Dein Arbeitgeber ist aber weder in Bundeseigentum noch mit Daseinvorsorge befasst, oder? Die DB untersteht dem Verfassungsauftrag aus Artikel 87e Absatz 4.
Der Staat kann sich ja auch nicht einfach von Schulen trennen, weil sie mehr Ärger machen als Nutzen einbringen.
Aber der Staat kann sagen: Inklusion funktioniert nicht, machen wir wieder wie früher. Sonderschulen.
Und ich bezweifle, dass die Beförderung von Fahrrädern im Fernverkehr der Daseinsvorsorge dient.
So könnte die DB sicherlich auch das Bordrestaurant abschaffen. Oder erstmal das Bier. Oder tierische Produkte. Oder das Rauchen...