• Das kann so sein

    Die StVO ist auch nur eine Empfehlung, jedenfalls shen das die Kraftfahrer so, wenn sie gerade was falsch gemacht haben.
    Die VwV StVO ist auch nur eine Empfehlung aus der sich die Beamten nur die Rosienen picken und das vor Gericht auch so vertreten! Viele Richter glauben das dann so, weil ein Beamter ja der bessere Bürger ist!

  • Dass man die [Zeichen 205] für den Rad- und für den Fahrbahnverkehr an Kreuzungen, an denen Radfahrer dann doch keine Vorfahrt haben sollen, etwas willkürlich verteilt und auch mal kleine und große [Zeichen 205] verwechselt, ist mir ja nun nichts neues.

    Nur wenn man dann wirklich nicht mehr weiter weiß, stellt man sie einfach so in die Gegend. Der Radfahrer wird ja schon wissen, was gemeint ist, schließlich ist der ja nach einem Unfall der Tote.


    Gesehen in Maschen.

  • Ist an dem Gerücht, dass auf Baustellen den ganzen Tag lang Bier getrunken wird, doch etwas dran?
    Oder nach welchen Kriterien hat da jemand die Schilder ausgesucht?

    Erstens gibt es in dieser Straße seit Jahren keine Benutzungspflicht mehr,
    zweitens schon gar nicht in Gegenrichtung,
    drittens käme man, selbst wenn man wollte, dort weder zu Fuß, noch mit dem Rad durch.
    Dümmer geht's nimmer...

  • Ist an dem Gerücht, dass auf Baustellen den ganzen Tag lang Bier getrunken wird, doch etwas dran?
    Oder nach welchen Kriterien hat da jemand die Schilder ausgesucht?

    Nein, Bier wird nicht mehr getrunken, die Erklärung für diese Schilderkombi ist viel einfacher.

    In grauer Vorzeit, als ich als Lehrling mal mit Rohrleitungsbauern Löcher in Gehwegen und Straßen gebuddelt habe, gab es genau zwei vormontierte Schilderkombinationen in doppelter Ausführung auf dem Werkstattwagen. Vormontiert, da zwei Schilder mit einer Klammer an einem Pfahl zu befestigen ganz schöne Friggelei ist. Es war die o.g. Kombi für Gehwege und Zeichen 123+ [Zeichen 208] für die Fahrbahn. Das passt dann immer und überall und wie kann man denn sonst vermeiden, dass [Zeichen 208] auf beiden Seiten mit dem roten Pfeil nach oben aufgestellt wird.

    Gemeint ist mit der ersten Kombi "Achtung ihr Fußgänger und Radfahrer, wir arbeiten hier". So hat mein Geselle mir das erklärt. So aufregende Themen wie Radwegbenutzungspflicht o.ä. kamen m.W. auf den Baustellen nicht vor, wie auch, die Zeit ging damit drauf zu diskutieren wie viel Plastik noch an den GTI anschraubbar ist ohne das er auseinander fällt. Waren halt die späten 80iger.

  • Ich lese gerade, dass bei falscher Beschilderung im Baustellenbereich auch schon mal die Polizei ermittelt:


    Wenn also an einen nicht benutzungspflichtigen Radweg ein blauer Lolli getackert wird, so dass dort
    a) ein Radfahrer irrtümlich auf dem Hochbord statt auf der Fahrbahn fährt und somit Fußgänger mehr Fahrradverkehr ausgesetzt sind als notwendig, oder
    b) ein korrekt auf der Fahrbahn radelnder Mensch angehupt, bedrängt oder sonstwie gefährdet wird,
    dann müsste ja konsequenterweise die Polizei auch ermitteln ...

  • Der einzige Einsatzzweck von [Zusatzzeichen 1012-32] , ja, sogar die einzige Kombination aus [Zeichen 240] und [Zusatzzeichen 1012-32] , die ich für einigermaßen sinnvoll halte:

    Ja, natürlich kann man nun diskutieren, warum Radlinge denn nicht einfach die „Autostellfläche“ der Fähre nutzen können, aber okay, das Ding drückt aus, was gemeint ist: Der schmale Streifen rechts ist für Fußgänger und Radfahrer, aber da mit dem Rad fahrend anzulanden ist echt keine gute Idee.

    Und dann war da noch…

  • die ich für einigermaßen sinnvoll halte...

    Fahrräder sind Fahrzeuge. Weshalb sollten sie nicht auf die Fähre fahren? Nur das [Zeichen 240] wäre schon deplaziert angesichts des schmalen Gehwegs. Und dann auch noch absteigen? Wer nicht auf die Fähre mit dem Rad fahren will, kann es ja auf dem Gehweg schieben. Dazu bedarf es nirgends eines Verkehrszeichens.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Fahrräder sind Fahrzeuge. Weshalb sollten sie nicht auf die Fähre fahren? Nur das wäre schon deplaziert angesichts des schmalen Gehwegs. Und dann auch noch absteigen? Wer nicht auf die Fähre mit dem Rad fahren will, kann es ja auf dem Gehweg schieben. Dazu bedarf es nirgends eines Verkehrszeichens.

    Auf die Fährschiffe der WDR zwischen Dagebüll, Föhr und Amrum darf geradelt werden, kein Absteigezwang. Komisch ?(

  • ja, sogar die einzige Kombination aus und , die ich für einigermaßen sinnvoll halte:

    Halte ich für unsinnig, denn wenn dort nicht geradelt werden darf, kann das auch mit anderen Verkehrszeichen ausgedrückt werden. Eine Radwegbenutzungspflicht in Verbindung mit absteigen ist ein Widerspruch in sich.

  • Fahrräder sind Fahrzeuge. Weshalb sollten sie nicht auf die Fähre fahren? Nur das [Zeichen 240] wäre schon deplaziert angesichts des schmalen Gehwegs. Und dann auch noch absteigen? Wer nicht auf die Fähre mit dem Rad fahren will, kann es ja auf dem Gehweg schieben. Dazu bedarf es nirgends eines Verkehrszeichens.

    Das meinte ich ja mit: Man kann darüber diskutieren ;) Aber in der Benutzungsordnung der Fähre (oder wie auch immer das genau heißt) ist nunmal festgelegt, dass die Fahrbahn, so man sie denn so nennen will, von den Kraftfahrzeugen benutzt wird und für Fußgänger und Radfahrer der schmale Steg an der Seite vorgehalten wird. Und ich finde, das drückt die Schilderkombination prima aus.

    Dass das natürlich ein blöder Zustand ist, will ich gar nicht in Abrede stellen. Die wartenden Radfahrer und Fußgänger blockieren den Weg für jene, die wieder runter von der Fähre wollen, und je nach Besatzung der Fähre darf man mit dem Rad noch nicht einmal die „Fahrbahn“ benutzen, wenn nur drei Autos mitfahren wollen oder die Fähre sowieso total leer ist.

  • Mein optischer Eindruck ist, dass der Seitenpfad viel zu schmal ist, um dort fahrradschiebenderweise durchzukommen. Da wäre mir das Risiko, mit dem rechten Pedal im Geländer hängenzubleiben oder mit dem linken Fuß abzurutschen, viel zu groß. Fahrrad mit Anhänger dort schieben? No way.

  • Mein optischer Eindruck ist, dass der Seitenpfad viel zu schmal ist, um dort fahrradschiebenderweise durchzukommen. Da wäre mir das Risiko, mit dem rechten Pedal im Geländer hängenzubleiben oder mit dem linken Fuß abzurutschen, viel zu groß. Fahrrad mit Anhänger dort schieben? No way.

    Ich dachte, das Drängelgitter ist nur für Mofas, nicht für Fahrräder frei . . . :whistling:

  • müsste ja konsequenterweise die Polizei auch ermitteln ...

    das wäre gerecht, aber leider ist die Staatsanwaltschaft nicht für die Gerechitgkeit da! Das haben wir doch gerade aus dem "Theater mit dem Staatsverrat" gelernt. Die Staatsanwaltschaft ist den Weisungen des Dienstherren gegenüber verpflichtet.

    Recht hat aber auch gar nichts mit Rerechtigkeit zu tun.