Neues aus Stade

  • Guter Hinweis! Das ist aber etwas komplizierter und nicht direkt vergleichbar (s. Diagramm aus RASt06). In dieser Straße ist die Erfordernis einer Benutzungspflicht aber keinesfalls gegeben.

  • Und hier ist die persönliche Kriegserklärung der Verwaltung an mich: Der Kuhweidenweg ist seit heute auch in der Gegenrichtung benutzungspflichtig. Das heißt, um sicher zur Arbeit und nach hause zu kommen, muss ich nun 2 OWIs am Tag begehen statt nur einer. Dabei hatte die Verwaltung vor einer Woche erklärt, man wolle an den bestehenden Regelungen erst mal gar nichts ändern, bevor der Verkehrsplaner eingestellt ist und seine Arbeit aufgenommen hat.

  • Zitat von Yeti

    Und hier noch der Parkplatz im Halteverbot (aber Hauptsache mit Parkschein)

    Der weiße Pfeil auf [Zeichen 314] ist nach StVO eigentlich nicht vorgesehen. Er wird nur nach MSDWGI oft als Richtungszeiger verwendet ("zum Parkplatz hier entlang"). StVO-konform wäre ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil auf weißem Grund.

  • Der weiße Pfeil auf [Zeichen 314] ist nach StVO eigentlich nicht vorgesehen. Er wird nur nach MSDWGI oft als Richtungszeiger verwendet ("zum Parkplatz hier entlang"). StVO-konform wäre ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil auf weißem Grund.

    Ist m.M.n. eh alles egal, da das "P" antik ist und das Zusatzzeichen "nur mit Parkschein" nicht existiert.

  • Und hier ist die persönliche Kriegserklärung der Verwaltung an mich: Der Kuhweidenweg ist seit heute auch in der Gegenrichtung benutzungspflichtig. Das heißt, um sicher zur Arbeit und nach hause zu kommen, muss ich nun 2 OWIs am Tag begehen statt nur einer. Dabei hatte die Verwaltung vor einer Woche erklärt, man wolle an den bestehenden Regelungen erst mal gar nichts ändern, bevor der Verkehrsplaner eingestellt ist und seine Arbeit aufgenommen hat.

    Ist sowas ein Thema für die Presse?

    Ich persönlich würde da auf der Fahrbahn fahren und darauf spekulieren, dass man mir ein Knöllchen verpassen will. Eventuell auch in dem Moment, in dem ich einen Huper anzeige.

  • Ich werde in den kommenden Tagen einen Antrag auf Neubescheidung stellen. Mit dem Kuhweidenweg geht es los und dann nehme ich mir einen Punkt nach dem anderen vor, bis die Verwaltung es begreift. Mit dieser Provokation sind sie einen Schritt zu weit gegangen.

    Bis zur Klage wird es dann noch eine Weile dauern, aber vielen Dank für das Angebot zur Unterstützung. Ich bin auch in Kontakt mit Karin vom ADFC KV Harburg. Dort hat ein Bürger gerade 8 Klagen eingereicht. Ich werde mich mit denen auch noch einmal über das Vorgehen abstimmen. Man hat sich dort von Dr. Kettler vertreten lassen, das ist schonmal eine Ansage.

  • Bei abgeschafften Widerspruchverfahren kann binnen der Jahresfrist auch direkt Klage beim VG eingereicht werden. Wenn das VZ nagelneu aufgestellt worden ist, wird die Verwaltung sowieso keine neue (ernsthafte) Prüfung durchführen.

  • Nach dem bisherigen Verlauf würde auch ich nicht das zweitkleinste Kaliber (das kleinste wäre SPD-like eine weitere Bitte um ein Gespräch) auspacken, sondern das größtmögliche. Etwaig daraufhin folgende weitere Gesprächsangebote würden ebenso von mir geblockt werden. Die Gelegenheit war da, sie wurde nicht genutzt.

    Irgendwann will man ja auch mal durch sein mit dem Thema, das wird nämlich lange genug dauern und einiges an Reserven kosten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Antrag auf Neubescheidung kann man in Bezug auf das neu aufgestellte VZ weglassen, man ist noch innerhalb der Jahresfrist. Da kann man direkt Widerspruchsklage einlegen.

    Zeitgleich kann man den Antrag auf Neubescheidung für den Rest stellen. Dann wird keine Zeit vertan.

    bye
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  • Ich will ja nicht nur das neue [Zeichen 240] weg haben, sondern vor allem auch das bereits bestehende, welches bislang schon die linksseitige Benutzungspflicht anordnete und Radfahrer verkehrt herum in den Kreisverkehr geschickt hat, wo sie dann überraschend hinter einem Gebüsch oder einer Hecke auftauchen.

  • Ich will ja nicht nur das neue weg haben, sondern vor allem auch das bereits bestehende, welches bislang schon die linksseitige Benutzungspflicht anordnete und Radfahrer verkehrt herum in den Kreisverkehr geschickt hat, wo sie dann überraschend hinter einem Gebüsch oder einer Hecke auftauchen.

    Du gehst immernoch unterbewusst auf die Hinhaltetaktiken ein. Du musst klagen, es führt kein Weg drumherum. je früher desto besser. Wenn das Gericht die neue Benutzungspflicht beurteilt wird es sicherlich auch seine Meinung für die Gegenrichtung zum Ausdruck bringen (Du darfst es nicht dazu drängen, weil Du diesbezüglich nicht klagen kannst) weil man die Benutzungspflichten in zwei Richtungen schlecht unabhängig voneinander beurteilen können wird. Deswegen: jetzt das neue Schild beklagen anstatt noch lange zu fackeln. Hilft nichts, tut aber auch nicht so weh wie Du vielleicht denkst.

  • Wobei, wenn die neue, rechtsseitige Benutzungspflicht gekippt wird,wird die alte linkseitige Benutzungsplicht kaum zu halten sein , da in den VwV steht:

    Zitat

    1.

    Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von mkossmann (7. März 2018 um 16:15)

  • Ich stimme hier mkossmann zu. Man könnte auch nach einer etwaigen Aufhebung der rechtsseitigen Benutzungspflicht die Behörde auffordern, eine Zusicherung gem. § 1 I NVwVfG iVm § 38 VwVfG über die Aufhebung der linken RWBP abzugeben - dass eine solche dann schon nicht haltbar ist, sollte evident sein. Das Gericht dürfte, wenn nur die rechtsseitige Benutzungspflicht angefochten wird, außerdem auch den Streitwert (und damit die Gerichtskosten) niedriger ansetzen.

  • Du gehst immernoch unterbewusst auf die Hinhaltetaktiken ein. Du musst klagen, es führt kein Weg drumherum. je früher desto besser. Wenn das Gericht die neue Benutzungspflicht beurteilt wird es sicherlich auch seine Meinung für die Gegenrichtung zum Ausdruck bringen (Du darfst es nicht dazu drängen, weil Du diesbezüglich nicht klagen kannst) weil man die Benutzungspflichten in zwei Richtungen schlecht unabhängig voneinander beurteilen können wird. Deswegen: jetzt das neue Schild beklagen anstatt noch lange zu fackeln. Hilft nichts, tut aber auch nicht so weh wie Du vielleicht denkst.

    Es hat nichts mit Hinhaltetaktiken zu tun. Dass man mit dieser Verwaltung vorerst nicht mehr diskutieren muss, ist mir völlig klar. Ich habe allerdings keine Lust, gegen alle 150 Punkte auf meiner Mängelliste klagen zu müssen und möchte auch keinen formalen Fehler begehen, an dem das Ganze am Ende scheitert. Der erste Schuss muss sitzen, ansonsten schwächt das die Position für künftige Gespräche. Daher befasse ich mich momentan intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten und werde jetzt keinen Schnellschuss riskieren. Das heißt nicht, dass ich es nicht voran treibe und auf die lange Bank schiebe. Ich möchte mich einfach vorher mit verschiedenen Leuten beraten und abstimmen.

    Ihr könnt mich meinetwegen für komplett plemplem und grenzenlos naiv halten, aber ich möchte, dass hier am Ende herauskommt, dass mehr Leute sicher Fahrrad fahren und dazu muss man sich auch eine Tür offen halten, künftig wieder miteinander zu reden. Eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht könnte die Gespräche auf eine neue Basis stellen oder aber bis auf Weiteres komplett verhindern.

    Ihr kennt alle selbst die Vorbehalte gegen das Fahrbahnradeln und ich möchte der Verwaltung keine Munition liefern, zu behaupten, ich wolle alle Radfahrer dazu zwingen, immer und überall auf der Fahrbahn zu fahren. Die vertreten hier die Positionen von 1976, als man die allgemeine Radwegebenutzungspflicht eingeführt hat und zeigt sich bislang kein Stück einsichtig, dass das der falsche Weg war. Ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung selbst in Tempo-30 Zonen die Benutzungspflicht nur widerwillig aufgehoben hat. Anders ist es mir nicht erklärbar, dass es Straßen gibt, in denen Tempo 30 angeordnet ist (keine 30er-Zone) und dennoch die Radwege benutzungspflichtig sind. Das ist kein Versehen, sondern damit versucht man zu umgehen, dass die Benutzungspflicht in jedem Fall aufgehoben werden muss. Dass bei Tempo 30 erst bei exorbitanten Verkehrsbelastungen und massivem Schwerlastverkehrsanteil überhaupt eine Benutzungspflicht infrage kommt, haben die nicht begriffen.

    Ich möchte, dass es nicht mehr verboten wird, auf der Fahrbahn zu fahren, wo man es nicht verbieten kann und ich möchte, dass auch denjenigen das Fahrbahnradeln leichter gemacht wird, die nicht so ein dickes Yeti-Fell haben wie ich. Vor allem aber will ich keine halbgaren Pseudo-Lösungen wie Mindestmaß-Schutzstreifen im Rinnstein oder in der Dooring-Zone oder überall [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10].

    Zum Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt gehören auch Kampagnen zum fairen Miteinander und regelmäßige Informationen über das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Es wird seine Zeit brauchen, bis neue Regelungen auch allgemein akzeptiert und angenommen werden, machen wir uns nichts vor.

    Die geplanten nächsten Schritte sollen aus meiner Sicht bewirken, dass die Grenzen aufgezeigt werden, in denen sich die Verwaltung bewegen darf. Momentan ist man wohl der Meinung, man hätte uneingeschränkten Ermessensspielraum und dürfe über die Verwaltungsvorschrift nach Belieben hinwegsehen und sich bei allem, was man hier verzapft, auf Ausnahmeregelungen berufen. Am Ende wird es aber nur gut, wenn sich auch in der Verwaltung ein Verständnis dafür entwickelt, wie man Radverkehr sicherer und attraktiver macht und dass es im eigenen Interesse der Stadt ist, das gut werden zu lassen. Davon sind wir hier noch meilenweit entfernt :( Ich habe mich schon gefragt, ob man mehr Unterstützung der Verwaltung finden würde, wenn man sich dafür einsetzen würde, dass Stade in den §50 der StVO aufgenommen wird (allerdings nur der Radverkehr).

    [Zeichen 310]

    [Zusatzzeichen 1012-32]

  • Das Gericht dürfte, wenn nur die rechtsseitige Benutzungspflicht angefochten wird, außerdem auch den Streitwert (und damit die Gerichtskosten) niedriger ansetzen.

    Das halte ich für höchst unwahrscheinlich. Eine Straße, eine Klage, 5000€ Streitwert. Ob nur eine der Benutzungspflichten oder beide ist für den Streitwert völlig irrelevant. Selbst als ich zusätzlich noch gegen [Zeichen 205] geklagt hatte, keine Änderung des Streitwertes.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!