Himmel hilf. Haben die da einen Stummelradweg hingekleistert, auf dem man aber weder fahren noch schieben noch überhaupt etwas darf.
Also DEN Fall sehe ich locker, denn der Radweg verdünnisiert sich ja in Kürze, ist somit sichtlich kein straßenbegleitender Radweg, sondern ein eigenständiger Verkehrsweg und da dieser Verkehrsweg eindeutig zu schmal ist für das drübergehängte "weiße Auto im Wasser", kann sich das nicht darauf beziehen ...
Denn daraus folgt noch nicht, daß das nach 500 m eine Sackgasse ohne Wende- und Rückkehrmöglichkeit für alle anderen ist, sondern nur, daß man dann die jeweilige Straße verlassen muß, wofür man als betroffener Verkehrsteilnehmer auch Möglichkeiten dazu erwarten darf. Man muß also gezielt sperren oder (viel sinnvoller) den Blaukram einfach komplett entfernen.
Hmmm ...
(mal geradeaus "fahren" )