mmmmmh. unentschlossen.
Mit dem Audi in die kritische Masse
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Der Weser-Kurier zitiert den Verteidiger des Kraftfahrers mit den Worten, sein Mandant habe „alles richtig gemacht“. Da wüsste ich ja doch zu gerne, in welchem Kontext dieser Satz tatsächlich gefallen ist.
Immerhin anderthalb Jahre ohne Fahrerlaubnis.
Hoffentlich fährt er trotzdem und wird erwischt.... -
So, Urlaubsantrag mit Überstunden ist abgegeben und so gut wie genehmigt, ich schaue dann dort mal vorbei.
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Das wird wohl etwas länger dauern, man erwartet wohl viel Palaver. Am 21. Juni geht’s um 9.30 Uhr in Saal 162 los, zusätzlich am 29. Juni um 13.30 Uhr, ebenfalls im Saal 162.
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Ich war heute bis zur Mittagspause in der Verhandlung und es war tatsächlich ausgesprochen interessant, wie sich die Wahrnehmungen doch unterscheiden und welcher Werkzeuge sich die Verteidigung bedient. Ein Kommilitone hat sich noch den Rest der Verhandlung bis 16 Uhr angehört und ist auch nächste Woche dabei, zusammen tippen wir dann mal was darüber.
Da aber noch einige Zeugen angehört werden, halte ich mich erst einmal mit weiteren Kommentaren zurück.
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Er hat bei der Fahrrad-Demo „Critical Mass“ einen Radfahrer angefahren, doch seine Strafe will er nicht akzeptieren: Porschefahrer Danyal K. (29) ist in Berufung gegangen. Reue zeigt er auch in der zweiten Instanz nicht.
Am 26. Juni 2015 stürzte der Radfahrer André K. auf der Fruchtallee, brach sich den Ellenbogen, konnte seine Examensarbeit als Informatiker nicht fertigstellen, musste ein weiteres Semester studieren, statt wie geplant ins Berufsleben einzusteigen.
Verantwortlich für den Sturz soll der Angeklagte sein, der laut Zeugenaussagen mit seinem Porsche Cayenne den Radler von hinten angefahren hat, aus Ärger, dass hunderte Rad-Aktivisten die gesamte Fahrbahn einnahmen.
In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. In der Berufung geht sein Verteidiger aggressiv den Radler an, stellt die Rechtmäßigkeit der „Critical Mass“ (die nächste ist am Freitag) infrage. Fortsetzung 29. Juni. -
Die Rechtmäßigkeit der CM kann er ja in Frage stellen, Selbstjustiz jedoch nicht.
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In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden.
Was mich an dem Urteil stört, ist: "auf Bewährung". Wer mit einem
PanzerPorsche Cayenne einen Radfahrer mutwillig anfährt und verletzt, könnte bei mir ein paar Monate lang darüber ganz allein in einer Zelle nachdenken. Gewalt im Straßenverkehr ist nicht tolerierbar. -
Nuja, wenn ich es richtig verstanden habe, ist der nicht mit viel Tempo gegen den Radfahrer gefahren?
Dann ist das halt nur Körperverletzung, kein (versuchtes) Tötungsdelikt.Gefängnisstrafen kosten den Staat einen Haufen Geld und der Resozialisierung der Täter helfen die auch eher nicht.
Warum soll man so jemandem sein Leben versauen (Und das bedeutet eine Gefängnisstrafe meiner Ansicht nach), nur weil er einmal Mist gebaut hat?Ich halte 13 Monate auf Bewährung für angemessen. Dazu hoffentlich noch ordentlichen Schadensersatz.
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Gefühlte Gerechtigkeit: Bei Einsicht des Täters wäre Bewährung durchaus ok, bei jemandem der verkündet "alles richtig gemacht" zu haben reicht das nicht.
Juristisch ist die Unterscheidung aber wohl sicher nicht möglich.
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Ich halte 13 Monate auf Bewährung für angemessen.
Mal ein ganze dumme Frage: Welche Einschränkungen gibt es für den Täter eigentlich während dieser Zeit?
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was eine Bewährungsstrafe überhaupt bedeutet. -
Also erst einmal, darf er sich während der Bewährungszeit nix Neues zu schulden kommen lassen, sonst darf er seine Haftstrafe antreten. Dass er sich auch regelmäßig bei der Polizei melden muss oder irgendwelche Bewährungsauflagen bekommt, glaube ich nicht. Das gibt's wohl nur in amerikanischen Krimis..
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Gefühlte Gerechtigkeit: Bei Einsicht des Täters wäre Bewährung durchaus ok, bei jemandem der verkündet "alles richtig gemacht" zu haben reicht das nicht.
Das hat nach meiner Kenntnis weder der Angeklagte noch sein Verteidiger so formuliert. Zumindest am Dienstagvormittag ist keine Formulierung gefallen, die sich auf irgendeine Weise so missverstehen ließe. Ich weiß nicht, was der Redakteur aus diesem einen Zeitungsartikel dort verstanden hat.
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Also erst einmal, darf er sich während der Bewährungszeit nix Neues zu schulden kommen lassen, sonst darf er seine Haftstrafe antreten.
Schön wäre es ja... In der Praxis können da schon mal 30 bis 40 "Bewährungen" zusammenkommen, bevor jemand tatsächlich einfährt.
Die wesentliche Einschränkung bei einer Bewährungsstrafe besteht im Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz (BZRG):(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt
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2. zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,
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Und an den geurteilten 13 Monaten sieht man, daß das Gericht die Sache doch recht ernst nimmt.
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Mal ein ganze dumme Frage: Welche Einschränkungen gibt es für den Täter eigentlich während dieser Zeit?Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was eine Bewährungsstrafe überhaupt bedeutet.Er gilt - trotz Strafaussetzung zur Bewährung - als Vorbestraft.
Damit dürfte es in bestimmten Berufszweigen nicht einfacher werden, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Gerade in Berufen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses in der Regel verlangt wird, sieht's dann düster aus.Wer in eine der Polizeikontrollen rasselt, bei dem wird in der Regel geschaut, ob irgendetwas vorliegt. Solche Vorstrafen sind meines Wissens nach auch in der der Polizei zugänglichen Datenbank gespeichert. Vielleicht sorgt das dann vor Ort für eine ausführlichere Behandlung.
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Also erst einmal, darf er sich während der Bewährungszeit nix Neues zu schulden kommen lassen, sonst darf er seine Haftstrafe antreten. Dass er sich auch regelmäßig bei der Polizei melden muss oder irgendwelche Bewährungsauflagen bekommt, glaube ich nicht
Also doch eher eine Nicht-Strafe
Abgesehen natürlich von den sonstigen Auswirkungen einer Verurteilung. -
Schön wäre es ja...
Ach Quatsch? Das hätte ich nicht gedacht! Ich hätte gedacht, dass er die Zeit hat sich zu bewähren, damit man eine Wandlung erkennt. Und wenn er das nicht schafft, dann hat er die Konsequenzen zu tragen. Sollte auch den einen oder anderen Straftäter animieren, sich während der Bewährungszeit besonders zusammenzureißen...
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Wahrscheinlich gelte ich hier als Hardliner, was aber nicht stimmt. Bei Ersttätern kann ich mit Bewährungsstrafen recht gut leben, sofern keine bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden entstanden.
Bei Wiederholungstätern und bei Tötungsdelikten finde ich die deutsche Justiz allerdings wirklich zu lasch. Das ließe sich aber relativ leicht ausräumen. Bei Tötungsdelikten dadurch, daß deutsche Richter Rechtsbeugung unterlassen. Bei Körperverletzungsdelikten dadurch, daß man eine gesetzliche Vorschrift einführt, wonach eine Zeitstrafe für eine Tat, die während einer laufenden Bewährung begangen wurde, nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden darf. Damit hätte man die Intensivtäter recht fix aus dem Verkehr gezogen, also genau die, die nur Härte begreifen. -
Und an den geurteilten 13 Monaten sieht man, daß das Gericht die Sache doch recht ernst nimmt.
Genau genommen sind es zwölf Monate plus ein Monat. Verhandelt wurden sowohl vor dem Strafrichter als auch jetzt vor der Kleinen Strafkammer zwei Anklagepunkte, nämlich der Vorfall bei der Critical Mass Hamburg am 26. Juni 2015 und eine Beleidigung gegenüber eines Polizeibeamten zwei Monate später.
Für die Critical Mass gab es ein Jahr, für die Beleidigung einen Monat, beides zusammen dann „gerade noch so“ auf Bewährung.
Er gilt - trotz Strafaussetzung zur Bewährung - als Vorbestraft.Damit dürfte es in bestimmten Berufszweigen nicht einfacher werden, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Gerade in Berufen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses in der Regel verlangt wird, sieht's dann düster aus.
Gerade in seinem ehemaligen Tätigkeitsbereich der Sicherheitsdienste kann das unter Umständen zu Problemen führen.
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Statt 13 Monate auf Bewährung gibt es jetzt nur noch elf — die 18 Monate ohne Führerschein bleiben, wobei mir nicht klar ist, ob das nun der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder ein Fahrverbot oder sonstwas ist.
Ich tippe in den nächsten Tagen noch mal was dazu.
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