Woche 09 vom 23. Februar bis 01. März 2026

  • eigentlich nicht rüber darf

    Wegen der fehlenden Radstreuscheibe und zugleich fehlenden Sonstigerfahrverkehrsampel?

    Ich übersetze mal für Dich:

    "Freie Fahrt für freie Radler!!1!" ... natürlich unter Beachtung des § 10, angesengter Bordstein oder so ...

    Wo Du legal hinkommst, darfst Du auch legal queren.

  • Wegen der fehlenden Radstreuscheibe und zugleich fehlenden Sonstigerfahrverkehrsampel?

    nein, wegen fehlender Radverkehrsfreigabe auf der anderen Seite.

    Wenn etwas nicht aussieht wie Radweg, nicht beschildert ist wie ein Radweg oder nicht baulich hergestellt ist wie ein Radweg, dann ist es auch kein Radweg.

    aber gibt auch noch die Unterführung:

    Mapillary

    kommt auch ohne explizite Rad-Beschilderung aus, geht aber von einem gem. Geh- und Radweg mit Blauschild ab.

    Öffnet der Diskussion "durfte dort fahren! nein! doch! Schrittgeschwindigkeit! gar nicht! wohl!" dann Tür und Tor :S

  • Wenn etwas nicht aussieht wie Radweg, nicht beschildert ist wie ein Radweg oder nicht baulich hergestellt ist wie ein Radweg, dann ist es auch kein Radweg.

    Bei straßenbegleitenden Teilen stimmt das nach § 2 und § 25 halbwegs ("andere Radwege" sind ein Spezialthema, können wir hier weglassen), bei eigenständigen Wegen, wie hier, bin ich nicht bei Dir. Die sind m.E. ohne Beschilderung erst mal offen für alle vom Fußgänger bis hin zum Lkw (unabhängig von den evtl. physikalischen Hindernissen ...) (ausgenommen klar als Feld-/Waldweg erkennbar, dann nach Naturschutz-/Waldgesetz, oder als Grünanlagenweg erkennbar, dann nach lokaler Satzung ... Hier ist zwar viel Grün, aber die Anwendbarkeit von Grünanlagensatzungen/Polizeiverordnung(Karlsruhe)/... würde ich noch verneinen)