum gut mit der hiesigen CDU-Chefin klar und will das Thema Radverkehr Richtung Stade-Süd auf diesem Weg auf die Tagesordnung bringen.

    Alleine mit der Aufhebung der Benutzungspflicht ist es an der Harsefelder Straße nicht getan, denn vermutlich werden 99% der Radfahrer auch ohne Blauschilder weiterhin auf den gefährlichen Radwegen fahren. Die spannende Frage wird sein, ob es lediglich zu einer Verbreiterung der Radwege kommen wird und alle damit verbundenen sonstigen Probleme weiter bestehen bleiben oder ob eine gute Lösung gefunden werden kann, die Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen, die dann auch von vielen Radfahrern akzeptiert wird. Irgendwelche Mindestmaß-Pseudo-Schutzstreifen in der Dooring-Zone werden das Radfahren dort nicht sicherer machen.

    Von Seiten der Elternverbände erwarte ich dann auch eher den Ruf nach Radwegen. Platz wäre vorhanden, wenn man auf die vielen Abbiegespuren und Sperrflächen in der Fahrbahnmitte verzichten würde. Dann müssten Autofahrer aber auch mal bremsen, wenn vor ihnen jemand links abbiegen will. Wenn dann wenigstens das vorgeschriebene Geisterfahren stadtauswärts Geschichte wäre...

    Die einzige echte Engstelle ist die Unterführung unter der B73 hindurch.

  • Die einzige echte Engstelle ist die Unterführung unter der B73 hindurch.

    Welche Lösung wäre hier deiner Meinung nach am besten? Ich glaube, ich würde einen ampelgeregelten Einrichtungsbetrieb für die Fahrbahn und ein breites Hochbord auf jeder Seite daraus machen. Oder einen verkehrsberuhigten Bereich :evil:. Einen einseitigen Betrieb gibt's z.B. am Bahnhof Krupunder. Allerdings ist dort ein Hochbordweg im Zweirichtungsbetrieb.

  • Welche Lösung wäre hier deiner Meinung nach am besten?

    Das müsste man im Zusammenhang mit der sonstigen Lösung sehen. In der Harsefelder Straße gibt es vor allem Pendlerverkehr morgens in die Stadt hinein und nachmittags wieder raus. Ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs kommt von der B73 oder führt auf sie hinauf. Da kommen also noch die Pendler nach Hamburg dazu, die aus dem Stadtgebiet kommend an dieser Stelle zunächst unter der Bundesstraße durch müssen, um südlich davon auf die Auffahrt zu fahren. Fußgänger gibt es dort zwar wenige, aber auf beiden Seiten der Harsefelder Straße gibt es südlich der B73 Wohngebiete, die auch zu Fuß erreichbar sein müssen.

    Wenn man die genauen Maße in der Unterführung kennen würde, könnte man überlegen, was passt: Bei einer Lösung mit Radwegen die Fahrspurbreite auf ein Minimum reduzieren, ggf. ohne Mittellinie + Tempo 30. Damit könnte man schon Platz schaffen. Bei einer Lösung mit Schutzstreifen ggf. künstlich vor der Brücke verengen und Radfahrer im Mischverkehr fahren lassen, dass ein enges Überholen nicht möglich ist.

  • Heute ist die 3-Monatsfrist für die Neuverbescheidung im Kuhweidenweg abgelaufen und ich habe (auf Nachfrage von vorgestern Abend) vom zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde folgende Mail erhalten:

    Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen, aber mich würde eigentlich viel mehr interessieren, wie die Stadt die Blauschilder im Kuhweidenweg begründet. Daher tendiere ich, den Bescheid abzuwarten, nicht ohne mein mittleres Befremden darüber auszusprechen, dass seit Anordnung der Benutzungspflicht in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße nunmehr knapp 4 Monate vergangen sind und darin die besondere Gefahrenlage beschrieben sein sollte, die eine Benutzungspflicht mit [Zeichen 240]unabdingbar macht, obwohl

    - der Weg lediglich zwischen 1,70m und 2,00m breit ist, obwohl für gemeinsame Geh- und Radwege selbst im Einrichtungsverkehr eine Mindestbreite von 2,50m gefordert ist

    - das Fahren auf linksseitigen Radwegen mit besonderen Gefahren verbunden ist und deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden soll

    - sich auf der Seite, wo der "Radweg" verläuft die Ausfahrt einer Spedition, eine Kreuzung mit LKW-Verkehr (teilweise Rangierverkehr der Spedition), sowie die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels befinden, die allesamt keine Furtmarkierungen aufweisen. In der selben Fahrtrichtung quert man auf der Fahrbahn nur eine einzige Kreuzung einer quasi ungenutzten Nebenstraße

    - der Radweg verkehrt herum in den Kreisverkehr am Ottenbecker Damm führt, in dem Radfahrer an zwei Einfahrten quasi nicht zu sehen sind

    - im Kuhweidenweg manchmal minutenlang kein einziges Auto fährt und die Straße schnurgerade und gut einsehbar ist

    Mich würde wirklich interessieren, wie die Stadt dort eine besondere Gefahrenlage konstruiert, die den Ermessensspielraum rechtfertigt, gegen sämtliche Vorgaben der VwV-StVO für benutzungspflichtige Radwege zu verstoßen. Die spannende Frage wäre auch, ob es überhaupt eine rechtswirksame Anordnung gibt oder ob man die Schilder einfach so aufgehängt hat. Das Dilemma würde erst richtig ans Tageslicht kommen, wenn ich auf den den Bescheid warte und dann dagegen klage.

    Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss? Nicht dass die Hinhaltetaktik darauf abzielt, dass ich meine Möglichkeiten, Klage einzureichen aufs Spiel setze. Auf die 6 Wochen kommt es mir im Prinzip jetzt auch nicht mehr an und falls sie tatsächlich von alleine darauf kommen, dass die Blauschilder dort illegal sind, wären sie schneller weg als wenn ich jetzt Klage erhebe. Dann werden sie sich nämlich darauf zurückziehen, dass sie erst mal das Urteil abwarten wollen, bis sie tätig werden.

    In der Zwischenzeit werde ich 3 weitere Anträge schreiben :evil:

    edit: Hier ist der Kuhweidenweg (Name ist Programm): https://goo.gl/maps/aTnMzJcXSS72 Die Straße, die vom Kreisverkehr im Ottenbecker Damm nach Nordosten verläuft, heißt Marie-Curie-Straße und ist bei Google Maps fälschlicherweise ebenfalls als Kuhweidenweg bezeichnet

  • Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen

    Vorsicht, ich habe eine entsprechende Klage in Köln verloren. Mir war bekannt, dass die Behörde überlastet war und ich hätte mit oder ohne Klage eine Antwort erhalten. Also war die Klage laut Richter nicht gerechtfertigt. Rein Formal habe ich dann zwar "gewonnen" (den Bescheid erhalten), aber ich durfte die Gerichtskosten zahlen. Gegen den Gerichtskostenentscheid gab es laut Anwalt keine Rechtsmittel.

  • Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss?

    Imho bist du nur in den ersten 12 Monaten klagebefugt, nachdem du erstmalig vom Schild Kenntnis genommen hast. Ich hatte nach ca. 11 Monaten Klage eingereicht. Das kann aber auch bundesland-abhängig sein (NRW <-> Niedersachsen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren#Besonderheiten)

  • Der Fall ist etwas anders gelagert. Es gab bereits seit längerem eine Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite in Richtung Ottenbecker Damm. Kurioser Weise aber nicht in Gegenrichtung vom Ottenbecker Damm zur Gottlieb-Daimler-Straße. In der Fahrtrichtung, wo der Radweg auf der rechten Seite liegt, durfte man ihn also nicht benutzen (nur als Gehweg erkennbar), in der Gegenrichtung musste man ihn benutzen wegen [Zeichen 240].

    Bei dem Treffen bei der Bürgermeisterin hat sich jemand verplappert und auf diesen Widerspruch hingewiesen. 6 Tage danach war nicht etwa die Benutzungspflicht auf der linken Seite aufgehoben sondern der Weg auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Ich hätte innerhalb von 12 Monaten, nachdem ich das bemerkt hatte, gegen die neuen Schilder klagen können, aber nicht gegen die bereits bestehende linksseitige Benutzungspflicht.

    Daher habe ich einen Antrag auf Neuverbescheidung gestellt, der die gesamte Regelung in beiden Richtungen betrifft. Ich kann entweder gegen den Bescheid klagen (wenn ich ihn denn erhalte) oder dagegen, dass ich den Bescheid innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht erhalten habe, was seit heute der Fall ist. Die Frage ist, wie lange ich ab heute eine solche Untätigkeitsklage erheben kann. Ich möchte vermeiden, dass ich jetzt so lange vertröstet werde und mir immer wieder der Bescheid in Aussicht gestellt wird, bis diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Habe diese Frage aber auch gerade an Dr. Kettler gestellt, der mich im Fall einer Klage vor dem VG vertreten wird.