Beiträge von AndreasB

    Ich habe meinen Verwarnbescheid schon bekommen, darin werde ich nur wegen meines nicht eingeschaltenen Rücklichts belangt. (Es war noch Dämmerung und ich kam gerade von einer 2,5h Ausfahrt und war 1min vorm Ziel. Deswegen streite ich mich aber nicht und sehe meinen Fehler ein.)

    Kann es sein dass der Vorwurf wegen Rotlichtverstoß noch gesondert versendet wird oder kann ich davon ausgehen, dass dieser nicht mehr aufrecht erhalten wird, weil die Situation auch für meine Fahrtrichtung nicht eindeutig genug ist.

    Ich sehe da eine Fahrbahnampel auch für die Gegenrichtung. In Ermangelung einer eigenen LSA mit Fahrrad-Piktogramm gilt die dann auch für den Radweg. Ja, auch für den linksseitig verlaufenden. Die StVO ist da ganz klar. Wo ist das Problem?

    Für die Gegenrichtung gilt die LSA auf dem gezeigten Bild für den linksseitigen Radweg nach folgendem Urteil meiner Meinung nach nicht:

    Radfahrer auf einem gesonderten Radweg müssen das Rotlicht einer
    Ampel nicht beachten, wenn in der jeweiligen Situation völlig
    unklar ist, ob die Ampel auch für sie gelten soll.

    Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die
    Verurteilung einer Radfahrerin wegen vorsätzlichen
    Rotlichtverstoßes auf. Die Radfahrerin hatte geltend gemacht,
    dass die Ampel von ihr nicht zu beachten gewesen sei.

    Das OLG sah dies ebenso. Zur Begründung führte es aus, dass Verkehrszeichen so aufgestellt werden müssten, dass sie sofort und aus sich heraus verständlich seien. Dazu müssten sie deutlich sichtbar und eindeutig sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Die Ampel sei für Radfahrer auf dem Radweg unklar und müsse daher von ihnen nicht beachtet werden. Hierfür sprächen folgende Gründe:

    • Das Lichtzeichensignal war entgegen den Regelungen in der Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung nicht rechts des Radwegs, sondern weit links und zudem mittig über der Fahrbahn für die Kraftfahrzeuge an einem Bogenmast aufgehängt. Dies erwecke schon für sich genommen den Eindruck, es gelte nur für den Kraftfahrzeugverkehr.
    • Zwar dürften in Ausnahmefällen Ampeln und Schilder, die auch für Radfahrer gelten sollten, links des Radwegs stehen. Dies setze aber voraus, dass Missverständnisse über die Geltung für Radfahrer ausgeschlossen seien und sie zudem für Radfahrer auf dem Radweg gut einzusehen seien. In diesen Fällen müsse aus Gründen der Eindeutigkeit und Erkennbarkeit auf dem Radweg eine Haltelinie vorhanden sein. Daran fehle es jedoch im vorliegenden Fall.
    • Da erkennbar auch die von rechts einmündende Straße keine Ampelregelung aufweise, fehlt es auch insoweit an einer Hinweisfunktion.
    • Auch wenn nicht davon ausgegangen werden könne, dass der Radfahrerin die Verwaltungsvorschrift bekannt war, sei doch allgemein bekannt, dass Verkehrszeichen in der Regel rechts oder beidseitig der Fahrbahn aufgestellt werden müssten. Die konkrete Situation habe sich daher für die Radfahrerin in höchstem Maße unklar dargestellt (OLG Hamm, 4 Ss Owi 796/03).

    Das ist ein kleiner Platz der an dem eine Fußgängerzone beginnt. Dort gibt es keine Furten die gar durch eine LSA geregelt wären. Deswegen gibt es eigentlich noch zusätzliche Unsicherheit.

    Hallo ich bin neu in dem Forum und würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.

    Was ist denn wenn in diesen geschilderten Fällen (An einer T Kreuzung ein Hochbordradweg an der nicht kreuzenden Seite vorbeigeht) der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist?

    In meinem speziellen Fall ist die entgegenkommende Spur nicht mit LSA geregelt und die in Fahrbahnrichtung hat nur die Fahrbahnampel. Auch sind die die Furten weder von einander noch von der Fußgängerfurt zu unterscheiden. Eine Haltelinie gibt es ebenfalls nicht.

    Allerdings können Fußgänger kreuzen. Die LSA steht genau auf dem Weg, so dass bei Rechtsfahrgebot ich rechts neben der LSA vorbeifahren müßte und der entgegenkommende Radverkehr von mir aus links der Ampel vorbeifährt.

    Ich wurde an eben dieser Ampel kontrolliert und mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.

    Die Situation stellt sich für mich unklar da, zumal der entgegenkommende Radverkehr den Bereich ohne LSA durchfahrenn kann.

    Google Maps Draufsicht:

    Ich versuche später noch ein Foto einzufügen.