Woche 50 vom 12. bis 18. Dezember 2016

  • BILD fuhr zuerst mit dem SUV: (Und dann hantiert die Bär in der freien Natur noch mit dem Öl herum. Wozu habe ich Gutmensch das bei meinem Polo eigentlich immer auf dem hermetisch versiegelten Tankstellen-Gelände gemacht?)

    Lesen Sie morgen: Dobrindt nach der Probefahrt eines Giga-Liners: „Die Sicht beim Abbiegen ist ein bisschen schlecht, aber mit Rücksicht wird das schon funktionieren.“

  • Und dann ergibt die Beweisaufnahme, dass es nur ein Versehen war:

    Es ist immer ein Nachweisproblem des Vorsatzes im Einzelfall. Im "Deinem" Fall standen die Chancen eigentlich recht gut. Allerdings geht aus dem Artikel nicht hervor, wie der Radfahrer hinter den Bulli kam. Da ist eine Lücke, die dem Bullifahrer helfen konnte.

    Bei dem Fall von "Alpi" oben gäbe es ohne die Videos auch keinen Vorsatz. Die mildeste Form von Vorsatz ist ja bedingter Vorsatz, bei dem der Gedankengang "Wenn es passiert, dann ist es halt so" nachgewiesen werden muss. Das ist immer sehr schwierig und ohne Videos würde das wohl nichts ergeben. Allerdings gibt es von Alpi ein Video, in dem er fast einen Fußgänger überfährt und an der nächsten Ampel lästert: "Den hätte es zerlegt wie Lego". Da wird die Sache etwas enger, da er sich der Gefahren offensichtlich bewusst war. Meiner Meinung nach ist es trotzdem kein bedingter Vorsatz, sondern immer noch Fahrlässigkeit (in der schärfsten Form "bewusste Fahrlässigkeit").
    Bin gespannt, was das Gericht daraus macht.

  • Nicht alle regelmäßigen Leser hier lesen auch regelmäßig bei ihm. Deshalb klatsche ich nicht mittels eines Kommentars bei ihm Beifall, sondern möchte vielmehr die hiesigen Leser ausdrücklich bitten, die hervorragende Recherche im Ruhrpott durch @Forumteilnehmer zu würdigen. Gut gemacht!

    Besuch im Land der "fahrradfreundlichen Städte": Essen, Mülheim und Bergisches Land

    Man bringe etwas Zeit zur Lektüre mit, denn meiner Meinung nach ist ihm auch rhetorisch ein "Schmankerl" gelungen.

    Fahrradfreundlichkeit verbinden wir in der Regel mit den Niederlanden oder Kopenhagen, vielleicht mag mancher sogar Münster als "fahrradfreundlich" betrachten. In Deutschland gibt es jedoch ein Bundesland, das sich für besonders "fahrradfreundlich" hält: Nordrhein-Westfalen ist das Land der "fahrradfreundlichen Städte". Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) hat 76 Mitgliedskommunen. Auf der Landkarte betrachtet scheint die Hälfte der Fläche des Bundeslandes "fahrradfreundlich" zu sein - ein beachtlicher Wert. Doch tatsächlich verbindet kaum jemand den Begriff "Fahrradfreundlichkeit" mit Städten, die einen relativ geringen Radverkehrsanteil besitzen, wie etwa Bochum (6%), Dortmund (6%), Essen (5%), Mülheim (4%) oder Oberhausen (6%). Selbst 21 Jahre Mitgliedschaft in dem Club für "Fahrradfreundlichkeit" haben im Fall der Stadt Essen nur einen Radverkehrsanteil von fünf Prozent ergeben, ein erbärmliches Ergebnis. Dennoch darf die Stadt Essen sich auf die Auszeichnung "grüne Hauptstadt Europas 2017" freuen. Auch Mülheim gilt schon seit siebzehn Jahren als "fahrradfreundliche Stadt". Allen Ernstes wird in Nordrhein-Westfalen eine Stadt mit einem Radverkehrsanteil von nur vier Prozent als "fahrradfreundliche Stadt" gehandelt.

    :thumbup:

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • erstaunlich, oder?
    Mal ernsthaft - in Hamburg wird man so dicht überholt, dass der Außenspiegel am Lenkerende abklappt, man darf sich auf dem Parkplatz noch anhören, dass der Autofahrer das mit absicht gemacht hätte, schließlich sei "daaaha!" ja ein Radweg. So eine Strafanzeige wird sang- und klanglos eingestellt.
    Malte erlebt noch ganz andere Sachen - wird auch eingestellt.
    Und hier fährt ein SUV einem Cabrio dicht auf und das geht vor Gericht?!
    In eine Verhandlung?! Wirklich?
    Und nach so einem Kasperletheater darf man sich dann auch nicht mehr wundern, wieso die "eigenen" Strafanzeigen mit Substanz nicht mehr verfolgt werden. Weil keine Kapazität oder weil der StA der Meinung ist, dass da bestimmt auch so ein Cabriofahrer ankommt und die Verhandlung selbst versenkt.
    manmanman

  • Auch jemand der ein Cabrio fährt kann bei 50 km/h durch einen Unfall verletzt werden. Die machen sich zwar alle lustig, aber eigentlich ist mit dem schnellen Einstellen ein falsches Signal gesetzt. Nämlich dass man mit einem großen Fahrzeug ungestraft andere bedrängen und gefährden kann.

    Das eigentliche Kasperletheater sind Geschwindigkeitskontrollen, wo man vorbei fährt (eigene Erfahrung als PKW Fahrer), sich an die Geschwindigkeit hält und deswegen einem jemand mit 2-5m Abstand bei 50 km/h hinterher fährt. Passiert ist dabei nie etwas. Da stand jedes mal die Polizei mit Laserpistole und hat das ganze definitiv gesehen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Unbeleuchtete Straße, außerorts, morgens noch dunkel. Kann mir schon vorstellen, dass Standard-Fahrradbeleuchtung (so vorhanden) einen Kraftfahrer da nicht gerade blendet. Das ist keine Entschuldigung, aber so etwas wie "übersehen" scheint mir noch der plausibelste Grund für diese insgesamt zum Glück eher seltene Unfallkonstellation, einfach von hinten angefahren zu werden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • so etwas wie "übersehen" scheint mir noch der plausibelste Grund für diese insgesamt zum Glück eher seltene Unfallkonstellation, einfach von hinten angefahren zu werden.

    Ist WhatsApp Open Source? Dann könnte man ja nachschauen, wo da im Code die plötzlich aus dem nichts auftauchenden Radfahrer versteckt sind. Und wer die da reingehackt hat. Die Russen wahrscheinlich. Putin war's.

    Sorry.

    Mein Beileid den Angehörigen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wenn ich über die Feiertage mal Zeit habe, finde ich vielleicht meine Dashcam-Aufnahmen von Radfahrern in der dunklen Jahreszeit. Ehrlich: auch mit vollständiger Beleuchtung und allen vorgeschriebenen Reflektoren ist da noch lange nicht jeder gut sichtbar. Das ist freilich kein Grund, sie zu überfahren. Aber solche Straßen sind tatsächlich Stellen, wo ich mich (zumindest bei Dunkelheit/schlechten Sichtverhältnissen) auf der Fahrbahn nicht mehr so wohl fühle.
    Gegen den Kraftfahrer spricht dann immer noch Sichtfahrgebot, eventuelle Müdigkeit/Ablenkung/etc.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Nein.
    Aber was die Kamera vom Fahrrad aus so aufnimmt, sieht durchaus ganz ähnlich aus wie das, was ich selbst durch eine Autofrontscheibe wahrnehme.

    Damit wir uns richtig verstehen: ich will hier nicht antreten, einen Kraftfahrer zu entschuldigen, der einen Radfahrer umgenietet hat. Über diesen konkreten Unfall weiß ich gar nichts, das ich hier sinnvoll anführen könnte.
    Aber die Konstellation (unbeleuchtete Straße, außerorts, morgens 7:30 Uhr) weckt bei mir Assoziationen, die ein echtes Übersehen zumindest glaubwürdig machen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab