• Unfassbar,
    3) Waren die Angaben zur Mieter auf dem Zettel des Verleihunternehmens wohl nicht zielführend. Sprich: einfach falsch. Ähm, hoffe ich mal...

    Ja genau, der arme Autovermieter wusste gar nicht an wen der eigentlich vermietet hat. Wenn der Typ jetzt mit seinem Auto einfach ab gehauen wäre, ob der dann genauso wenig gewusst hätte wer das war? Ich würde mal vermuten, der schützt den Typen, weil es ein Verwandter/Freund/Bekannter/Kollege ist.

    Jede halbwegs seriöse Autovermietung verlange Ausweis und Führerschein, beides wird kopiert bevor ein Auto ausgehändigt wird. Wer bitteschön akzeptiert einen Zettel mit Namen drauf von einem Fremden und gibt daraufhin einen Wertgegenstand von zig Tausend Euro heraus?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Hi
    ruhig, Brauner. Bevor weiter auf den armen Vermieter eingeprügelt wird:
    aus den Komentaren zu der Meldung geht hervor, dass der Vermieter sehr wohl den Mieter benannt hat, dieser aber seinerseits nicht verraten hat, wer der Fahrer war.
    Wenn ich z.B. einen Dienstwagen brauche, bekomme ich einen Mietwagen, den mein Arbeitgeber angemietet hat. Dieses Konstrukt ist gerade in größeren Firmen alltäglich, und oft werden für gemeinsame Fahrten mehrerer Mitarbeiter alle als mögliche Fahrer benannt. Da wird es dann schwer, auszubaldowern, wer tatsächlich gefahren ist.
    Also Prügel jetzt eher für den Mieter, der den Fahrer nicht benennen will.... :evil:

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Dann sollte der Fahrer aber doch zu ermitteln sein. Man lässt ja auch mit einem gemietetem Auto nicht jeden einfach so fahren. Da es von der Person ja sogar ein Foto gibt, sollte man ja wohl raus bekommen können wer im Umfeld des Mieters das war.

    Ich hoffe die kriegen den Typen, lassen den für alle Schäden (Schmerzen, Arztkosten, Einsatz von Rettung und Polizei) aufkommen und den so schnell nie wieder ein Auto lenken.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Dann sollte der Fahrer aber doch zu ermitteln sein.

    Nur wenn die Polizei interesse daran hat. Da sie nicht nennt zu welchem Zeitpunkt der Typ bei wem angestellt war oder zumindest gearbeitet hat kann sich jeder selber denken wieviel Interesse wirklich an der Aufklärung des Falles besteht.

    Als Alternative bietet sich natürlich immer noch Unvermögen an. Würde mich jetzt auch nicht wundern.

  • Ich verstehe nicht, das so ein Gefährt, offensichtlich auch noch schlecht gewartet, überhaupt einfach so über die Straße fahren darf.

    Aufgrund der hohen Gefahr für Autofahrer würde ich vorschlagen Autowege neben der Fahrbahn zu bauen. Diese natürlich aus Sicherheitsgründen mit Benutzungspflicht. Diese Wege brauchen nicht die gleiche Qualität wie die Fahrbahn, gemessen wird für jede Stadt nur wie viel km sie davon insgesamt haben. An Ampeln braucht es auch keine Sensoren, ein Knopf zum drücken reicht völlig, ohne diesen zu betätigen gibt es kein grün, wer auch nur eine halbe Sekunde zu spät kommt muss eben warten bis die eigene Fahrtrichtung wieder grün bekommt.
    Durch diese Wege werden natürlich mehr Unfälle entstehen, weil Panzer beim rechts abbiegen so unübersichtlich sind. Das kann man aber getrost ignorieren. Einfach immer wiederholen, dass diese Wege der Sicherheit dienen, bloß nicht mit Fakten durcheinander bringen. Dazu noch bei jedem Unfallbericht deutlich darauf hin weisen, wenn ein Autofahrer nicht angeschnallt war. Er wurde dann auch nie getötet, er starb durch die ungünstige Karosserieverformung seines Fahrzeuges.
    Zwar dürfen alle anderen Verkehrsarten diese Wege nicht nutzen, wenn dann völlig selbstverständlich Mülltonnen, parkende Panzer (der Panzerfahrer muss nur eben 5 Min zum Bäcker) oder Fußgänger auf dem Autoweg sind, dann muss halt langsam gefahren werden. Wer sich beschwert oder nicht für jeden ignoranten Fußgänger auf Schritttempo abbremst ist dann ein Rüpel.

    Zwar kosten diese Wege erst einmal Geld, aber das ist ja eine Investition, die lange hält. Also nicht das der Weg lange hält, aber reparieren muss man den dann nicht mehr, dafür ist dann einfach kein Geld da.

    :rolleyes:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Interessieren würde mich, weshalb eine NDR-Reportage auf "Spiegel-TV" läuft... ?(


    Denkbar ist, daß Spiegel TV die Reportage gekauft hat. Oder es sich ursprünglich um eine Auftragsproduktion von Spiegel TV handelte, die zuerst im NDR lief. Beides gibt es gelegentlich. Insbesondere in den Öffentlich-Rechtlichen Spartenkanälen laufen manchmal auch Spiegel-TV-Produktionen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen - Internet-Law

    Zitat

    Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 17.2.2015 (Az.: I 3 S 19/14) entschieden. Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die auch nicht durch das Interesse an der Erlangung eines Beweismittels gerechtfertigt ist.

    Zivilprozeß wohlgemerkt. Strafprozesse sind eine andere Baustelle, da wäre das Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich obsolet.

    Ich muß zugeben, die Begründung des Gerichts finde ich ausnahmsweise mal überzeugend.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • "Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt..."

    Von Personen! Wie sieht die Sache aus, wenn man auf dem Video sämtliche Personen unkenntlich macht und das Original löscht? Man würde dann z.B. den kompletten Ablauf einer Nötigung, Beleidigung oder eines Unfalls sehen aber keine Personen erkennen. Zwar könnte der Täter dann immer noch sagen, er wäre nicht gefahren, da könnte man aber als Zeuge gegen ihn aussagen.

    "Das Landgericht weist außerdem darauf hin, dass die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im Pkw installierte Dashcam auch gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG verstößt"

    Im Pkw! Was ist mit einem Fahrrad? Immerhin hätte das Gericht doch auch "Fahrzeug" sagen können!? Okay..., wäre wohl kein nennenswerter Unterschied - obwohl gerade die Justiz oft jedes Wort auf die Goldwaage legt.

    Der entscheidende Passus ist die Veröffentlichung von Fotos oder Videos. Auf privaten Fotos hat man immer mal wieder zum Teil deutlich erkennbare Personen mit drauf. Solange diese (ohne Zustimmung der Personen, außer es handelt sich um Personen "öffentlichen Interesses") nirgends öffentlich gemacht werden, sollte alles okay sein. Eine Grauzone wird es aber wohl immer geben...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Immer wieder krachten Autos in die Geschäfte der mondänen Einkaufsstraße [Waitzstraße, Hamburg]. Mindestens zehn solcher kuriosen Unfälle gab es.

    Ich würde da ja einfach eine Fahrradstraße ohne KFZ-Freigabe einrichten.

    Stattdessen wollen die Planer Fahrradständer (an denen dann Menschen ihr Fahrrad abstellen) und Bänke (auf denen dann MENSCHEN sitzen) einrichten um die Geschäfte zu schützen:
    mobil.abendblatt.de/hamburg/article136574956/Waitzstrasse-So-krachen-Autos-nicht-mehr-ins-Schaufenster.html

  • "Business Improvement District" - Alter Falter. Aus Tokio kannte ich schon die "Beautification Enforcement Area", aber BID toppt das noch. 8|
    "Versteckte Armierung" - aber dann traut sich niemand das "Dämmfleisch" auf den Bänken zu nennen.

  • Wie sieht die Sache aus, wenn man auf dem Video sämtliche Personen unkenntlich macht und das Original löscht?


    Eigentlich einfach: Die Überwachung ist unzulässig, was man hinterher mit deren Ergebnissen macht oder auch nicht, spielt schon keine Rolle mehr.

    Im Pkw! Was ist mit einem Fahrrad? Immerhin hätte das Gericht doch auch "Fahrzeug" sagen können!? Okay..., wäre wohl kein nennenswerter Unterschied - obwohl gerade die Justiz oft jedes Wort auf die Goldwaage legt.


    Bitte nicht kleinlicher werden, als es die Berufsrechthaber schon sind... 8) Die Argumentation wäre exakt die selbe.

    Der entscheidende Passus ist die Veröffentlichung von Fotos oder Videos.


    Nein. Sie sind schon zu weit. Sobald Personen nicht nur Beiwerk sind, wird deren Erlaubnis benötigt. Jedenfalls in Deutschland. Die kann auch stillschweigend durch konkludentes Handeln erteilt werden (z.B. Feiern und dergl.)

    Solange diese (ohne Zustimmung der Personen, außer es handelt sich um Personen "öffentlichen Interesses") nirgends öffentlich gemacht werden, sollte alles okay sein. Eine Grauzone wird es aber wohl immer geben...


    Das ist (genaugenommen nicht mehr) die Grauzone.

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)