• passt vielleicht nicht ganz hier her und ich überlege auch, dazu ein eigenes Thema aufzumachen, aber:
    2347163.jpg

    schöne Straße eigentlich. Hohe Aufenthaltsfunktion. Bin da im Sommer langgeradelt und beim durchblättern meiner Fotos/Aufnahmen gestolpert.
    Hier ist eine Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. [Zeichen 325.1]

    Klar, die VwV-StVO sagt dazu dann

    Zitat

    Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

    na gut, Niveaugleichheit wird nicht explizit vorgeschrieben.
    Aber kommt noch besser: am rechten "Fahrbahnrand" ist mit [Zeichen 314] das parken Abschnittsweise (und zeitlich begrenzt durch ZZ) erlaubt.

    VwV-StVO dazu:

    Zitat

    Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

    da rudeln auch ständig KFZ durch die Straße. Vor und hinter diesem Verkehrsberuhigten Bereich ist Gehwegradeln durch [Zusatzzeichen 1022-10] legalisiert. Klar, das Kopfsteinpflaster schüttelt einen ordentlich durch. Im Bereich des Verkehrsb.Bereiches ist natürlich kein [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet - wie auch, Bürgersteig gibts ja nicht, den man freigeben könnte...


    Ich bin am überlegen, wie ich die zuständige Fachbehörde zu bekomme, hier mal richtig zu beschildern. Tempo-20-Zone oder so. Aber eben nicht Verkehrsberuhigter Bereich...
    Wenn ich da eine freundlich-launige eMail tippe, weiß ich, was kommt: "danke für Ihre Anregungen, wir werden das prüfen."
    Und dann kommt nüscht mehr.

    Wenn ich schon eine eMail schicke, dann muss ich auch was in der Hinterhand haben. Welche Möglichkeiten eröffnet mir das Verwaltungsrecht da?
    Drüben im VP find ich nur einen Hinweis, dass man einen Antrag auf "Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung" stellen könne... hmmm.
    anyone?

  • Ich habe gestern von einem Kumpel, der in meiner Heimatstadt beim Oberbürgermeister arbeitet, gelernt, dass es geschickter ist, sich nicht direkt an die betroffene Stelle zu wenden, sondern an das Bürgerbüro. Von dort wird die Anfrage dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Der Unterschied zu einer direkten Anfrage des Bürgers ist, dass es intern eine Wiedervorlagefrist gibt (2 Wochen). Und da das Bürgerbüro direkt dem OB unterstellt ist passiert da dann auch was. Ich weiß aber nicht, ob das in den Ländern oder gar Kommunen jeweils anders geregelt ist.

  • Wenn man aus meiner alten Heimatstadt Büdelsdorf zur Autobahn möchte, bekommt man leicht einen Drehwurm: Gleich vier Kreisverkehre hat man dort in den Weg gestellt, den jüngsten erst vor wenigen Jahren. Woran man offenbar nicht so richtig gedacht hat: Büdelsdorf gehört zu den Versuchsstrecken für einige Gigaliner, die nach meiner Beobachtung auch nur mit großer Mühe durch die Kreisverkehre kommen (und dann an dieser Kreuzung von Osten nach Süden abbiegen und dabei schon so manches mal einen Radling auf dem Radweg „übersehen“ haben, denn in Büdelsdorf wie in Rendsburg darf man natürlich auf jedem Radweg in beide Richtungen fahren).

    Und damit nicht genug: Hier müssen auch noch einige Schwertransporte durch — und die passen nicht durch den Kreisverkehr. Windmühlenflügel und so ein Kram kommen hier durch, was man halt so braucht hier im Norden. Deshalb sind die Kreisverkehre eigentlich permanent mit zusätzlichen Platten erweitert worden. Jahrelang waren deshalb die umlaufenden Radwege nicht benutzbar, [Zusatzzeichen 1012-32] und so, dann wurden irgendwann die Bodenplatten gekürzt, so dass die Radwege wieder freigegeben werden konnten. So ganz der Hit war das aber noch immer nicht.

    Weil ein Schwertransport recht breit ist, müssen natürlich auch die Verkehrsschilder entfernt werden. Die sind nur mit Steckhalterungen im Boden verankert oder sogar nur mit Bodenplatten befestigt — und fallen im Sturm der letzten Tage natürlich regelmäßig um.

    Das Ding links im Bild habe ich vorhin erstmal wieder aufgehoben, das lag „mitten auf dem Radweg“, wie man so schön sagt, natürlich auch noch in einer Position, in der man es als Radfahrer auch erst relativ spät erkennen konnte.

    Das Baby- [Zeichen 205] soll eigentlich die Vorfahrt für den Radweg regeln; der Radweg soll nämlich noch weniger Vorfahrt haben als die in den Kreisverkehr einfahrenden Kraftfahrer, die auch schon keine Vorfahrt gegenüber der Kreisfahrbahn haben. Wunderbar geregelt, das alles. Das Ding ist leicht drehbar und der Wind macht sich natürlich einen Spaß daraus, daran zu drehen. Gleiches gilt für das [Zeichen 240] , das neben der Laterne überhaupt nicht sichtbar ist. Und warum man die Leitbake ausgerechnet vor das [Zeihen 215] stellen musste…

    Offenbar Profis am Werk. Ich bin schon gespannt, wann ich das nächste Mal auf dem Revier anrufe, damit jemand vorbeikommt und die Schilder wieder richtet. Kann ja nicht so weitergehen, dass bei jedem norddeutschen Sturm die Verkehrsschilder wie die Blätter vom Baum fallen.

  • In einem Teil der Straße Deelwisch in Hamburg Lokstedt gibt nur eine Fahrbahn und einen Radweg. Könnte man denken...
    Da aber die Gestaltung (Farbe und Belag) eines Radwegs vielerlei Variationen zulässt (bzw. zuließ), reicht es nicht zu sagen: Ein Radweg ist das, was aussieht wie ein Radweg.
    Das hat auch das PK23 erkannt und eine Information für die Anwohner an die Laternen genagelt : Es gibt hier gar keinen Radweg!
    Das springt dem vorbeirauschenden Radfahrer natürlich sofort in's Auge 8o ! Und die Fußgänger müssen ab jetzt auch nicht mehr mit Radfahrern auf ihrem Gehweg rechnen.
    Früher hat man das mit eindeutigen Schildern bekannt gegeben. Ein [Zeichen 239] wäre hier doch ganz sinnvoll.

  • Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Polizei mit zweierlei Maß misst. Seit die RWBP im Nedderfeld aufgehoben wurde, gibt es auf beiden Straßenseiten nur noch Gehwege, die aber massenweise von Radlern befahren werden, denn vorher waren es "gemeinsame Fuß- und Radwege. Wetten dass die Polizei dort NIEMALS darauf hinweisen würde!? :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zitat

    Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Polizei mit zweierlei Maß misst. Seit die RWBP im Nedderfeld aufgehoben wurde, gibt es auf beiden Straßenseiten nur noch Gehwege, die aber massenweise von Radlern befahren werden, denn vorher waren es "gemeinsame Fuß- und Radwege. Wetten dass die Polizei dort NIEMALS darauf hinweisen würde!?

    Wird auch damit zusammen hängen, ob sich jemand beschwert. Eventuell wird nach Beschwerde aber schlicht Radfahrer frei angeordnet.

  • Gibt es eigentlich auch nicht-benutzungspflichte-Gemeinsame-Fuß-und-Radwege die ohne weitere Beschilderung auskommen oder ist es dann automatisch ein stinknormaler Gehweg?
    Immer dieses Rätselraten und das bei völlig uneinheitlichen Bodenbelägen.

    In Deutschland ist es anscheinend nicht möglich einen freiwillig nutzbaren Radweg so zu beschildern, sodass dieser ganz normal zu gebrauchen wäre. Das Schild "Radfahrer frei" hat ja für uns immer den Nachteil der implizierten Aussage: Du bist nur zu Gast, Schrittgeschwindigkeit!

  • Gibt es eigentlich auch nicht-benutzungspflichte-Gemeinsame-Fuß-und-Radwege die ohne weitere Beschilderung auskommen oder ist es dann automatisch ein stinknormaler Gehweg?
    Immer dieses Rätselraten und das bei völlig uneinheitlichen Bodenbelägen.

    Zu 1.: Ja, z.B. dürfen in Hamburg Radler die Wege in Grünanlagen benutzen, wenn dies nicht ausdrücklich durch Schilder verboten ist. Demnach kommen die meisten "gemeinsamen Wege für Radler und Fußgänger" in Hamburgs Grünanlagen ohne Schilder aus.

    Zu 2.: Rätselraten um Bodenbeläge? Mich würde interessieren, ob der Asphaltstreifen in der Straße Dellwisch baulich aus einem vorher vorhandenen Radweg fortgeführt wird. Dann wäre es ein Radweg und kein Gehweg.

    In Deutschland ist es anscheinend nicht möglich einen freiwillig nutzbaren Radweg so zu beschildern, sodass dieser ganz normal zu gebrauchen wäre. Das Schild "Radfahrer frei" hat ja für uns immer den Nachteil der implizierten Aussage: Du bist nur zu Gast, Schrittgeschwindigkeit!

    Ein Radweg ohne B-Pflicht muss in Deutschland nicht beschildert werden. Ob sein Gebrauch dennoch eingeschränkt ist, hängt nicht mit vorhandenen oder nicht vorhandenen VZ zusammmen. Auch b-pflichtige Radwege haben oftmals den Nachteil, dass sie aufgrund von Kampfflaneuren und Kampfstehern nicht benutzbar sind. Siehe Glockengießerwall / Steintorwall in Hamburg . . ., die b-pflichtigen "Radwege" auf den Ringen in Köln, oder der Aachener Straße in Köln, die b-pflichtigen "Radwege" auf der Zweibrückenstraße oder der Lindwurmstraße in München, usw. . . .

  • Mich würde interessieren, ob der Asphaltstreifen in der Straße Dellwisch baulich aus einem vorher vorhandenen Radweg fortgeführt wird. Dann wäre es ein Radweg und kein Gehweg.

    Nein, bei der Erstellung des Kreisels wurde dieser rundherum mit Gehwegplatten gepflastert.

    Und während ich dieses schreibe fällt mir ein: Wie kommt der Radfahrer eigentlich auf diesen asphaltierten Weg?? Über den Gehweg schieben und dann aufsteigen? Auf der Fahrbahn bis neben diesen Weg fahren und dann das Fahrrad den Bordstein hochtragen? Nein, vielleicht ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Radfahrer auf diesen Weg nicht auffahren kann, dass es sich gar nicht um einen Radweg handeln kann...

  • Ein Radweg ohne B-Pflicht muss in Deutschland nicht beschildert werden.

    Das ist mir schon klar. Was die rechtliche Situation anbelangt bin ich auf dem Laufenden.
    Wenn ich persönlich mit meinem Rad in eine mir unbekannte Straße einbiege und kein blaues Schild sehe, fahre ich natürlich auf der Fahrbahn.

    Dennoch gibt es Nutzergruppen, die, ob sinnvoll oder nicht, gerne Radwege benutzen und wegen "fehlender" Beschilderung oftmals nicht wissen, ob sie dort legal Fahren dürfen. Beispielsweise sollte ein 12-Jähriger Radfahrer m.M.n. intuitiv feststellen können, ob er ein Hochboard legal nutzen darf. Diese Eindeutigkeit ist leider nicht gegeben. Stattdessen ist Rätselraten angesagt, wie z.B. auch am Jungfernstieg. Stichwort: "Ist das Kunst oder kann das weg!?"
    Manche Behörde lässt sich dann doch dazu verleiten ihre straßenbaulichen Künste dem Ortsunkundigen per Zeichen 237 zu erklären. Diese Doppelfunktion [Hinweis für Radweg + Verbot der Fahrbahn] nervt einfach und wie man sieht kommen sehr oft weder Behörde noch Endverbraucher damit zurecht. Vielleicht bedarf es einer Reformierung einiger Schilder.

  • Genau das wäre eine gute Lösung. Ich wäre sofort dafür die jetzigen Zeichen nur noch für die Funktion des Nutzungsrechts + dem Verbot für andere Verkehrsarten zu nehmen und für eine Nutzungspflicht ein neues Zeichen zu schaffen. Das würde viele Probleme lösen. Die Faulheit was zu ändern mancher Behörden wäre dann sogar ein vor Vorteil statt ein Problem.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Genau das wäre eine gute Lösung. Ich wäre sofort dafür die jetzigen Zeichen nur noch für die Funktion des Nutzungsrechts + dem Verbot für andere Verkehrsarten zu nehmen und für eine Nutzungspflicht ein neues Zeichen zu schaffen. Das würde viele Probleme lösen. Die Faulheit was zu ändern mancher Behörden wäre dann sogar ein vor Vorteil statt ein Problem.

    Die Überfrachtung der blaune Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung (Recht und Pflicht) ist die Geburtskrankheit der Reform von 1997.

  • Die Überfrachtung der blaune Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung (Recht und Pflicht) ist die Geburtskrankheit der Reform von 1997.

    Es besteht ja immer noch die Möglichkeit Radwege (z.B. sogenannte "unsichtbare") kenntlicher zu machen mit Fahrradpiktogrammen (statt mit VZ237 oder neuen Phantasieverkehrszeichen). Nur widerspräche das der Grundidee der unsichtbaren Radwege (wie am Jungfernstieg oder jetzt neuerdings entlang der Großen Elbstraße), denn die Piktogramme zerstörten dann das "schöne " Design . . .

    Piktogramme hat es auf meinen Antrag hin am Glockengießerwall beim Hbf, nur wurden die nicht dort markiert, wo die Fußgänger den Radweg permanent versperren, sondern irgendwo dazwischen. So haben die Piktogramme dort leider keine Wirkung. Die StVB lehnte es eben ab genau dort die Piktogramme aufzutragen, wo Fußgänger zwischen Hbf und Spitaler Straße den Radweg blockieren. Tja, die StVBler sind eine ganz besondere Spezies . . . :rolleyes:

  • ...Grundidee der unsichtbaren Radwege ... Piktogramme zerstörten dann das "schöne " Design ...


    ;(
    Das erinnert mich schwer an die in Nürnberg sehr verbreiteten unsichtbaren Pfosten (Verkehrsgrau B), die sich zwar ganz harmonisch in das mittelalterliche Stadtbild fügen, aber mit Straßenverkehr eigentlich unvereinbar sind.
    Die Mitarbeiter der StVB sollten allerdings verstehen, dass sie nicht die Denkmalschutzbehörde sind und definitiv andere Aufgaben als diese wahrzunehmen haben.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wenn das das erste Schild ist, das den Radweg benutzungspflichtig macht, ist es wahrscheinlich schlicht vergessen worden. Putzig ist es, nochmal für 1,5m über den Grünstreifen auf den Radweg zu sollen. Ich vermute, der Radweg wurde dereinst linksseitig weitergeführt.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)