Das passiert, wenn der Staat sein Gewaltmonopol im Bereich Straßenverkehr nicht sinnvoll lebt.
Woche 10 vom 6. bis zum 12. März 2017
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@KleverRadfahrer : Wenn ich den Artikel recht verstehe, ist der Radfahrer ihr zuerst "in die Beine gefahren" weil sie keinen Platz gemacht hat. Wenn man sich das Bild dazu ansieht und zugunsten der Frau davon ausgeht, dass sich der Vorfall im Bereich der seitlichen Absperrung zugetragen hat, kann man den Radfahrer nicht im geringsten in Schutz nehmen. Das war dann einfach nur ein A...loch auf zwei Rädern.
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@KleverRadfahrer : Wenn ich den Artikel recht verstehe, ist der Radfahrer ihr zuerst "in die Beine gefahren" weil sie keinen Platz gemacht hat. Wenn man sich das Bild dazu ansieht und zugunsten der Frau davon ausgeht, dass sich der Vorfall im Bereich der seitlichen Absperrung zugetragen hat, kann man den Radfahrer nicht im geringsten in Schutz nehmen. Das war dann einfach nur ein A...loch auf zwei Rädern.
Davon, dass die Frau nicht zur Seite gehen konnte steht da aber nichts. Dort steht sie habe das auf Seite gehen verneint, dass bedeutet ja sie hat bewusst keinen Platz gemacht. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass sich das Ganze eben nicht in einem Bereich ab gespielt hat, wo sie nicht konnte, sondert da, wo sie es nicht wollte. Das bestätigt auch der Text, in dem steht, der Mann habe sie in die Böschung gestoßen und nicht in die Absperrung.
Es geht auch klar hervor, dass die Frau erst nicht zur Seite gehen wollte, trotz Aufforderung und der Mann dann erst versucht hat mit Gewalt weiter zu fahren. Das der Mann sich daneben benommen hat stelle ich gar nicht in Frage. Nur dass die Frau völlig unschuldig ist schon. Denn diese hat klar die erste Straftat begangen, eine Nötigung.
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Trotzdem bin ich der Ansicht, dass sie (zunächst) keine Nötigung begangen hat - eher der Radfahrer. Sie muss doch auf dem Gehweg als Fußgänger keinen Platz machen (mit welchem Aufwand das für sie verbunden gewesen wäre wissen wir nicht) damit ein Radfahrer vorbei kommt! Ihre Nötigung fängt frühestens beim Festhalten an.
Und die Aufforderung Platz zu machen lässt keinen Rückschluss auf die Möglichkeit Platz zu machen zu. Das weiß ich weil ich mich als Radfahrer auf der Fahrbahn auch schon häufiger mal in Luft auflösen sollte.
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Sie muss doch auf dem Gehweg als Fußgänger keinen Platz machen
Doch muss sie. Man ist nicht von den eigenen Pflichten befreit, nur weil jemand anderes sich falsch verhält.
Schon gar nicht darf man hin gehen und andere Verkehrsteilnehmer erziehen.So wie der Artikel geschrieben ist, wäre darauf hin gewiesen worden, wenn die Frau gar nicht in der Lage gewesen wäre Platz zu machen. Dort steht klar, Sie hat es verneint. Der Artikel basiert nur auf den Aussagen der Frau. Diese wirkt an dieser Stelle aber nicht verzweifelt (was die Situation wäre, sie konnte keinen Platz machen und wurde dann an gefahren) sondern dort steht nur verneint (ohne Begründung für ein nicht können, das klingt genau nach dem: Der darf hier nicht fahren, den lasse ich nicht durch).
Da es sich um einen einseitigen Artikel handelt, würde ich hin gehen und alle fehlenden Informationen zu Gunsten des Mannes auslegen. Ein guter Journalist hätte versucht beide Versionen zu hören. Wenn dies gesehen wäre und der Mann deswegen nicht berücksichtigt wurde, weil er sich geweigert hat etwas dazu zu sagen, wäre dieser Umstand im Artikel erwähnt worden.
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Aber die Überschrift sagt schon alles. Da wird die Frau hin gestellt, als hätte sie heldenhaft den bösen Radfahrer gestellt. Dabei geht aus dem Text klar hervor, die Frau hat erst mal eine Nötigung im Straßenverkehr begangen (Weg bewusst versperren) und die Version der Anderen Seite ist gar nicht berücksichtigt. Sehr schlechte Arbeit des Journalisten.
Sehe ich anders. Der Radler hat keinen Anspruch darauf, dass die Frau ihn vorbeiradeln lässt. Er kann hinter ihr bleiben und schieben.
Er hat auch kein Anrecht darauf, dass die Frau in die Böschung steigt oder sich sonstwie verrenken muss, damit er vorbei kommt.
Das war von dem Radfahre einfach nur daneben. Die Nötigung, sogar vollendete, sehe ich beim Radler. -
Denn diese hat klar die erste Straftat begangen, eine Nötigung.
Na man sollte aus einer Mücken keinen Elefanten machen. Wenn der Bericht stimmt, hat sie einfach den Idioten in seine Schranken verwiesen. Finde ich super!
In so einer Situation würde ich exakt genauso reagieren. Vor allem wenn der Typ hinter mir mich anbrüllt oder sonstwie beschimpft.Auch juristisch müsste die Dame auf der sicheren Seite sein.
Für eine Nötigung liegen hier zwei Möglichkeiten vor: Nötigung durch "Nichtplatzmachen" und Nötigung durch Festhalten.
Das "Nichtplatzmachen" auf dem reinen Gehweg ist keine Nötigung iSd §240 StGB. Es scheitert schon direkt an der Verwerflichkeit der Handlung (Absatz 2). Denn es ist nicht als verwerflich anzusehen, wenn man einem Radfahrer auf einem reinen Gehweg keinen Platz macht.
Das Festhalten danach ist etwas komplizierter, aber im Ergebnis mMn auch keine Stratat. Ansatzpunkte zur Entlastung sind Notwehr (der Typ ist ihr vorher gegen die Beine gefahren) oder eine Jedermann-Festnahme (nach mindestens versuchter Körperverletzung).
Die Beschimpfungen hätte sie sich wohl besser sparen sollen. Im Affekt würde das aber vermutlich auch straffrei bleiben. -
Doch muss sie. Man ist nicht von den eigenen Pflichten befreit, nur weil jemand anderes sich falsch verhält.
Dann begeht also jemand, der innerorts "Strich Fünfzig" fährt und bei Gegenverkehr das Überholen nicht ermöglicht auch eine Nötigung, wenn hinter ihm jemand lieber Siebzig fahren möchte? Ich denke mal, da stehst du mit deiner Rechtsauffassung ziemlich alleine.
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Doch muss sie.
Auf welcher rechtlichen Grundlage muss sie das?
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Dann begeht also jemand, der innerorts "Strich Fünfzig" fährt und bei Gegenverkehr das Überholen nicht ermöglicht auch eine Nötigung, wenn hinter ihm jemand lieber Siebzig fahren möchte? Ich denke mal, da stehst du mit deiner Rechtsauffassung ziemlich alleine.
Das ist nicht vergleichbar. In diesem Fall wäre kein Platz zum überholen. Wenn es aber zwei Spuren gäbe und jemand würde die Strich 50 genau in der Mitte fahren, damit niemand schneller fahren kann, dann schon. Zumindest ist es eine vorsätzliche Behinderung.Auf welcher rechtlichen Grundlage muss sie das?
Auf Grund der STVO. Es ist nicht erlaubt andere Verkehrsteilnehmer unnötig zu behindern. Dabei ist völlig egal, ob der Mann auf dem Gehweg fahren dürfte oder nicht. Wenn genau Platz zum vorbei lassen da war, muss sie ihn auch durch lassen.
Im Text steht eben nicht, sie konnte keinen Platz machen sondern sie hat es ab gelehnt Platz zu machen. Wenn sie nicht konnte, weil es an einer zu engen Stelle war, klar dann hat die Frau damit natürlich recht. Das ganze liest sich aber, wen wenn sie vorsätzlich sich so positioniert hätte, damit der Mann nicht durch fahren kann.
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Das ist nicht vergleichbar.
Aha. Na dann...
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Wäre es denn vergleichbar, wenn der Strich-Fünfziger während dessen mehrere Bushaltestellen passiert, auf denen genug Platz gewesen wäre, das Überholen zu ermöglichen?
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Ich kann den Artikel leider nicht lesen -- der Text blitzt nur kurz auf, dann kommt nur der Kopf mit "General-Anzeiger" und eine Anzeige vom Eurojackpot, der Rest der Seite ist weiß. Der Google-Trick, der beim Abendblatt hilft, führt hier nicht weiter. Was mach ich falsch? Irgendwelche Ideen? (FF 51.0.1, Adblock plus).
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Irgendwelche Ideen? (FF 51.0.1, Adblock plus).
NoScript hinzufügen:
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- Chef der Berliner Kfz-Innung: „Es geht nur noch gegen das Auto“
- Diesel-Einfahrverbot: Rußmord
- Raser, Mörder, Kommissare
Und:
Aus dem selben Hause:
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Interessant. Frau versucht Mann mit Gewalt (Weg versperren, Lenker fest halten) daran zu hindern eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (einen Gehweg mit dem Rad zu befahren). Nun ist der Mann der Böse, weil er sich gewehrt hat. Wobei er es übertrieben hat dabei.
Aber die Überschrift sagt schon alles. Da wird die Frau hin gestellt, als hätte sie heldenhaft den bösen Radfahrer gestellt. Dabei geht aus dem Text klar hervor, die Frau hat erst mal eine Nötigung im Straßenverkehr begangen (Weg bewusst versperren) und die Version der Anderen Seite ist gar nicht berücksichtigt. Sehr schlechte Arbeit des Journalisten.
Der Typ hat auf diesem Weg nichts verloren.
Er fährt da offenbar öfter.
Er ist so dreist, dass er nach dem heftigen Konflikt auch weiterhin dort fährt.Ich wage mal die Behauptung, dass er dieses aggressive Verhalten nicht an den Tag gelegt hätte, wenn er nicht eine Frau mit Hündchen, sondern zwei tätowierte Kuttenträger der Hells Angels vor sich gehabt hätte.
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Das ist nicht vergleichbar. In diesem Fall wäre kein Platz zum überholen
Eigentlich ist es ein sehr schöner Vergleich. Denn nach StVO ist der Langsamere verpflichtet, die schnelleren Hinterleute vorbeizulassen.
Die Hinterleute würden gerne unerlaubt schneller fahren, werden aber durch den ersten daran gehindert.
Muss der erste wirklich bei Gelegenheit rechts ranfahren und die schnelleren Fahrzeuge durchlassen?Auf Grund der STVO. Es ist nicht erlaubt andere Verkehrsteilnehmer unnötig zu behindern.
Merksatz:
Niemals §1 StVO ins Feld führen, wenn man kein Urteil dazu hat.Es handelt sich dabei um einen Auffangparagraphen, damit Gerichte zumindest theoretisch die Möglichkeit haben, große Lücken im Rest der StVO mit Richterrecht zu füllen. Für Laien ist das nichts. Wenn Du ein entsprechendes Urteil ab OLG aufwärts findest, könnte man darüber reden.
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Abgesehen davon ist die von @KleverRadfahrer in den Raum gestellte Nötigung nicht StVO sondern StGB (§240) und damit ein ganz schön dickes Brett.
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Der Typ hat auf diesem Weg nichts verloren.Er fährt da offenbar öfter.
Er ist so dreist, dass er nach dem heftigen Konflikt auch weiterhin dort fährt.Ich wage mal die Behauptung, dass er dieses aggressive Verhalten nicht an den Tag gelegt hätte, wenn er nicht eine Frau mit Hündchen, sondern zwei tätowierte Kuttenträger der Hells Angels vor sich gehabt hätte.
Natürlich darf der da nicht fahren. Die eigentlich Frage, die bei genauer Betrachtung aber nicht geklärt ist, wo genau das ganze passiert ist. In der engen Gasse hätte die Frau ihn weder vorbei lassen können noch müssen.In Höhe des Pfostens bis zur Parkbank hätte Sie ihn locker vorbei lassen können, dazu hätte es aus gereicht nicht mittig zu gehen. Aus dem "verneint" (eben was anderes als nicht gekonnt) schließe ich, dass es sich genau dort ab gespielt hat und die Frau den Mann zwingen wollte nicht in die enge Gase zu fahren. Dieser Rückschluss natürlich könnte daran liegen, dass ich von Journalisten mittlerweile gewohnt bin, dass Berichte in Richtung "böse Radfahrer" verzerrt werden. Dazu zählt auch die Unsitte nur die Version einer Seite zu berücksichtigen.
Ich wage mal die Behauptung, dass die Situation nicht eskaliert wäre, wenn die Frau nicht versucht hätte den Mann am vorbei fahren zu hindern. Wenn Sie es nicht konnte, weil sich das ganze in der engen Gasse abgespielt hat, dann wundert mich, dass genau diese Tatsache nicht im Text erwähnt wird.
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Ich wage mal die Behauptung, dass er dieses aggressive Verhalten nicht an den Tag gelegt hätte, wenn er nicht eine Frau mit Hündchen, sondern zwei tätowierte Kuttenträger der Hells Angels vor sich gehabt hätte.
Für "gewagt" halte ich die Behauptung nicht. Es folgt einer bestimmten Logik, dass man(n) sich genau anschaut, mit wem man sich anlegt. Sind es die Hells Angels, sollte man seinen Ärger, egal ob berechtigt oder nicht, herunterschlucken. Selbst wenn man geübter Kampfkünstler ist und beide umhauen sollte, denn das wird nicht ungerächt bleiben. Es gibt immer Grenzen...
Leider brechen viele einen Streit vom Zaun, wenn sie sich für körperlich überlegen halten. Es hat sicher seinen Grund, weshalb Malte so oft von Autlern angegriffen wird. Dabei muss man schon ziemlich beschränkt sein, wenn man die Stärke eines Gegners nach seinem Äußeren einschätzt. Bei diesem relativ kleinen älteren Herrn hätte man sich z.B. völlig verschätzt...
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