Hallo,
ich habe im VP einen Beitrag eingestellt, der hier ohne Zweifel auch passt. Ich hatte mir - die Forengemeinde hier möge mir vergeben - dort drüben ein wenig mehr Paragraphen- und Urteilsschlagabtausch erhofft als hier.
Vielleicht dient der Beitrag einfach nur dem ein oder anderen als Anregung, einen kritischen Blogbeitrag oder ähnliches zu formulieren.
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Zur Sache:
@Malte hatte vor einiger Zeit das Thema "Sammlung sehenswerter Hamburger Fußgängerüberweg-Fahrradfurt-Kombinationen" aus der Taufe gehoben.
Damals hatte ich den Anckelmannsplatz angeführt.
Seit meinem damaligen Beitrage ist die Anzahl meiner Befahrungen gestiegen. Damit auch die Anzahl der Beinahe-Unfälle.
Kurz zur Situation:
Der Anckelmannsplatz stellt das nördliche Ende des Heidenkampsweges dar. Der Heidenkampsweg ist kein Weg, er ist eine 2-spurige Haupteinfallstraße ins Hamburger Zentrum.
Am Heidenkampsweg sind innerorts 60km/h angeordnet - deshalb gibt es dort auch jeweils in Fahrtrichtung rechts einen benutzungspflichtigen Radweg.
Wer als Radfahrer von der Elbinsel nach Hamburg möchte, kann also über die Neuen Elbbrücken und weiter auf Heidenkampsweg auf dem benutzungspflichtigen Radweg ins Zentrum radeln.
Das war zumindest mein Stand bis heute.
An dieser Stelle, (Luftbild, BingMaps) wird im Heidenkampsweg eine neue Fahrspur aufgemacht, um an der LSA am Anckelmannsplatz vorbei, rechts in Richtung Eiffestraße abbiegen zu können - ein sogenannter "freier Rechtsabbieger"
Hier aus der Streetview-Perspektive: klick
ungünstigerweise wird auch der benutzungspflichtige Radweg weiterhin parallel zu der Rechtsabbiegerspur geführt.
Wer also dem Heidenkampsweg in Richtung Norden, zur Bürgerweide folgen will, muss den freien Rechtsabbieger queren.
Und da fängt der Zirkus an...
Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich als Radfahrer auf dem Radweg des Heidenkampsweges dessen Vorfahrtsregelung folge. Wenn ich über den freien Rechtsabbieger fahre, so muss der Autoverkehr mir wegen §9 StVO Vorrang gewähren. Radfahrer will geradeaus, Autofahrer will abbiegen.
Da ich mir sicher bin, dass es mich dort irgendwann einmal erwischen wird, habe ich heute der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK41) eine E-Mail geschrieben.
Zitat von DMHHAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
[Schilderung der Örtlichkeit mit Link auf Streetview]
Häufig wird der Fußgängerüberweg nebst Radfahrfurt zugestellt. Lässt sich baulich sicherlich nicht lösen.
Gefährlich wird es, wenn die Vorfahrtsituation zwischen Radfahrer und Autofahrer dort unterschiedlich ausgelegt wird.
Für mich als Radfahrer häufen sich die Situationen, in denen ich nur knapp einem Unfall entgehe.Nach meiner Interpretation nehme ich als Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Vorfahrtsregelung des Heidenkampsweges teil. Möchte ich nach Norden, in Richtung Bürgerweide, genieße ich Vorrang vor den Verkehrsteilnehmern, die über den freien Rechtsabbieger in den Anckelmannsplatz [und weiter Richtung Eiffestraße] abbiegen wollen.
Nur ist dieses "geradeaus fahren" für Radfahrer mit einem "Schlenker" nach links verbunden - über die Fahrradfurt des Rechtsabbiegers, die an den Fußgängerüberweg angrenzt.Einige Autofahrer interpretieren die Situation an dieser Stelle anders. Nämlich: "Da ist ein Zebrastreifen! Da dürfen Sie nicht fahren!". Wahlweise werde ich "übersehen" oder "gemaßregelt".
Gegenwärtig sehe ich für mich keinen Sicherheitsgewinn mehr darin, hier auf einem Radweg zu fahren, der mich direkt in eine Gefahrenzone führt.Ich möchte Sie daher bitten, Möglichkeiten zu prüfen, diesen freien Rechtsabbieger hinsichtlich der Gefährdung von Radfahrern zu entschärfen.
Ungünstig ist natürlich, dass bei der kürzlich erfolgten Sanierung der Kreuzung keine Lösung gefunden wurde. Denn das Problem besteht ganz offensichtlich seit mehreren Jahren.mit freundlichen Grüßen
[DMHH]
Die Straßenverkehrsbehörde im PK41 leitet das zur Beantwortung an die nächsthöhere Stelle weiter. Ich erhalte wenig später Antwort von der Verkehrsdirektion, VD51, Sachgebiet Fahrradverkehr.
Alles anzeigenSehr geehrter Herr [DMHH],
Ihre Eingabe an das Polizeikommissariat 41 wurde mir mit der Bitte um Beantwortung übersandt.
Ihre Interpretation ist nicht korrekt. Sie nehmen nicht an der Vorfahrtsituation des Heidenkampsweges teil.
Dem eigentlich wartepflichtigen Fußgänger wird durch den Fußgängerüberweg eine vorrangige Überquerungsmöglichkeit gegeben.
Die daneben befindliche Radfurt ist nur ein markierter Hinweis auf den vorhandenen Radweg.
Sie biegen in Ihrer Fahrtrichtung nach links ab, so dass Sie den in Längsrichtung fahrenden Verkehrpassieren lassen müssen.Weiterhin überqueren Sie mit einem Fahrrad fahrenderweise einen Fußgängerüberweg.Die Rechtsprechung hat in mehreren höchstrichterlichen Urteilen hierzu entschieden, dass
es sich hierbei um ein ordnungswidriges Verhalten handelt.In den vergangenen Jahren hat es keine Verkehrsunfälle mit Radfahrenden an dieser Örtlichkeitgegeben.
Gleichwohl gilt füralle Verkehrsteilnehmer der § 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach sich jeder
so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verstanden?
Die Verkehrsdirektion des Landes Hamburg teilt mir hier mit:
- dass im Heidenkampsweg in Fahrtrichtung Nord KEINE stetige Radverkehrsführung gibt
- dass jeder Radfahrer an dieser Stelle absteigen und sein Fahrrad schieben muss
- dass der benutzungspflichtige Radweg nach rechts in Richtung Eiffestraße, nicht jedoch nach Norden zur Bürgerweide führt
- dass ich bisher ordnungswidrig gehandelt habe, weil ich dort gefahren bin
Ich weiß auch Stunden später noch nicht, wie mein Kopf das einordnen soll. Mein Humorzentrum kämpft mit dem Wutgebiet und dem Zynismusgraben schon recht lange um die Deutungshoheit.
Aktuell stellen sich mir 3 Szenarien zur Auswahl:
- weiter nachfragen bei VD51, wie die sich das mit dem Radverkehr vorstellen
- mich bei VD51 bedanken und mitteilen, dass ich von nun an auf der Fahrbahn fahren werde, da nach dieser Auskunft der ben.pfl. Radweg weder straßenbegleitend ist, noch mich dorthin führt, wohin ich fahren möchte
- auf der Fahrbahn fahren und eine Selbstanzeige wegen nichtbenutzung des benutzungspflichtigen Radweges machen und das vor das Amtsgericht zerren, dort entscheiden lassen.