Die brauchen alle Kennzeichen, die Autos, damit sowas nicht mehr passiert!
Mann fährt absichtlich zwei Fußgänger mit seinem Auto an
Woche 15 - 11. - 17. April
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Ok, ich meine natürlich das Nadelöhr. Wie breit wird das wohl sein? 20 m? Ich kann das auf Bildern immer nur schwer schätzen. Den Blog hast Du gelesen?
Wie ich schrieb: nimm davon 10 m für Fuß und Radverkehr weg, Platz für Bushaltestellen und zumindest einen Parkstreifen braucht man sicher auch noch - ist aber ohnehin inklusive weil in HH keine Bäume gefällt werden (da war CPH teilweise auch etwas sehr gründlich - meiner Meinung nach). Gehen also nochmal ca. 3 m ab. Bleiben maximal noch 7 m für den motorisierten Verkehr. Das reicht nicht für zwei vollwertige Spuren. Zumindest nicht mit Linienverkehr.
Bei den restlichen Vergleichen weiß ich ehrlich gesagt nicht ganz, auf was Du hinaus willst.
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Bleiben maximal noch 7 m für den motorisierten Verkehr. Das reicht nicht für zwei vollwertige Spuren. Zumindest nicht mit Linienverkehr.
Wenn der Linienbusverkehr nicht schneller als Tempo 50 sein soll, dann reichen 6,5 m für die Fahrbahn.
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Bei den restlichen Vergleichen weiß ich ehrlich gesagt nicht ganz, auf was Du hinaus willst.
Dir fallen lediglich die Nicht-Bäume auf, ich finde interessant, dass bei den Beispielen keinerlei Stehzeugflächen in CPH angeboten werden - trotz Ladengeschäften. Vorrang für den "fließenden Verkehr", entsprechend dem Hamburger Wege-Gesetz. In Hamburg sind die Straßenräume (z.B. Mühlenkamp) alle voll mit kreuz und quer gestellten Autos.
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Das ist nicht ganz richtig. Ich hab ja auch geschrieben, dass der Parkstreifen durch die Bäume quasi inklusive ist. Bei den Street-View-Bildern aus CPH fiel mir aber auch auf, das der Gehweg recht knapp bemessen ist.
Wenn man an der Stelle zwischen den Bäumen noch 4 m für den Radverkehr abzwackt soll der Linienverkehr noch mit Tempo 50 fahren können? Wahrscheinlich waren die 20 m schlecht geschätzt.
Ich gebe Dir aber vollkommen Recht: Das größte Problem im Mühlenkamp ist der (falsch parkende) ruhende Verkehr. Aber vielleicht ändert ja das personell erstarkte Parkraum-Management diese Situation mit der Zeit.
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Leider konnte ich mir die Angaben nicht merken, da ich Verkehrsfunk im Radio meistens nur am Rande wahrnehme. Aber ein Satz aus dem Verkehrsfunk von heute morgen um ca. 7:10 Uhr:
"Vorsicht auf der Bundesstraße B... zwischen x und y! Es befinden sich Radfahrer auf der Straße."
Wow, das sollte mal Radio Hamburg und Co. mal bringen und alle Radfahrer, die auf der Straße (ich meine Fahrbahn unterwegs sind) melden. Vielleicht fahren dann manche motorisierten Verkehrsteilnehmer vorsichtiger und übersehen keine Radfahrer.
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Die brauchen alle Kennzeichen, die Autos, damit sowas nicht mehr passiert!
Mann fährt absichtlich zwei Fußgänger mit seinem Auto an»Die Ermittler gehen davon aus, dass er vorsätzlich auf die Fußgänger zugefahren ist. Die Kripo ermittelt wegen versuchten Totschlags.«
Das ist ja wohl auch das Mindeste, was seitens des Staates ansteht.
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Mal sehen, ob er wegen dem Alkohol nicht nur Gas und Bremse verwechselt hat. (Sagt man doch so, wenn jemand überfahren hat, oder?)
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Weil sich Autofahrer nicht trauen richtig zu fahren, sollen die lebensmüden Radfahrer auf den Fußweg.
"One Linien gab’s keine Probleme!" (sic)Zu diesem Kommentar gibts dann auch noch einen "normalen" Artikel.
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Weil sich Autofahrer nicht trauen richtig zu fahren, sollen die lebensmüden Radfahrer auf den Fußweg.
"One Linien gab’s keine Probleme!" (sic)Zu diesem Kommentar gibts dann auch noch einen "normalen" Artikel.
Gibt es dort Lieferschwierigkeiten für weiße Farbe? Ich würde nicht unbedingt darauf kommen, dass das, was da auf dem Bild erkennbar ist, ein Schutzstreifen sein soll.
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Gibt es dort Lieferschwierigkeiten für weiße Farbe? Ich würde nicht unbedingt darauf kommen, dass das, was da auf dem Bild erkennbar ist, ein Schutzstreifen sein soll.
Ich kenne die Stelle persönlich nicht aber laut Artikel wurde ein Schutzstreifen aufgetragen, dann wieder (teilweise?) entfernt da "nicht ganz korrekt gezogen" und soll nun aber wieder hin.
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Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden 22 und 23 Jahre alten Angeklagten im vergangenen April in Köln mit hohem Tempo dicht hintereinanderher gerast waren, als der Ältere der beiden die Kontrolle über sein Auto verlor.
Der Wagen schleuderte gegen die Radfahrerin. Die 19-jährige Studentin starb wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen.
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Der 23-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der andere Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren die Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen. -
Der 23-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der andere Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren die Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen.
Ob sie sich bis dahin ohne Lappen ans Steuer setzen werden?
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Der Richter hätte den Angehörigen der Studentin ins Gesicht spucken sollen, das wäre ehrlicher...
Ich habe dafür keinerlei Verständnis.
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Nun also die Bewährungsstrafen, die der Richter in seiner Urteilsbegründung als „relativ hoch“ beschrieb. „Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird“, fügte er hinzu, „aber es ist so.“
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Zwar sah das Gericht als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer sich am 14. April vorigen Jahres – das Urteil am Donnerstag fiel auf den Tag genau ein Jahr später – ein Rennen geliefert hätten. Es sei jedoch nicht bewiesen, dass sie der Raserszene angehörten – sofern es eine solche in Köln denn überhaupt gebe.
Dass Firat M. sich nach dem Unfall laut Zeugen mehr Sorgen um seine Felgen als um Miriam S. machte, könne zwar unter moralischen Aspekten gewertet werden, so der Richter. Aus juristischer Sicht fiele dieses Verhalten aber nicht ins Gewicht. -
Zitat
Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird.
Da gibt es auch nichts zu verstehen. Der soll geltendes Recht anwenden und nicht das gesellschaftliche Unverständnis für die täglich praktizierte Rechtsbeugung deutscher Richterschaft bejammern.
Schon die Strafforderung des Staatsanwaltschaft war ja lachhaft. Und mit geltendem Recht unvereinbar.
Da fahrlässige Tötung ausscheidet, weil bedingter Vorsatz vorliegt, handelt es sich eigentlich um Totschlag nach §212 StGB, mindestens aber um Körperverletzung mit Todesfolge nach §227 StGB.
Wie der Richter von da auf eine Bewährungsstrafe kommt, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.
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Wieso ist es überhaupt relevant, ob die zur Raserszene gehören oder nicht? Oder ob es eine gibt? Man sollte mal eine Petition starten, dass eine lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis ins Strafrecht ein geführt wird. Das würde den Staat kein Geld kosten, aber zumindest verhindern das derartige Fahrer dann in 4 Jahren den nächsten Menschen töten. Außerdem hätte die Aussicht auf so eine Strafe sehr abschreckende Wirkung für die meisten.
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Wieso ist es überhaupt relevant, ob die zur Raserszene gehören oder nicht?
Das ist für die Beurteilung der Schuld wichtig. Ein spontanes Wettrennen ist natürlich strafrechtlich anders zu bewerten als die Verabredung zu einem. Bei letzterem hatten die Beteiligten viel mehr Zeit, sich über mögliche Auswirkungen Gedanken zu machen und sie bewusst zu akzeptieren.
Oder ob es eine gibt?
Das verstehe ich auch nicht.
Man sollte mal eine Petition starten, dass eine lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis ins Strafrecht ein geführt wird.
Lebenslange Strafen sind problematisch, da es in unserem Strafrecht immer die Hoffnung auf Rehabilitation geben muss.
Außerdem kommen Probleme mit der Gleichbehandlung von Straftätern hinzu: Der Führerscheinentzug wäre eine Art Ersatz für Gefängnisstrafen. Das würde Führerscheininhaber in einigen Fällen bevorzugen. -
Ramboradler in Leverkusen auf Radwegen abseits der Straßen unterwegs und versetzen Bürger in Angst und Schrecken. Hat es schon Tote oder Verletzte gegeben? Herrscht auf Leverkusens Straßen abgesehen vom Radverkehr ansonsten keine einzige Gesetzlosigkeit, sondern die reine Regeltreue?
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