Gibt öfter mal Diskussionen, ob nun an einer Kreuzung mit Hochbordradweg die Ampel für den Fahrbahnverkehr auch irgendwie für Radfahrer gilt. Da darf oft auch nicht der Hinweis fehlen, dass es angeblich eine Rolle spielte, ob der Mast nun links oder rechts des Radweges stünde..
Na, jedenfalls haben wir hier eine Aussage des PK31 in Hamburg, die klarstellt, was gilt.
§1. Natürlich.
die Stelle bei Streetview
fragt man sich dann natürlich, wie sich aufgepinselte Haltelinien, die nicht für Radfahrer gelten, im Falle einer Gehwegbenutzungspflicht wegen einer Baustelle auswirken könnten..