AGFK Zertifizierung

  • Die Anfragen offenbaren allerdings, wie viele Informationen gar nicht vorliegen und was einfach nur behauptet wird.

    der Rückschluss ist nicht zwingend. Das ist ja das blöde an diesen Chatbots. Die Ergebnisse kannst du nur sicher beurteilen, wenn du die Quellenlage kennst. Also fies formuliert: ob die Antwort stimmt, weißt du, wenn du die Antwort ohnehin kennst.

    Ich persönlich wäre vorsichtig, mit den Ergebnissen eines Chatbots, bei denen unten noch kursiv der Hinweis auf die nicht-Prüfung steht, Anfragen zu schreiben, die pauschal mit "Chatbot! wir verweisen auf die Dokumente hier, hier, hier und hier." bearbeitet werden können. :|

    dann schon eher sowas wie "Auflistung aller bestehenden Vorrang-Routen sowie Auflistung aller aktuell geplanten Vorrang-Routen mit Umsetzungsziel sowie Grund für bisher nicht erfolgte Umsetzung. Bei bestehenden Vorrand-Routen Ausweisung, ob auch in Winterdienst aufgenommen. Dazu Definition von "Winterdienst", also Art der Maßnahme (Salz, abstumpfend) sowie Prio innerhalb des städtischen Netzes. Und ergänzend Darlegung der Anweisungen/Vereinbarungen, innerhalb welcher Fristen Wege/Straßen zu Räumen sind"

    nur netter ausformuliert noch ;)

  • Bei der Frage nach der Benutzung gelber Fahrräder hat der Chatbot aber schon Fortschritte gemacht

    Zitat von Käpt'n Knut

    Es gibt keine spezifischen Regelungen oder Verbote für das Fahren eines gelben Fahrrads in Stade. In Deutschland sind die Anforderungen an Fahrräder hinsichtlich der Farbe nicht gesetzlich festgelegt. Solange das Fahrrad verkehrssicher ist und die notwendigen Beleuchtungsvorschriften erfüllt, darf man mit einem gelben Fahrrad fahren.

    Es ist jedoch wichtig, die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten und sicherzustellen, dass das Fahrrad den Sicherheitsstandards entspricht. Wenn Sie weitere Fragen zur Sicherheit oder zu Verkehrsregeln haben, lassen Sie es mich wissen.

    Daher habe ich nachgehakt, welche besonderen Verkehrsregeln in Stade für Radfahrer gelten:

    Zitat von Käpt'n Knut

    In Stade gelten spezielle Verkehrsregeln zur Förderung des Radverkehrs. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft den Hohenwedeler Weg, wo folgende Vorschriften umgesetzt wurden:

    • Tempo 30: Auf dem Hohenwedeler Weg dürfen Fahrzeuge maximal mit Tempo 30 fahren.
    • Fahrradnutzung: Radfahrende dürfen die Straße benutzen. Zudem ist die Nutzung des Gehwegs erlaubt, jedoch mit der Bedingung, dass Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang haben und die Geschwindigkeit angepasst wird.

    Diese Regelungen wurden zunächst in einer Testphase erprobt und sind nun dauerhaft etabliert, um den Radverkehr in der Hansestadt Stade zu stärken.

    Zusätzlich arbeiten engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Stadtverwaltung an nachhaltigen Radverkehrslösungen im Rahmen des Arbeitskreises „Arbeitsgespräche Radverkehr in Stade“. Damit sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radfahrens in der Stadt entwickelt werden.

  • der Rückschluss ist nicht zwingend. Das ist ja das blöde an diesen Chatbots. Die Ergebnisse kannst du nur sicher beurteilen, wenn du die Quellenlage kennst. Also fies formuliert: ob die Antwort stimmt, weißt du, wenn du die Antwort ohnehin kennst.

    Stimmt, ich kenne die Antwort: Winterdienst wird für den Radverkehr nachrangig durchgeführt. Auch auf Strecken, die ich aus eigener Erfahrung und auf Rückgriff auf verfügbare Heatmaps als Hauptroute bezeichnen würde, ist teilweise bis heute nicht geräumt (geschneit hat es am Samstag).

    Mir geht es darum, dass die Stadt Stade gegenüber der Presse behauptet, dass sie große Fortschritte beim Winterdienst gemacht hat, weil jetzt auf Radvorrangrouten bereits nachts Winterdienst durchgeführt wird. Wenn man sowas behauptet, dann muss man auch sagen (oder auf der Website veröffentlichen) für welche Strecken das gilt. So könnte man dann nämlich seine Route im Winter ggf. anders planen, um über geräumte Abschnitte zu fahren.

    Und wenn das alles nur in Planung ist, darf man nicht gegenüber der Zeitung behaupten, dass man bereits Fortschritte erzielt hätte. Dann soll man ehrlich sein und sagen, dass man das irgendwann vorhat.

    Wenn die Frage lautet, ob es bereits Radvorrangrouten in Stade gibt, dann kann die Antwort allenfalls lauten "Nein, aber solche Routen sind in Planung".

    Wo schon jetzt die Hauptstrecken verlaufen, kann man hier gut sehen: Heatview - Unfallschwerpunkte mit Fahrradbeteiligung

    Da sieht man dann auch gleich, wo Wegweiser fehlen, um die Kreuzungen sicherer zu machen 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (7. Januar 2026 um 13:25)

  • Auf jeden Fall hält der Käpt'n die Aufhebung einer seit 25 Jahren rechtswidrigen Radwegebenutzungspflicht für eine "spezielle Regelung zur Förderung des Radverkehrs".

    Das ist der Hohenwedeler Weg mit der "speziellen Regelung" (T30 bei max 550 Kfz/h = ERA Belastungsbereich I). An den Fußgängerverkehr und ÖPNV-Nutzer hat man sicherlich auch gedacht, als man den 1,20m breiten Gehweg freigegeben hat, oder? Drei Monate, nachdem das Bild entstanden ist, hat man auch schon die Bordsteinabsenkung bis zur linken Kante der Furt verlängert. Aber da hätte ohnehin nicht viel passieren können, wenn jemand mit Schrittgeschwindigkeit auf die hohe Bordsteinkante gefahren wäre.

  • Die "einsfuffzich!!" sind ja nicht nur wegen der immer torckelden Radfahrer 1,5m, sondern z. B. auch, weil man ab und an einen Gullideckel oder ein Schlagloch umrunden will, oder einer Tür ausweichen, und vor allem, weil KFz-Lenker auch ab und an Mühe haben, die Breite ihres Gefährts abzuschätzen.

    Das reimst du dir nur zusammen, weil du gerne hättet, dass es so wäre. Denn sämtliche Argumente, die du anführst, treffen auch auf KFZ als überholte Subjekte zu, und da gibt es dennoch nur die eh immer schon geltende Vorgabe, dass der Abstand "ausreichend" zu sein habe.

  • Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend. Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.

  • Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend.

    Wenn es kracht, dann gab es konkret "Minusabstand". Warum es den aber gab, ist gänzlich unabhängig davon, ob eigentlich "ausreichend" Abstand oder "1,50m" vorgeschrieben waren. Die Frage ist doch, welchen sicherheitstechnischen Mehrwert die fixe Vorgabe besitzt, und die Antwort darauf lautet IMO eindeutig: "keinen, denn wenn es kracht, hat der Hintermann nicht zu wenig Abstand gewährt, sondern gar keinen (weil er nämlich gar nicht überholt, und der beim Passieren auftretende Abstand nicht geplant ist, sondern lediglich aus der zufällig sowieso gewählten Fahrlinie resultiert).

    Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.

    Die Antwort lautet: "weil Kraftradler keine Interessenvertretung haben, deren Funktionäre selber unter Angstneurosen leiden, und die deshalb beim Verkehrsminister katzbuckeln, damit er nur die Befindlichkeiten bedienende absurde Regeln ins Gesetz schreibt".

    Apropos Befindlichkeiten bedienen: seltsamerweise reichen ja offensichtlich weiterhin "ausreichende" Abstände beim Überholen von Radfahrern untereinander, obwohl sich da die Pendelei gleich zweier torkelnder Fahrzeuge unglücklich addieren kann, und obwohl dann auch gleich zwei Fahrzeugführer beim Kontakt sehr wahrscheinlich mehr als "bissl Blechschaden" erleiden werden (die Verletzungsschwere beim durch Streifen ausgelösten Sturz resultiert schließlich aus der Fallhöhe, nicht aber aus der horizontalen Geschwindigkeitsdifferenz der Anstoßpartner...).

  • Das Problem ist m.M.n. nicht so sehr, dass in der StVO ein konkreter Wert für "ausreichend" angegeben ist, sondern dass sich Paranoiker sofort in Lebensgefahr wähnen, wenn dieser Wert unterschritten wird.

    Dass sich die Leute unwohl fühlen, wenn ihnen ein Kfz zu nahe kommt, ist auch nachvollziehbar. Aber dann sollte man das auch so sagen, dass der feste Mindestabstand vor allem dem Wohlbefinden und nicht der Sicherheit dient.

    Gefährlich wird es, wenn während des Überholens der Abstand geringer wird und zu einem "Nullabstand" zu werden droht. Da hilft es, wenn der Abstand von vornherein größer ist, weil man dann mehr Zeit zum Reagieren hat. Mir ist das mal passiert, dass ich von einem LKW überholt wurde und der dann vor einer Verkehrsinsel nach rechts gezogen ist, obwohl ich noch neben ihm war. Durch scharfes Bremsen konnte ich hinter den LKW kommen. Wäre der von vornherein dichter dran gewesen, hätte es sehr brenzlig werden können.

    Im Prinzip ist es mit dem Seitenabstand doch ähnlich wie mit dem Längsabstand. Auch da könnte man argumentieren, dass der Abstand egal ist, solange er nicht negativ wird. Aber das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht sich, je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. So sehe ich es auch beim seitlichen Abstand. In bestimmten Situationen schafft Abstand mehr Zeit zum Reagieren und sorgt für mehr Fehlertoleranz. Was dabei "ausreichend" ist, lässt sich aber mit einem festen Wert nicht unbedingt benennen, sondern das ist situationsabhängig.

    Ich würde gerne mal eine Zeit lang mit einem Abstandssensor fahren und vergleichen, ob ich tatsächlich seltener eng überholt werde als andere, oder ob ich dabei einfach nur weniger empfindlich bin.