Nun kann man über den Parking Day ja durchaus geteilter Meinung sein, aber die Blockade von hamburgweit acht oder neun Parkplätzen für eine Demonstration steht ja nun in gar keinem Zusammenhang zu dem Aufriss, den er dort betreibt.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Stadt Kiel dazu verdonnert, den Kieler Parking Day als Versammlung anzuerkennen. Parkplätze gehören laut dem Verwaltungsgericht zur öffentlichen Verkehrsfläche und können dementsprechend auch ohne Sondernutzungserlaubnis für eine Versammlung in Anspruch genommen werden.
Die Stadt Kiel mochte auch keine Haltverbote anordnen, weil man ja nicht die Straßenverkehrsbehörde wäre. Dazu fällt dem Verwaltungsgericht auch nicht mehr so ganz viel ein: Die Stadt Kiel wäre sicherlich in der Lage, mit etwas gutem Willen im Sinne ihrer Mitwirkungspflicht ihre Straßenverkehrsbehörde zu einer solchen Beschilderung zu bewegen.