Was allerdings ungleich schwieriger ist als bei einer RWBP, da mit der Freigabe noch keine Beschwernis einhergeht. Sie verpflichtet ja zu nichts.
Als Fußgänger nur einmal bei Radverkehr da entlanggehen... Nun ja, ich sehe ein, motiviert zum Rechtsweg wäre man wahrscheinlich am ehesten als Anwohner.