Woche 02 vom 11.01. bis 17.01.2016

  • "Es sei eine absolut jugendtypische Tat, hieß eine weitere Entschuldigung des Gerichts für die Täter."

    Ich bin (war) sicher auch nicht der normgerechte Autofahrer. Aber Autorennen? Nope.
    Aber was soll man machen, die Täter einsperren? Damit ist niemandem geholfen. Tot ist tot.
    Vielmehr sollte die Strafe für Autorennen angehoben werden, auch wenn niemand konkret gefährdet wurde. Und einfach mal mehr Polizei auf die Straßen, um sowas auch zu kontrollieren.
    Fahrerlaubnis entziehen, 2 Jahre Führerscheinsperre, 90 Tagessätze (beim 1. Mal), Fahrzeug in die Schrottpresse und das Video davon bei Youtube hochladen.
    Also nicht beim Unfall, sondern allein bei der Teilnahme an nem (illegalen) Rennen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Demnächst werden wohl auch Senioren nach Jugendstrafrecht verurteilt... :cursing:


    Die Lösung wäre auch recht simpel. Wenn Leute zwischen 18 und 21 ein Gutachten brauchen im Straffall, ob sie denn überhaupt die geistige Reife für die Einordnung von Straftaten besitzen, welche sich sehr leicht mit einem Kraftfahrzeug begehen lassen, dann sollte dieses auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nötig sein.

    Kann doch nicht sein, dass jemand erst auf Verdacht geistig reif genug zu sein eine Fahrerlaubnis bekommt, dann später nachdem wegen diesem Fehler jemand gestorben ist aber fest gestellt wird, ups war geistig doch nicht reif genug. Dazu kommt noch, dass die Leute bei den Gutachten ja ein Ziel haben. Es wird also wahrscheinlich die Tendenz haben so aus zu fallen, wie der Proband möchte.

    Fahrerlaubnis erst ab 21. Für 18-21 Jahre nur mit Gutachten der geistigen Reife. Damit wäre der Zug des Jugendstrafrechtes im Falle einer derartigen Straftat direkt mal abgefahren. Zusätzlich würde die Allgemeinheit vor einer Risikogruppe von Fahrern besser geschützt werden.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich bin ein wenig enttäuscht. Verlinkt war zum Autorennen ein Kommentar. Mit absicht reißerisch geschrieben, weil er ja mehr Menschen dazu bewegen soll, den Gesamtbericht anzuschauen, der dann Abends im Programm des WDR läuft.

    Die Berichterstattung in meiner Tageszeitung über das Urteil sah ein klein wenig anders aus - deutlich weniger reißerisch. Dort wurde auch ein wenig mehr auf die Begründung des Richters eingegangen. Ist mir egal, betrifft mich nicht. Wie leicht es aber der einzelnen Quelle gelungen ist, auch hier Mitschreiber zu wildem Aufschrei a la "nieder mit allen jungen Autofahrern. Höhere Strafen sofort und für alle" zu bewegen überrascht mich schon.

    Das Urteil ist ja durchaus im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Es gab noch nicht mal den Ansatz eines Aufschreis von Seiten der Staatsanwaltschaft (die sonst schon gerne mal niedere Beweggründe sucht und verlangt etc.). Sollten wir nicht eigentlich froh sein über ein Justizsystem, dass eben deutlich zwischen den (ebenfalls in Köln) ausgetragenen Rennen der Raserszene und einer folgenschweren Einzeltat unterscheidet?

  • Meine Meinung ist nicht unbedingt eine höhere Strafe, sondern häufigere Strafen. Auf jede entdeckte Alkoholfahrt kommen laut ADAC 600 unentdeckte. Wenn man jeden Tag besoffen rumfährt, wird man also alle knapp 2 Jahre erwischt.

    Wieviele unentdeckte Raser-Fahrten wohl auf eine entdeckte kommen? Ich kenne nur zwei Raser, die auch Rennen fuhren und die wurden extrem selten erwischt. Eine Zeit lang fuhren die nahezu täglich und es hat Jahre gedauert bis einer mal für einen Monat seinen Führerschein abgeben musste.

    Wären hier die Angeklagten schon vorher x mal von der Polizei erwischt worden (in den Fällen in denen nichts passiert ist), wäre entweder die Strafe höher ausgefallen oder sie wären dieses Rennen gar nicht gefahren.

    Möglich, aber sehr sehr unwahrscheinlich, dass es das erste Rennen der zwei in ihrem Leben war. Aber nur vermutete Rennen kann der Richter nicht bestrafen.

  • Es bleibt die Hoffnung, dass der Junge Mann vor Rückgabe seiner Pappe eine MPU ablegen muss. Kommt aber wohl auf die Führerscheinstelle an?

    Demnächst werden wohl auch Senioren nach Jugendstrafrecht verurteilt...

    Dem hält der Richter dann seine 40 jahre unfallfreie Fahrweise zu gute. Und Rennen fahren die Opas eigentlich nicht mehr oder?

  • Es bleibt die Hoffnung, dass der Junge Mann vor Rückgabe seiner Pappe eine MPU ablegen muss.

    Er muss. Es wird unterschieden zwischen Fahrverbot für einen begrenzten Zeitraum und Führerscheinentzug. Das eine heißt: Danach darf er wieder fahren, das andere "der Schein ist völlig weg und muss neu gemacht werden".

  • Sollten wir nicht eigentlich froh sein über ein Justizsystem, dass eben deutlich zwischen den (ebenfalls in Köln) ausgetragenen Rennen der Raserszene und einer folgenschweren Einzeltat unterscheidet?

    In der Tat. Aber tut es das noch wirklich?

    Und grundsätzlich: Empfänglich für reißerische Berichterstattung bin ich kaum (gänzlich freisprechen kann sich davon wohl kaum einer), aber Körperverletzungs- und Gewaltdelikte werden in Deutschland

    1. entschieden zu nachlässig verfolgt und

    2. im Wiederholungsfall entschieden zu nachlässig sanktioniert.

    Wenn Wiederholungstäter langjährig einführen, sänke die Gewaltkriminalität praktisch auf die Hälfte. Und das ist in meinen Augen die vorrangige Aufgabe des Justizsystems:

    1. (Wieder-)Herstellung des Rechtsfriedens

    2. Opferschutz

    3. Soziale (Wieder-)Eingliederung.

    In genau dieser Reihenfolge.

    Momentan ist es umgekehrt, wobei der erste Punkt bei Gewaltdelikten in der Regel nahezu immer entfällt und der dritte Punkt nur mit dem ersten funktioniert, was mindestens teilweise die enorm hohe Rückfallquote erklärt.

    Zur Klarstellung: Innerörtliche Rennen mit motorgetriebenen Fahrzeugen auf nicht abgesperrten öffentlichen Verkehrswegen sind für mich Gewaltdelikte (billigende Inkaufnahme und damit bedingter Vorsatz), unabhängig davon, ob wirklich jemand Schaden erleidet. Ein tatsächlich eingetretener Schaden hätte allenfalls beim Strafmaß eine (selbstverständlich verschärfende) Auswirkung zu haben.

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus. Das ist für mich tatsächlich nicht verhandelbar.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wie bereits oben geschrieben: Ich kenne bisher nur zwei Berichtserstattungen zum Thema. In einem wird gesagt "die kamen viel zu locker davon", in einem zweiten (das ich noch nicht einmal zitierfähig finde) stand - meiner Erinnerung nach- : dort gab es eine Vielzahl von Faktoren, die diesen Unfall von einem Rennen unterschieden haben. Der Richter ist drauf eingegangen. Deswegen gab es ein Urteil.

    Ob dieses mild, ungewöhnlich mild oder gar abscheulich mild war stand da nicht.

    Jetzt wird es schwierig, weil der Rest des zitierten Posts leider vom Thema abdriftet. Über das Strafmaß zu allen Deutschen Gerichtsentscheiden darf man nachdenken. Und es auch für zu niedrig halten. Im oben angesprochenen Fall ging es aber nicht um eine Widerholugstat. Zumindest nicht in meiner Quelle. Der Zusammenhang zu "eine Alkoholfahrt entspricht 600 Fahrten" etc. wird erst im Faden hergestellt und ist - genauso wie meine Quelle - natürlich erst einmal eine Behauptung.

    Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab. Ich behaupte also einfach mit mit gleicher Berechtigung "das glaube ich nicht".

    Die Argumentation "Rennen beinhalten Vorsatz", "Vorsatz darf nicht mit Bewährung bestraft werden" ist zum Glück auch eine Einzelmeinung. Wie im Faden über das Parken auf einem Fußgängerüberweg schön dargestellt gibt es dazu gesetzliche Regelungen. Die stimmen mit dieser Meinung nicht überein. Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..

  • Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab.

    Oh, die Überprüfung ist relativ einfach mit einer Google-Suche verbunden. Nahezu die Hälfte aller Gewaltdelikte der "jungen Erwachsenen" sind solche von Intensivtätern. Wenn diese nicht frei sind, können sie keine weiteren Gewalttaten begehen. So simpel kann es manchmal sein.
    Bei älteren Straftätern ist das Verhältnis nicht mehr ganz so krass, aber immer noch erheblich.


    Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..


    Ich schrieb:

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus.

    Hervorhebung von mir.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bitte nicht ungenau zitieren. Tötung mit bedingtem Vorsatz kann nicht mit Bewährungsstrafe abgegolten werden ist sinngemäß gesagt worden, nicht jede Vorsatztat an sich.

    Und der Meinung bin ich auch.
    Kann sein, dass der verlinkte Artikel etwas reißerisch war. Aber nach 7 Sekunden Rot über die Ampel brettern in der Hoffnung, da wird um die Uhrzeit keiner mehr kommen, nimmt es in Kauf, dass doch einer kommt. Und dieser dann von der relativ ungeschützten Seite getroffen wird. Hohes Risiko für den unschuldig Getroffenen, kleineres Risiko für einen selbst dank großer Knautschzone vor einem.
    Für so was gibt es von meiner Seite aus Knast. Und keine Bewährung.
    Peter hat das auch ganz richtig beschrieben, dass der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden muss. Verzichtet der Staat bei Tötungsdelikten auf Strafe, die auch als Strafe empfunden wird, besteht die Gefahr, dass Angehörige oder einfach empörte Bürger dies selbst in die Hand nehmen. Und das ist das Letzte, was man erreichen will.

    Sicher wäre eine abgesessene Haftstrafe für das weitere Leben der jungen Fahrer hinderlich. Das weitere Leben des getöteten Opfers ist jedoch durch ihre Schuld vorbei, das der Hinterbliebenen und Freunde zumindest empfindlich gestört und das der weiteren Verletzten bei dem Unfall ebenfalls beeinträchtigt.
    Durch solche Urteile kann man den Glauben an den Rechtsstaat untergraben.

    Und wenn man anderen jungen Erwachsenen das Signal gibt, bis man 21 ist hat man einen Schuss frei, ist das auch fatal.

    bye
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  • Ich halte es für sehr sinnvoll, wenn nach Eintritt des Rentenalters in regelmäßig Intervallen (z.B. alle 5 Jahre) ein Eignungstest bzgl der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr durchgeführt wird. Auch wenn einige aufschreiben von wegen "Auf dem Land sind Rentner aufs Auto angewiesen ...". Super, wenn dafür Leute verletzt/getötet werden ...

    Bei einigen Leuten soll die Lektüre von Brunners letzter Fahrt hier durchaus nachdenken ausgelöst haben.

  • Hervorhebung von mir.

    Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".

  • Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".

    Danke, Entschuldigung natürlich angenommen.

    Ja, man könnte. Ich war übrigens ungenau. Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz. Den halte ich für erfüllt, denn immerhin hatte der Herr einen KFZ-Führerschein, der zwingend mit einer theoretischen Ausbildung und Prüfung einhergeht. Eine geistige Behinderung oder eine vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit wurde ihm schlußendlich auch nicht attestiert.

    Bei dem genannten Beispiel des schießwütigen Nachtwandlers sehe ich kein "Eventual-" mehr. Schußwaffe + Zielen sind mir ausreichend Beleg für Vorsatz, denn genau dafür ist eine Schußwaffe gedacht - Tötung.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Der Absatz im verlinkten Artikel:

    Interessant. In diesem Fall halte ich das (als Anhänger der Vermeidungstheorie von Armin Kaufmann) aber für eindeutig. Er nimmt das Risiko in Kauf, hofft, daß es nicht eintritt, unterläßt jedoch zur Vermeidung offensichtlich notwendige Vermeidungshandlungen (z.B. abgebremst das seit sieben Sekunden rote Lichtsignal überfahren).

    Kurz: Entweder gehört der Mann in eine Heilanstalt oder in den Kerker. Da für erstes Hinweise fehlen, bleibt nur Kerker.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • 1 Jahr bzw. 1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung, sowie 1 Jahr Führerscheinsperre für 1 Todesopfer.

    Im Moment gibts bei "uns" in Bayern ja einen großen Aufschrei weil jemand mit einer Schußwaffe ein Mädchen erschossen hat.
    Genauer gesagt hat er Neujahr wohl in eine feiernde Menschenmenge / in Richtung einer feiernden Menschenmenge geschossen.
    Ich bin ja mal gespannt was der kriegt - war ja auch ein Augenblicksversagen. Mein Tip: die Waffen sind weg (nicht nur für ein Jahr (1)) und eine mehrjährige Haftstrafe oder Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

    Naja, aber so ist das halt: wenn es erstmal gelungen ist irgendwas als "normal" und "gehört so" zu etablieren dann sind die "Nebenwirkungen" ziemlich egal.
    Interessant in dem Zusammenhang auch das *jeder* 18-jährige selbstverfreilich einen Führerschein bekommt ( er ist ja "volljährig", nicht!) aber sobald er dann Schei**e baut ganz schnell wieder eine Entwicklungsverzögerung bescheinigt bekommt.
    Mein Vorschlag: wenn sich jemand auf eine "Entwicklungsverzögerung" beruft dann ist das ja ok. Reift nicht jeder so schnell.
    Macht er halt mit 30 den Führerschein.

    (1) In dem Fall war das wohl auch wieder eine Folge der Schere zwischen "steht im Gesetz" und "wird kontrolliert/ausgeführt": wenn stimmt was so geschrieben steht war der gute Mann wohl mal Sportschütze, war aber wohl schon Jahrelang nicht mehr aktiv. *Eigentlich* hätte er dann seine Waffen abgeben müssen. *Eigentlich* sollte auch kontrolliert werden ob jemand wirklich noch aktiv schießt. *Eigentlich* hätte er also gar keine Waffen mehr besitzen dürfen.
    De facto wird die zuständige Behörde wohl nicht mal ein blaues Auge bekommen, aber der Schrei nach noch schärferen Gesetzen (die dann wieder nicht durchgesetzt werden) war schon wieder zu hören.

    Und am Schluß noch völlig OT: Wow, gestern habe ich erfahren das Pizza in Amerika eine Gemüsesorte ist.
    Auflösung

    Spoiler anzeigen

    Pizza enthält Tomatensosse. Damit das Schulessen in den USA nicht zu teuer wird (Aufpreis weniger als 20ct) entschied der Senat das "Pizza" weiterhin als eine mögliche gsunde Gemüsemahlzeit gilt. Gleiches gilt wohl auch für die Kartoffeln da die arme Knolle ja nix dafür kann das sie meist in Form von Pommes oder Chips verfüttert wrd.
    "Jede Fritte, jede Krokette, argumentiert [Senator Mark] Udall, 61, sei einmal eine Kartoffel gewesen, ein Gemüse also, wie Broccoli, grüne Bohnen, Spinat oder Karotten. Wer Pommes frites verbieten wolle, sagt er, diskriminiere die Kartoffel, nur weil sie bisweilen in Fett getaucht werde. Es gehe hier, sagt Udall, um die Gleichberechtigung beim Gemüse, darum, dass auch eine Kartoffel Vitamine habe, wie jede Pizza auch, der Tomatensauce wegen".Quelle

  • Wie lange es wohl dauert, bis diese Maßnahme als Umweltaktion angekündigt wird?

    E-Räder werden nicht gefördert, genauso wie Car-Sharing, ÖPNV, (E-)Lastenräder, E-Roller, .... Also alles was das derzeit größte Problem für sicheren und flüssigen Verkehr darstellt wird gefördert, Raumverbrauchende PKW. Was wirklich die Situation in den Städten verbessern könnte bekommt keine Kaufanreize. Und bei der Infrastruktur gehen Radfahrer ja schon lange recht leer aus. Wenn es mal Fördermittel gibt, versickern diese auch oft noch in Radwege wo zufällig die Rohrleitungen drunter saniert werden müssen.

    Für die einheimische Wirtschaft ist es auch recht wenig sinnvoll. Die hat beim Thema E-Antrieb eh schon total den Anschluss verloren. Akkus (die Kernkomponente) werden nur im Ausland gekauft, Mercedes ist sogar unfähig einen eigenen Antriebsstrang zu entwickeln, so dass dieser komplett bei Tesla in den USA gekauft werden muss. Das nenne die übrigens Kooperation.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)