150cm.de

  • Nachdem ich gerade vor zwei Tagen vor meinen Kollegen einen Vortrag gehalten habe, warum man Wordpress lieber nicht einsetzen sollte, scheue ich mich ein bisschen vor Punkt 1.

    Bei den anderen Punkten gebe ich dir vollkommen recht, das steht auch seit jeher auf meiner Agenda, aber ich komme seit Ewigkeiten nicht dazu, die Seite wirklich einmal umzubauen, beziehungsweise, das möge bitte niemand als Blaming verstehen, fehlten mir da auch immer ein wenig die Rückmeldungen aus der Community.

    Ich frage drum sicherheitshalber noch mal nach: Soll Wordpress die Einstiegshürde zur Mitarbeit seitens anderer Mitstreiter senken oder ist das eher dein Favorit, um die restlichen Punkte mit Plugins und einem geeigneten Theme umsetzen zu können?

  • Hi,
    Du willst es ja „campaigning-fähiger“ haben und nach Möglichkeit soll es sich viral verbreiten. Also musst du diese „Viren“ selbst produzieren, in Form von Sharepics und der Möglichkeit, das zu verbreiten.
    In Wordpress kannst du gut statischen Conent lagern, aber auch bloggen - also aktuelles einstellen. Wenn du also die Domain promoten willst, muss der Besucher auch was vorfinden, was über „Abstand ist schön“ hinausgeht. Das kann z.B. Eine Bastelanleitung für einen Abstandsanzeiger sein oder ein Flyer oder Spuckis oder eine Petition.

    Die Aida-Formel endet mit Action - und da musst du Angebote machen. WordPress nehme ich dafür, weil ich genau das hinbekomme was ich brauch.

  • Hey Malte, klares Veto bei Deiner Aussage zu den Steuern.

    Das ist echt so ein Thema für sich, zumal diese Plattitüde in den Kommentar- Bereichen vieler Medien immer wieder auftaucht, wenn es um Radverkehrspolitik und ganz besonders um Investitionen das Radwegenetz geht.

    Die These ist nämlich in jeder Hinsicht falsch. Soweit wir hier über die Verkehrs- Infrastruktur vor unserer Haustür reden, wird diese ganz überwiegend durch Bundesland und Kommune finanziert, und zwar aus allgemeinen Steuern wie etwa Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer. Für unser Straßen- und Wegenetz, egal wie es denn aussieht und wen es bevorzugt, zahlen also am Ende alle. Der Autofahrer möglicherweise sogar weniger, denn er kann seine Vorhalte- und Betriebskosten über die stattlich bemessene Pendlerpauschale einkommensteuerrechtlich geltend machen und ist immer häufiger (bei den Neuzulassungen ist von 30 % die Rede) mit Dienstwagen unterwegs, der wegen der damit verbundenen Minderung der Körperschaftssteuer letztlich auch das Steueraufkommen des Arbeitgebers senkt. Hier läuft also eher eine Umverteilung in die andere Richtung.

    Die Kraftfahrzeugsteuer mit Ihren possierlichen 8 Mrd. € Jahresaufkommen kann nicht einmal annähernd die Kosten der Unterhaltung des Straßennetzes abdecken, nicht einmal denjenigen der Bundesstraßen und Autobahnen. Sie fließt ohnehin nur dem Bund zu, unsereins ist aber eher selten auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs.

    Fazit: Das Klagelied über den steuerbefreiten Radfahrer ist nichts anderes als ein ganz böser Täuschungsversuch. Das sollte man auch an möglichst jeder Stelle mit ein paar knappen Ausführungen dazu klarstellen, denn nur steter Tropfen höhlt irgendwann den Stein.

  • Für unser Straßen- und Wegenetz, egal wie es denn aussieht und wen es bevorzugt, zahlen also am Ende alle. Der Autofahrer möglicherweise sogar weniger, denn er kann seine Vorhalte- und Betriebskosten über die stattlich bemessene Pendlerpauschale einkommensteuerrechtlich geltend machen

    Einspruch. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 30 Cent pro km einfachem Weg kann jede/r geltend machen, auch wer mit ÖPNV, ICE, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist. Wer für Öffentliche mehr bezahlt, bekommt diese höheren Kosten angerechnet.

    Die Ungerechtigkeit gibt es nur bei den Dienstreisen, also nicht dem täglichen Weg zur »ersten Tätigkeitsstätte«, sondern von dort aus zur Filiale, zu den Kunden, oder auch von zuhause aus zu Kunden usw.

    Dort dürfen bei Benutzung der Öffentlichen deren Kosten geltend gemacht werden, aber der Autofahrer darf für jeden gefahrenen km 30 Cent absetzen, der Benutzer anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent - und seit 2014 ist die ohnehin schon geringe Pauschale für Fahrräder gestrichen (wogegen geklagt wird: BFH VI B 90/16), während andererseits den Autofahrern noch Zucker in den ... oh, schiefes Bild, Auspuff passt hier nicht, und Tank wäre fatal, also jedenfalls dürfen Vielfahrer die 30 Cent für alle km ansetzen. Vorher wurde bei 40.000 km wegen »offensichtlich unzutreffender Besteuerung« gedeckelt. (Man nehme einen Spezi, der mit seinem NICHT dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw 80.000 km jährlich abreißt - 24.000 Euro pauschale Betriebsausgaben mit bis zu 11.394 Euro Nachlass bei Einkommensteuer und Soli -, während man sich damit brüstet, dass die Karre nur 7 Liter Diesel auf 100 km verbraucht und alles andere als »Sowieso«-Kosten betrachtet.)

  • (Man nehme einen Spezi, der mit seinem NICHT dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw 80.000 km jährlich abreißt - 24.000 Euro pauschale Betriebsausgaben mit bis zu 11.394 Euro Nachlass bei Einkommensteuer und Soli -, während man sich damit brüstet, dass die Karre nur 7 Liter Diesel auf 100 km verbraucht und alles andere als »Sowieso«-Kosten betrachtet.)

    Schönes Bild, hakt aber leider ein bißchen. Wenn die betriebliche Nutzung 50% erreicht bzw. überschreitet, wird die Karre notwendiges Betriebsvermögen, womit die 1%-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung greift, wenn er kein genaues Fahrtenbuch führt (aus der Praxis: Das schaffen die wenigsten). Wenn er behauptet, das Fahrzeug sei zu mehr als 50% privat genutzt, müßte er im genannten Beispiel mehr als 80.000km nochmal privat abreißen. Wann soll das stattgefunden haben? Wann arbeitet der dann? usw.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich hatte zwar vor einiger Zeit hier umfangreich gekrittelt, kann aber wohl keinen besseren Text abliefern. Ich will jetzt nur ein nettes Bild weiterreichen bezüglich "Ihr fahrt doch auch mit minimalem Abstand rechts an vor Ampeln wartenden Autos vorbei!":

    "Sie halten Ihren Kopf still und ich schwinge einen Baseballschläger mit voller Kraft knapp an Ihrem Gesicht vorbei. Danach halte ich den Baseballschläger still und Sie dürfen so dicht dran gehen, wie Sie möchten. Welche Situation ist wohl die gefährlichere?"

    Die Aggressivität der Formulierung müsste man vielleicht ein wenig reduzieren. Ewige Dankbarkeit dem, der sich befleißigt, für die Seite irgendwann was Veritables zu verfassen! 8o

  • Ich kenne den Vergleich. Erfahrungsgemäß möchten viele es einfach nicht verstehen.

    Eigentlich müsste die Wahrheit ausreichend sein:

    "In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand. Und da es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, sind vollkommen unterschiedliche Abstände "ausreichend".

    In der einen Situation sind zwei Fahrzeuge in Bewegung beteiligt - eins mit 50-70 und eins mit 20-30 km/h. Und obendrein ist der ungeschützte Radfahrer nicht darauf vorbereitet, dass er die nächsten Sekunden exakt geradeaus fahren muss. Ein Windstoß von der Seite im falschen Moment oder eine Unebenheiten, die den Radfahrer etwas von der Linie abbringt, können zum Zusammenstoß reichen. Und der endet dann normalerweise mindestens im Krankenhaus.

    Ganz anders beim Vorbeifahren rechts an der Ampel: das Auto steht und der Radfahrer weiß genau, dass er exakt fahren muss. Und ein Zusammenstoß endet normalerweise nicht im Krankenhaus, sondern mit einem kleinen Blechschaden.

    Da es sich also um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, gelten auch unterschiedliche Abstände."

    Ist halt wesentlich länger als der Baseball-Vergleich.

    Wesentlich kürzer:

    "In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand, der der jeweiligen Situation angemessen ist. Probieren Sie einfach beides auf dem Rad aus und entscheiden dann, was Sie jeweils als angemessen empfinden. Es würde mich überraschen, wenn Sie zu einem wesentlich anderen Ergebnis kommen als die Gerichte."

  • Leider denken viele PKW Fahrer aber nicht so weit (oder wollen es einfach nicht) und nehmen dann das legale vorbeifahren an der Ampel als Vorwand sich später wieder vorbeiquetschen. Argument ist dann: Vorhin an der Ampel hat es doch auch gepasst, dann reicht der Abstand jetzt auch ;(

  • Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Hätte ich geahnt, dass es mal eine Pandemie mit einem zu wahrenden Abstand von 1,5 m geben könnte, hätte ich die Domain vor zwei Jahren nicht einfach so gekündigt, sondern in irgendeinen Domain-Parkplatz eingestellt. Vielleicht hätte sich ja wirklich jemand durchringen können, dafür ein paar hundert Euro zu bezahlen.

  • Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Da habe ich im ersten und auch im zweiten Augenblick etwas ganz anderes gedacht: Nämlich an den Mindestüberolabstand innerorts bei Radfahrern. Schade, dass ich nun enttäuscht wurde.