In dem von mir zitierten Auszug von einer Fahrschule steht nichts von "Widmung". Macht ja auch keinen Sinn, wenn man vorher sich womöglich auf einem Amt nach der Widmung erkundigen muss.
Wie heißt es so schön: Ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer muss mit einem beiläufigen Blick die Situation erfassen und beurteilen können, wer da jetzt Vorfahrt hat (ständige Rechtsprechung).