Lustige Zusatzschilder unter Signalgebern

  • Manchmal überlegt man sich etwas in der Behörde, was leider gar nicht funktioniert — das sieht man ja bei relativ vielen Radweg-Konstruktionen.

    Dann wiederum möchte man dem Radverkehr etwas Gutes tun und ihn von der Verbindlichkeit eines Lichtzeichens ausnehmen — etwa weil ein bestimmtes Lichtzeichen an einer T-Kreuzung in Ermangelung eines geschützten Bereichs ohnehin nicht für den Radverkehr gilt oder aber weil man in der Behörde ungeachtet der Gesetzeslage der Meinung war, ein bestimmtes Lichtzeichen gelte nicht für den Radverkehr.

    Das sieht dann beispielsweise so aus wie in Flensburg. Hier gab es sogar mal eine Haltlinie für Radfahrer, bis dann wohl mal jemand merkte, dass Radfahrer den geschützten Bereich nicht durchfahren können — daraufhin wurde offenbar die Haltlinie entfernt und das lustige Zusatzschild aufgehängt:

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    Und auf sowas fährt man in Flensburg offenbar total ab:

    Oder in Neumünster:

    Oder in Husum:

    Den ganzen Ärger hätte man sich sparen können, hielte sich nicht hartnäckig die Legende, Radfahrer müssten nur Lichtzeichen beachten, die rechts vom Radweg aufgestellt wurden.

    Und dann gibt es ganz ungeachtet von der Problematik, welcher Signalgeber an einem bestimmten Datum unter bestimmten Voraussetzungen für den Radverkehr gilt noch das Problem, dass man Radfahrer gerne für einen anderen Signalgeber verpflichten möchte.

    In Bordesholm sollen Radfahrer nicht am kombinierten Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger halten, sondern bereits an der Fahrbahnampel:

    Und in Kiel hat man sich auch irgendwas überlegt:

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    Offenbar sollen Rad- und Rollerfahrer das kombinierte Lichtzeichen für den Radverkehr beachten, obwohl gar keine Roller auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg fahren dürfen. Oder wollte man den Gehweg ungeachtet des Zeichen 240 im Hintergrund auch für Radlinge verpflichten?

    Und in Bad Oldesloe hatte man wohl auch Angst, Rad- und Rollerfahrer könnten sich an dem Signalgeber vorbeimogeln:

    Dumm nur, dass diese Schilder unter einem Signalgeber keine Bedeutung haben — Signalgeber sind schließlich keine Verkehrszeichen, die man mit Zusatzzeichen ergänzen kann. Insofern kommt ihnen eventuell allenfalls ein empfehlender Charakter zu, quasi als Hinweis, welcher Signalgeber gelten könnte und welcher nicht. Dumm nur, dass die zuständigen Behörden bei der Anordnung der lustigen Zusatzzeichen teilweise eine falsche Regelung im Kopf hatten.

    Oder sind das womöglich nur die Versuche, irgendwelche Freigaben oder Vorgaben für die Benutzung des Radweges zu erwirken? So wie in Hamburg, wo einsame [Zusatzzeichen 1022-10] entgegen § 2 Abs. 4 StVO an jegliche anderen Schilder rangeklatscht werden, seien es Haltverbote, Tempolimits oder irgendwelche sonstigen Schilder.

  • Dumm nur, dass diese Schilder unter einem Signalgeber keine Bedeutung haben — Signalgeber sind schließlich keine Verkehrszeichen, die man mit Zusatzzeichen ergänzen kann. Insofern kommt ihnen eventuell allenfalls ein empfehlender Charakter zu, quasi als Hinweis, welcher Signalgeber gelten könnte und welcher nicht. Dumm nur, dass die zuständigen Behörden bei der Anordnung der lustigen Zusatzzeichen teilweise eine falsche Regelung im Kopf hatten.

    Das mag juristisch stimmen; in der Praxis dürfte sich die Zahl der Verkehrsteilnehmer, denen diese Regelung bekannt ist, im unteren Promillebereich bewegen. Oder wieviele Radfahrer bleiben vor den gezeigten Flensburger Ampeln ohne Haltelinie mit "Radfahrer frei"-Zusatzschild bei Rot stehen? Wenn keiner, dann funktioniert die Regelung doch und es wäre an der Zeit, praxisfernes Regelwerk vom Gesetzgeber anpassen zu lassen.

    Das Frankfurter Straßenverkehrsamt hat für eine solche Situation am Fischtein/Ludwig-Landmann-Str. eine technisch kompliziertere, aber rechtssicherere Lösung gefunden: Am Ampelmast einer T-Kreuzung wurde ein "ewiges Licht" in Form eines dauergrünen Signalgebers mit Fahrradsymbol angebracht.

  • Wo bitte steht denn in der StVO, dass es von Schutzbereichen abhängt, ob ein Lichtzeichen für mich als Radfahrer gilt?

    Das ist Rechtsprechung. Richter sollen bei ihren Urteilen immer den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers erforschen. Im Idealfall steht der Wille im Wortlaut. Bei der Ampelregelung für Radfahrer steht da aber totaler Blödsinn, so dass sich Richter die Theorie mit den Schutzbereichen ausgedacht haben.

  • Nur mal so am Rande:

    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)


    Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat... ?( Vielleicht hat sie es ja sogar?


    Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler z.B. den Unterschied bei der Lichtsignalbeachtung zwischen dem Befahren einer Dreistrichfurt und einer Vierstrichfurt oder eben den oben beschriebenen Schilderkombinationen kennen, weshalb dürfen solche Anordnungen überhaupt getätigt werden?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Weil wir Radfahrer uns eh an keine Regeln halten?!

    Dieses Vorurteil kommt sicher eben genau durch die undurchsichtigen Regeln zustande. Kaum jemand weiß welche Vorschriften wirklich gelten. So hat irgendwann jeder seine eigene Variante der Vorschriften im Kopf und an diese hält sich dann natürlich kaum jemand.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Der ehrenwerte Eidelstedter Platz vor seinem Umbau für die Busbeschleunigung:

    Ich nehme an, man hat irgendwann gemerkt, dass die Busse kraft der Beschilderung gar nicht nach links in den ZOB abbiegen dürfen. Weil über dem Signalgeber aber kein Platz war, hat man das Schild eben darunter angebracht. Andererseits halte ich es auch nicht für so ganz abwegig, dass man Kraftomnibusse von der roten Ampel ausnehmen wollte, um schon mal ohne Busbeschleunigung den Busverkehr zu beschleunigen.

    Seit dem Umbau wird der Busverkehr ja auch dementsprechend links an der Lichtsignalanlage vorbei dem Eidelstedter Platz zugeführt und das Linksabbiegen aus der Eidelstedter Dorfstraße dafür unterbunden. Das wiederum ist für den Kraftverkehr auch nicht so geil, der jetzt einen Umweg von etwa 1,6 Kilometern fahren muss.

    Nur mal so am Rande:

    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)

    Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat... ?( Vielleicht hat sie es ja sogar? (…) Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler (…)

    Nach der Logik dürfte man ja auch nirgendwo eine Radwegbenutzungspflicht anordnen — ich behaupte mal ganz frech, dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer diesen ganzen Regelungsapparat mit Benutzungspflichten und Benutzungsrechten links und rechts der Fahrbahn überhaupt nicht durchblickt. Und die zuständigen Behörden tun ja stellenweise ihr übriges, indem sie eindeutige Regelungen vermeiden, beispielsweise bei einer linksseitigen Benutzungspflicht an jeder zweiten Kreuzung das blaue Schild „vergessen“ oder sowas.