Die Frage, wer sowas bestellt, richtet sich unter Umständen an die jeweilige Landesregierung.
Ich habe jetzt etwas recherchiert und du hast da natürlich — fast — recht: Nicht direkt die Landesregierung, aber deren Verkehrsgesellschaft bestellt, was dort gefahren wird und nimmt auch indirekt Einfluss auf die Größe des Fahrradabteils. Ich ging bislang davon aus, dass die Verkehrsgesellschaft oder wie auch immer das im jeweiligen Land heißen mag, vorrangig die Anzahl der Verbindungen und sowas bestellt, aber in den Angeboten, die dann von der Regionalbahn oder vom Metronom oder von der Nord-Ostsee-Bahn abgegeben werden, steht dann mutmaßlich auch drin, wie viele Fahrräder transportiert werden können.
Und in diesem Angebot sagte die Regionalbahn Schleswig-Holstein eventuell, dass sie in ihren tollen Wagen zwar rechnerisch zwölf Fahrräder transportieren können, aber statt der zwölf Fahrräder auch zwanzig Fahrgäste sitzen könnten.
Ach, by the way: Heute fuhren einige Züge im RE 70 und RE 7 mit Doppelstockwagen, aber vorne mit einem alten n-Wagen, der… insgesamt vielleicht vier Fahrräder transportieren kann, wenn denn gerade keine Fußgänger dort sitzen möchten. Bloß gut, dass ich mein Fahrrad heute zu Hause gelassen habe.