eigentlich nicht rüber darf
Wegen der fehlenden Radstreuscheibe und zugleich fehlenden Sonstigerfahrverkehrsampel?
Ich übersetze mal für Dich:
"Freie Fahrt für freie Radler!!1!" ... natürlich unter Beachtung des § 10, angesengter Bordstein oder so ...
Wo Du legal hinkommst, darfst Du auch legal queren.