AGFK Zertifizierung

  • Die Anfragen offenbaren allerdings, wie viele Informationen gar nicht vorliegen und was einfach nur behauptet wird.

    der Rückschluss ist nicht zwingend. Das ist ja das blöde an diesen Chatbots. Die Ergebnisse kannst du nur sicher beurteilen, wenn du die Quellenlage kennst. Also fies formuliert: ob die Antwort stimmt, weißt du, wenn du die Antwort ohnehin kennst.

    Ich persönlich wäre vorsichtig, mit den Ergebnissen eines Chatbots, bei denen unten noch kursiv der Hinweis auf die nicht-Prüfung steht, Anfragen zu schreiben, die pauschal mit "Chatbot! wir verweisen auf die Dokumente hier, hier, hier und hier." bearbeitet werden können. :|

    dann schon eher sowas wie "Auflistung aller bestehenden Vorrang-Routen sowie Auflistung aller aktuell geplanten Vorrang-Routen mit Umsetzungsziel sowie Grund für bisher nicht erfolgte Umsetzung. Bei bestehenden Vorrand-Routen Ausweisung, ob auch in Winterdienst aufgenommen. Dazu Definition von "Winterdienst", also Art der Maßnahme (Salz, abstumpfend) sowie Prio innerhalb des städtischen Netzes. Und ergänzend Darlegung der Anweisungen/Vereinbarungen, innerhalb welcher Fristen Wege/Straßen zu Räumen sind"

    nur netter ausformuliert noch ;)

  • Bei der Frage nach der Benutzung gelber Fahrräder hat der Chatbot aber schon Fortschritte gemacht

    Zitat von Käpt'n Knut

    Es gibt keine spezifischen Regelungen oder Verbote für das Fahren eines gelben Fahrrads in Stade. In Deutschland sind die Anforderungen an Fahrräder hinsichtlich der Farbe nicht gesetzlich festgelegt. Solange das Fahrrad verkehrssicher ist und die notwendigen Beleuchtungsvorschriften erfüllt, darf man mit einem gelben Fahrrad fahren.

    Es ist jedoch wichtig, die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten und sicherzustellen, dass das Fahrrad den Sicherheitsstandards entspricht. Wenn Sie weitere Fragen zur Sicherheit oder zu Verkehrsregeln haben, lassen Sie es mich wissen.

    Daher habe ich nachgehakt, welche besonderen Verkehrsregeln in Stade für Radfahrer gelten:

    Zitat von Käpt'n Knut

    In Stade gelten spezielle Verkehrsregeln zur Förderung des Radverkehrs. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft den Hohenwedeler Weg, wo folgende Vorschriften umgesetzt wurden:

    • Tempo 30: Auf dem Hohenwedeler Weg dürfen Fahrzeuge maximal mit Tempo 30 fahren.
    • Fahrradnutzung: Radfahrende dürfen die Straße benutzen. Zudem ist die Nutzung des Gehwegs erlaubt, jedoch mit der Bedingung, dass Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang haben und die Geschwindigkeit angepasst wird.

    Diese Regelungen wurden zunächst in einer Testphase erprobt und sind nun dauerhaft etabliert, um den Radverkehr in der Hansestadt Stade zu stärken.

    Zusätzlich arbeiten engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Stadtverwaltung an nachhaltigen Radverkehrslösungen im Rahmen des Arbeitskreises „Arbeitsgespräche Radverkehr in Stade“. Damit sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radfahrens in der Stadt entwickelt werden.

  • der Rückschluss ist nicht zwingend. Das ist ja das blöde an diesen Chatbots. Die Ergebnisse kannst du nur sicher beurteilen, wenn du die Quellenlage kennst. Also fies formuliert: ob die Antwort stimmt, weißt du, wenn du die Antwort ohnehin kennst.

    Stimmt, ich kenne die Antwort: Winterdienst wird für den Radverkehr nachrangig durchgeführt. Auch auf Strecken, die ich aus eigener Erfahrung und auf Rückgriff auf verfügbare Heatmaps als Hauptroute bezeichnen würde, ist teilweise bis heute nicht geräumt (geschneit hat es am Samstag).

    Mir geht es darum, dass die Stadt Stade gegenüber der Presse behauptet, dass sie große Fortschritte beim Winterdienst gemacht hat, weil jetzt auf Radvorrangrouten bereits nachts Winterdienst durchgeführt wird. Wenn man sowas behauptet, dann muss man auch sagen (oder auf der Website veröffentlichen) für welche Strecken das gilt. So könnte man dann nämlich seine Route im Winter ggf. anders planen, um über geräumte Abschnitte zu fahren.

    Und wenn das alles nur in Planung ist, darf man nicht gegenüber der Zeitung behaupten, dass man bereits Fortschritte erzielt hätte. Dann soll man ehrlich sein und sagen, dass man das irgendwann vorhat.

    Wenn die Frage lautet, ob es bereits Radvorrangrouten in Stade gibt, dann kann die Antwort allenfalls lauten "Nein, aber solche Routen sind in Planung".

    Wo schon jetzt die Hauptstrecken verlaufen, kann man hier gut sehen: Heatview - Unfallschwerpunkte mit Fahrradbeteiligung

    Da sieht man dann auch gleich, wo Wegweiser fehlen, um die Kreuzungen sicherer zu machen 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Yeti (7. Januar 2026 um 13:25)

  • Auf jeden Fall hält der Käpt'n die Aufhebung einer seit 25 Jahren rechtswidrigen Radwegebenutzungspflicht für eine "spezielle Regelung zur Förderung des Radverkehrs".

    Das ist der Hohenwedeler Weg mit der "speziellen Regelung" (T30 bei max 550 Kfz/h = ERA Belastungsbereich I). An den Fußgängerverkehr und ÖPNV-Nutzer hat man sicherlich auch gedacht, als man den 1,20m breiten Gehweg freigegeben hat, oder? Drei Monate, nachdem das Bild entstanden ist, hat man auch schon die Bordsteinabsenkung bis zur linken Kante der Furt verlängert. Aber da hätte ohnehin nicht viel passieren können, wenn jemand mit Schrittgeschwindigkeit auf die hohe Bordsteinkante gefahren wäre.

  • Die "einsfuffzich!!" sind ja nicht nur wegen der immer torckelden Radfahrer 1,5m, sondern z. B. auch, weil man ab und an einen Gullideckel oder ein Schlagloch umrunden will, oder einer Tür ausweichen, und vor allem, weil KFz-Lenker auch ab und an Mühe haben, die Breite ihres Gefährts abzuschätzen.

    Das reimst du dir nur zusammen, weil du gerne hättet, dass es so wäre. Denn sämtliche Argumente, die du anführst, treffen auch auf KFZ als überholte Subjekte zu, und da gibt es dennoch nur die eh immer schon geltende Vorgabe, dass der Abstand "ausreichend" zu sein habe.

  • Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend. Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.

  • Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend.

    Wenn es kracht, dann gab es konkret "Minusabstand". Warum es den aber gab, ist gänzlich unabhängig davon, ob eigentlich "ausreichend" Abstand oder "1,50m" vorgeschrieben waren. Die Frage ist doch, welchen sicherheitstechnischen Mehrwert die fixe Vorgabe besitzt, und die Antwort darauf lautet IMO eindeutig: "keinen, denn wenn es kracht, hat der Hintermann nicht zu wenig Abstand gewährt, sondern gar keinen (weil er nämlich gar nicht überholt, und der beim Passieren auftretende Abstand nicht geplant ist, sondern lediglich aus der zufällig sowieso gewählten Fahrlinie resultiert).

    Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.

    Die Antwort lautet: "weil Kraftradler keine Interessenvertretung haben, deren Funktionäre selber unter Angstneurosen leiden, und die deshalb beim Verkehrsminister katzbuckeln, damit er nur die Befindlichkeiten bedienende absurde Regeln ins Gesetz schreibt".

    Apropos Befindlichkeiten bedienen: seltsamerweise reichen ja offensichtlich weiterhin "ausreichende" Abstände beim Überholen von Radfahrern untereinander, obwohl sich da die Pendelei gleich zweier torkelnder Fahrzeuge unglücklich addieren kann, und obwohl dann auch gleich zwei Fahrzeugführer beim Kontakt sehr wahrscheinlich mehr als "bissl Blechschaden" erleiden werden (die Verletzungsschwere beim durch Streifen ausgelösten Sturz resultiert schließlich aus der Fallhöhe, nicht aber aus der horizontalen Geschwindigkeitsdifferenz der Anstoßpartner...).

  • Das Problem ist m.M.n. nicht so sehr, dass in der StVO ein konkreter Wert für "ausreichend" angegeben ist, sondern dass sich Paranoiker sofort in Lebensgefahr wähnen, wenn dieser Wert unterschritten wird.

    Dass sich die Leute unwohl fühlen, wenn ihnen ein Kfz zu nahe kommt, ist auch nachvollziehbar. Aber dann sollte man das auch so sagen, dass der feste Mindestabstand vor allem dem Wohlbefinden und nicht der Sicherheit dient.

    Gefährlich wird es, wenn während des Überholens der Abstand geringer wird und zu einem "Nullabstand" zu werden droht. Da hilft es, wenn der Abstand von vornherein größer ist, weil man dann mehr Zeit zum Reagieren hat. Mir ist das mal passiert, dass ich von einem LKW überholt wurde und der dann vor einer Verkehrsinsel nach rechts gezogen ist, obwohl ich noch neben ihm war. Durch scharfes Bremsen konnte ich hinter den LKW kommen. Wäre der von vornherein dichter dran gewesen, hätte es sehr brenzlig werden können.

    Im Prinzip ist es mit dem Seitenabstand doch ähnlich wie mit dem Längsabstand. Auch da könnte man argumentieren, dass der Abstand egal ist, solange er nicht negativ wird. Aber das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht sich, je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. So sehe ich es auch beim seitlichen Abstand. In bestimmten Situationen schafft Abstand mehr Zeit zum Reagieren und sorgt für mehr Fehlertoleranz. Was dabei "ausreichend" ist, lässt sich aber mit einem festen Wert nicht unbedingt benennen, sondern das ist situationsabhängig.

    Ich würde gerne mal eine Zeit lang mit einem Abstandssensor fahren und vergleichen, ob ich tatsächlich seltener eng überholt werde als andere, oder ob ich dabei einfach nur weniger empfindlich bin.

  • Dass sich die Leute unwohl fühlen, wenn ihnen ein Kfz zu nahe kommt, ist auch nachvollziehbar. Aber dann sollte man das auch so sagen, dass der feste Mindestabstand vor allem dem Wohlbefinden und nicht der Sicherheit dient.

    Die Frage ist, warum sie sich unwohler fühlen, wenn ihnen ein KFZ auf die Pelle rückt als wenn das ein anderer Radfahrer tut. Die Antwort lautet IMO "Weil ich das KFZ stärker behindere als einen Radfahrer, wenn ich darauf bestehe, dass es hinter mir bleibt." Es geht da also nicht um Unfallgefahren sondern um soziale Kooperation und um die Furcht vor dem Unwillen der Hinterherfahrer.

    Gefährlich wird es, wenn während des Überholens der Abstand geringer wird und zu einem "Nullabstand" zu werden droht. Da hilft es, wenn der Abstand von vornherein größer ist, weil man dann mehr Zeit zum Reagieren hat. Mir ist das mal passiert, dass ich von einem LKW überholt wurde und der dann vor einer Verkehrsinsel nach rechts gezogen ist, obwohl ich noch neben ihm war. Durch scharfes Bremsen konnte ich hinter den LKW kommen. Wäre der von vornherein dichter dran gewesen, hätte es sehr brenzlig werden können.

    Wenn der LKW von vorneherein weiter rechts gewesen wäre, dann hätte er vor der Engstelle nicht so scharf nach rechts ziehen müssen. Es wäre folglich in der Engstelle beim selben Abstand geblieben.

    Im Prinzip ist es mit dem Seitenabstand doch ähnlich wie mit dem Längsabstand. Auch da könnte man argumentieren, dass der Abstand egal ist, solange er nicht negativ wird.

    Ja, und das ist gänzlich unabhängig vom Antriebsprinzip, solange man nicht das Kurbelantrieb-bedingte Schwanken berücksichtigt. Von Seiten der Abstands-Neurotiker wird zB gerne angeführt, dass zu Fahrrädern mit Anhängern (Kinder!!!) ein besonders großer Abstand zu halten sei. Das ist vollkommen irrationaler Quatsch, weil Anhänger die etwaigen Kurbelei-Schwankungen der Zugmaschine gar nicht mitmachen, sondern eisern die Spur halten. Bei Rädern mit Anhänger tun es also erst recht die (vermeintlich geringeren) "ausreichenden" Abstände...

    Aber das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht sich, je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. So sehe ich es auch beim seitlichen Abstand. In bestimmten Situationen schafft Abstand mehr Zeit zum Reagieren und sorgt für mehr Fehlertoleranz.

    Da sind wir wieder bei der Frage: "Und was hat das jetzt mit Pedalkurbelantrieb zu tun?": nichts.

  • Die Frage ist, warum sie sich unwohler fühlen, wenn ihnen ein KFZ auf die Pelle rückt als wenn das ein anderer Radfahrer tut.

    Ich gebe dir Recht, dass der soziale Druck, den Autoverkehr nicht behindern zu wollen, dabei eine große Rolle spielt, oftmals sogar die Entscheidende. Das habe ich jedenfalls in Gesprächen herausgehört, wenn ich oft genug nachgefragt habe, wovor die Leute wirklich Angst haben. Da hilft es / kann es helfen, wenn man darauf hinweist, dass Radfahrer auch Teil des Verkehrs sind.

    Trotzdem wird auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass man sich auf einem Fahrrad direkt neben einer großen schweren Maschine unwohl fühlt. Das ist auch ein Unterschied, ob man auf einem Fahrrad sitzt oder in einem Auto. Bei der Wahl zwischen Flucht oder Kampf wird man sich gegenüber einem Auto oder LKW instinktiv eher für Flucht entscheiden. Die Angst mag rational unbegründet sein, aber gegen instinktiv begründete Emotionen lässt sich schwer argumentieren. Vielleicht sollten wir das in der Diskussion stärker berücksichtigen, dass man gegen solche starken Gefühle meistens nicht mit einer Statistik ankommt.

    Wenn der LKW von vorneherein weiter rechts gewesen wäre, dann hätte er vor der Engstelle nicht so scharf nach rechts ziehen müssen. Es wäre folglich in der Engstelle beim selben Abstand geblieben.

    In der Engstelle war überhaupt kein Platz mehr, um neben dem LKW zu fahren. Den Unfall konnte ich nur vermeiden, indem ich durch scharfes Bremsen hinter den LKW gelangt bin. Andernfalls hätte ich vielleicht mit einem Bunny-Hop auf den Gehweg springen können, oder ich wäre an der Bordsteinkante gestürzt. Daher war in dem Fall der Anfangsabstand durchaus wichtig, weil er mir Zeit verschafft hat. Der LKW-Fahrer hätte mich in der Situation natürlich überhaupt nicht überholen dürfen, wenn er den Überholvorgang nicht bis vor dem Hindernis abschließen konnte. Oder er hätte den Überholvorgang abbrechen müssen und sich hinter mir einordnen müssen. Hat er aber beides nicht gemacht.

    Da sind wir wieder bei der Frage: "Und was hat das jetzt mit Pedalkurbelantrieb zu tun?": nichts.

    Stimmt, es hat nichts mit der Antriebsart zu tun. Für die gefühlte Unsicherheit macht es aber einen Unterschied, ob man auf einem Fahrrad (oder Mofa, Motorroller) sitzt oder auf einem E-Scooter steht, ohne von einer schützenden Karosserie umgeben zu sein. Außerdem führt die Geschwindigkeitsdifferenz zu häufigeren Überholvorgängen als bei Motorrädern.

    Der andere Punkt, der oftmals eine Rolle spielt, ist dass die Leute sich ausgeliefert fühlen und durch eigenes Handeln wenig Einfluss nehmen können (außer nicht selbst zu eng an der Bordsteinkante fahren). Das ist z.B. in einer Autobahnbaustelle anders. Da kann man sich entscheiden, sich auf der rechten Spur zwischen den LKW einzuordnen und dann ist das Risiko, eng überholt zu werden, geringer, wenn man auf dem rechten Fahrstreifen ganz rechts fährt. Oder man fährt auf der linken Spur mit der zulässigen Geschwindigkeit (oder etwas schneller, so wie die LKW). Dann wird man gar nicht überholt.

    Ich bin bestimmt kein Abstands-Paranoiker und ich führe solche Diskussionen häufiger mit Leuten, die einfach nur Angst haben. Dabei sollte es doch darum gehen, wie man diese Ängste nehmen kann. Wir landen immer wieder bei der Frage, was "ausreichend" ist und wonach sich das richtet, wann es ausreicht. Einen ausreichenden Abstand muss man schließlich immer halten, auch zu anderen Autos oder LKW. Warum es beim Fahrrad nicht zwingend 1,5m sein müssen, ist dann ein Punkt, worauf die Leute, mit denen man sich unterhält, am besten von alleine kommen.

    Gegenüber Autofahrern ist allerdings ein fester Wert einfacher kommunizierbar als "ausreichend", weil jeder Engüberholer den Abstand für ausreichend hielt, wenn man ihn darauf anspricht. Gegenüber Radfahrern versuche ich immer so zu argumentieren, dass die 1,5m eine Reserve beinhalten und dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes lediglich ein Teil dieser Reserve aufgebraucht wurde. Das hilft manchmal gegenüber Leuten, die sich schon bei einem Abstand von 1,49m in Lebensgefahr sehen.

    Mit der AGFK-Zertifizierung der Stadt Stade hat das allerdings alles nichts mehr zu tun. :)

  • Gegenüber Radfahrern versuche ich immer so zu argumentieren, dass die 1,5m eine Reserve beinhalten und dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes lediglich ein Teil dieser Reserve aufgebraucht wurde. Das hilft manchmal gegenüber Leuten, die sich schon bei einem Abstand von 1,49m in Lebensgefahr sehen.

    Oder anders herum: ein Abstand zwischen 150 und null Zentimetern ist der Beweis dafür, dass die Vorgabe funktioniert hat, aber eben kein Beweis dafür, dass der Abstand zu klein gewählt war.

  • Chef, ich bin auf dem Gehweg gestürzt.

    Bei Glätte ausgerutscht?

    Nein, über einen Berg Streusalz gestolpert.

    Wenn die Qualität des Winterdienstes auf Geh- und Radwegen an der Gesamtmenge des ausgebrachten Streusalzes festgemacht wird, könnte an dieser Stelle bereits das Plansoll erreicht worden sein.