Es fehlt noch der Fall: Radfahrer fährt auf +
Meiner Meinung nach keine Radverkehrsanlage. Damit kann es dort eigentlich auch keine Radfahrerfurt geben.
Richtig. Und man kann sogar die Ansicht begründen, dass der Radfahrer auf der Fußgängerfurt absteigen muss.
Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
Ich schließe mich dieser Meinung an.
Ich halte dies auch für den einzig sinnvollen Weg.
Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.
Klingt nicht unlogisch. Auf einer freigegebenen Busspur wird das mit der angepassten Fahrweise aber schonmal schwierig.