• Hast Du dazu eine belastbare Quelle?


    Ich kannte bisher auch nur das BGH-Urteil (Beschluss vom 15.07.1986 - 4 StR 192/86):

    "Ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße behält auch dann sein Vorfahrtrecht gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach StVO § 2 Abs 4 S 2 für die Gegenrichtung freigegeben ist."

    In deinem Link steht ja drin, dass untergeordnete Gerichte sich nicht immer um dieses Urteil kümmern. Es bleibt wohl einer jener Grenzfälle mit Grauzonen... :/ Und dann wäre da noch zu klären, ob Gerichte Grundstücksausfahrten ebenso behandeln, wie einmündende Straßen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • das aber wohl inzwischen von einigen OLGs geflissentlich ignoriert wird (siehe http://verkehrslexikon.de/Texte/RadFahrer36.php).


    Die, hier wieder geradezu klassische, Selbstherrlichkeit der verbeamteten Juristen richtet sich gerne auch gegen vermeintliche Autoritäten, also höhere Instanzen - der Gesetzgeber ist selbstverständlich keine solche, der liefert ja nur die Grundlage, also die Knetmasse, die es nach Belieben zu biegen, umzuformen und ins Gegenteil zu interpretieren gilt, wie es eben gerade paßt.
    Eine gesetzgeberische Grundlage, die eine Vorfahrtsregelung aufhebt, wenn die vorfahrtsberechtigte Straße verkehrsordnungswidrig benutzt wird, gibt es nämlich genau nirgends. Also erfindet man sie halt. Und dann wird darüber philosophiert, wann diese freie Erfindung denn nun gelten soll und wann nicht.

    Wenn es für die Opfer dieser "Rechtsprechung" nicht so traurig wäre, es wäre urkomisch, weil so kafkaesk.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hi
    wie wäre es mit einem jüngeren Fahrer, der auf dem Gehweg fahren muss oder darf? Die müssen zwar zum Überqueren querender Fahrbahnen absteigen und schieben, aber drauf verlassen kann man sich nicht. Je nach Alter haben die Narrenfreiheit. Wenn so einer geplättet worden wäre, würde der Artikel bestimmt anders lauten. Bei gleicher Verhaltensweise der KFZ-Fahrerin. Und laufende Fußgänger sollen auch schon vorgekommen sein.

    bye
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  • Ich musste früher mal zu meiner Joggingrunde im Park durch eine recht enge Straße. Naja Platz war eigentlich genug da, aber nicht um auf beiden Seiten noch Parkreihen zu machen. So waren die Gehwege zwischen 1 und 2 Meter eng (zwischen Wänden und geparkten Autos). Wenn ich mich auf dem Weg zum Park schon mal warm gelaufen habe, hat eigentlich niemand damit gerechnet, das dort jemand schneller als gemütliches Gehen lang kommt. Gab ständig Probleme mit Leuten die plötzlich die Türen geöffnet haben oder aus den Gebäuden heraus traten ohne zu gucken. Als Jogger ist man da zum Glück wesentlich weniger verletzlich als als Radfahrer (man ist langsamer, fällt nicht so leicht, kann viel besser ausweichen).

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Weil ich Fahrradhelme gerne mit beschusshemmenden Westen vergleiche und ich für den Vergleich kritisiert wurde, muss ich das hier leider posten:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Erklär doch bitte mal Deinen Vergleich von Helm und Beschuss hemmender Weste...

    Aber gerne doch!
    Radfahrern wird immer wieder geraten, mal solle doch bitte aus Sicherheitsgründen einen Helm tragen.
    Es besteht kein Zweifel daran, dass ein Helm bei manchen Unfällen Verletzungen mindern kann.
    Warum soll nicht auch jeder eine beschusshemmende Weste tragen? Auch diese schützt bewiesenermaßen vor manchen schweren Verletzungen und dem Tod.
    Aber niemand rät Verkehrsteilnehmern dazu, diese Westen zu tragen. Warum nicht? Wo liegt der Unterschied?
    Und warum tragen Menschen beim Schwimmen i.d.R. keine Schwimmweste? Immerhin ertrinken mehr Menschen in Deutschland als dass sie an Radunfällen sterben.

    Mir hat bisher noch niemand belastbare Zahlen vorlegen können, in wieweit Fahrradhelme tatsächlich schützen. Wie hoch ist in meinem Leben das Risiko, am Radunfall zu sterben, wenn ich einen Helm trage bzw. wenn ich das nicht tue? Meine Vermutung: In beiden Fällen unbedeutend gering, andere Todesursachen überwiegen bei Weitem. Warum also soll ich meine Bequemlichkeit aufgeben und einen Helm tragen?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mal wieder ein "die bösen Radfahrer" Artikel, diesmal geht es darum, das Radfahrer mit falsch eingestellten Scheinwerfern blenden können:


    Natürlich kein Wort zu dem Problem, das PKW asymmetrische Scheinwerfer haben und dies in der Kombination mit linksseitigen Radwegen (die teilweise dann auch noch tiefer sind als die Fahrbahn daneben) schon seit Jahrzehnten geblendet werden. Wenn man sieht wer sich da zu Wort gemeldet hat wird das ganze erst recht unverständlich.

    Dazu kommt dann noch die geistlose Aktion mit dem "Nur dahinter bin ich sicher" im Bezug auf abbiegende LKW und Radfahrer. Das Problem dabei sind Radwege, was dabei aber irgendwie immer unter geht.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Wobei ich das wirklich gut finde, dass das mal thematisiert wird. Ich werde inzwischen deutlich öfters von Rad- als von Autofahrern geblendet. Gerade auf dunklen Strecken abseits der Straßen führt das öfters mal zum Blindflug meinerseits. Da bisher auf meine Hinweise noch kein Radfahrer reagiert hat, kann ich so eine Kampagne nur unterstützen.

  • Da bisher auf meine Hinweise noch kein Radfahrer reagiert hat, kann ich so eine Kampagne nur unterstützen.

    Als Radfahrer kann man da auch nicht wirklich etwas dagegen machen. Denn um Fußgänger bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen und ausweichen/abbremsen zu können, ist es notwendig, das Licht auf maximale Reichweite zu stellen. Was hier helfen würde, ist Fern-/Abblendlicht und da ist der Gesetzgeber gefordert, dieses bei helleren Lampen vorzuschreiben (andernfalls gibt es Lampen mit dieser Funktion quasi nicht zu kaufen).

  • Als Radfahrer kann man da auch nicht wirklich etwas dagegen machen. Denn um Fußgänger bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen und ausweichen/abbremsen zu können, ist es notwendig, das Licht auf maximale Reichweite zu stellen. Was hier helfen würde, ist Fern-/Abblendlicht und da ist der Gesetzgeber gefordert, dieses bei helleren Lampen vorzuschreiben (andernfalls gibt es Lampen mit dieser Funktion quasi nicht zu kaufen).

    Natürlich wäre das die Ideallösung, aber es geht auch schon eine Nummer kleiner. Mein Licht ist so eingestellt, dass ich nicht blende und auch noch genügend selber sehe. Sicherlich würde ich mehr sehen, wenn die Lampe höher eingestellt wäre, aber mit meiner (ich denke schon eher überdurchschnittlichen) Geschwindigkeit reicht das was ich sehe vollkommen aus. Es mag da Ausnahmen geben für Radfahrer, die besonders schnell oder viel offroad im Dunkeln unterwegs sind, aber die mich meist blendenden Radfahrer machen dieses Eindurck eigentlich nie.

  • Hi
    die einschlägige Verordnung gibt für Radler genau vor, wie die zulassungsfähige Lampe einzustellen ist. Stellt man sie etwas höher, sollte das auch noch kein Problem sein. Die deutlich sichtbare Hell/Dunkel-Grenze sollte jedoch auf dem Boden zu sehen sein. Ist sie das nicht, ist man auf jeden Fall ein Blender.
    Im Bereich der StVO ist Fernlicht für Radler nicht vorgesehen, daher gibt es auch keine StVzO-konformen Radlampen mit Fernlichtfunktion. Abhilfe schafft eine zweite Lampe ohne StVzO-Zulassung, die aber nur eingeschaltet werden sollte, wenn jegliche Blendung anderer ausgeschlossen werden kann. So bin ich jahrelang zur Arbeit gefahren. Rechtlich sauber ist diese Lösung aber nicht, muss jeder für sich entscheiden und die möglichen pekuniären Folgen einkalkulieren.
    Und ja, zu hoch eingestellte Fahrradbeleuchtungen sind eine Seuche, das wird wegen der zahlreichen falsch eingestellten Autoscheinwerfer oder linksseitigen Radwege mit Gratisblendfaktor nicht besser.
    Ich fahre oft auch mit kleiner Zusatzlampe am Helm, um den Tacho und Schilder besser zu sehen. Fährt mir ein Blender entgegen, blende ich damit kurz zurück, vielleicht merkt der eine oder andere ja, was gemeint ist.

    bye
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  • Als Radfahrer kann man da auch nicht wirklich etwas dagegen machen. Denn um Fußgänger bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen und ausweichen/abbremsen zu können, ist es notwendig, das Licht auf maximale Reichweite zu stellen. Was hier helfen würde, ist Fern-/Abblendlicht und da ist der Gesetzgeber gefordert, dieses bei helleren Lampen vorzuschreiben (andernfalls gibt es Lampen mit dieser Funktion quasi nicht zu kaufen).

    Klingt ein wenig nach den Autofahrern, die Argumentieren, dass sie sich ja mit 100 km/h auf der Landstraße bewegen und deswegen nicht abblenden können für Fußgänger/Radfahrer. Auch als Radfahrer muss man sein Tempo an die Sicht anpassen.

    Allerdings muss ich dir recht geben ,die derzeitig zugelassenen Lampen haben alle kein richtiges Fernlicht, was echt nützlich wäre.

    Wobei die Blendung durch zugelassene Lampen immer noch geringer ist als durch asymmetrisches Abblendlicht bei PKW. Wenn dann sollte man dieses Problem mal an gehen, aber das würde bedeuten keine linksseitigen Radwege, also müsste viel gebaut werden an Landstraßen. Wobei sich die Blendung zwischen Radfahrern dann auch erledigt, weil der seitliche Versatz dabei so groß würde das man sich kaum noch gegenseitig blenden kann. Auch dieses Problem wird erst durdch die 2m schmalen Radwege zum Problem.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das Urteil, Az. 3 K 650/14.NW ist ja erst ein VG Urteil. In diesem Fall sollte man hoffen das die Beteiligten weiter gehen. Es gibt sicher auch dort eine Regelung zu finden, die alle Verkehrsteilnehmer bedenkt. Und wenn es die Verpflichtung zu einem Mofa/Radweg ist. Gerade weil es ja sonst keine zumutbare Alternativstrecke zu geben scheint.