• Die Landstraßen im Osten waren ursprünglich nur für 80 ausgelegt, als man das 1992 pauschal auf 100 raufgesetzt hatte, hat das wie am Fließband gekracht.

    Auch weil man von Trabant und Wartburg auf Golf GTI und 3er BMW umgesattelt hatte ... gebraucht und mit wenig TÜV ... und außerdem galten dann 0,8 statt 0,0 Promille ...

  • Bei uns gilt grundsätzlich ein Schritt nach dem anderen. Piktogramm für nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgepinselt. Mal sehen, ob und wenn ja wann die Schilder dann verschwinden.

    Es reicht meines Erachtens nicht aus, die Schilder abzubauen. Die Bodenmarkierung erweckt ja den Eindruck, dass es sich um einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg handelt. Der ist häufig so ausgeschildert: [Zeichen 240] Zur Zeit steht da aber noch das Schild: [Zeichen 241-30] , also getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings ungewöhnlicher weise mit dem Fußgängersymbol links und dem Fahrradsymbol rechts, was hat das für einen Grund? Und ab der Stelle, wo die Parkplätze beginnen zeigt die Bodenmarkierung, bzw. das Pflaster an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer ihre Bahnen tauschen.

    Da wäre es besser gewesen keine Bodenmarkierung aufzutragen und stattdessen einfach nur die Schilder abzubauen. Dann hätte es einen schmalen Angebotsradweg gegeben und einen schmalen Fußweg. Allerdings sähe ich den Angebots-Fahrradweg lieber auf der Straßenseite und nicht auf der Hauswandseite. Gibt es dafür einen besonderen Grund, das das hier anders ist?

    Wenn es gewollt ist, dass auf dem Fußweg auch Fahrradverkehr möglich sein soll, dann sollte man den Fußweg über die ganze Breite einheitlich gestalten und trotzdem schon mal so [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausschildern. Das ist ein besserer Schutz für Fußgänger als ein Bodenpiktogramm, dass sinngemäß diesem Verkehrsschild entspricht, [Zeichen 240] , aber als Bodenpiktogramm keine Benutzungspflicht festlegt.

    Und wem Schrittgeschwindigkeit zu langsam ist, der kann ja die Fahrbahn benutzen.

  • Es reicht meines Erachtens nicht aus, die Schilder abzubauen. Die Bodenmarkierung erweckt ja den Eindruck, dass es sich um einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg handelt. Der ist häufig so ausgeschildert: [Zeichen 240] Zur Zeit steht da aber noch das Schild: [Zeichen 241-30] , also getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings ungewöhnlicher weise mit dem Fußgängersymbol links und dem Fahrradsymbol rechts, was hat das für einen Grund? Und ab der Stelle, wo die Parkplätze beginnen zeigt die Bodenmarkierung, bzw. das Pflaster an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer ihre Bahnen tauschen.

    Da wäre es besser gewesen keine Bodenmarkierung aufzutragen und stattdessen einfach nur die Schilder abzubauen. Dann hätte es einen schmalen Angebotsradweg gegeben und einen schmalen Fußweg. Allerdings sähe ich den Angebots-Fahrradweg lieber auf der Straßenseite und nicht auf der Hauswandseite. Gibt es dafür einen besonderen Grund, das das hier anders ist?

    Wenn es gewollt ist, dass auf dem Fußweg auch Fahrradverkehr möglich sein soll, dann sollte man den Fußweg über die ganze Breite einheitlich gestalten und trotzdem schon mal so [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausschildern. Das ist ein besserer Schutz für Fußgänger als ein Bodenpiktogramm, dass sinngemäß diesem Verkehrsschild entspricht, [Zeichen 240] , aber als Bodenpiktogramm keine Benutzungspflicht festlegt.

    Und wem Schrittgeschwindigkeit zu langsam ist, der kann ja die Fahrbahn benutzen.

    Ich war gestern nochmal zufällig dort unterwegs und was soll ich sagen: es passieren merkwürdige Dinge in der Stadt. Die Schilder sind tatsächlich abmontiert worden. Das ist so langsam nicht mehr meine Stadt :D :P :P

    Stelle Foto 1: Pflicht resultierte meiner Meinung nach daher, die Leute möglichst in den Grünstreifen zu führen, damit sie auf dem sogenannten Alleenring (hier Südallee) nicht nerven.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com


    Stelle Foto 2:

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    Stelle 2 ist schon special, weil auf so viele Arten Banane. Kurz zur Einordnung, Blickrichtung geradeaus ist die Lorenz-Kellner-Straße, von rechts kommt die Kaiserstraße in Richtung Moselufer, hinter uns liegt die Südallee in Richtung Innenstadt. Dazwischen gibt es einen Grünstreifen, der traditionell oder für der "Radweg" ist, wenn man nicht im Alleenring auf der Fahrbahn fahren möchte.

    Wie Thek schon festgestellt hat, ist das Konstrukt (also der Radwegteil) vielleicht 80-100 cm breit, unmittelbar an der Hauswand und der Ausfahrt. Warum hier Gehweg und Radweg seitlich getauscht worden, sodass sie sich am Ende überkreuzen bzw. Fußgänger drüber springen oder beamen sollen, fehlt mir die Fantasie. Wenn man in der Kaiserstraße auf der Fahrbahn unterwegs ist, die leicht abschüssig ist, kommt man gut und gerne auf 30 bis 40 km/h und müsste dann beim Abbiegen in die Lorenz-Kellner-Straße einen 90-Grad-Turn hinter eine total uneinsichtige Hauswandecke vollführen.

    Die einzige Sinn der Konstruktion ist dann gegeben, wenn man im Grünstreifen in der Mitte unterwegs ist, per Ampel die Kaiserstraße überquert und dann nochmals eine weitere Ampel für Fuß/Radverkehr abwarten müsste, um sich in die Lorenz-Kellner-Straße "einzufädeln.

    Ein weiteres Problem, das auf dem Foto nicht erkennbar ist, dass die Stelle bzw. der Handtuchradweg sehr gerne zum Geisterradeln genutzt wird. Denn die Relation Lorenz-Kellner-Straße in Richtung Südallee, sprich Linksabbiegen, exisitiert nicht. Da viele ohnehin lieber im Grünstreifen statt auf der Südallee fahren, spart man sich eine Ampel und die Konflikte in dem Bereich erhöhen sich noch zusätzlich. Daher bin ich erstmal zufrieden, obwohl ich die Pflicht eh schon ignoriert habe, dass sie jetzt mal aufgehoben wurde. Ob jetzt nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg oder Gehweg, RV frei macht mMn eh keinen großen Unterschied, da aufgrund der Unübersichtlichkeit der Stelle eh sehr niedriges Tempo angebracht wäre. Das die Einhaltung in Realität anders aussieht, ist klar, da würde aber der Schleichradler frei nichts dran ändern mMn.

  • Guck mal zweites Bild weiter hinten – die Trennung ist nicht von Dauer. Und das Gesamtkunstwerk dürfte stellenweise nichtmal 2 Meter breit sein, da ist also "nebeneinander" recht theoretisch.

    Das ist oft so auf Hochbordfahrradwegen älterer Bauart, dass sie viel zu schmal angelegt wurden. Sie sind oft in einer Zeit erstanden (70er, 80er Jahre) in denen noch sehr viel mehr Fahrräder als heute keine Gangschaltung hatten. Ohne dass ich dazu jetzt genaue Zahlen hätte, vermute ich den Anteil der Fahrräder mit Gangschaltung in den 70er-Jahren bei höchstens einem Drittel, während es heute kaum noch Fahrräder ohne Gangschaltung gibt. Und Pedelecs gab es damals auch nicht.

    Und ich vermute, dass der Anteil von Fahrradfahrer*innen, die schneller geworden sind durch den sinnvollen Einsatz der Gangschaltung und später durch den elektrischen Hilfsmotor (Pedelec) deutlich angestiegen ist in den letzten 40 bis 50 Jahren.

    Trotzdem ist das Fahren auf dem Fahrradweg weiterhin sehr beliebt. Leider auch bei denen, die ein deutlich höheres Tempo fahren, als es mit dem Fahrrad in den 70er und 80er Jahren der Fall war.

    Indes hat die Zunahme des Fahrradverkehrs nicht dazu geführt, dass überall die Fahrradwege ausgebaut wurden. Und wo es passiert ist, da wurde es manchmal auf Kosten des Fußverkehrs getan. :(

    Und trotz Radverkehrsnovelle 1998 ist es bislang nicht dazu gekommen, dass der Autoverkehrsanteil deutlich zurückgegangen wäre. Und der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn wird politisch bisweilen scharf bekämpft. Pöbelnde Autofahrer*innen im Schulterschluss mit populistischen Politiker*innen.

    Was liegt näher als den langsamen Fahrradverkehr auf alten und zu schmalen Angebots-Fahrradwegen als zuzulassen, den Fahrradverkehr insgesamt aber grundsätzlich auf die Fahrbahn zu verlagern?

    Leider wird das immer noch von vielen Verkehrsbehörden und der Polizei abgelehnt, weil dadurch angeblich die "Eindeutigkeit" der Verkehrswegeführung infrage gestellt werden würde.

    So ein Piktogramm wie auf dem Foto leistet keinen Beitrag dazu, dass Fahrradfahrer die Fahrbahn oder den Hochbord als Fahroption sehen. Und es dient auch nicht dem Fußgängerschutz, wenn mit dem Bodenpiktogramm im Foto markiert wird, aber die Pflasterung so aussieht wie dieses Verkehrsschild-Piktogramm: [Zeichen 241-30].

  • Ne, das Ding hier hat schon in den 70ern nicht den Normen entsprochen (1m, Engstellen 80 cm für den Radweg; 1.5 m für den Gehweg) und die Radfahrer _rechts_ schon gar nicht… Insofern ist die Aufhebung der Teilung schon richtig – nur warum man hier kein "Gehweg, Radfahrer frei" macht, ist mir ein Rätsel. Das [Zeichen 240] egal ob als Schild (mit Benutzungspflicht) oder Piktogramm (dann ohne) ist da geeignet, wo es de facto "Radweg, Fußgänger frei" bedeutet, sprich Fußgänger die *klare* Minderheit sind (allem voran außerorts).

  • Fotografiert in Hameln, Kaiserstraße:

    Das Schild geht wohl auf eine private Initiative zurück. Der Grundstücksbesitzer war wohl genervt davon, dass seine Einfahrt ständig zugeparkt wurde. Mit dem Schild wollte er wohl das ältere Schild, "Einfahrt freihalten" ergänzen.

    Ich werde mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob dieses Schild, das sich an Autofahrer wendet, auch eine Option für so manches absolute Halteverbot in Hannover ist.

    Jaja, eigentlich sollte ein Schild ausreichen, keine unnötigen Zusatzschilder ...

    Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen. Und da hat die Verwaltung keine Scheu nochmal eine schriftliche Erläuterung dazu zu hängen, was zum Beispiel das [Zeichen 239] oder das [Zeichen 250] bedeutet:

  • Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen.

    Autofahrer werden da allerdings als genau so unfähig betrachtet . Bspw. wenn ein (unabhängig geführter) Z.239/240/241-Weg am Beginn/Ende mit Pollern versehen wird.

  • Eine unglückliche Kombination:

    Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.

    Fotografiert in Bayreuth, Fußgängertunnel bei der Jugendherberge unter der Universitätsstraße nahe der Prieserstraße.

  • Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.

    Wie breit ist denn der Tunnel ?

    Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.

    Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist

  • Wie breit ist denn der Tunnel ?

    Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.

    Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist

    Die geplasterte Hälfte hat 12 x die Breite eines Klinkersteines. Die gibt es 10 bis 12 cm breit.

    Das heißt etwa 1,20 m bis 1,50 m Breite. Die asphaltierte Hälfte ist vielleicht etwas breiter, aber nicht viel. Gesamtbreite ca. 3,00 m.

    Vielen Dank für dein Beispiel auf Macpillary.

    Nicht weit von dem von mir fotografierten Beispiel, habe ich etwas Ähnliches auf Macpillary gefunden:

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    Der Unterschied:

    Bei deinem Beispiel sind zusätzlich zu den Fahrradpiktogrammen Fußgängerpiktogramme eingezeichnet. Und zwar so, dass die Piktogramme dem Fußgänger signalisieren, dass er rechtsseitig gehen soll.

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    Das finde ich spannend, denn auf Landstraßen ohne Fußweg sollen Fußgänger ja linksseitig gehen.

    "Hat eine Straße keinen baulich getrennten Gehweg und auch keinen Seitenstreifen, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies häufig der Fall. Dabei gilt: Sofern es zumutbar ist, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger den linken Fahrbahnrand benutzen."

    Sicher auf der Landstraße – zu Fuß und auf dem Rad | Runter vom Gas
    Zu Fuß Gehende, Rad- und Pedelecfahrende werden bei Landstraßenunfällen oft schwer verletzt. So kommen alle sicher an.
    www.runtervomgas.de
  • Bei uns gilt grundsätzlich ein Schritt nach dem anderen. Piktogramm für nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgepinselt. Mal sehen, ob und wenn ja wann die Schilder dann verschwinden.

    Habe gerade den Text gefunden, mit dem Fuß e.V. die Kommunen bittet, von dem Boden-Piktogramm gemeinsamer Fuß- und Radweg keinen Gebrauch zu machen:

    Gemeinsame Geh- und Radwege spalten Fuß- und Radverkehr

    Darin heißt es:

    "Eine neue Regelung erhöht potenziell den Konflikt um Verkehrsfläche zwischen den Unmotorisierten, zum Glück ist sie noch kaum bekannt: Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Die Vorgaben lassen ein in regelmäßigen Abständen am Boden aufgebrachtes Piktogramm zu: Oben ist das Zeichen für Fußverkehr, unten das für Radverkehr. Beide werden durch einen Querstrich getrennt, ...

    Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen. Das heißt: keine zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radwege, und schon gar kein Ersetzen bisheriger Gehwege mit „Radfahrer frei“."

  • Die ganze Diskussion gäbe es nicht, wenn man [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht völlig realitätsfremd ("IMMER Schrittgeschwindigkeit") definierten würde. Absolut niemand fährt so langsam, wenn da kein Fußgänger in der Nähe ist oder irgendwo raus kommen kann.

  • Die ganze Diskussion gäbe es nicht, wenn man [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht völlig realitätsfremd ("IMMER Schrittgeschwindigkeit") definierten würde. Absolut niemand fährt so langsam, wenn da kein Fußgänger in der Nähe ist oder irgendwo raus kommen kann.

    Deshalb finde ich den nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg so charmant, weil ich die „Rücksicht auf Fußgänger“ für mich so interpretiere, dass sobald Fußgänger da latschen, Schritttempo angesagt ist und ansonsten halt nicht, was für mich einfach realitätsnäher ist. Da müssten Juristen sich äußern, was genau das heißen kann.
    Mal abgesehen davon, dass in den konkreten Fall natürlich erstmal froh bin, auch offiziell jetzt die Fahrbahn nutzen zu dürfen 😁

    Ansonsten hat der Fuß e.V. Natürlich recht, dass es nicht genutzt werden sollte, um massenhaft schleichradler frei Wege oder sogar reine Fußwege „billig“ hochzustufen.