Manchmal überlegt man sich etwas in der Behörde, was leider gar nicht funktioniert — das sieht man ja bei relativ vielen Radweg-Konstruktionen.
Dann wiederum möchte man dem Radverkehr etwas Gutes tun und ihn von der Verbindlichkeit eines Lichtzeichens ausnehmen — etwa weil ein bestimmtes Lichtzeichen an einer T-Kreuzung in Ermangelung eines geschützten Bereichs ohnehin nicht für den Radverkehr gilt oder aber weil man in der Behörde ungeachtet der Gesetzeslage der Meinung war, ein bestimmtes Lichtzeichen gelte nicht für den Radverkehr.
Das sieht dann beispielsweise so aus wie in Flensburg. Hier gab es sogar mal eine Haltlinie für Radfahrer, bis dann wohl mal jemand merkte, dass Radfahrer den geschützten Bereich nicht durchfahren können — daraufhin wurde offenbar die Haltlinie entfernt und das lustige Zusatzschild aufgehängt:
Und auf sowas fährt man in Flensburg offenbar total ab:
Oder in Neumünster:
Oder in Husum:
Den ganzen Ärger hätte man sich sparen können, hielte sich nicht hartnäckig die Legende, Radfahrer müssten nur Lichtzeichen beachten, die rechts vom Radweg aufgestellt wurden.
Und dann gibt es ganz ungeachtet von der Problematik, welcher Signalgeber an einem bestimmten Datum unter bestimmten Voraussetzungen für den Radverkehr gilt noch das Problem, dass man Radfahrer gerne für einen anderen Signalgeber verpflichten möchte.
In Bordesholm sollen Radfahrer nicht am kombinierten Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger halten, sondern bereits an der Fahrbahnampel:
Und in Kiel hat man sich auch irgendwas überlegt:
Offenbar sollen Rad- und Rollerfahrer das kombinierte Lichtzeichen für den Radverkehr beachten, obwohl gar keine Roller auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg fahren dürfen. Oder wollte man den Gehweg ungeachtet des Zeichen 240 im Hintergrund auch für Radlinge verpflichten?
Und in Bad Oldesloe hatte man wohl auch Angst, Rad- und Rollerfahrer könnten sich an dem Signalgeber vorbeimogeln:
Dumm nur, dass diese Schilder unter einem Signalgeber keine Bedeutung haben — Signalgeber sind schließlich keine Verkehrszeichen, die man mit Zusatzzeichen ergänzen kann. Insofern kommt ihnen eventuell allenfalls ein empfehlender Charakter zu, quasi als Hinweis, welcher Signalgeber gelten könnte und welcher nicht. Dumm nur, dass die zuständigen Behörden bei der Anordnung der lustigen Zusatzzeichen teilweise eine falsche Regelung im Kopf hatten.
Oder sind das womöglich nur die Versuche, irgendwelche Freigaben oder Vorgaben für die Benutzung des Radweges zu erwirken? So wie in Hamburg, wo einsame entgegen § 2 Abs. 4 StVO an jegliche anderen Schilder rangeklatscht werden, seien es Haltverbote, Tempolimits oder irgendwelche sonstigen Schilder.