Woche 33 vom 10. bis 16. August 2026

  • In dem von mir zitierten Auszug von einer Fahrschule steht nichts von "Widmung". Macht ja auch keinen Sinn, wenn man vorher sich womöglich auf einem Amt nach der Widmung erkundigen muss.

    Wie heißt es so schön: Ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer muss mit einem beiläufigen Blick die Situation erfassen und beurteilen können, wer da jetzt Vorfahrt hat (ständige Rechtsprechung).

  • Zitat von §8 StVO

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

    ...

    2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

    § 8 StVO 2013 - Einzelnorm

    Aber was gilt, wenn die andere Straße auch ein Feld- oder Waldweg ist? Geht man dann davon aus, dass ein unbefestigter Waldweg waldiger ist als ein asphaltierter Waldweg? :/

  • Und natürlich darf die Forderung nach den "Nummernschildern" nicht fehlen, dieses Mal aus dem Mund einer Amtsperson, aber vielleicht hat er dieses Aussage ja als Privatmann getätigt, das weiß man heutzutage ja nie so genau.

    Hier in Jena stellt sich die Frage der Unterscheidung zwischen Amtsperson und Privatperson bei "Kennzeichen!" nicht.

    https://www.otz.de/lokales/jena/a…-ins-spiel.html (https://archive.ph/rzK4r)

    Zitat

    Als möglichen Ansatz für mehr Sicherheit regt Koppe eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder an. Dadurch könnten Verkehrsverstöße und Unfallfluchten leichter verfolgt werden. Die eindeutige Zuordnung eines Fahrrads könne aus seiner Sicht dazu beitragen, dass sich mehr Menschen an die Verkehrsregeln halten.

    CDU. Wunsch nach einer fahrradfreien Kern-innenstadt (Altstadt) kommt von der FDP.

  • Aber was gilt, wenn die andere Straße auch ein Feld- oder Waldweg ist? Geht man dann davon aus, dass ein unbefestigter Waldweg waldiger ist als ein asphaltierter Waldweg? :/

    der zweite Satzteil ist wohl wichtig: "...auf eine andere Straße kommen." Waldweg ist keine Straße. Der Absatz 2, Satz 2 mit der Ausnahme Waldweg umfasst nur den Fall Waldweg -> Straße, nicht aber Waldweg -> Waldweg.

    Damit dürfte an Waldweg -> Waldweg wegen nicht vorhandener Sonderregelungen rechts vor links gelten :/

  • Damit dürfte an Waldweg -> Waldweg wegen nicht vorhandener Sonderregelungen rechts vor links gelten :/

    Richtig, aber da es in dem Artikel um Rennradfahrer geht, ist nur die Konstellation "asphaltierter Weg/Waldweg" interessant. Und da haben die Radfahrenden auf ersterem halt Vorfahrt.