/Ironie on/
Das kann doch gar nicht passieren, dass drauf geparkt wird, denn
Ganz ohne Ironie: wo geparkt werden darf, ist in der StVO abschließend aufgezählt. Erkennbare Radverkehrsanlagen gehören nicht zu den dort genannten Flächen, und unsichtbare Radverkehrsanlagen werden durch Blauschilder auch nicht sichtbarer.