Ich sehe da eine Fahrbahnampel auch für die Gegenrichtung. In Ermangelung einer eigenen LSA mit Fahrrad-Piktogramm gilt die dann auch für den Radweg. Ja, auch für den linksseitig verlaufenden. Die StVO ist da ganz klar. Wo ist das Problem?
Ja, ich sehe auch, dass das eigentlich schwachsinnig ist. Aber wenn es anders geregelt sein sollte, dann müsste die StVB da tätig werden und eine eigene Signalisierung für den Radweg schaffen. Solange dieser zur Straße gehört und fahrbahnbegleitend ist, kann er von der Regelung der Kreuzung nicht einfach ausgenommen werden.