Gerade im Bundesgesetzblatt gefunden:
Über den ganzen Unfug der Ersten Änderungsverordnung hatte ich mich ja schon zu Genüge ausgelassen — übersehen hat der Gesetzgeber aber offenbar, die Ampel-Regelung aus § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO noch mal bis zur nächsten Änderungsverordnung zu verlängern.
Aber: Ab heute darf man Gehwegradeln, wenn irgendwo ein kleines Kind in der Nähe auf dem Fahrrad sitzt, und Radwegbenutzungspflichten dürfen außerorts einfach so aus dem Ärmel geschüttelt werden.
Mal sehen, was daraus wird.