Gegeben sei dieser Thread, insbesondere die dort als Stellungnahme eingebetteten Bilder mit Text:
Meine Einschätzung: PK 37 hat das Blockieren eines ordnungswidrigen fahrenden Kraftfahrzeuges als Nötigung eingeschätzt. Es ist natürlich nicht verboten, als Fußgänger den Gehweg zu benutzen und dort zur Querung der Straße an der Ampel zu warten, es ist aber verboten, als Fußgänger den Gehweg zu nutzen und lediglich dort zu warten, um Kraftfahrzeuge vom ordnungswidrigen Befahren des Parkplatzes abzuhalten. Wenn man dann auch noch „ungeschickt genug“ ist, das gegenüber der Polizei so anzugeben, dann hat man die Strafanzeige so gut wie gebucht.
Das ist natürlich eine einigermaßen skurrile Situation, aber passt nunmal zu unserem Rechtsverständnis. Genauso handelt es sich nunmal um eine Nötigung, wenn ich mit dem Rad auf dem Radweg stehenbleibe, um ein dort ordnungswidrig fahrendes Kraftfahrzeug an der Weiterfahrt zu hindern. Leider ist es aber keine Nötigung, mit einem Kraftfahrzeug auf dem Radweg zu parken, und damit Radfahrer zum Ausweichen zu zwingen.
Was meint ihr dazu?